Urteile zu Abdruckbereitschaft

Urteile zu Abdruckbereitschaft

KG Berlin: Keine Rechtspflicht zur Erklärung der Abdruckbereitschaft

Beschluss v. 27.03.2007, Az. 9 W 45/07

1. § 10 LPG verpflichtet den Abdruckverpflichteten nur zum Abdruck der Gegendarstellung, nicht dagegen auch zur Abgabe von Erklärungen. Der Abdruckverpflichtete kann deshalb grundsätzlich davon ausgehen, allein mit dem Abdruck der verlangten Gegendarstellung innerhalb der hierfür vom Betroffenen gesetzten Frist den Anspruch zu erfüllen.

2. Auch mit der Aufforderung an den Abdruckverpflichteten, sich zur Abdruckbereitschaft zu erklären, kann der Betroffene eine solche Rechtspflicht des Abdruckverpflichteten nicht einseitig begründen. Allenfalls ausnahmsweise kann den Abdruckverpflichteten eine Obliegenheit treffen, dem Betroffenen seine Erfüllungsbereitschaft anzuzeigen.



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Kommentare

Sa, 11.02.2012 23:21
Kurz und knapp: Urheberrechtsschutz ja, aber Gewinnmaximierung von Verwertern (Musikindustrie, Verlage etc) NEIN, un […]
Sa, 11.02.2012 15:35
ACTA und Freiheit? Wie siehts aus mit dem Grundgesetz? Seit 50 Jahren wird die Freiheit immer weiter eingeschränkt. […]
Fr, 10.02.2012 23:50
Es kursiert gleichfalls das Gerücht, man wollte der EU nicht zuvorkommen, sollte diese nicht ratifizieren - das hätt […]
Fr, 10.02.2012 19:21
Naja, das steht jetzt nicht exakt wörtlich in dem Text. Aber es ist schon angesprochen: [quote]"In dieser Hinsich[…]

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