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    <title>Telemedicus - Urteilsdatenbank - Urheberrecht</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/</link>
    <description>Rechtsfragen der Informationsgesellschaft</description>
    <dc:language>de</dc:language>
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<item>
    <title>LG Berlin: Keine öffentliche Zugänglichmachung durch bloßes Speichern</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/477-LG-Berlin-Az-15-S-107-Keine-oeffentliche-Zugaenglichmachung-durch-blosses-Speichern.html</link>
    <category>Urheberrecht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
    1. In der bloßen Bereithaltung einer Datei auf einem Server liegt kein öffentliches Zugänglichmachen i.S.v. § 19a UrhG, wenn die Datei nicht in eine Webseite eingebunden wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Das gilt auch, wenn die Datei trotzdem durch Suchmaschinen auffindbar ist. Denn das Auffinden über eine Suchmaschine ist kein üblicher Zugangsweg, sondern steht einer zufälligen Kenntnisnahme gleich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Es liegt aber trotzdem eine Vervielfältigung i.S.v. § 16 UrhG vor. Diese ist jedenfalls dann nicht durch die Schranke der Privatkopie gerechtfertigt, wenn die Datei über eine Domain abrufbar ist, unter der die Internetseite eines Rechtsanwaltes zu finden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Bei der Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie können auch marktübliche Lizenzmodalitäten berücksichtigt werden, etwa dass eine Lizenz üblicherweise nicht nur die Vervielfältigung, sondern auch die öffentliche Zugänglichmachung umfasst.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mi, 13 Aug 2008 19:41:03 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Hamm: Online-Veröffentlichung von Zeitschriften</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/Sprachwerke/467-OLG-Hamm-Az-4-U-15707-Online-Veroeffentlichung-von-Zeitschriften.html</link>
    <category>Sprachwerke</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
    1. Eine Fachzeitschrift ist ein nach § 4 Abs. 1 UrhG geschütztes Sammelwerk.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Der Herausgeber einer Zeitschrift ist Urheber dieses Sammelwerkes, sofern er die Sammlung und Zusammenstellung der einzelnen Artikel vorgenommen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die unerlaubte Online-Veröffentlichung einer Zeitschrift verletzt den Herausgeber jedenfalls dann in seinen Urheberrechten, wenn die Zeitschrift als Ganzes veröffentlicht wird und keine eigene Auswahl von Artikeln vorgenommen. Denn somit wird die durch § 4 Abs. 1 UrhG geschützte Struktur des Sammelwerkes übernommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Die bloße Kenntnis des Herausgebers von der Online-Veröffentlichung ist nicht als konkludente Einwilligung zu werten.
    </content:encoded>
    <pubDate>Do, 07 Aug 2008 11:34:27 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Hamburg: Schutzfähigkeit wissenschaftlicher Werke</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/Sprachwerke/462-OLG-Hamburg-Az-5-U-14403-Schutzfaehigkeit-wissenschaftlicher-Werke.html</link>
    <category>Sprachwerke</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
    1. Wissenschaftlichen Theorien und abstrakte Gedankengänge sind nicht urheberrechtlich geschützt, sofern es lediglich um die Idee  und nicht um die konkrete schöpferische Ausgestaltung geht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Es besteht in diesem Fall auch keine Pflicht zur Quellenangabe i.S.v. § 63 UrhG. Die urheberrechtliche Notwendigkeit einer Quellenangabe ist nicht identisch mit den Zitatanforderungen aus der wissenschaftlichen Ethik. Nur weil eine Quellenangabe wissenschaftlich geboten ist, gilt dies nicht notwendigerweise auch für das Urheberrecht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Einzelne Bestandteile eines Sprachwerkes sind nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn sie ihrerseits die erforderliche Schöpfungshöhe i.S.v. § 2 Abs. 2 UrhG erreichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Eine Wortschöpfung durch bloßes Voranstellen der Vorsilbe &amp;bdquo;Re-&amp;ldquo; (hier: &amp;bdquo;Re-Ökonomisierung&amp;ldquo;) ist urheberrechtlich nicht geschützt, denn es fehlt das erforderliche Maß an schöpferischer Kreativität.
