Urteile zu Archäologie

Urteile zu Archäologie

LG Magdeburg: Himmelsscheibe von Nebra II

Urteil v. 19.04.2005, Az. 5 W 32/05

1. Die in § 71 UrhG genannte Tatbestandsalternative der öffentlichen Widergabe ist als unkörperliche Wiedergabe i. S. v. § 15 II UrhG zu verstehen, so dass das Zeigen des Originals in der Öffentlichkeit keine öffentliche Wiedergabe im Sinne der Vorschriften des Urhebergesetzes ist.

2. Die bloße öffentliche Wiedergabe eines Werkes, die zeitlich vor Geltung einer kodifizierten Urheberrechtsgesetzgebung erfolgt, genügt nicht den Anforderungen des § 71 UrhG.

3. Es würde dem Telos des § 71 UrhG widersprechen, wenn man von demjenigen, der ein vermutlich mehrere tausend Jahre verschollenes Werk erscheinen lässt, den Nachweis verlangen würde, dass dieses Werk niemals zuvor der Öffentlichkeit zugänglich war.


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LG Magdeburg: Himmelsscheibe von Nebra

Urteil v. 16.10.2003, Az. 7 O 847/03

1. Die erstmalige Präsentation eines Werkes im Rahmen einer Pressekonferenz genügt dem in § 71 UhrG tatbestandlich verlangten Erscheinen.

2. Der Zweck des § 71 UrhG liegt darin, die Leistung desjenigen, der ein nachgelassenes Werk auffindet, dessen Wert erkennt und es veröffentlicht, anzuerkennen und zu belohnen.

3. Es würde dem Telos des § 71 UrhG widersprechen, wenn man von demjenigen, der ein vermutlich mehrere tausend Jahre verschollenes Werk erscheinen lässt, den Nachweis verlangen würde, dass dieses Werk niemals zuvor der Öffentlichkeit zugänglich war. Denn dieser Beweis ist regelmäßig ebenso wenig zu führen, wie der entsprechende Gegenbeweis.


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Kommentare

Sa, 11.02.2012 23:21
Kurz und knapp: Urheberrechtsschutz ja, aber Gewinnmaximierung von Verwertern (Musikindustrie, Verlage etc) NEIN, un […]
Sa, 11.02.2012 15:35
ACTA und Freiheit? Wie siehts aus mit dem Grundgesetz? Seit 50 Jahren wird die Freiheit immer weiter eingeschränkt. […]
Fr, 10.02.2012 23:50
Es kursiert gleichfalls das Gerücht, man wollte der EU nicht zuvorkommen, sollte diese nicht ratifizieren - das hätt […]
Fr, 10.02.2012 19:21
Naja, das steht jetzt nicht exakt wörtlich in dem Text. Aber es ist schon angesprochen: [quote]"In dieser Hinsich[…]

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