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    <title>Telemedicus - Urteilsdatenbank - Identifizierende Berichterstattung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/</link>
    <description>Rechtsfragen der Informationsgesellschaft</description>
    <dc:language>de</dc:language>
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<item>
    <title>LG Hamburg: NADA-Code – Zulässigkeit von Sanktionen bei Verstoß gegen ein Anti-Doping-Regelwerk</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/1229-LG-Hamburg-Az-324-O-100208-NADA-Code-Zulaessigkeit-von-Sanktionen-bei-Verstoss-gegen-ein-Anti-Doping-Regelwerk.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 29.05.2009, Az. 324 O 1002/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Einem Sportverband  – vorliegend einem Ruderverband – steht es im Rahmen der Vereinsautonomie frei, zu bestimmen, wann ein Dopingverstoß vorliegt und welche Sanktionen bei einem Verstoß gegen die Dopingbestimmungen angewandt werden sollen. Der Sportverband bewegt sich innerhalb dieses Rahmens, wenn er bei einem Meldepflichtverstoß eine öffentliche Verwarnung unter Namensnennung des betroffenen Sportlers vorsieht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Eine Zustimmung zu einem Anti-Doping-Regelwerk kann als eine Einwilligung in die identifizierende Veröffentlichung einer Doping-Verwarnung und insoweit als eine Einwilligung in eine damit einhergehende Beeinträchtigung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts des betroffenen Sportlers betrachtet werden.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 18 Mar 2011 16:31:01 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Hamburg: NADA-Code – Veröffentlichung von Verstößen gegen Anti-Doping-Regelwerk</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/1228-OLG-Hamburg-Az-7-U-7309-NADA-Code-Veroeffentlichung-von-Verstoessen-gegen-Anti-Doping-Regelwerk.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 09.02.2010, Az. 7 U 73/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Die identifizierende Veröffentlichung der Verwarnung eines Rudersportlers aus dem deutschen Bundeskader durch den Rechtsausschuss des Deutschen Ruderverbandes wegen Verstoßes gegen Dopingmeldepflichten im Internet berü̈hrt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des betroffenen Sportlers im Bereich der Sozialsphäre. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Dabei überwiegt das Interesse des Sportlers am Schutz seiner Anonymität das Informationsinteresse der Öffentlichkeit jedenfalls dann, wenn die Veröffentlichung über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten erfolgt. Dies gilt auch dann, wenn der Ruderer grundsätzlich in die Veröffentlichung eingewilligt hatte. Ins Gewicht fällt vorliegend insbesondere, dass eine Internetveröffentlichung weltweit von jedem Rechner mit Internetzugang abgerufen werden kann und das nicht nur von Rudersportinteressierten.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 18 Mar 2011 16:03:13 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>VGH Baden-Württemberg: Löschung einer veröffentlichten Gerichtsentscheidung bei Bestimmbarkeit einer Prozesspartei</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Datenschutzrecht/1188-VGH-Baden-Wuerttemberg-Az-1-S-50110-Loeschung-einer-veroeffentlichten-Gerichtsentscheidung-bei-Bestimmbarkeit-einer-Prozesspartei.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Datenschutzrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 23.07.2010, Az. 1 S 501/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Die Veröffentlichung einer Gerichtsentscheidung kann, auch wenn eine Prozesspartei ohne großen Aufwand bestimmbar und die Entscheidung damit nicht im datenschutzrechtlichen Sinne anonymisiert ist, bei einem überwiegenden Informationsinteresse der Öffentlichkeit gerechtfertigt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Als Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung einer solchen Entscheidung kommt in Baden-Württemberg, da das Landesdatenschutzgesetz auf die Gerichte anwendbar ist, § 18 Abs. 1 Nr. 2 LDSG in Betracht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Das Schutzinteresse des Betroffenen am Ausschluss der Veröffentlichung kann überwiegen, soweit es um besonders sensible Daten (hier: ärztliche Untersuchungsbefunde) geht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Sind zur Herstellung einer veröffentlichungsfähigen Fassung einer Gerichtsentscheidung inhaltliche Kürzungen geboten, so können diese nur von dem Richter bzw. von dem Spruchkörper vorgenommen werden, der die Entscheidung gefällt hat.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 14 Mar 2011 12:49:57 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>AG Kerpen: Keine Rechtsverletzung durch Video bei fehlender Erkennbarkeit</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/1180-AG-Kerpen-Az-102-C-10810-Keine-Rechtsverletzung-durch-Video-bei-fehlender-Erkennbarkeit.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Recht am eigenen Bild</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 25.11.2010, Az. 102 C 108/10  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Das Recht am eigenen Bild wird durch eine nicht autorisierte Videoveröffentlichung im Internet nicht verletzt, sofern die dargestellte Person dort nicht identifiziert werden kann. 