    </content:encoded>
    <pubDate>Do, 31 Jul 2008 14:38:13 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Düsseldorf: Haftung des USENET-Providers</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Telekommunikationsrecht/Providerhaftung/459-OLG-Duesseldorf-Az-I-20-U-9507-Haftung-des-USENET-Providers.html</link>
    <category>Providerhaftung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
    1. Ein USENET-Provider ist jedenfalls dann Cache-Provider iSd § 9 TMG, wenn er Nachrichten fremder Nutzer, die nicht seine eigenen Kunden sind, auf seinen Servern vorübergehend speichert und im Internet verbreitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ein USENET-Provider haftet nicht als Mitstörer für Urheberrechtsverletzungen, die durch Dritte über seinen Dienst begangen werden. Denn eine allgemeine Überwachungspflicht des gesamten Usenet ist ihm nicht zuzumuten. Außerdem ist es dem Rechteinhaber selbst ohne weiteres möglich mittels sog. &amp;bdquo;Cancel-Messages&amp;ldquo;, insbesondere der Methode des &amp;bdquo;Fremdcancels&amp;ldquo;, einzelne Nachrichten aus dem Usenet zu entfernen, die seine Rechte verletzen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mi, 30 Jul 2008 16:08:22 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG München I: Urheberrechtlicher Schutz von Schlagzeilen-Sammlung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/Datenbankschutz/446-LG-Muenchen-I-Az-7-O-691001-Urheberrechtlicher-Schutz-von-Schlagzeilen-Sammlung.html</link>
    <category>Datenbankschutz</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
    1. Die Zusammenstellung von Rubriken, Überschriften, Schlagwörtern und &amp;bdquo;Teasern&amp;ldquo; auf Nachrichtenseiten können als Datenbank i.S.v. § 87a UrhG geschützt sein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die Übernahme fremder Überschriften, &amp;bdquo;Teaser&amp;ldquo; und Links verletzt die Rechte des Datenbankherstellers jedenfalls dann, wenn sie wiederholt und systematisch vervielfältigt und wiedergegeben werden, auch wenn es sich dabei nicht um &amp;bdquo;wesentliche Teile&amp;ldquo; der Datenbank i.S.v. § 87b S. 1 UrhG handelt.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mi, 30 Jul 2008 16:08:22 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG München: Urheberrechtlicher Schutz von Gesetzessammlungen</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/Datenbankschutz/445-OLG-Muenchen-Az-6-U-170796-Urheberrechtlicher-Schutz-von-Gesetzessammlungen.html</link>
    <category>Datenbankschutz</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
    1. Eine allgemeine Gesetzessammlung ist kein Werk i.S.v. § 4 UrhG, wenn es sich lediglich um eine lose Zusammenstellung ohne besondere Auswahl oder Anordnung handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Auch redaktionell hinzugefügte Überschriften zu einzelnen Vorschriften erreichen keine ausreichende Schöpfungshöhe, um urheberrechtlichen Schutz in Anspruch nehmen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die Übernahme einer solchen Gesetzessammlung ist auch wettbewerbsrechtlich zulässig.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mi, 30 Jul 2008 16:08:22 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Schloß Tegel</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/389-BGH-Az-I-ZR-9973-Schloss-Tegel.html</link>
    <category>Urheberrecht</category>
    <author>Christiane Müller</author>
    <content:encoded>
    1. Können Fotografien eines im Privateigentum stehenden Gebäudes nur angefertigt werden, wenn ein dem Eigentümer des Gebäudes gehörendes Grundstück betreten wird so bedarf es in der Regel zu deren gewerblicher Verbreitung selbst dann einer ausdrücklichen Erlaubnis des Gebäudeeigentümers, wenn dieser das Betreten seines Grundstücks und die Anfertigung von Gebäudeaufnahmen gestattet hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Störer im Sinne des § 1004 BGB ist sowohl derjenige, der die Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken anfertigt, ohne hierzu die Erlaubnis des Eigentümers eingeholt zu haben, wie auch derjenige, der die Vervielfältigung und gewerbliche Verbreitung solcher Aufnahmen durchführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(amtliche Leitsätze)
    </content:encoded>
    <pubDate>Mi, 30 Jul 2008 16:08:22 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: "TV Total" - Filmausschnitte sind geschützt</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/377-BGH-Az-I-ZR-4205-TV-Total-Filmausschnitte-sind-geschuetzt.html</link>
    <category>Urheberrecht</category>
    <author>Christiane Müller</author>
    <content:encoded>
    1. Auch bloße Teile von Filmwerken und Laufbildern genießen Leistungsschutz nach §§ 94, 95 UrhG.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Eine nach § 24 Abs. 1 UrhG zulässige freie Benutzung fremder Laufbilder liegt nur dann vor, wenn ein selbständiges Werk geschaffen wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Kein Tagesereignis im Sinne des § 50 UrhG stellt ein Geschehen dar, bei dem es der Öffentlichkeit nicht auf eine aktuelle Berichterstattung ankommt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Ein nach § 51 UrhG zulässiges Zitat setzt voraus, dass eine innere Verbindung zwischen der zitierten Stelle und eigenen Gedanken des Zitierenden hergestellt wird.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mi, 30 Jul 2008 16:08:22 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Berlin: Schadensersatz bei fehlerhafter Autorenbenennung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/340-LG-Berlin-Az-16-S-2204-Schadensersatz-bei-fehlerhafter-Autorenbenennung.html</link>
