Urteile zu Auskunftsanspruch

Urteile zu Auskunftsanspruch

OLG Köln: Kein gewerbliches Ausmaß bei 8 Monate altem Kinofilm

Beschluss v. 30.09.2011, Az. 6 W 213/11

Mehr als sechs Monate nach Beginn der Auswer­tung einer Film-DVD kann nur auf Grund besonderer, die Fortdauer der relevanten Verwertungsphase belegender Anhaltspunkte von einem gewerblichen Ausmaß im Sinne von § 101 Abs. 2, 1 UrhG ausgegangen werden.


Das Urteil im Volltext

LG München I: Keine IP-Speicherung auf Zuruf

Beschluss v. 20.08.2011, Az. 21 O 7841/11

1. Der Drittauskunftsanspruch aus § 101 UrhG begründet kein gesetzliches Schuldverhältnis, aus dem sich ein Anspruch auf Speicherung von IP-Daten „auf Zuruf“ herleiten ließe.

2. Zwar besteht diesbezüglich eine gesetzliche Regelungslücke. Diese ist jedoch nicht planwidrig, da der Bundesrat auf diese Lücke im Gesetzgebungsprozess hingewiesen hat. Darüber hinaus könnte diese Regelungslücke auch nicht durch Richterrecht geschlossen werden, da eine daraus resultierende Speicherungsverpflichtung einen nicht grundrechtsirrelevanten Eingriff in die Rechte der Anschlussinhaber zur Folge hätte.


Das Urteil im Volltext

OLG München: Stets gewerbliches Ausmaß bei Filesharing-Fällen

Beschluss v. 26.07.2011, Az. 29 W 1268/11

Einer Rechtsverletzung, die im Angebot einer Datei mit urheberrechtlich geschütztem Inhalt auf einer Internet-Tauschbörse liegt, kommt grundsätzlich gewerbliches Ausmaß zu, ohne dass es weiterer erschwerender Umstände bedürfte.


Das Urteil im Volltext

LG Berlin: Anwendbarkeit von § 97a UrhG auf im Internet illegal angebotene Filmwerke

Beschluss v. 03.03.2011, Az. 16 O 433/10

Sofern ein Filmwerk noch in der relevanten Verwertungsphase rechtswidriger Weise im Internet öffentlich zugänglich gemacht wird, kann nicht von einer unerheblichen Rechtsverletzung im Sinne von § 97a Abs. 2 UrhG ausgegangen werden.


Das Urteil im Volltext

BVerfG: Nichtannahmebeschluss in Sachen § 101 UrhG – Speicherung auf Zuruf

Beschluss v. 17.02.2011, Az. 1 BvR 3050/10

Die Verfassungsbeschwerde den Auskunftsanspruch des Rechteinhabers gegen den Internetprovider bei der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen in Internet-Tauschbörsen betreffend wird – insbesondere wegen nicht hinreichend substantiierten Vortrags – nicht zur Entscheidung angenommen.


Das Urteil im Volltext

OLG Köln: Zweifel an zuverlässiger IP-Adressermittlung

Beschluss v. 10.02.2011, Az. 6 W 5/11

Der Erteilung einer Auskunftsanordnung gemäß § 101 Abs. 9 UrhG steht es entgegen, wenn in einem Antrag auf Auskunftserteilung in einem Verfahren mehrfach identische IP-Adressen für angebliche Urheberrechtverletzungen genannt sind, die binnen mehr als 24 Stunden begangen worden sein sollen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn wie vorliegend die IP-Adressen dynamisch und nach einer Verbindungsdauer von 24 Stunden automatisch neu zugewiesen werden. Somit erweckt dieser Umstand Zweifel daran, dass die IP-Adressen in diesem Fall zuverlässig ermittelt wurden. Daher fehlt es hier an dererforderlichen Offensichtlichkeit der beanstandeteten Rechtsverletzung im Sinne von § 101 UrhG .


Das Urteil im Volltext

AG München: Privater Auskunftsanspruch gegenüber Forenbetreiber

Urteil v. 03.02.2011, Az. 161 C 24062/10

Eine Privatperson, die Opfer von rechtsverletzenden Äußerungen in einem Internetforum geworden ist, hat gegenüber dem Forenbetreiber grundsätzlich keinen eigenen Auskunftsanspruch hinsichtlich der Kontakdaten des registrierten Forennutzers, der Urheber der streitgegenständlichen Äußerungen ist.




Das Urteil im Volltext

OLG Köln: Isch kandidiere – Filesharing: Relevante Verwertungsphase von Filmwerken

Beschluss v. 27.12.2010, Az. 6 W 155/10

1. Bereits das Anbieten nur eines urheberrechtlich geschützten Werken in einer Internet-Tauschbörse kann zu einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaße führen. Denn ein solches Ausmaß kann sich schon allein aus dem Wert oder dem Umfang des angebotenen Werkes ergeben. Ebenfalls kann es hierfür ausrechend sein, dass ein Werk innerhalb seiner relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wird.

2. Die relevante Verwertungsphase bemisst sich für Werke der Unterhaltungsmusik im Grundsatz auf sechs Monate unmittelbar ab Veröffentlichung. Nach Ablauf dieser Frist bedarf es besonderer Umstände, um ein Fortdauern der relevanten Verwertungsphase annehmen zu können. Dies ist etwa bei anhaltend großem kommerziellen Erfolg der Fall, wie er regelmäßig bei einer Plazierung in den TOP 50 der Verkaufscharts der Musikindustrie im Zeitpunkt der Rechtsverletun anzunehmen ist.

3. Bei Hörbüchern, Hörspielen und ähnlichen nicht besonders aktualitätsbezogenen Werkgattungen sind längere Verwertungsphasen als bei Unterhaltungsmusik anzunehmen.

4. Bei Filmwerken beginnt die relevante Verwertungsphase nicht mit dem Kinostart, sondern erst mit der Veröffentlichung des Films als DVD.


Das Urteil im Volltext

BVerfG: Auskunftsanspruch von Strafverfolgungsbehörden bei IP-Adressen

Beschluss v. 13.11.2010, Az. 2 BvR 1124/10

1. IP-Adressen sind im Rahmen der näheren Umstände eines Telekommunikationsvorgangs vom Schutzbereich des Art. 10 GG erfasst. Die Abfrage von gespeicherten IP-Adressen stellt somit grundsätzlich einen Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis dar.

