Urteile zu Abgeordneter

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VG Köln: Zur Sammlung personenbezogener Daten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

Urteil v. 13.12.2007, Az. 20 K 3077/06

1. Die Beobachtung eines Bundes- oder Landtagsabgeordneten durch den Verfassungsschutz entspricht nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn es sich bei dem Abgeordneten zwar um einen herausgehobenen Funktionär der Linkspartei.PDS handelt, er aber kein Angehöriger oder Förderer einer dieser Partei angehörenden linksextremistischen bzw. orthodox-kommunistischen Strömungen ist, sondern vielmehr Gegner dieser Strömungen bzw. Parteiflügel ist.

2. Es bedarf daher im vorliegenden Fall keiner Entscheidung, ob auf der Grundlage der Vorschriften des Bundesverfassungsschutzgesetzes prinzipiell personenbezogene Informationen über Bundestags- oder Landtagsabgeordnete gesammelt werden dürfen, oder ob es insoweit einer spezifischen gesetzlichen Grundlage bedarf.


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Kommentare

Sa, 11.02.2012 23:21
Kurz und knapp: Urheberrechtsschutz ja, aber Gewinnmaximierung von Verwertern (Musikindustrie, Verlage etc) NEIN, un […]
Sa, 11.02.2012 15:35
ACTA und Freiheit? Wie siehts aus mit dem Grundgesetz? Seit 50 Jahren wird die Freiheit immer weiter eingeschränkt. […]
Fr, 10.02.2012 23:50
Es kursiert gleichfalls das Gerücht, man wollte der EU nicht zuvorkommen, sollte diese nicht ratifizieren - das hätt […]
Fr, 10.02.2012 19:21
Naja, das steht jetzt nicht exakt wörtlich in dem Text. Aber es ist schon angesprochen: [quote]"In dieser Hinsich[…]

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