Urteile zu Beteiligung

Urteile zu Beteiligung

BVerfG: Beteiligung von Parteien an Privatsendern

Urteil v. 12.03.2008, Az. 2 BvF 4/03

1. Regelungen, die den Zugang zu privaten Rundfunkveranstaltungen betreffen, unterfallen dem Rundfunkrecht und somit der Kompetenz des Landesgesetzgebers. Das gilt auch dann, wenn die Regelung Einschränkungen für staatsnahe natürliche und juristische Personen, wie etwa Parteien, vorsieht.

2. Ein absolutes Beteiligungsverbot für Parteien am privaten Rundfunk ist mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG iVm Art. 21 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren und widerspricht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

3. Dem Gesetzgeber steht es allerdings frei, Parteien eine direkte oder indirekte Beteiligung insoweit zu untersagen, als sie dadurch einen bestimmten Einfluss auf das Programm nehmen können.


Das Urteil im Volltext

Newsletter



In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Kommentare

Sa, 11.02.2012 23:21
Kurz und knapp: Urheberrechtsschutz ja, aber Gewinnmaximierung von Verwertern (Musikindustrie, Verlage etc) NEIN, un […]
Sa, 11.02.2012 15:35
ACTA und Freiheit? Wie siehts aus mit dem Grundgesetz? Seit 50 Jahren wird die Freiheit immer weiter eingeschränkt. […]
Fr, 10.02.2012 23:50
Es kursiert gleichfalls das Gerücht, man wollte der EU nicht zuvorkommen, sollte diese nicht ratifizieren - das hätt […]
Fr, 10.02.2012 19:21
Naja, das steht jetzt nicht exakt wörtlich in dem Text. Aber es ist schon angesprochen: [quote]"In dieser Hinsich[…]

Hosting


Domainfactory

Unterstützen

Telemedicus unterstützen

Telemedicus bei Twitter

Twitter

Auszeichnungen

Bestes freies juristisches Internetprojekt 2008, Kategorie: Weblog

Lizenz

Creative Commons License - Some Rights Reserved
Lizenzgeber: Telemedicus e.V.