<?xml version="1.0" encoding="utf-8" ?>

<rss version="2.0" 
   xmlns:rdf="http://www.w3.org/1999/02/22-rdf-syntax-ns#"
   xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
   xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
   xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
   xmlns:creativeCommons="http://backend.userland.com/creativeCommonsRssModule">
<channel>
    <title>Telemedicus - Urteilsdatenbank - Recht am eigenen Bild</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/</link>
    <description>Rechtsfragen der Informationsgesellschaft</description>
    <dc:language>de</dc:language>
    <generator>Serendipity  - http://www.s9y.org/</generator>
    
    

<item>
    <title>OLG Düsseldorf: Widerruf einer Einwilligung nach § 22 KUG</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/1321-OLG-Duesseldorf-Az-I-20-U-3911-Widerruf-einer-Einwilligung-nach-22-KUG.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Recht am eigenen Bild</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 24.05.2011, Az. I-20 U 39/11 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Eine Einwilligung nach § 22 KUG kann nur aus wichtigem Grund widerrufen werden.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 02 Jan 2012 16:09:10 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Frankfurt am Main: Widerruf einer Einwilligung nach § 22 KUG</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/1266-OLG-Frankfurt-am-Main-Az-16-U-17210-Widerruf-einer-Einwilligung-nach-22-KUG.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Recht am eigenen Bild</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 24.02.2011, Az. 16 U 172/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einwilligung nach § 22 KUG widerrufen werden kann
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 07 Apr 2011 23:50:46 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>AG Ingolstadt: Unzulässige Disco-Fotos</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/1255-AG-Ingolstadt-Az-10-C-270008-Unzulaessige-Disco-Fotos.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Recht am eigenen Bild</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 03.02.2009, Az. 10 C 2700/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Die Veröffentlichung von Fotos, die eine Person in einer Menge von Menschen in einer Disco zeigen, wobei jedoch die Erkennbarkeit der Gesichtszüge der fotografierten Person als Einzelperson gewahrt bleibt, ist ohne Genehmigung der fotografierten Person grundsätzlich unzulässig. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Eine ausdrückliche oder konkludente Einwilligung aufgrund der Tatsache, dass es heute zunehmend als üblich angesehen wird, dass in Diskotheken zu Werbezwecken Fotografien gefertigt  und im Internet veröffentlicht werden, ist vorliegend nicht anzunehmen. Insbesondere kann auch im Betreten der Diskothek nicht per se vor diesem Hintergrund eine stillschweigende Einwilligung erkannt werden.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 07 Apr 2011 10:43:24 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Köln: Zulässige Bildniswerbung trotz fehlender Einwilligung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/1252-OLG-Koeln-Az-15-U-13310-Zulaessige-Bildniswerbung-trotz-fehlender-Einwilligung.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Fritz Pieper</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 22.02.2011, Az. 15 U 133/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Werbung von Presseverlagen für eigene Presseerzeugnisse steht grundsätzlich auch im öffentlichen Interesse, unabhängig davon, ob für bereits herausgegebene oder erst noch einzuführende Presseerzeugnisse geworben wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die Abbildung einer Titelseite einer (schon erschienenen) Zeitschrift im Rahmen der Werbung ist - gegebenenfalls mit zeitlicher Begrenzung, die unter Abwägung des berechtigten Interesses der Presse am Werbezweck mit einer zumutbaren Belastung für den Kläger zu bestimmen ist - zulässig. Dass der beworbene Titel nicht mehr im Handel erhältlich ist, begründet kein berechtigtes Interesse des Betroffenen i. S. d. § 23 Abs. 2 KUG. 
    </content:encoded>
    <pubDate>Sun, 03 Apr 2011 21:30:36 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LAG Schleswig-Holstein : Arbeitnehmer-Fotos im Internet auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/1196-LAG-Schleswig-Holstein-Az-3-Sa-7210-Arbeitnehmer-Fotos-im-Internet-auch-nach-Beendigung-des-Arbeitsverhaeltnisses.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Recht am eigenen Bild</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 20.06.2010, Az. 3 Sa 72/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Die einvernehmliche Nutzung von durch den Arbeitgeber  im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses angefertigte Fotos zu Werbezwecken für Flyer begründet  konkludent ein umfassendes Nutzungsrecht auch für Messepräsentationen des Arbeitgebers. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ein Einverständnis eines Arbeitnehmers damit, dass der Arbeitgeber auf seiner Homepage ein gezielt und gemeinschaftlich aufgenommenes Foto des Arbeitnehmers veröffentlicht, erlischt nicht ohne Weiteres automatisch im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sofern der Arbeitnehmer nicht ausdrücklich Gegenteiliges erklärt.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 14 Mar 2011 19:31:15 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>AG Kerpen: Keine Rechtsverletzung durch Video bei fehlender Erkennbarkeit</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/1180-AG-Kerpen-Az-102-C-10810-Keine-Rechtsverletzung-durch-Video-bei-fehlender-Erkennbarkeit.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Recht am eigenen Bild</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 25.11.2010, Az. 102 C 108/10  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Das Recht am eigenen Bild wird durch eine nicht autorisierte Videoveröffentlichung im Internet nicht verletzt, sofern die dargestellte Person dort nicht identifiziert werden kann. 
