Urteile zu Alles-Oder-nichts-prinizip
OLG Celle: Zur Unverzüglichkeit einer Gegendarstellung
Beschluss v. 22.01.2009, Az. 13 W 135/08
1. Die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Arrest oder auf Erlass einer einstweiligen Verfügung unterliegt nicht dem Anwaltszwang.
2. Eine erst zehn Wochen nach der Kenntnisnahme des in einer Tageszeitung erschienenen Artikels zugeleitete Gegendarstellung ist regelmäßig nicht mehr als unverzüglich im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 5 des Niedersächsischen Pressegesetzes anzusehen.
3. Eine allgemeine Bevollmächtigung des Gerichts, die Gegendarstellung in der Form anzupassen, dass der gestellte Gegendarstellungsanspruch begründet ist, stellt eine unzulässige Einschränkung des „AllesOderNichtsPrinzips“ dar.
2. Eine erst zehn Wochen nach der Kenntnisnahme des in einer Tageszeitung erschienenen Artikels zugeleitete Gegendarstellung ist regelmäßig nicht mehr als unverzüglich im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 5 des Niedersächsischen Pressegesetzes anzusehen.
3. Eine allgemeine Bevollmächtigung des Gerichts, die Gegendarstellung in der Form anzupassen, dass der gestellte Gegendarstellungsanspruch begründet ist, stellt eine unzulässige Einschränkung des „AllesOderNichtsPrinzips“ dar.
Das Urteil im Volltext
OLG Düsseldorf: Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung
Urteil v. 20.02.2008, Az. I-15 U 176/07
Ein Gegendarstellungsanspruch besteht im Falle mehrdeutiger Äußerungen nur dann, wenn sich bei verdeckten Äußerungen eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen enthaltene zusätzliche eigene Aussage dem Leser als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängen muss.
Das Urteil im Volltext
KG Berlin: Gegendarstellungs-Ankündigung auf der Titelseite
Urteil v. 09.01.2007, Az. 9 U 248/06
1. Zur gemäß § 10 Absatz 1 LPG erforderlichen Betroffenheit des Chefredakteurs einer Zeitung im Falle einer Berichterstattung, die die Entscheidung über den Vorabdruck von Auszügen einer Biografie und die Zahlung einer Vergütung hierfür thematisiert.
2. Zum Anspruch auf Abdruck einer Ankündigung der im Inneren der Zeitung abzudruckenden Gegendarstellung auf der Titelseite, wenn auch die Ausgangsmitteilung auf der Titelseite angekündigt war.
2. Zum Anspruch auf Abdruck einer Ankündigung der im Inneren der Zeitung abzudruckenden Gegendarstellung auf der Titelseite, wenn auch die Ausgangsmitteilung auf der Titelseite angekündigt war.
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