<?xml version="1.0" encoding="utf-8" ?>

<rss version="2.0" 
   xmlns:rdf="http://www.w3.org/1999/02/22-rdf-syntax-ns#"
   xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
   xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
   xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
   xmlns:creativeCommons="http://backend.userland.com/creativeCommonsRssModule">
<channel>
    <title>Telemedicus - Urteilsdatenbank - Kunstfreiheit</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/</link>
    <description>Rechtsfragen der Informationsgesellschaft</description>
    <dc:language>de</dc:language>
    <generator>Serendipity 1.3.1 - http://www.s9y.org/</generator>
    
    

<item>
    <title>BVerfG: Zu den Anforderungen an eine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Roman  - "Pestalozzis Erben"</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Kunstfreiheit/268-BVerfG-Az-1-BvR-35002,-1-BvR-40202-Zu-den-Anforderungen-an-eine-Persoenlichkeitsrechtsverletzung-durch-Roman-Pestalozzis-Erben.html</link>
    <category>Kunstfreiheit</category>
    <author>Jean-Paul Feidt</author>
    <content:encoded>
    1. Geraten Persönlichkeitsrecht und Kunstfreiheit in Konflikt, so ist dem durch eine umfassende Abwägung Rechnung zu tragen, die alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt. Die Schwere der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts hängt dabei sowohl davon ab, in welchem Maß der Künstler es dem Leser nahelegt, den Inhalt seines Werks auf wirkliche Personen zu beziehen, wie von der Intensität der Persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigung, wenn der Leser diesen Bezug herstellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ein literarisches Werk, das sich als Roman ausweist, ist zunächst als Fiktion anzusehen, die keinen Faktizitätsanspruch erhebt. Diese Vermutung der Fiktionalität gilt im Ausgangspunkt auch dann, wenn hinter den Romanfiguren reale Personen als Urbilder erkennbar sind. Zwischen dem Maß, in dem der Autor eine von der Wirklichkeit abgelöste ästhetische Realität schafft und der Intensität der Verletzung des Persönlichkeitsrechts besteht dabei eine Wechselbeziehung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Für ein literarisches Werk, das an reale Geschehnisse anknüpft, ist typischerweise kennzeichnend, dass es tatsächliche und fiktive Schilderungen vermengt. Unter diesen Umständen verfehlte es den Grundrechtsschutz solcher Literatur, wenn man eine Persönlichkeitsrechtsverletzung bereits in der Erkennbarkeit als Vorbild einerseits und in den negativen Zügen einer Romanfigur andererseits sähe 
    </content:encoded>
    <pubDate>Mi, 30 Jul 2008 16:08:22 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BVerfG: Zu den Anforderungen an eine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Roman - "Esra"</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Kunstfreiheit/143-BVerfG-Az-1-BvR-178305-Zu-den-Anforderungen-an-eine-Persoenlichkeitsrechtsverletzung-durch-Roman-Esra.html</link>
    <category>Kunstfreiheit</category>
    <author>Simon Möller</author>
    <content:encoded>
    1. Das gerichtliche Verbot eines Romans stellt einen besonders starken Eingriff in die Kunstfreiheit dar. Das Bundesverfassungsgericht prüft die Vereinbarkeit der angegriffenen Entscheidungen mit der verfassungsrechtlichen Kunstfreiheitsgarantie auf der Grundlage der konkreten Umstände des vorliegenden Sachverhalts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die Kunstfreiheit erfordert es, dass ein literarisches Werk, das sich als Roman ausweist, kunstspezifisch betrachtet wird. Daraus folgt insbesondere eine Vermutung für die Fiktionalität eines literarischen Textes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die Kunstfreiheit umfasst auch das Recht, Vorbilder aus der Lebenswirklichkeit zu verwenden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Es besteht eine Wechselbeziehung zwischen dem Maß, in dem der Autor eine von der Wirklichkeit abgelöste ästhetische Realität schafft, und der Intensität der Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Je stärker Abbild und Urbild übereinstimmen, desto schwerer wiegt die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts. Je mehr die künstlerische Darstellung besonders geschützte Dimensionen des Persönlichkeitsrechts berührt, desto stärker muss die Fiktionalisierung sein, um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung auszuschließen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mi, 30 Jul 2008 16:08:22 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>

</channel>
</rss>