2. Als Rechtsgrundlage für eine Speicherung der IP-Adressen beim Diensteanbieter kommen – je nach Anwendungsfall – sowohl die Vorschriften des Telekommunikations- als auch die des Telemediengesetzes in Betracht.

3. Ein Auskunftsanspruch von Ermittlungsbehörden hinsichtlich IP-Adressen kann je nach Umständen des Einzelfalls und Schwere des Eingriffs auf die Generalklausel des § 161 Abs. 1 StPO gestützt werden. Die vorliegende Verfassungsbeschwerde, die sich gegen ein staatsanwaltschaftliches Auskunftsverlangen auf Mitteilung einer IP-Adresse und gegen die Durchsetzung dieses Verlangens mit Ordnungsmitteln richtet, ist mangels hinreichender Substantiierung unzulässig.


Das Urteil im Volltext

OLG Hamm: § 101 UrhG – Keine Speicherung auf Zuruf

Urteil v. 02.11.2010, Az. I-4 W 119/10

1. Voraussetzung für eine richterliche Anordnung zur "Speicherung auf Zuruf", d. h. für eine prophylaktische Vorbeugung der Löschung von Verbindungsdaten, ist die Feststellung einer offensichtlichen Rechtsverletzung des Urheberrechts in einem gewerblichen Ausmaß. Eine solche Verletzung kann in Bezug auf künftige Verstöße keineswegs in vorwegnehmender Weise schon als gegeben bejaht werden.

2. Eine solche Art von Vorratsspeicherung ist vom Gesetz, auch vor dem Hintergrund, dass die Verkehrsdaten nach §§ 96 II, 97 III TKG grundsätzlich zu löschen sind, nicht vorgesehen, und kann vom Gericht unter weiterer Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzrechts auch nicht begründet werden. Es besteht nach der gesetzlichen Regelung kein Anspruch auf diese Speicherung von Verkehrsdaten quasi "auf Zuruf". Das Gesetz regelt einen Auskunftsanspruch, nicht jedoch einen Anspruch auf eine den Anspruch erst ermöglichende Sicherung. Das Dilemma, in dem der Rechteinhaber stecken mag, weil die fraglichen Daten bereits gelöscht werden, bevor die richterliche Anordnung greifen kann, so dass der Auskunftsanspruch ins Leere zu gehen droht, kann von Seiten des Gerichts nicht unter Zurückstellung der Vorgaben des Gesetzes und des Bundesverfassungsgerichts im Sinne der Antragsstellerin aufgelöst werden.


Das Urteil im Volltext

OLG Köln: Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren bei illegalem Musikdownload

Beschluss v. 05.10.2010, Az. 6 W 82/10

1. Dem Inhaber eines Internetanschlusses steht im urheberrechtlichenAuskunftsverfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG ein Beschwerderecht zu. Dem steht das gleichfalls anzuerkennende Interesse des jeweiligen Rechteinhabers am Schutz seines geistigen Eigentums (Art. 14 GG) nicht entgegen.

2. Der betroffene Anschlussinhaber hat auch dann ein fortbestehendes Interesse, die Rechtswidrigkeit des Gestattungsbeschlusses gemäß § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG nachträglich feststellen zu lassen, wenn sich die richterliche Gestattung mit der Erteilung der Auskunft durch den Internetprovider erledigt hat. Denn ohne eigenes nachträgliches Beschwerderecht im Anordnungsverfahren wäre die Verteidigungsmöglichkeit des Anschlussinhabers gegenüber dem Rechteinhaber in Bezug auf die im Verfahren nach § 101 Abs. 2 und 9 UrhG zu prüfenden Anspruchsvoraussetzungen (namentlich Rechtsinhaberschaft des Gläubigers, Offensichtlichkeit und gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung) wesentlich erschwert.

3. Bei einem über eineinhalb Jahre auf dem Markt befindlichen Musikalbum kann bei einer öffentlichen Zugänglichmachung über ein P2P-Netzwerks nicht ohne Weiteres von einer Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß ausgegangen werden.


Das Urteil im Volltext

LG Bonn: Kein Auskunftsanspruch einer Mutter gegenüber TK-Anbieter über Adressdaten eines Kindsvaters

Urteil v. 29.09.2010, Az. 1 O 207/10

Einer Mutter steht gegenüber einem Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen kein Auskunftsanspruch bezüglich der Adressdaten eines Anschlussinhabers zu. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei dem Anschlussinhaber um den Vater ihres Kindes handelt, von dem der Mutter jedoch nur die Telefonnummer bekannt ist, und der Zweck der Auskunft die Durchsetzung einer beabsichtigten Vaterschaftsfeststellung ist. Für ein solches Auskunftsersuchen fehlt es an einer Rechtsgrundlage; eine analoge Anwendung bekannter Anspruchsnormen scheidet ebenfalls aus.


Das Urteil im Volltext

BGH: Restwertbörse

Urteil v. 29.04.2010, Az. I ZR 68/08

a) Erstattet ein Sachverständiger im Auftrag eines Unfallgeschädigten ein Gutachten über den Schaden an einem Unfallfahrzeug, das dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners vorgelegt werden soll, ist der Haftpflichtversicherer grundsätzlich nicht berechtigt, im Gutachten enthaltene Lichtbilder ohne Einwilligung des Sachverständigen in eine Restwertbörse im Internet einzustellen, um den vom Sachverständigen ermittelten Restwert zu überprüfen.

b) Der aus § 242 BGB hergeleitete Auskunftsanspruch wegen Verletzung eines Schutzrechts kann sich über die konkrete Verletzungshandlung hinaus auf Verletzungshandlungen erstrecken, die einen anderen Schutzgegenstand betreffen, wenn die Gefahr einer unzulässigen Ausforschung des Auskunftspflichtigen nicht besteht (Fortführung von BGHZ 166, 233 Tz. 34 ff. - Parfümtestkäufe).


Das Urteil im Volltext

BVerwG: Auskunftsanspruch gegenüber dem BND

Urteil v. 24.03.2010, Az. 6 A 2.09

1. Die an die Darlegung eines besonderen Auskunftsinteresses gebundene Verpflichtung des Bundesnachrichtendienstes, dem Betroffenen auf Antrag Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erteilen (§ 7 BNDG i.V.m. § 15 Abs. 1 BVerfSchG), entfällt im Hinblick auf einen der in § 15 Abs. 2 BVerfSchG geregelten Geheimhaltungsgründe nur, wenn eine Abwägung im Einzelfall ergibt, dass das Auskunftsinteresse zurückstehen muss. Dagegen ist die Herkunft der Daten nach § 15 Abs. 3 BVerfSchG dem Auskunftsanspruch des Betroffenen von vornherein entzogen. Ob der Betroffene insoweit aus besonderen Gründen die fehlerfreie Ausübung eines Auskunftsermessens beanspruchen kann, bleibt offen.