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 14 Mar 2011 00:30:38 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Zweibrücken: Kein Unterlassungsanspruch gegen Berichterstattung bei fehlender Erkennbarkeit</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/1179-OLG-Zweibruecken-Az-4-W-5310-Kein-Unterlassungsanspruch-gegen-Berichterstattung-bei-fehlender-Erkennbarkeit.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Recht am eigenen Bild</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 07.06.2010, Az. 4 W 53/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Ist in einer Text- und Bildberichterstattung eine Person nicht zu identifizieren, weil Merkmale, die sich aus dem Bild selbst ergeben und die gerade der Person eigen sind, unkenntlich gemacht worden sind, oder wenn die Person durch den beigegebenen Text bzw. durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen nicht erkannt werden kann, liegt kein Unterlassungsanspruch hinsichtlicher der Veröffentlichung vor.
    </content:encoded>
    <pubDate>Sun, 13 Mar 2011 11:34:24 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>VGH  Baden-Württemberg: Erstellung von Lichtbildern eines SEK-Einsatzes</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Identifizierende-Berichterstattung/1165-VGH-Baden-Wuerttemberg-Az-1-S-226609-Erstellung-von-Lichtbildern-eines-SEK-Einsatzes.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Identifizierende Berichterstattung</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 19.08.2010, Az. 1 S 2266/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Soweit nicht im konkreten Fall gegenteilige Anhaltspunkte vorliegen, ist davon auszugehen, dass ein Pressefotograf unzulässige Lichtbilder nicht veröffentlicht (Vermutung der Rechtstreue). Ein generelles Fotografierverbot ist daher grundsätzlich gegenüber einem Pressefotografen nicht gerechtfertigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn es um einen Einsatz besonders gefährdeter SEK-Beamter geht und im Falle der Enttarnung der eingesetzten Beamten die Funktionsfähigkeit des SEK bedroht ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Soweit die Gefahr bekämpft werden soll, dass die Identität von SEK-Beamten durch einen kriminellen Zugriff Dritter auf von einem Pressefotografen gefertigte Bildaufnahmen aufgedeckt wird, kann im Einzelfall die (vorübergehende) Beschlagnahme des Speichermediums nach Anfertigung der Aufnahmen unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in die Pressefreiheit gegenüber einem Fotografierverbot das mildere Mittel sein, weil sie eine Recherche und im Ergebnis eine Bildberichterstattung ermöglicht.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 10 Mar 2011 18:12:02 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>KG Berlin: Namentliche Berichterstattung über Rechtsanwalt</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Identifizierende-Berichterstattung/997-KG-Berlin-Az-10-U-13909-Namentliche-Berichterstattung-ueber-Rechtsanwalt.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Identifizierende Berichterstattung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 18.03.2010, Az. 10 U 139/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Auch eine kritische namentliche Berichterstattung über die Prozesstätigkeit eines Rechtsanwaltes kann rechtmäßig sein. Wer sich als Rechtsanwalt am öffentlichen Wirtschaftsleben beteiligt, muss sich auf die Beobachtung und Kritik seines Verhaltens durch eine breitere Öffentlichkeit einstellen. Dazu gehört auch die namentliche Berichterstattung.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 08 Apr 2010 15:36:34 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Bremen: Löschungspflichten aus Onlinearchiven</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Pressearchive/966-OLG-Bremen-Az-3-W-3309-Loeschungspflichten-aus-Onlinearchiven.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Pressearchive</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 30.11.2009, Az. 3 W 33/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    War eine identifizierende Berichterstattung zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung zulässig, so ist auch die Archivierung in Online-Archiven zulässig.