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Urteile zu Autorennennung
OLG Frankfurt am Main: Ghostwriter-Vereinbarung
Urteil v. 01.09.2009, Az. 11 U 51/08
Jedenfalls außerhalb des Hochschulbereichs können die Umstände des Einzelfalls auch bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen dazu führen, dass eine sogenannte „Ghostwriter-Vereinbarung", mit der sich der Urheber zum Verschweigen der eigenen Urheberschaft verpflichtet und dem Namensgeber gestattet, das Werk als eigenes zu veröffentlichen, nicht sittenwidrig ist.
Das Urteil im Volltext
LG Berlin: Schadensersatz bei fehlerhafter Autorenbenennung
Urteil v. 24.05.2005, Az. 16 S 22/04
1. Der Urheber hat infolge einer falschen Autorenbenennung einen Anspruch auf Entschädigung gemäß § 97 Abs. 2 UrhG. Denn hierin liegt ein schwerwiegender Eingriff in das gemäß § 13 UrhG geschützte Urheberbenennungsrecht.
2. Der Anspruch erledigt sich auch nicht durch eine drei Monate später erfolgte Richtigstellung.
3. Eine höhere Entschädigung als 100 % des vereinbarten Honorars ist jedenfalls dann nicht gerechtfertigt, wenn dem Verletzer lediglich nur ein Versehen unterlaufen ist und von einer Wiederholung der Rechtsverletzung nicht auszugehen ist.
2. Der Anspruch erledigt sich auch nicht durch eine drei Monate später erfolgte Richtigstellung.
3. Eine höhere Entschädigung als 100 % des vereinbarten Honorars ist jedenfalls dann nicht gerechtfertigt, wenn dem Verletzer lediglich nur ein Versehen unterlaufen ist und von einer Wiederholung der Rechtsverletzung nicht auszugehen ist.
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