Urteile zu Amtsermittlungsgrundsatz

Urteile zu Amtsermittlungsgrundsatz

OLG Zweibrücken: Amtsermittlungsgrundsatz bei urheberrechtlichen Auskunftsverfahren

Beschluss v. 21.09.2009, Az. 4 W 45/09

Nach § 12 FGG (ab dem 1. September 2009: § 26 FamFG) hat das Gericht von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen zu veranstalten. Zwar trifft die Beteiligten in Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit auch eine Darlegungsobliegenheit hinsichtlich ihnen vorteilhafter Umstände, um dem Gericht Anhaltspunkte dafür zu liefern, in welche Richtung es seine eigenen Ermittlungen anzusetzen hat. Im Übrigen gilt jedoch, anders als im Zivilprozess, nicht der Beibringungsgrundsatz sondern das Prinzip der Amtsermittlung. Hat das Gericht Zweifel daran, ob der zu entscheidende Sachverhalt ausreichend aufgeklärt ist, hat es deshalb eigene Ermittlungen und Beweiserhebungen zu veranlassen.


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Kommentare

Sa, 11.02.2012 23:21
Kurz und knapp: Urheberrechtsschutz ja, aber Gewinnmaximierung von Verwertern (Musikindustrie, Verlage etc) NEIN, un […]
Sa, 11.02.2012 15:35
ACTA und Freiheit? Wie siehts aus mit dem Grundgesetz? Seit 50 Jahren wird die Freiheit immer weiter eingeschränkt. […]
Fr, 10.02.2012 23:50
Es kursiert gleichfalls das Gerücht, man wollte der EU nicht zuvorkommen, sollte diese nicht ratifizieren - das hätt […]
Fr, 10.02.2012 19:21
Naja, das steht jetzt nicht exakt wörtlich in dem Text. Aber es ist schon angesprochen: [quote]"In dieser Hinsich[…]

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