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 14 Mar 2011 00:30:38 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Zweibrücken: Kein Unterlassungsanspruch gegen Berichterstattung bei fehlender Erkennbarkeit</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/1179-OLG-Zweibruecken-Az-4-W-5310-Kein-Unterlassungsanspruch-gegen-Berichterstattung-bei-fehlender-Erkennbarkeit.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Recht am eigenen Bild</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 07.06.2010, Az. 4 W 53/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Ist in einer Text- und Bildberichterstattung eine Person nicht zu identifizieren, weil Merkmale, die sich aus dem Bild selbst ergeben und die gerade der Person eigen sind, unkenntlich gemacht worden sind, oder wenn die Person durch den beigegebenen Text bzw. durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen nicht erkannt werden kann, liegt kein Unterlassungsanspruch hinsichtlicher der Veröffentlichung vor.
    </content:encoded>
    <pubDate>Sun, 13 Mar 2011 11:34:24 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Offenburg: Gegendarstellungsanspruch gegen Fotomontage</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/1176-LG-Offenburg-Az-2-O-41510-Gegendarstellungsanspruch-gegen-Fotomontage.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Fritz Pieper</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 12.03.2011, Az. 2 O 415/10  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Ein in einer Zeitung oder Zeitschrift veröffentlichtes Foto muss nicht grundsätzlich so verstanden werden, dass es sich dabei um die Wiedergabe eines tatsächlichen Geschehens handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Eine Gegendarstellung gegen eine Fotomontage muss sich auf die einer Fotomontage innewohnende Tatsachenbehauptung beziehen, nicht auf die Fotomontage selbst.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 16 Mar 2011 09:35:06 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>VGH  Baden-Württemberg: Erstellung von Lichtbildern eines SEK-Einsatzes</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Identifizierende-Berichterstattung/1165-VGH-Baden-Wuerttemberg-Az-1-S-226609-Erstellung-von-Lichtbildern-eines-SEK-Einsatzes.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Identifizierende Berichterstattung</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 19.08.2010, Az. 1 S 2266/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Soweit nicht im konkreten Fall gegenteilige Anhaltspunkte vorliegen, ist davon auszugehen, dass ein Pressefotograf unzulässige Lichtbilder nicht veröffentlicht (Vermutung der Rechtstreue). Ein generelles Fotografierverbot ist daher grundsätzlich gegenüber einem Pressefotografen nicht gerechtfertigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn es um einen Einsatz besonders gefährdeter SEK-Beamter geht und im Falle der Enttarnung der eingesetzten Beamten die Funktionsfähigkeit des SEK bedroht ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Soweit die Gefahr bekämpft werden soll, dass die Identität von SEK-Beamten durch einen kriminellen Zugriff Dritter auf von einem Pressefotografen gefertigte Bildaufnahmen aufgedeckt wird, kann im Einzelfall die (vorübergehende) Beschlagnahme des Speichermediums nach Anfertigung der Aufnahmen unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in die Pressefreiheit gegenüber einem Fotografierverbot das mildere Mittel sein, weil sie eine Recherche und im Ergebnis eine Bildberichterstattung ermöglicht.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 10 Mar 2011 18:12:02 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Hamburg: „Sexschwein“</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/1090-LG-Hamburg-Az-324-O-73309-Sexschwein.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Recht am eigenen Bild</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 28.05.2009, Az. 324 O 733/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Verletzt eine Bildberichterstattung die dargestellte Person in ihrer Intimsphäre, ist die Veröffentlichung auch dann nicht zulässig, wenn eine Einwilligung zur Veröffentlichung nach § 23 Abs.1 Nr.1 KUG nicht notwendig ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die Bezeichnung eines mutmaßlichen Sexualverbrechers als &amp;bdquo;Sexschwein&amp;ldquo; und &amp;bdquo;Sexmonster&amp;ldquo; stellt eine unzulässige Schmähkritik dar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Das Zusammenwirken einer solchen Bildveröffentlichung und Schmähkritik führt zu einer besonders schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung und somit einem Schadensersatzanspruch. 
