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Urteile zu Abgeordneter
VG Köln: Zur Sammlung personenbezogener Daten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
Urteil v. 13.12.2007, Az. 20 K 3077/06
1. Die Beobachtung eines Bundes- oder Landtagsabgeordneten durch den Verfassungsschutz entspricht nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn es sich bei dem Abgeordneten zwar um einen herausgehobenen Funktionär der Linkspartei.PDS handelt, er aber kein Angehöriger oder Förderer einer dieser Partei angehörenden linksextremistischen bzw. orthodox-kommunistischen Strömungen ist, sondern vielmehr Gegner dieser Strömungen bzw. Parteiflügel ist.
2. Es bedarf daher im vorliegenden Fall keiner Entscheidung, ob auf der Grundlage der Vorschriften des Bundesverfassungsschutzgesetzes prinzipiell personenbezogene Informationen über Bundestags- oder Landtagsabgeordnete gesammelt werden dürfen, oder ob es insoweit einer spezifischen gesetzlichen Grundlage bedarf.
2. Es bedarf daher im vorliegenden Fall keiner Entscheidung, ob auf der Grundlage der Vorschriften des Bundesverfassungsschutzgesetzes prinzipiell personenbezogene Informationen über Bundestags- oder Landtagsabgeordnete gesammelt werden dürfen, oder ob es insoweit einer spezifischen gesetzlichen Grundlage bedarf.
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