2. Die Auskunftsverpflichtung hängt nicht davon ab, ob die Daten in einer zur Person des Betroffenen geführten Akte gespeichert worden sind.

3. Zum Begriff der personenbezogenen Daten im Sinne von § 3 Abs. 1 BDSG


Das Urteil im Volltext

KG Berlin: Auskunftsanspruch eines Drehbuchautors wegen Nachvergütung gegenüber Fernsehsender

Urteil v. 24.02.2010, Az. 24 U 154/08

1. Einen Auskunftsanspruch eines Drehbuchautors gegen einen privaten Fernsehsender begründende klare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32a Abs.2, Abs.1 UrhG können sich aus einem Vergleich der erhaltenen Pauschalvergütung mit derjenigen Gesamtvergütung ergeben, die er bei Vereinbarung von Wiederholungsvergütungen nach Allgemeinen Vertragsbedingungen öffentlichrechtlicher Sender für die erfolgten Ausstrahlungen erhalten hätte.

2. Die von dem Sender in zeitlichem Zusammenhang mit den Ausstrahlungen erzielten Werbeeinnahmen bilden regelmäßig keine Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32a Abs.2, Abs.1 UrhG, weil sie in der Regel keinen bestimmten Sendungen unmittelbar zugeordnet werden können.


Das Urteil im Volltext

OLG Köln: Legitimation zur Geltendmachung von Auskunftsrechten

Beschluss v. 08.02.2010, Az. 6 W 13/10

Durch die Einräumung exklusiver Nutzungsrechte an einer Tonaufnahme an Dritte wird die Legitimation zur Geltendmachung von Auskunftsrechten wegen möglicher Schutzrechtsverletzungen durch den originären Rechteinhaber nicht beeinträchtigt. Denn ihm verbleibt dabei regelmäßig ein (negatives) Verbotsrecht gegenüber rechtswidrigen Verwertungshandlungen Dritter außerhalb der Lizenzkette.


Das Urteil im Volltext

KG Berlin: Der Bulle von Tölz – Auskunftsrecht eines Drehbuchautors

Urteil v. 13.01.2010, Az. 24 U 88/09

1. Zum Auskunftsanspruch zur Vorbereitung eines einen urheberrechtlichen Nachvergütungsanspruch geltend machenden Klägers im Wege einer Stufenklage.

2. Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit der „Fabel“ einer Fernsehserie.


Das Urteil im Volltext

LG Duisburg: Akteneinsicht bei Urheberrechtsverletzungen

Beschluss v. 30.11.2009, Az. 34 AR 3/09

1. Der durch eine Straftat Verletzte hat einen Anspruch auf Akteneinsicht, wenn er hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt. Hierfür ist die Verfolgung eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruches ausreichend, auch wenn sich dieser gegen einen Anschlussinhaber, der nur als Störer für Urheberrechtsverletzungen haftet, die über seinen Anschluss begangen wurden.

2. Die Möglichkeit eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs aus § 101 Abs. 1 UrhG gegen den Internet-Provider des Beschuldigten auf Auskunfterteilung schränkt das Akteneinsichtsrecht nicht ein. Dies gilt vor allem dann, wenn die Voraussetzungen für einen solchen Auskunftsanspruch nicht gegeben sind, weil im konkreten Fall kein „gewerbliches Ausmaß“ im Sinne dieser Vorschrift vorliegt.

3. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Anschlussinhabers kann einem Recht auf Akteneinsicht nur entgegenstehen, wenn das Geheimhaltungsinteresse des Anschlussinhabers ausnahmsweise überwiegen. Jedoch sind dabei weder die Stärke des Tatverdachts, noch das Ausmaß der Rechtsverletzung zu berücksichtigen.


Das Urteil im Volltext

LG Düsseldorf: Strafprozessualer Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen

Beschluss v. 27.11.2009, Az. 34 AR 4/09

1. Die Möglichkeit eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs gemäß § 101 Abs. 1 UrhG schränkt das strafprozessuale Akteneinsichtsrecht nicht ein. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Voraussetzungen des § 101 Abs. 1 UrhG wegen fehldendem "gewerblichen Ausmaß" nicht vorliegen.

2. Grundsätzlich müssen bei der Akteneinsicht gemäß § 406e Abs. 1 StPO die berechtigten Interessen des Anzeigenerstatters gegen die schutzwürdigen Interessen des Beschuldigten (insbesondere hinsichtlich der informationellen Selbstbestimmung) i.S.v. § 406e Abs. 2 S. 1 StPO abgewogen werden. Dabei führt jedoch in der Regel weder ein fehlender Tatverdacht, noch ein geringes Ausmaß der Rechtsverletzung dazu, dass das allgemeine Geheimhaltungsinteresse des Beschuldigten gegenüber dem berechtigten Auskunftsinteresse des Verletzten von sich aus überwiegt.


Das Urteil im Volltext

VG Köln: Auskunftsanspruch gegen den WDR

Beschluss v. 19.11.2009, Az. 6 K 2032/08

1. Der WDR ist keine „Behörde“ im Sinne von § 4 Abs. 1 LPG NRW. Die Behördeneigenschaft ergibt sich auch nicht aus § 26 Abs. 1 LPG NRW, wonach § 4 LPG NRW für den Rundfunk entsprechend gilt. Vielmehr stellt diese Vorschrift den Rundfunk der Presse hinsichtlich der Anspruchsberechtigung gleich, besagt jedoch nichts hinsichtlich der Anspruchsverpflichtung. Ein presserechtlicher Auskunftsanspruch kann sich vielmehr allein gegen solche Stellen richten, die staatliche Aufgaben wahrnehmen.

2. Der WDR ist jedoch als eine als eine der Rechtsaufsicht des Landes unterstehenden Person des öffentlichen Rechts „öffentliche Stelle“ i. S. d. § 2 Abs. 1 S. 1 IFG NRW.

3. Ein Auskunftsanspruch aus dem Informationsfreiheitsgesetz gegen den WDR ist jedoch nur dann gegeben, wenn sich dieser auf die Verwaltungstätigkeit des WDR bezieht. Verwaltungstätigkeit in diesem Sinne übt der WDR jedoch lediglich im Bereich des Gebühreneinzugs und der Vergabe von Sendezeit an Dritte aus.