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 11 Jan 2010 11:28:25 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>KG Berlin: Identifizierende Berichterstattung über Rechtsanwälte</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Identifizierende-Berichterstattung/794-KG-Berlin-Az-9-W-9109-Identifizierende-Berichterstattung-ueber-Rechtsanwaelte.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Identifizierende Berichterstattung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 25.05.2009, Az. 9 W 91/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. In der namentlichen Berichterstattung über einen Rechtsanwalt als Verfahrensbeteiligter ist regelmäßig nur eine Persönlichkeitsrechtseinschränkung von geringem Gewicht zu sehen. Denn diese stehen als Organe der Rechtspflege zwangsläufig kraft der ihnen obliegenden Aufgaben bei einer Gerichtsverhandlung im Blickfeld der Öffentlichkeit. Die bloße Namensnennung ist deshalb in der Regel zulässig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ein solcher identifizierender Bericht über eine öffentliche Gerichtsverhandlung greift auch nicht in unzulässiger Weise in das Anwalts-Mandanten-Verhältnis ein. Denn die Diskretion, die die Mandanten von ihrem Anwalt erwarten und erwarten dürfen, ist aufgrund der von Gesetzes wegen vorgeschriebenen Öffentlichkeit der Verhandlung naturgemäß begrenzt.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 17 Jun 2009 11:54:32 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>KG Berlin: Namentliche Berichterstattung über Rechtsanwälte</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Zitate/764-KG-Berlin-Az-9-W-7507-Namentliche-Berichterstattung-ueber-Rechtsanwaelte.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Zitate</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 19.06.2007, Az. 9 W 75/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Ein Rechtsanwalt hat keinen Unterlassungsanspruch gegen eine namentliche Berichterstattung über seine Tätigkeit vor Gericht, wenn für die Berichterstattung ein öffentliches Interesse bestand. Denn Äußerungen zu der Sozialsphäre desjenigen, über den berichtet wird, dürfen nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ein Zitat aus einem Zeitungsartikel ist dem Zitierenden dann nicht zuzurechnen, wenn das Zitat als Fremdaussage erkennbar ist und sich der Zitierende von den Inhalten distanziert.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 12 May 2010 00:34:01 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>KG Berlin: Namentliche Berichterstattung über Rechtsanwälte</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/762-KG-Berlin-Az-9-W-3909-Namentliche-Berichterstattung-ueber-Rechtsanwaelte.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 20.02.2009, Az. 9 W 39/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Ein Rechtsanwalt hat regelmäßig keinen Unterlassungsanspruch gegen eine namentliche Berichterstattung über seine öffentliche Tätigkeit vor Gericht. Dabei ist es nicht entscheidend, ob dem konkreten Fall, über den berichtet wird, eine überragende Bedeutung zukommt. Vielmehr besteht ein anerkennenswertes Interesse, die Bevölkerung auch und gerade über den Gerichtsalltag zu informieren. Das Anonymitätsinteresse des Rechtsanwaltes hat demgegenüber in der Regel zurückzustehen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 08 Jul 2009 01:19:39 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Nürnberg: Namensnennung in Pressearchiven</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Pressearchive/623-LG-Nuernberg-Az-11-O-182008-Namensnennung-in-Pressearchiven.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Pressearchive</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 06.03.2008, Az. 11 O 1820/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Zwar ist eine über die aktuelle Berichterstattung hinaus zeitlich unbeschränkte Berichterstattung über die Person eines Straftäters in identifizierender Weise grundsätzlich rechtswidrig, sofern nicht ein besonderer, aktueller Anlass besteht. Die Namensnennung in dem elektronischen Archiv stellt jedoch keine rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, auch wenn mittlerweile kein aktueller Anlass mehr für eine Berichterstattung existiert, wenn die ursprüngliche Berichterstattung zulässig war. Denn durch das Bereithalten eines Artikels in einem Archiv wird der Betroffene nicht erneut &amp;bdquo;an das List der Öffentlichkeit gezerrt&amp;ldquo;.