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Urteile zu Agrarsubventionen
VG Köln: Agrarsubventionen als Umweltinformationen im Sinne des UIG
Urteil v. 23.10.2008, Az. 13 K 5055/06
1. Angaben zur Höhe von gewährten Agrarsubventionen enthalten auch Umweltinformationen i.S. von § 2 Abs. 3 Ziff. 3 UIG.
2. Hinsichtlich eines Auskunftsersuchens auf Übermittlung des gesamten Betrags der für jeden Antragsteller gewährten Subventionen durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz scheiden Ablehnungsgründe nach § 8 UIG aus, da durch Bekanntgabe dieser Informationen öffentliche Belange nicht berührt werden. Auch Ablehnungsgründe nach § 9 UIG zum Schutz sonstiger Belange kommen nicht in Betracht, solange es sich nicht um individualisierte Angaben handelt.
3. Eine informationspflichtige Stelle verfügt auch dann über Umweltinformationen, wenn diese erst aus bereits vorhandenen Informationen zusammengestellt werden müssen. Eine Grenze dürfte dort bestehen, wo die Aufbereitung der Informationen mit einem unzumutbaren Verwaltungsaufwand verbunden ist.
2. Hinsichtlich eines Auskunftsersuchens auf Übermittlung des gesamten Betrags der für jeden Antragsteller gewährten Subventionen durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz scheiden Ablehnungsgründe nach § 8 UIG aus, da durch Bekanntgabe dieser Informationen öffentliche Belange nicht berührt werden. Auch Ablehnungsgründe nach § 9 UIG zum Schutz sonstiger Belange kommen nicht in Betracht, solange es sich nicht um individualisierte Angaben handelt.
3. Eine informationspflichtige Stelle verfügt auch dann über Umweltinformationen, wenn diese erst aus bereits vorhandenen Informationen zusammengestellt werden müssen. Eine Grenze dürfte dort bestehen, wo die Aufbereitung der Informationen mit einem unzumutbaren Verwaltungsaufwand verbunden ist.
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