Das Urteil im Volltext

OLG Zweibrücken: Amtsermittlungsgrundsatz bei urheberrechtlichen Auskunftsverfahren

Beschluss v. 21.09.2009, Az. 4 W 45/09

Nach § 12 FGG (ab dem 1. September 2009: § 26 FamFG) hat das Gericht von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen zu veranstalten. Zwar trifft die Beteiligten in Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit auch eine Darlegungsobliegenheit hinsichtlich ihnen vorteilhafter Umstände, um dem Gericht Anhaltspunkte dafür zu liefern, in welche Richtung es seine eigenen Ermittlungen anzusetzen hat. Im Übrigen gilt jedoch, anders als im Zivilprozess, nicht der Beibringungsgrundsatz sondern das Prinzip der Amtsermittlung. Hat das Gericht Zweifel daran, ob der zu entscheidende Sachverhalt ausreichend aufgeklärt ist, hat es deshalb eigene Ermittlungen und Beweiserhebungen zu veranlassen.


Das Urteil im Volltext

OLG Karlsruhe: Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG

Beschluss v. 01.09.2009, Az. 6 W 47/09

1. Eine einstweilige Anordnung, mit der ausgesprochen wird, dass bis zum Abschluss des Verfahrens nach § 101 Abs. 9 UrhG zum Zwecke der Auskunftserteilung die Daten zu sichern, aus denen sich ergibt, welchen Kunden unter welchen Anschrift bestimmte IP-Adressen zu bestimmten Zeitpunkten zugeordnet waren, kann mit der Beschwerde angefochten werden.

2. Eine solche Anordnung findet ihre gesetzliche Grundlage in § 101 Abs. 2 und Abs. 9 UrhG i.V. mit § 96 Abs. 2 Satz 1 TKG; diese dort getroffene Regelung stößt weder auf europarechtliche noch auf verfassungsrechtliche Bedenken.

3. Voraussetzung für den Erlass einer solchen Anordnung ist, dass das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG glaubhaft gemacht wird.

4. Eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß ist in der Regel anzunehmen, wenn eine besonders umfangreiche Datei, etwa ein vollständiger Kinofilm, in Musikalbum oder ein Hörbuch, vor oder unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich im Internet einer unbestimmten Vielzahl von Dritten zugänglich gemacht wird.


Das Urteil im Volltext

LG Bielefeld: Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch bei fehlendem gewerblichen Ausmaß der Verletzungshandlung

Beschluss v. 05.08.2009, Az. 4 OH 385/09

Zur Begründung eines urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs gemäß § 101 Abs. 2 und 9 UrhG gegenüber einem Internet Service Provider ist es notwendig, dass dieser seine Dienste gegenüber seinen Kunden in gewerblichem Ausmaß erbringt. Hingegen ist nicht erforderlich, dass die urheberrechtlich relevanten Verletzungshandlungen der ISP-Kunden an sich ein gewerbliches Ausmaß i. S. v. § 101 Abs. 1 UrhG erreicht haben.


Das Urteil im Volltext

OLG Frankfurt a. M.: Zur Reichweite von § 101 Abs. 9 UrhG

Beschluss v. 12.05.2009, Az. 11 W 21/09

1. Eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß i. S. v. § 101 Abs. 2 UrhG ist dann gegeben, wenn eine vollständige Film-DVD mit einer Laufzeit von 150 Minuten, die im Oktober 2008 veröffentlicht worden ist, wenig später am 12.1.2009 im Internet öffentlich zugänglich gemacht wird.

2. Der § 101 Abs. 9 UrhG bildet nur einen datenschutz- und telekommunikationsrechtlichen Erlaubnistatbestand für die Nutzung der gemäß § 96 TKG gespeicherten Verkehrsdaten, jedoch nicht für die allein auf Grund der Speicherungsverpflichtung nach § 113a TKG (sog. Vorratsdatenspeicherung) gespeicherten Daten. Diese nach § 113a TKG gespeicherten Daten dürfen nicht für eine Auskunft an Private für deren Rechtsverfolgung genutzt werden.


Das Urteil im Volltext

OLG Köln: Kein Rechtsschutz gegen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch

Beschluss v. 05.05.2009, Az. 6 W 39/09

1. Dem betroffenen Anschlussinhaber steht kein Beschwerderecht gegen eine Anordnung nach § 101 UrhG zu. Denn unbeteiligten Dritten kann höchstens dann ein Beschwerderecht zustehen, wenn sie unmittelbar nachteilig in einem subjektiven Recht beeinträchtigt werden. Die Anordnung nach § 101 UrhG richtet sich jedoch nicht gegen den Anschlussinhaber, sondern ausschließlich an den auskunftspflichtigen Provider. Der Anschlussinhaber ist daher lediglich mittelbar betroffen.

2. Die Herausgabe der Daten durch den Provider stellt auch keinen besonders tiefgreifenden Grundrechtseingriff dar, wodurch nach Art. 19 Abs. 4 GG zwingend ein gerichtlicher Rechtsschutz erforderlich wäre.


Das Urteil im Volltext

LG Köln: Gewerbliches Ausmaß bei Urheberrechtverletzungen

Beschluss v. 30.04.2009, Az. 9 OH 388/09

1. Das öffentliche Zugänglichmachen eines urheberrechtlich geschützten Werkes durch sog. "file-sharing" an sich genügt für die Feststellung einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß allein noch nicht.

2. Auch für eine Rechtsverletzung i. S. v. § 101 Abs. 2 UrhG ist ein gewerbliches Ausmaß zu fordern. Dies folgt in systematisch-teleologischer Hinsicht aus dem Umstand, dass § 101 Abs. 2 UrhG der Durchsetzung des Anspruchs aus § 101 Abs. 1 UrhG dient und in Anknüpfung an dessen Voraussetzungen den Kreis der zur Auskunft Verpflichteten erweitert ("unbeschadet von Abs. 1 auch").


Das Urteil im Volltext

OVG Münster: Kein presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen BfD

Beschluss v. 25.03.2009, Az. 5 B 1184/08

1. Die Vorschrift des § 23 Abs. 5 Satz 1 BDSG stellt eine Geheimhaltungsvorschrift im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 2 PresseG NRW dar. Ein presserechtlicher Auskunftsanspruch nach § 4 Abs. 1 PresseG NRW wird demnach durch die Verschwiegenheitspflicht des Bundesbeauftragten für Datenschutz verdrängt. Denn der Bundesbeauftragte für Datenschutz hat eine besondere Stellung, die ihm besondere Zugangsmöglichkeiten zu Informationen verschafft. Für das Vertrauen in den Bundesbeauftragten ist es daher unabdinglich, dass seine Auskunftspflichten im Interesse der Allgemeinheit eingeschränkt werden.