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 02 Sep 2010 13:54:57 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Hamburg: Bildnisdarstellung in Personensuchmaschine</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/1072-LG-Hamburg-Az-325-0-44809-Bildnisdarstellung-in-Personensuchmaschine.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Fritz Pieper</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 16.06.2010, Az. 325 0 448/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die Veröffentlichung eines Fotos der eigenen Person auf einer Internetseite enthält die (konkludente) Erklärung, mit der Wiedergabe bzw. dem Erscheinen dieses Fotos in Ergebnisanzeigen von Personen-Suchmaschinen einverstanden zu sein.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 11 Aug 2010 13:01:25 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Berlin: Veröffentlichung professioneller Portraitfotos</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/1067-LG-Berlin-Az-27-O-81107-Veroeffentlichung-professioneller-Portraitfotos.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Recht am eigenen Bild</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 20.11.2007, Az. 27 O 811/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast hinsichtlich einer Einwilligung in die Veröffentlichung professioneller Portraitfotos zu Werbezwecken und deren genauen Inhalt tägt der Fotograf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Der Umstand, dass Fotos mit großem Aufwand in professionellem Rahmen erstellt wurden, ohne dass der Abgebildete dafür bezahlen musste, ist nicht ausreichend, um eine konkludente Einwilligung des Abgebildeten in die Verbreitung der so entstandenen Fotos anzunehmen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Sun, 04 Jul 2010 21:42:28 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Hamburg: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch satirische Fotomontage</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/Bildverfremdungen/1032-OLG-Hamburg-Az-7-U-7301-Persoenlichkeitsrechtsverletzung-durch-satirische-Fotomontage.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Bildverfremdungen</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 30.10.2007, Az. 7 U 73/01 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Eine Photomontage zur satirischen Berichterstattung ist vor dem Hintergrund der Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten dann rechtswidrig, wenn der Bertrachter aufgrund der Realitätsnähe der Verfremdung &amp;ndash; und insbesondere wegen des Fehlens karikaturhafter Züge &amp;ndash; irrig annimmt, die abgebildete Person sehe wirklich so aus. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 11 May 2010 19:17:29 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LAG Köln: Veröffentlichung von Fotos vom Arbeitnehmer</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/915-LAG-Koeln-Az-7-Ta-12609-Veroeffentlichung-von-Fotos-vom-Arbeitnehmer.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Recht am eigenen Bild</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 20.07.2009, Az. 7 Ta 126/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Duldet ein Arbeitnehmer die Veröffentlichung seines Fotos auf der Homepage des Arbeitgebers, so kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er das Bild auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter verwenden darf. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer nicht ausdrücklich seine - zumindest konkludent erteilte - Einwilligung zurücknimmt und das Foto nur zu Illustrationszwecken dient und keinen individuellen Bezug zur Persönlichkeit des Arbeitnehmers aufweist. &lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Sat, 30 Oct 2010 14:08:18 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Hamburg: Übertragung von Persönlichkeitsrechten zu Werbezwecken</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/913-OLG-Hamburg-Az-7-U-109-UEbertragung-von-Persoenlichkeitsrechten-zu-Werbezwecken.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Recht am eigenen Bild</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 15.09.2009, Az. 7 U 1/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Auch wenn eine vollständige Übertragung von Persönlichkeitsrechten auf Dritte nicht möglich ist, können jedoch die kommerziellen Anteile des Persönlichkeitsrechts in Form einer Nutzungserlaubnis für die Verbreitung von Abbildungen zu Werbezwecken unproblematisch vertraglich übertragen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Eine Übertragung dieser Rechte kann auch formularmäßig und umfassend vereinbart werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Eine solche Klausel ist nicht überraschend im Sinne von § 305 c Abs. 1 BGB, wenn die Werbemaßnahmen in der jeweiligen Branche üblich sind.
