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Urteile zu Abberufung
LAG Niedersachsen: Kein eigenständiger Kündigungsschutz für den Datenschutzbeauftragten
Urteil v. 16.06.2003, Az. 8 SA 1968/02
1. Ein genereller Ausschluss der ordentlichen Kündigung ist mit § 4f Abs. 3 S. 3 und 4 BDSG nicht vereinbar.
2. Mit dem beendeten Arbeitsverhältnis ist auch die Bestellung als Datenschutzbeauftragter automatisch beendet. Einer ausdrücklichen Abberufung bedarf es nicht.
2. Hier Nichtvorliegen einer gezielten Kündigung wegen der Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter.
2. Mit dem beendeten Arbeitsverhältnis ist auch die Bestellung als Datenschutzbeauftragter automatisch beendet. Einer ausdrücklichen Abberufung bedarf es nicht.
2. Hier Nichtvorliegen einer gezielten Kündigung wegen der Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter.
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