2. Ein presserechtlicher Auskunftsanspruch besteht weiterhin nicht, wenn die verlangten Auskünfte so genau sind, dass eine Beantwortung die sachgemäße Durchführung der Aufgaben des Bundesbeauftragten gefährden würde, oder eine Beanwortung nur mit einer subjektiven Wertung möglich ist, die über die objektiven Umstände eines Tatbestandes hinausgehen.


Das Urteil im Volltext

OLG Düsseldorf: Kosten für urheberrechtliche Auskunftsanordnung

Beschluss v. 12.03.2009, Az. I-10 W 11/09

1. Für die Frage, ob es sich bei einem Antrag auf Erlass einer Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG, der mehrere Verletzungshandlungen zum Gegenstand hat, um einen oder mehrere Anträge handelt, ist es entscheidend, ob es sich bei dem Antragsgegenstand um einen einheitlichen Lebenssachverhalt handelt.

2. Bei Verletzungshandlungen gegen ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist ein wesentlicher Unterschied im Lebenssachverhalt gegeben, wenn die Verletzungshandlungen mehrere Personen unabhängig voneinander begangen haben. Dies kann allerdings nicht allein aus dem Umstand gefolgert werden, dass das urheberrechtlich geschützte Werk unter Verwendung unterschiedlicher IP-Adressen zum Download angeboten worden ist.


Das Urteil im Volltext

LG Hamburg: Speicherpflicht für IP-Adressen „auf Zuruf“

Urteil v. 11.03.2009, Az. 308 O 75/09

1. Aus dem Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 2 i.V.m. Abs. 9 UrhG ergibt sich gleichzeitig ein Anspruch auf Vorhaltung von IP-Adressen beim Provider. Der Grundsatz von Treu und Glauben gebietet es dem Provider, alles zu tun oder zu unterlassen, was zumutbar und erforderlich ist, um der Auskunftsverpflichtung nachkommen zu können. Der Provider muss deshalb zumindest solche IP-Adressen speichern, die ihm durch den Rechteinhaber „auf Zuruf“ während einer laufenden Verbindung mitgeteilt wurden.

2. Diese Speicherung der IP-Adressen ist auch datenschutzrechtlich zulässig. Zwar sind Verkehrsdaten grundsätzlich gemäß § 96 Abs. 2 Satz 2 TKG nach Beendigung einer Verbindung zu löschen. Der Auskunftsanspruch aus § 101 Abs. 2, 9 UrhG stellt jedoch eine Ermächtigungsnorm dar, die Verkehrsdaten dennoch zu speichern.


Das Urteil im Volltext

OLG Köln: Kosten für urheberrechtliche Auskunftsanordnung

Beschluss v. 01.03.2009, Az. 2 Wx 14/09

Die Gebühr nach § 128 c Abs. 1 KostO für eine Auskunftsanordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG ist eine Entscheidungsgebühr, die erst mit der Entscheidung über den Antrag anfällt. Sie fällt deshalb nicht bereits dann an, wenn das Gericht eine „einstweilige Anordnung“ erlässt.


Das Urteil im Volltext

EuGH: Urheberrechtliche Auskunftsansprüche und Datenschutz

Beschluss v. 19.02.2009, Az. C-557/07

1. Das Gemeinschaftsrecht, insbesondere Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Verbindung mit Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation), hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, eine Verpflichtung zur Weitergabe personenbezogener Verkehrsdaten an private Dritte zum Zweck der zivilgerichtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverstößen aufzustellen. Die Mitgliedstaaten sind aber gemeinschaftsrechtlich verpflichtet, darauf zu achten, dass ihrer Umsetzung der Richtlinien 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr), 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, 2002/58 und 2004/48 eine Auslegung derselben zugrunde liegt, die es erlaubt, die verschiedenen beteiligten Grundrechte miteinander zum Ausgleich zu bringen. Außerdem müssen die Behörden und Gerichte der Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Maßnahmen zur Umsetzung dieser Richtlinien nicht nur ihr nationales Recht im Einklang mit Letzteren auslegen, sondern auch darauf achten, dass sie sich nicht auf eine Auslegung dieser Richtlinien stützen, die mit den Grundrechten oder den anderen allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts wie etwa dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kollidiert.

2. Ein Access-Provider, der den Nutzern nur den Zugang zum Internet verschafft, ohne weitere Dienste wie insbesondere E‑Mail, FTP oder File-Sharing anzubieten oder eine rechtliche oder faktische Kontrolle über den genutzten Dienst auszuüben, ist „Vermittler“ im Sinne des Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29.


Das Urteil im Volltext

OLG Düsseldorf: Örtliche Zuständigkeit bei Auskunftsersuchen

Beschluss v. 08.01.2009, Az. I-20 W 130/08

Für eine Anordnung nach § 101 Abs. 9 Satz 2 UrhG ist dasjenige Landgericht zuständig, in dessen Bezirk der zur Auskunft Verpflichtete „seinen Wohnsitz, seinen Sitz oder eine Niederlassung“ hat. Kommen mehrere Gerichte in Betracht, sind diese nicht gleichermaßen zuständig. Hat ein Unternehmen einen Sitz in Deutschland und unterhält mehrere Niederlassungen, so ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat. Ein Wahlrecht zwischen verschiedenen Gerichten, in deren Bezirk das Unternehmen Niederlassungen betreibt, besteht nicht.


Das Urteil im Volltext

LG Köln: Gewerbliche Urheberrechtsverletzung bei einem Hörbuch

Beschluss v. 17.12.2008, Az. 38 OH 11/08

Bereits in der Veröffentlichung eines einzelnen Hörbuches in einer Tauschbörse ist ein „gewerbliches Ausmaß“ der Urheberrechtsverletzung im Sinne von § 101 Abs. 1 UrhG zu sehen. Wurde das Hörbuch nicht unmittelbar vor oder nach Veröffentlichung ins Internet gestellt, ist darin jedenfalls dann auch ein gewerbliches Ausmaß zu sehen, wenn das Hörbuch weiterhin in den Verkaufscharts hoch gelistet ist und eine weitere Verwertung in Planung ist.