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 22 Jan 2009 21:25:19 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Stuttgart: Keine Geldentschädigung bei Fotoveröffentlichung in der Presse</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/616-LG-Stuttgart-Az-17-S-305-Keine-Geldentschaedigung-bei-Fotoveroeffentlichung-in-der-Presse.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Recht am eigenen Bild</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 28.06.2005, Az. 17 S 3/05 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Auch die beiläufige Veröffentlichung von Fotos eines Opfers im Rahmen einer Berichterstattung über eine betrügerische Model-Agentur kann die abgebildete Person in ihren Persönlichkeitsrechten verletzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Eine Geldentschädigung kann jedoch nur verlangt werden, wenn ein schwerwiegender Eingriff, das Fehlen anderweitiger befriedigender Ausgleichsmöglichkeiten und vor allem ein unabwendbares Bedürfnis im Hinblick auf Genugtuung und Prävention vorliegen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 14 Jan 2009 23:44:51 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Köln: Berichterstattung über Straftäter in Online-Archiven</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Pressearchive/611-OLG-Koeln-Az-15-W-6005-Berichterstattung-ueber-Straftaeter-in-Online-Archiven.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Pressearchive</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 14.11.2005, Az. 15 W 60/05 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die Archivierung von Presseartikeln über einen verurteilten Straftäter in Online-Archiven kann auch dann zulässig sein, wenn mittlerweile kein öffentliches Interesse an einer namentlichen Nennung des Straftäters mehr besteht. Denn mit der Archivierung von Druckwerken wird eine im öffentlichen Interesse stehende Aufgabe erfüllt, denn die Archivierung von Druckwerken dient dazu, jedem Interessierten einen historischen und kulturellen Überblick zu verschaffen. Dies gilt auch für elektronische Archive. Die Abrufbarkeit einer solchen Berichterstattung im Internet erschwert auch nicht zwangsläufig die Resozialisierung. Denn der Abruf eines nicht mehr aktuellen Berichts aus einem Online-Archiv hat eine deutlich geringere Breitenwirkung.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 12 May 2010 00:51:08 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Frankfurt: Berichterstattung über Straftäter in Online-Archiven</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Pressearchive/609-OLG-Frankfurt-Az-16-W-5606-Berichterstattung-ueber-Straftaeter-in-Online-Archiven.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Pressearchive</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 20.09.2006, Az. 16 W 56/06 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Auch fünf Jahre nach der rechtskräftigen Verurteilung eines Straftäters kann ein öffentliches Interesse an einer Berichterstattung unter voller Namensnennung über einen Straftäter bestehen. Gleiches gilt für die Veröffentlichung von Fotos, wenn die Aufnahmen während des Gerichtsprozesses gemacht wurden und sie für die Öffentlichkeit untrennbar mit der Tat verbunden sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die Archivierung einer solchen Berichterstattung in Online-Archiven ist auch dann zulässig, wenn das öffentliche Interesse zwischenzeitlich nicht mehr besteht.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 24 Dec 2009 12:30:16 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG  Hamburg: Identifizierende Berichtersattung über Festnahme eines Prominenten</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Personen-der-Zeitgeschichte/Prominente-Straftaeter/456-OLG-Hamburg-Az-7-U-12405-Identifizierende-Berichtersattung-ueber-Festnahme-eines-Prominenten.