Urteile zu Beschlagnahme

Urteile zu Beschlagnahme

BVerfG: Beschlagnahme von E-Mails

Beschluss v. 16.06.2009, Az. 2 BvR 902/06

Die Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers sind am Grundrecht auf Gewährleistung des Fernmeldegeheimnisses aus Art. 10 Abs. 1 GG zu messen. §§ 94 ff. StPO genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die an eine gesetzliche Ermächtigung für solche Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis zu stellen sind.


Das Urteil im Volltext

BGH: Beschlagnahme und Herausgabe von E-Mails

Beschluss v. 31.03.2009, Az. 1 StR 76/09

1. Die Beschlagnahme von E-Mails bei einem E-Mail-Provider ist auch ohne spezifische gesetzliche Regelung jedenfalls unter den Voraussetzungen des § 99 StPO zulässig.

2. Durch den in den §§ 99, 100 StPO geregelten Richtervorbehalt ist ein ausreichender Grundrechtsschutz gewährleistet.

3. Der Umstand, dass in §§ 99, 100 StPO selbst keine zwangsweise Durchsetzung des Herausgabeanspruchs geregelt ist, ist für eine entsprechende Anwendung unschädlich. Denn der in § 95 Abs. 1 und 2 StPO geregelte Grundsatz, dass richterlichen Herausgabeanordnungen allgemein Folge zu leisten ist, gilt auch hier. Zu deren Durchsetzung können gemäß § 70 StPO auch bestimmte Ordnungs- und Zwangsmittel festgesetzt werden, soweit Verpflichtete nicht zur Zeugnisverweigerung berechtigt sind.


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Kommentare

Sa, 11.02.2012 23:21
Kurz und knapp: Urheberrechtsschutz ja, aber Gewinnmaximierung von Verwertern (Musikindustrie, Verlage etc) NEIN, un […]
Sa, 11.02.2012 15:35
ACTA und Freiheit? Wie siehts aus mit dem Grundgesetz? Seit 50 Jahren wird die Freiheit immer weiter eingeschränkt. […]
Fr, 10.02.2012 23:50
Es kursiert gleichfalls das Gerücht, man wollte der EU nicht zuvorkommen, sollte diese nicht ratifizieren - das hätt […]
Fr, 10.02.2012 19:21
Naja, das steht jetzt nicht exakt wörtlich in dem Text. Aber es ist schon angesprochen: [quote]"In dieser Hinsich[…]

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