Das Urteil im Volltext

VG Köln: Auskunftspflicht der Provider gegenüber Sicherheitsbehörden bei dynamischen IP-Adressen

Beschluss v. 11.12.2008, Az. 21 L 1398/08

1. Provider bzw. TK-Anbieter sind regelmäßig verpflichtet, Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden Auskünfte über Inhaber eines Internetanschlusses mit dynamischen IP-Adressen zu erteilen.

2. Dabei erscheinen jedoch grundsätzliche verfassungsrechtliche Zweifel im Lichte von Artikel 10 GG nicht vollends unbegründet.


Das Urteil im Volltext

OLG Köln: Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen

Beschluss v. 21.10.2008, Az. 6 Wx 2/08

1. Wer ein gesamtes Musikalbum in der relevanten Verkaufsphase der Öffentlichkeit zugänglich, tritt wie ein gewerblicher Anbieter auf. Die Veröffentlichung findet somit in „gewerblichem Ausmaß“ im Sinne von § 101 Abs. 1 UrhG statt.

2. § 101 UrhG setzt lediglich voraus, dass eine offensichtliche Rechtsverletzung vorliegt. Dabei spielt es keine Rolle, von wem diese Rechtsverletzung begangen wurde. Ein Auskunftsanspruch besteht deshalb auch dann, wenn der Anschlussinhaber einer IP-Adresse möglicherweise nur als Störer in Anspruch genommen werden kann.


Das Urteil im Volltext

VG Düsseldorf: Presserechtlicher Auskunftsanspruch bei Vergabeverfahren

Urteil v. 15.10.2008, Az. 1 K 3286/08

1. Aus Art. 5 Abs. 1 Satz GG kann kein unmittelbarer Auskunftsanspruch der Presse gegen den Staat abgeleitet werden. Ein solcher Auskunftsanspruch ergibt sich jedoch aus § 4 Abs. 1 Landespressegesetz-NRW (LPG).

2. Die geplante Umstrukturierung einer Landesbank ist kein „schwebendes Verfahren“ im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 1 LPG.

3. „Geheimhaltungsvorschriften“ im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 2 LPG sind Vorschriften, die öffentliche Geheimnisse schützen sollen und auskunftsverpflichtete Behörden zumindest auch zum Adressaten haben. Vertragliche Verschwiegenheitsvereinbarungen sind jedenfalls dann nicht ausreichend, wenn nach der Vertragsvereinbarung die gesetzliche Informationspflichten oder Informationspflichten aufgrund behördlicher Anordnung unberührt bleiben. Auch § 203 Abs. 2 StGB ist keine entgegenstehende Vorschrift über die Geheimhaltung im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 LPG.

4. Auch vergaberechtlichen Regelungen stehen einem Auskunftsanspruch aus § 4 Abs. 1 LPG nicht entgegen.


Das Urteil im Volltext

LG Köln: Gewerbliche Urheberrechtsverletzung bereits bei einer Datei

Beschluss v. 28.09.2008, Az. 28 OH 8/08

Bereits die Veröffentlichung eines einzelnen Musik-Albums in Form einer Datei kann ein „gewerbliches Ausmaß“ im Sinne von § 101 Abs. 1 S. 1 UrhG darstellen, wenn es sich um ein im Markt besonders stark nachgefragtes Musik-Album handelt, das kurz nach der Veröffentlichung im Internet rechtswidrig angeboten wurde.


Das Urteil im Volltext

OLG Zweibrücken: Auskunftsersuchen der StA bei dynamischer IP-Adresse

Beschluss v. 26.09.2008, Az. 4 W 62/08

1. Die Mitteilung, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt der Nutzer eine dynamischen IP-Adresse war, verletzt weder das Grundrecht des Anschlussinhabers auf Wahrung des Post- und Fernmeldegeheimnisses nach Art. 10 GG noch sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG. Etwas anders ergibt sich insbesondere auch nicht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur "Vorratsdatenspeicherung" (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.03.2008 - Az. 1 BvR 256/08).

2. Bei rechtmäßiger Weitergabe der Daten scheidet somit ein Beweisverwertungsverbot im Verfahren zur Durchsetzung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche aus.


Das Urteil im Volltext

LG Frankfurt: Gewerbliche Urheberrechtsverletzung bei einem Musik-Album

Beschluss v. 18.09.2008, Az. 2-06 O 534/08

Die Bereitstellung eines Musik-Albums kurz nach dessen Erstveröffentlichung in einer Tauschbörse stellt ein „gewerbliches Ausmaß“ im Sinne von § 101 Abs. 1 S. 1 UrhG dar.


Das Urteil im Volltext

LG Oldenburg: Gewerbliche Urheberrechtsverletzungen bei Tauschbörsen

Beschluss v. 15.09.2008, Az. 5 O 2421/08

In der Veröffentlichung von Musik-Dateien in Tauschbörsen ist stets ein „gewerbliches Ausmaß“ im Sinne von § 101 Abs. 1 S. 1 UrhG zu sehen, da es für den Handelnden keine Rolle spielt, wer auf die Dateien zugreift. Die Grenze des privaten Handelns ist jedoch dann überschritten, wenn ein unüberschaubarer, unbegrenzter Personenkreis angesprochen wird.


Das Urteil im Volltext

LG Bielefeld: Gewerbliches Ausmaß bei einzelnem Musik-Album

Beschluss v. 11.09.2008, Az. 4 O 328/08

Bereits bei der Veröffentlichung eines einzelnen Tonträgers im Rahmen einer Internet-Tauschbörse kann ein „gewerbliches Ausmaß“ im Sinne von § 101 Abs. 1 S. 1 UrhG angenommen werden.


Das Urteil im Volltext

LG Köln: Gewerbliche Urheberrechtsverletzung bereits bei einer Datei

Urteil v. 05.09.2008, Az. 28 AR 6/08

Bereits die Veröffentlichung eines einzelnen Musik-Albums in Form einer Datei kann ein „gewerbliches Ausmaß“ im Sinne von § 101 Abs. 1 S. 1 UrhG darstellen, wenn es sich um ein im Markt besonders stark nachgefragtes Musik-Album handelt, das kurz nach der Veröffentlichung im Internet rechtswidrig angeboten wurde.


Das Urteil im Volltext

LG Köln: Zum gewerblichen Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen

Beschluss v. 02.09.2008, Az. 28 AR 4/08

Eine Urheberrechtsverletzung hat ein „gewerbliches Ausmaß“ im Sinne von § 101 Abs. 1 UrhG, wenn ein Tonträger unmittelbar nach Veröffentlichung des Tonträgers in Deutschland öffentlich zugänglich gemacht wurde.