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Prominente Straftäter</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 21.03.2006, Az. 7 U 124/05 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Die Berichterstattung über eine begangene Straftat unter Namensnennung des Täters stellt regelmäßig eine erhebliche Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts dar. Eine solche Beeinträchtigung besteht auch bei einem Bericht über einen relativ leichten oder mittelschweren Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Handelt es sich beim Täter um eine Person der Zeitgeschichte, so ist eine Abwägung zwischen der vorliegenden Persönlichkeitsverletzung und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit herzustellen. Danach wird in der Regel eine aktuelle Berichterstattungen über schwere Straftaten unter Namensnennung des Täters zulässig sein. Bei Straftaten von geringerem Gewicht, die nicht als solche von überragendem Allgemeininteresse sind, kann jedoch dem Schutz des Straftäters vor einer öffentlichen Preisgabe seines Fehlverhaltens unter voller Namensnennung jedenfalls dann der Vorrang zu geben sein, wenn sich aus der Person des Täters oder der Straftat selbst keine besonderen Umstände ergeben, die die Veröffentlichung rechtfertigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ist der Täter einer breiten Öffentlichkeit als TV-Darsteller eines Kriminalkommissars bekannt, der in aller Regel für Recht und Ordnung steht, so rechtfertigt dies grundsätzlich nicht die Annahme sterengerer Maßstäbe zu Lasten des Betroffenen im Rahmen der vorzunehmenden Güterabwägung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Die identifizierende Berichterstattung über die Festnahme einer Person wird nicht automatisch zulässig, weil sie in aller Öffentlichkeit stattgefunden hat.
    </content:encoded>
    <pubDate>Sat, 21 Feb 2009 09:55:44 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Hamburg: Identifizierende Berichterstattung in Online-Zeitungsarchiven</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Personen-der-Zeitgeschichte/Straftaeter/448-OLG-Hamburg-Az-7-W-907-Identifizierende-Berichterstattung-in-Online-Zeitungsarchiven.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Straftäter</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 28.03.2007, Az. 7 W 9/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die Veröffentlichung des Namens eines Straftäters in Pressearchiven kann auch im Nachhinein rechtswidrig werden, wenn im Laufe der Zeit das öffentliche Interesse an der namentlichen Berichterstattung verblasst und das Resozialisierungsinteresse des Straftäters überwiegt.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 17 Apr 2009 08:54:04 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Frankfurt: Identifizierende Berichterstattung in Zeitungsarchiv zulässig</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Personen-der-Zeitgeschichte/Straftaeter/447-OLG-Frankfurt-Az-16-W-5506-Identifizierende-Berichterstattung-in-Zeitungsarchiv-zulaessig.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Straftäter</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 20.09.2006, Az. 16 W 55/06 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Die in einem online geführten Zeitungsarchiv zum Abruf bereitgehaltenen alten Presseveröffentlichungen über einen inzwischen verurteilten Straftäter sind - auch im Lichte der Lebach-Rechsprechung des BVerfG  - zulässig, soweit sie nicht neuerlich eingestellt wurden oder auf sie aktuell Bezug genommen wird.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Im Übrigen streitet für die Unangreifbarkeit des Archivs das Grundrecht auf Informationsfreiheit. Dabei spielt es keine Rolle, dass das Archiv nicht in Papierform, sondern elektronisch geführt wird.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 13 May 2010 13:13:46 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
