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Urteile zu Arbeitsplatz
BAG: Videoüberwachung im Betrieb
Beschluss v. 26.08.2008, Az. 1 ABR 16/07
Arbeitgeber und Betriebsrat sind grundsätzlich befugt, eine Videoüberwachung im Betrieb einzuführen. Die Zulässigkeit des damit verbundenen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer richtet sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
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BAG: Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Beschluss v. 14.12.2004, Az. 1 ABR 34/03
Zur Zulässigkeit der Videoüberwachung eines Arbeitsplatzes.
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BAG: Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Urteil v. 29.06.2004, Az. 1 ABR 21/03
Die Einführung einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz unterfällt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG. Die Betriebsparteien haben dabei gemäß § 75 Abs 2 Satz 1 BetrVG das grundrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer zu beachten. Für die erforderliche Verhältnismäßigkeitsprüfung sind die Gesamtumstände maßgeblich. Mitentscheidend ist insbesondere die Intensität des Eingriffs.
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