Das Urteil im Volltext

LG Frankenthal: Zivilrechtliches Verwertungsverbot für Providerauskunft bei dynamischer IP-Adresse

Beschluss v. 21.05.2008, Az. 6 O 156/08

1. Bei der dynamischen IP-Adresse und den damit verknüpften Kundendaten eines Internetnutzers handelt es sich nicht um eine Bestandsdatum, sondern um ein Verkehrsdatum i. S. v. §§ 3 Nr. 30, 96 Abs. 1 Nr. 1 TKG, über das nur bei dem Verdacht einer schweren Straftat eine Auskunft durch den Provider zulässig ist.

2. Verkehrsdaten unterliegen insbesondere dem Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG). Diese Daten dürfen nur dann herausgegeben werden, falls der Verdacht auf Verübung einer schweren Straftat i.S.d. § 100a Abs. 2 StPO besteht. Dies ist bei einer Urheberrechtsverletzung nicht der Fall.

3. Bereits in dem Abruf dieser Daten liegt ein schwerwiegender und irreparabler Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (BVerfG, Beschl. v. 11.03.2008 - Az. 1 BvR 256/08).

4. Das Interesse eines Rechteinhabers, sich ein Beweismittel zur Durchsetzung seiner zivilrechtlicher Ansprüche zu sichern, reicht nicht aus, um auf diesem Wege einen Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 GG (Fernmeldegeheimnis) eines (vermeintlichen) Rechteverletzers zu rechtfertigen.


Das Urteil im Volltext

BVerwG: Zum Begriff der Umweltinformationen

Urteil v. 21.02.2008, Az. BVerwG 4 C 13.07

1. Der Begriff der Umweltinformationen in Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2003/4/EG vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates Umweltinformationsrichtlinie UIRL (ABl L 41 S. 26) ist weit auszulegen. Erfasst werden auch Angaben, die die wirtschaftliche Realisierbarkeit einer umweltrelevanten Maßnahme betreffen. Dazu gehören sowohl Angaben zur Finanzierung des Vorhabens als auch zur Finanzkraft des Vorhabenträgers.

2. Der Anspruch auf Zugang zu Informationen über die Umwelt kann einer Bürgerinitiative zustehen, sofern sie organisatorisch hinreichend verfestigt ist. Ein Kirchengemeindeverband ist ungeachtet der Anerkennung der Kirchen als Körperschaften des öffentlichen Rechts als anspruchsberechtigt im Sinne des Art. 3 Abs. 1 UIRL anzusehen. Auch eine Gemeinde kann einen Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen haben, soweit ihr Selbstverwaltungsbereich berührt ist.


Das Urteil im Volltext

VG Köln: Auskunft über beim Verfassungsschutz gespeicherte persönliche Daten

Urteil v. 13.12.2007, Az. 20 K 6242/03

1. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch aus § 15 Abs. 1 BVerfSchG auf Auskunftserteilung über Daten außerhalb der Personenakte des Betroffenen, die Bezüge auf seine Person aufweisen und nicht Bestandteil seiner Personenakte geworden sind.

2. Eine ergänzende Auslegung aus § 15 Abs. 1 BVerfSchG auf Grund der sich bietenden Einzelumstände ist auch dann nicht erforderlich, wenn in Bezug auf den Betroffenen im „Nachrichtendienstlichen Informationssystem" (NADIS) keine Fundstellen zu anderen Akten als seine Personenakte und auch keine Verweise auf Fachdateien existieren. Dies gilt genauso für den Fall, das zwar Informationen über den Betroffenen in Sachakten existieren, weil er z.B. im Kontext eines Zeitungsartikels erwähnt wird, diese in Bezug auf ihn aber nicht aufgabenrelevant sind.

3. Voraussetzung der Auskunftserteilung nach § 15 Abs. 1 BVerfSchG ist unbeschadet der technischen Weiterentwicklung auch weiterhin, dass der Betroffene auf einen konkreten Sachverhalt hinweist. Die Tatsache, dass das Bundesamt seine Akten mittlerweile über ein elektronisches Aktenerschließungssystem mit Suchfunktion verwaltet, so dass die schlichte Eingabe eines Namens alle Sachakten erschließe, in denen der Name aufgeführt werde, führt zu keiner abweichenden Beurteilung.


Das Urteil im Volltext

VG Düsseldorf: Agrarsubventionen keine Umweltinformationen im Sinne des UIG

Urteil v. 24.06.2007, Az. 26 K 668/06

Informationen zur Verteilung von EU-Agrarsubventionen sind keine Umweltinformationen i.S. des § 2 S. 3 UIG NRW i.V.m. § 2 Abs. 3 UIG Bund.


Das Urteil im Volltext

OVG Münster: Einsicht in Jugendamtsakte

Beschluss v. 31.01.2005, Az. 21 E 1487/04

1.Der Begriff der Verwaltungstätigkeit im Sinne des 2 Abs. 1 IFG NRW ist weit auszulegen.

2. Bei der Mitwirkung des Jugendamtes des Beklagten in Verfahren vor den Vormundschafts- und den Familiengerichten auf der Grundlage von § 50 SGB VIII handelt es sich um eine eigene Verwaltungstätigkeit des Beklagten im Sinne von § 2 Abs. 1 IFG NRW.

3. Bei § 25 SGB X handelt es nicht um eine besondere Rechtsvorschrift im Sinne der Subsidiaritätsklausel aus § 4 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW, die einem Akteneinsichtsgesuch entgegenstehen könnte.


Das Urteil im Volltext

VG Düsseldorf: Amtskette des Bürgermeister

Urteil v. 09.07.2004, Az. 26 K 4163/03

1. Das Recht auf Akteneinsicht nach § 4 Abs. 1 IFG NRW beinhaltet das Recht auf Erlangung von Informationen über die Beschaffung einer Sache im Verwaltungsgebrauch (hier: Amtskette) durch Einsicht in den hierüber geführten Verwaltungsvorgang. Dass die Beschaffung der Amtskette auf der Grundlage eines privatrechtlichen Vertrages mit dem Hersteller der Kette erfolgt ist, steht der Anwendbarkeit des IFG NRW nicht entgegen. Denn der Begriff der Verwaltungstätigkeit (§ 2 Abs. 1 S.1 IFG NRW) ist nicht beschränkt auf ein Handeln der Exekutive in den Formen des öffentlichen Rechts.