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    <title>LG Hamburg: Resozialisierungsgefährdung durch elektronisches Zeitungsarchiv</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Personen-der-Zeitgeschichte/Straftaeter/444-LG-Hamburg-Az-324-O-50707-Resozialisierungsgefaehrdung-durch-elektronisches-Zeitungsarchiv.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Straftäter</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 18.01.2008, Az. 324 O 507/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Eine Berichterstattung bei voller Namensnennung berührt regelmäßig das Allgemeine Persönlichkeitsrecht.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Bei der Berichterstattung über inhaftierte und entlassene Straftäter hat das Interesse der Öffentlichkeit, etwas über die Person des Täters zu erfahren, hinter dessen Individualinteresse, mit seiner Tat &quot;in Ruhe gelassen&quot; zu werden und so eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen im Rahmen der erforderlichen Abwägung zurückzutreten. Im Rahmen dieser vorzunehmenden Abwägung stehen sich das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Täters und die Pressefreiheit gegenüber.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Eine identifizierende Berichterstattung in Form eines Online-Archives kann die Resozialisierung des Betriffenen gefährden, soweit sie ihn mit seiner Tat erneut an das Licht der Öffentlichkeit zerrt. Dies gilt auch, für den Fall, dass dessen Haftentlassung nicht unmittelbar bevorsteht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Auf ein Archivprivileg, das analog dem des § 53 Abs. 2 Nr. 2 UrhG gestaltet wäre, kann sich der Betreiber eines solchen Online-Archivs nicht berufen. Denn bei sog. elektronischen Zeitungsarchiven mangelt es regelmäßig bereits am klassischen Archivcharakter i. S. v. § 53 Abs. 2 Nr. 2 UrhG. Des Weiteren steht dem auch die Tatsache entgegen, dass außenstehenden Dritten der Zugriff auf das Archiv gewährt wird.
    </content:encoded>
    <pubDate>Sat, 21 Feb 2009 11:08:40 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
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    <title>KG Berlin: Zur Berichterstattung über ehemalige RAF-Terroristen</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Personen-der-Zeitgeschichte/Straftaeter/436-KG-Berlin-Az-9-U-9507-Zur-Berichterstattung-ueber-ehemalige-RAF-Terroristen.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Straftäter</category>
    <author>Jean-Paul Feidt</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 18.12.2007, Az. 9 U 95/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Nach wie vor besteht ein überragendes historisches Interesse an der RAF, ihren Taten sowie ihren Mitgliedern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Darüber hinaus stellt die Tatsache, dass die Generalbundesanwaltschaft erneut Ermittlungen im Zusammenhang mit einem 30 Jahre zurückliegenden Mord aufgenommen hat, einen tagesaktuellen Anlass dar, der im vorliegenden Fall zusätzlich ein bedeutendes Interesse der Öffentlichkeit hervorgerufen hat. Dem steht nicht entgegen, dass im Zuge der Ermittlungen gegen den Antragsteller kein Haftbefehl erlassen worden ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Durch die Verbreitung der Informationen, der Betroffene habe einen fünf Jahre alten Sohn und lebe getrennt von einer 43 Jahre alten Freundin, wird der Betroffene im vorliegenden Fall nicht in seiner Privatsphäre betroffen. Weder der räumliche noch der thematische Schutzbereich der Privatsphäre sind hier berührt. Auch für eine sichere Identifizierung des Betroffenen als ein spezieller RAF-Terrorist sind diese Angaben zu vage. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Die Berichterstattung, der Antragsteller halte sich mit Hartz IV und Gelegenheitsjobs über Wasser, ist durch das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gerechtfertigt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Die Veröffentlichung des Bildes vom Wohnhaus des Antragstellers verbunden mit dem Hinweis, dass dieses in Köln steht, beeinträchtigt dessen Anonymität sowie sein Recht zur Entscheidung über eine Offenbarung seiner persönlichen Lebensumstände und stellt daher eine Verletzung seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung dar. Den Antragsteller in seinem unmittelbaren Wohnumfeld bloß zu stellen, würde über diesen als Straftäter, der die verhängte Strafe verbüßt hat, eine erneute soziale Sanktion verhängen.  Dies wäre durch ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht gerechtfertigt.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 13 May 2010 13:20:54 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
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