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 20 Oct 2009 10:09:33 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Berlin: Einwilligung in Reality-TV-Aufnahmen</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/907-LG-Berlin-Az-27-O-100007-Einwilligung-in-Reality-TV-Aufnahmen.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Recht am eigenen Bild</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 31.01.2008, Az. 27 O 1000/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Derjenige, der Bildnisse von anderen fertigen und verbreiten will, obliegt, sich eine vernünftige, Zweifel ausschließende Gewissheit zu verschaffen, ob der Gefilmte bzw. Fotografierte mit Fertigung und Verbreitung von Bildnissen einverstanden ist. In Zweifelsfällen obliegt es dem Verwender der Bildnisse sich zu vergewissern, ob und in welchem Umfang einer Verwendung von Bildnissen zugestimmt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Allein die Tatsache, dass die Abgebildete Person von den Filmaufnahmen Kenntnis hat und diesen nicht widerspricht, kann nicht als konkludente Einwilligung verstanden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Wird eine Person nur am Rande des Geschehens in einer vergleichsweise kurzen Sequenz gezeigt, stellt dies keine solch schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, dass eine Geldentschädigung gerechtfertigt wäre.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 09 Oct 2009 14:03:19 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Berlin: Fotoaufnahmen bei Gerichtsverhandlungen</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/906-LG-Berlin-Az-27-O-63208-Fotoaufnahmen-bei-Gerichtsverhandlungen.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Recht am eigenen Bild</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 04.09.2008, Az. 27 O 632/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Die Pflicht von Personen der Zeitgeschichte, eine Abbildung ohne Einwilligung hinzunehmen, endet jedenfalls dort, wo ein schutzwürdiges Interesse der Allgemeinheit an der Veröffentlichung nicht anzuerkennen ist. Davon ist auszugehen, wenn sich ein Prozessbeteiligter bei Aufnahme der Bilder wegen der Erscheinungspflicht vor Gericht in einer Zwangslage befand und darauf vertrauen durfte, dass sich die Journalisten an das Verbot von Fotoaufnahmen im Gerichtssaal halten würden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Wenn aus diesen Gründen bereits das Anfertigen der Fotos rechtswidrig war, kommt es nicht mehr darauf an, ob dem Fotografen die Veröffentlichung des unverpixelten Fotos zugerechnet werden kann, obwohl er die Abbildungen mit dem Hinweis &amp;bdquo;Person verpixeln!!&amp;ldquo; zur Verfügung gestellt hat.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 09 Oct 2009 13:47:42 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Berlin: Konkludente Einwilligung in Filmaufnahmen</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/Einwilligung-fuer-Filmaufnahmen/879-LG-Berlin-Az-27-O-32209-Konkludente-Einwilligung-in-Filmaufnahmen.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Einwilligung für Filmaufnahmen</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 04.06.2009, Az. 27 O 322/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Wer für eine Fernsehsendung Filmaufnahmen anfertigt, trägt die Darlegungslast dafür, dass die dort dargestellten Personen in die Aufnahmen (konkludent) eingewilligt haben. Steht &amp;bdquo;Aussage gegen Aussage&amp;ldquo;, geht dies zu Lasten des Aufnehmenden.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 24 Sep 2009 11:17:14 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Wer wird Millionär?</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Personen-der-Zeitgeschichte/Prominente/852-BGH-Az-I-ZR-807-Wer-wird-Millionaer.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Prominente</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 11.03.2009, Az. I ZR 8/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    a) Beschränkt sich der eine Bildveröffentlichung begleitende Text in einer Presseveröffentlichung darauf, einen beliebigen Anlass für die Abbildung einer prominenten Person zu schaffen, lässt die Berichterstattung einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung nicht erkennen. In diesem Fall muss das Veröffentlichungsinteresse der Presse hinter dem Schutz des Persönlichkeitsrechts, etwa des Schutzes am eigenen Bildnis, zurücktreten, wenn der Eingriff in dieses Recht hinreichend schwer wiegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) Bei der Abwägung zwischen dem Schutz des durch eine Bildveröffentlichung Betroffenen und dem von der Presse wahrgenommenen Informationsinteresse der Allgemeinheit fehlen schutzwürdige Belange des Presseorgans, wenn die Veröf-fentlichung ausschließlich den Geschäftsinteressen des Presseorgans dient, weil das Bildnis der prominenten Person nur verwendet wird, um deren Werbewert auszunutzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
c) Zu den Voraussetzungen, unter denen mit dem Bildnis einer prominenten Person auf dem Titelbild einer Zeitschrift geworben werden darf.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 02 Dec 2009 18:31:49 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BVerfG: Sarah Wiener</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/741-BVerfG-Az-1-BvR-12709-Sarah-Wiener.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Recht am eigenen Bild</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 05.03.2009, Az. 1 BvR 127/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Unter den Schutz der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie fallen im Bereich des Privatrechts auch solche Rechte,  die zu den vermögensrechtlichen Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts  zählen, dessen ideelle Bestandteile durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist erst erreicht, wenn das Fachgericht bei der Auslegung des einfachen Rechts Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der grundrechtlichen Garantien beruhen und in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die Verletzung einfachrechtlicher Gewährleistungen des rechtlichen Gehörs stellt nicht generell zugleich einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG dar. Eine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts liegt erst dann vor, wenn das Gericht bei der Auslegung oder Anwendung der Verfahrensvorschriften die Bedeutung oder Tragweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör verkannt hat. Art. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz dagegen, dass das Gericht das Vorbringen oder den Beweisantrag eines Beteiligten aus Gründen des materiellen oder formellen Rechts unberücksichtigt lässt. Die Nichtberücksichtigung eines vom Gericht als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet. Dies gilt im Prinzip auch für die Beurteilung, ob das Gericht im Rahmen seiner Schätzungsbefugnis nach § 287 Abs. 1 Satz 2 ZPO von der Einholung eines Sachverständigengutachtens absehen durfte. 
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 03 Dec 2009 01:02:25 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>

</channel>
</rss>
