Urteile zu Auskunftsansprüche

Urteile zu Auskunftsansprüche

OLG Karlsruhe: Gebühren für mehrere Auskunftsersuche

Beschluss v. 15.01.2009, Az. 6 W 4/09

1. Nach § 128c KostO werden Gebühren für Anordnungen über die Verwendung von Verkehrsdaten pro Antrag bemessen. Ob es sich bei mehreren Auskunftsersuchen um einen einheitlichen Antrag handelt, wird danach beurteilt, ob es sich bei den wesentlichen Punkten des Antrags um einen einheitlichen Lebenssachverhalt handelt.

2. Ein wesentlicher Unterschied im Lebenssachverhalt liegt jedenfalls dann vor, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dem Ersuchen Verletzungshandlungen zu Grunde liegen, die mehrere Personen unabhängig voneinander begangene haben. Dass bei den Verletzungshandlungen verschiedene IP-Adressen verwendet wurden, reicht zwar noch nicht aus. Eine unterschiedliche Client-Programm-GUID ist jedoch Anlass genug, um unabhängige Verletzungshandlungen anzunehmen.


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Kommentare

Sa, 11.02.2012 23:21
Kurz und knapp: Urheberrechtsschutz ja, aber Gewinnmaximierung von Verwertern (Musikindustrie, Verlage etc) NEIN, un […]
Sa, 11.02.2012 15:35
ACTA und Freiheit? Wie siehts aus mit dem Grundgesetz? Seit 50 Jahren wird die Freiheit immer weiter eingeschränkt. […]
Fr, 10.02.2012 23:50
Es kursiert gleichfalls das Gerücht, man wollte der EU nicht zuvorkommen, sollte diese nicht ratifizieren - das hätt […]
Fr, 10.02.2012 19:21
Naja, das steht jetzt nicht exakt wörtlich in dem Text. Aber es ist schon angesprochen: [quote]"In dieser Hinsich[…]

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