2. Dem steht auch nicht die Schutzvorschrift des § 8 IFG NRW entgegen, denn bei der „Hergabe von Finanzmitteln eines wirtschaftlich tätigen Betriebes" in Form einer Spende handelt es sich nicht um ein Geschäftsgeheimnis im Sinne dieser Vorschrift.

3. Selbst wenn man jedoch das Vorliegen eines Geschäftsgeheimnisses und einen aus dessen Offenbarung resultierenden wirtschaftlichen Schaden bejahen würde, so wäre im vorliegenden Fall jedenfalls i. S. des § 8 S. 3 IFG NRW ein überwiegendes Interesse der Allgemeinheit an der Gewährung des Informationszuganges zu bejahen.


Das Urteil im Volltext

OVG Münster: Zum Auskunftsanspruch nach dem IFG

Beschluss v. 19.06.2002, Az. 21 B 589/02

1. Der Begriff der Verwaltungstätigkeit im Sinne des 2 Abs. 1 IFG NRW ist weit auszulegen: Daher ist das IFG NRW sowohl auf öffentlich-rechtliche Handlungsformen, als auch auf privatrechtliches Verwaltungshandeln der öffentlichen Stellen anwendbar. In welcher Rechtsform die Verwaltungsaufgabe erfüllt wird, ist unerheblich. Es genügt, dass sich die Tätigkeit als Wahrnehmung einer im öffentlichen Recht wurzelnden Verwaltungsaufgabe - im Gegensatz zu Rechtsprechung und Rechtssetzung - darstellt.

2. Daher hindert der privatrechtliche Charakter der Rechtsbeziehungen zwischen einer Stadt und einem Bauunternehmer nicht, die seitens der Stadt bei der Vertragsabwicklung entfalteten Tätigkeiten dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes NRW zu unterwerfen. Aus diesem Grund ist im konkreten Fall das Führen von Bautagebüchern für die in Rede stehende Straßenbaumaßnahme als "Verwaltungstätigkeit" im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW zu qualifizieren.

3. Die Anwendung des § 4 Abs. 1 IFG NRW ist vorliegend auch nicht durch die Subsidiaritätsklausel des § 4 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW gesperrt, da es sich weder bei § 242 BGB noch bei §§ 421 ff ZPO um besondere Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen Informationen, die Auskunftserteilung oder die Gewährung von Akteneinsicht im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW handelt.



Das Urteil im Volltext

BGH: vossius.de

Urteil v. 11.04.2002, Az. I ZR 317/99

a) Ist ein Namensträger nach dem Recht der Gleichnamigen verpflichtet, seinen Namen im geschäftlichen Verkehr nur mit einem unterscheidenden Zusatz zu verwenden, folgt daraus nicht zwingend das Verbot, den Namen als Internet-Adresse zu verwenden. Vielmehr kann eine mögliche Verwechslungsgefahr auch auf andere Weise ausgeräumt werden. So kann der Internetnutzer auf der ersten sich öffnenden Seite darüber aufgeklärt werden, daß es sich nicht um die Homepage des anderen Namensträgers handelt, zweckmäßigerweise verbunden mit einem Querverweis auf diese Homepage.

b) Kann der Inhaber eines Unternehmenskennzeichens einem Dritten die Verwendung dieses Zeichens als Domain-Name im geschäftlichen Verkehr verbieten, kommt ein auf Löschung der Registrierung gerichteter Beseitigungsanspruch nur in Betracht, wenn der Dritte kein berechtigtes Interesse vorweisen kann, diesen Domain-Namen außerhalb des sachlichen oder räumlichen Wirkungsfelds des kennzeichenrechtlichen Anspruchs - etwa für private Zwecke oder für ein Unternehmen in einer anderen Branche - zu verwenden.

c) Ein Rechtsanwalt, der durch die Bezeichnung seiner Kanzlei die Rechte eines Wettbewerbers verletzt hat, ist im Hinblick auf die ihn treffende Verschwiegenheitspflicht grundsätzlich nicht verpflichtet, im Rahmen einer zur Schadensberechnung dienenden Auskunft die Namen seiner Mandanten zu offenbaren.


Das Urteil im Volltext

VerfGH Rheinland-Pfalz: Auskunft über Informanten durch Finanzverwaltung

Urteil v. 04.11.1998, Az. VGH B 5/98 VGH B 6/98

1. Die Identität von Informanten ist im Rahmen von steuerrechtlichen Verfahren durch das Steuergeheimnis geschützt. Eine Herausgabe nach Maßgabe eines datenschutzrechtlichen Auskunftsverlangens darf seitens der Steuerbehörde nicht erfolgen. Denn der Schutz von Gewährsleuten überwiegt bei der vorzunehmenden Interessensabwägung. Ansonsten ließe nämlich die Bereitschaft zur Informationserteilung insgesamt mit hoher Wahrscheinlichkeit erheblich nach. Somit gefährden solche Auskünfte grundsätzlich die ordnungsgemäße Erfüllung der den Finanzbehörden obliegenden Aufgaben.

2. Etwas anderes kann gelten, wenn es sich bei den an die Steuerbehörden übermittelten Informationen nachweislich um eine leichtfertig falsche Verdächtigung handelt.


Das Urteil im Volltext

Newsletter



In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Kommentare

Sa, 11.02.2012 23:21
Kurz und knapp: Urheberrechtsschutz ja, aber Gewinnmaximierung von Verwertern (Musikindustrie, Verlage etc) NEIN, un […]
Sa, 11.02.2012 15:35
ACTA und Freiheit? Wie siehts aus mit dem Grundgesetz? Seit 50 Jahren wird die Freiheit immer weiter eingeschränkt. […]
Fr, 10.02.2012 23:50
Es kursiert gleichfalls das Gerücht, man wollte der EU nicht zuvorkommen, sollte diese nicht ratifizieren - das hätt […]
Fr, 10.02.2012 19:21
Naja, das steht jetzt nicht exakt wörtlich in dem Text. Aber es ist schon angesprochen: [quote]"In dieser Hinsich[…]

Hosting


Domainfactory

Unterstützen

Telemedicus unterstützen

Telemedicus bei Twitter

Twitter

Auszeichnungen

Bestes freies juristisches Internetprojekt 2008, Kategorie: Weblog

Lizenz

Creative Commons License - Some Rights Reserved
Lizenzgeber: Telemedicus e.V.