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Urteile zu Amtshaftung
OLG Celle: Haftung der Strafverfolger für Internetforum - „Virtueller Pranger“
Urteil v. 19.07.2007, Az. 16 U 2/07
1. Die Einrichtung und Aufrechterhaltung eines öffentlich zugänglichen Internetforums zur Aufklärung eines Kapitalverbrechens stellt eine schwerwiegende und nicht zu rechtfertigende Persönlichkeitsverletzung der darin beschuldigten Personen dar. Mitteilungen von Hinweisgebern sollen in der Regel nur die Strafverfolgungsbehörden erreichen und nicht in der Weise öffentlich gemacht werden, dass sie von jedermann weltweit über das Internet abgerufen werden können. Durch ein derartiges Internetforum wird die beschuldigte Person an einen "virtuellen Pranger" gestellt.
2. Zulässig ist es jedoch, dass Strafverfolgungsbehörden öffentliche Medien – wie etwa Fernsehen, Hörfunk, Printmedien und Internet – als Mittel zur Aufklärung von schweren Straftaten nutzen. Ein Aufruf zur Mithilfe durch Erteilung sachdienlicher Hinweise zur Aufklärung eines Verbrechens über diese Medien ist im Grundsatz nicht zu beanstanden.
2. Zulässig ist es jedoch, dass Strafverfolgungsbehörden öffentliche Medien – wie etwa Fernsehen, Hörfunk, Printmedien und Internet – als Mittel zur Aufklärung von schweren Straftaten nutzen. Ein Aufruf zur Mithilfe durch Erteilung sachdienlicher Hinweise zur Aufklärung eines Verbrechens über diese Medien ist im Grundsatz nicht zu beanstanden.
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