    <category>Urheberrecht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
    1. Der Urheber hat infolge einer falschen Autorenbenennung einen Anspruch auf Entschädigung gemäß § 97 Abs. 2 UrhG. Denn hierin liegt ein schwerwiegender Eingriff in das gemäß § 13 UrhG geschützte Urheberbenennungsrecht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Der Anspruch erledigt sich auch nicht durch eine drei Monate später erfolgte Richtigstellung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Eine höhere Entschädigung als 100 % des vereinbarten Honorars ist jedenfalls dann nicht gerechtfertigt, wenn dem Verletzer lediglich nur ein Versehen unterlaufen ist und von einer Wiederholung der Rechtsverletzung nicht auszugehen ist.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mi, 30 Jul 2008 16:08:22 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>BGH: Marktstudien</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/Datenbankschutz/338-BGH-Az-I-ZR-102-Marktstudien.html</link>
    <category>Datenbankschutz</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
    1. Werden Daten aus einer vom Hersteller veräußerten Datenbank in einer Zeitschrift öffentlich verfügbar gemacht und liegt eine wesentliche Handlung i.S. von § 87b Abs. 1 UrhG vor, ist ein Eingriff in das Recht des Datenbankherstellers nach § 87b UrhG gegeben, wenn die Veröffentlichung in der Zeitschrift ohne Zustimmung des Datenbankherstellers erfolgt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Der Erstverkauf eines Vervielfältigungsstücks der Datenbank durch den Rechtsinhaber erschöpft gemäß § 87b Abs. 2, § 17 Abs. 2 UrhG nur das Recht, den weiteren Vertrieb dieses Vervielfältigungsstücks zu kontrollieren, nicht aber das Recht, die Entnahme und Weiterverwendung des Inhalts dieses Vervielfältigungsstücks zu unterbinden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(amtliche Leitsätze)
    </content:encoded>
    <pubDate>Mi, 30 Jul 2008 16:08:22 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Frankfurt: Keine Urheberrechtsverletzung durch "abstracts" - Perlentaucher</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/Sprachwerke/331-OLG-Frankfurt-Az-11-U-7506-Keine-Urheberrechtsverletzung-durch-abstracts-Perlentaucher.html</link>
    <category>Sprachwerke</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
    Die Wiedergabe einer Kurzfassung von Buchrezensionen Dritter (Abstracts) kann zulässig sein, wenn das Abstract einen eigenständigen schöpferischen Gehalt aufweist. Dies hängt vor allem davon ab, wie weit sich das Abstract in Aufbau und Gliederung vom Original unterscheidet und in welchem Umfang Passagen aus dem Originaltext übernommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(amtlicher Leitsatz)
    </content:encoded>
    <pubDate>Mi, 30 Jul 2008 16:08:22 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Frankfurt: Keine Urheberrechtsverletzung durch "abstracts" - Perlentaucher</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/Sprachwerke/329-LG-Frankfurt-Az-2-03-O-17206-Keine-Urheberrechtsverletzung-durch-abstracts-Perlentaucher.html</link>
    <category>Sprachwerke</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
    1. Bei der Zusammenfassung urheberrechtlich geschützter Textvorlagen (&amp;bdquo;Abstracts&amp;ldquo;) handelt es sich um Sekundärnutzungen, die lediglich dazu dienen, den Leser über den wesentlichen Inhalt der Originaltexte zu informieren. Sie stellen keinen Eingriff in die urheberrechtlichen Vervielfältigungs- oder Verbreitungsrechte nach §§ 16, 17 UrhG dar, wenn lediglich kleine Teile der Originaltexte wie einzelne Wörter, Sätze oder Satzteile übernommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Unter Mitteilung und Beschreibung im Sinne von § 12 Abs. 2 UrhG ist eine solche Darstellung zu verstehen, die den Leser über das Werk unterrichtet, ohne seine Lektüre, Anhörung oder Betrachtung zu ersetzen. Maßgeblich ist die objektive Eignung der einzelnen Beiträge nach Umfang, Inhalt und Darstellungsform.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mi, 30 Jul 2008 16:08:22 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Frankfurt a.M.: Schutzfähigkeit von Webseiten</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/IT-Vertragsrecht/312-OLG-Frankfurt-a.M.-Az-11-U-642004,-3-11-O-662004-Schutzfaehigkeit-von-Webseiten.html</link>
    <category>IT-Vertragsrecht</category>
    <author>Simon Möller</author>
    <content:encoded>
    1. Webseiten können als Werk i.S.d. UrhG schutzfähig sein, wenn sie die erforderliche Gestaltungshöhe aufweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Webseiten in der HTML-Sprache sind nicht leistungsschutzfähig als Softwareprogramm oder als Datenbank i.S.d. UrhG.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mi, 30 Jul 2008 16:08:22 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG München I: Schutzfähigkeit von Webseiten</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/IT-Vertragsrecht/311-LG-Muenchen-I-Az-7-O-188804-Schutzfaehigkeit-von-Webseiten.html</link>
    <category>IT-Vertragsrecht</category>
    <author>Simon Möller</author>
    <content:encoded>
    1. Webeiten können als Werke i.S.d. UrhG schutzfähig sein, wenn die Leistung des Designers diejenige eines Durchschnittsdesigners überragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Für Webseiten kann auch ein urheberrechtlicher Schutz als Computerprogramm in Frage kommen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mi, 30 Jul 2008 16:08:22 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Hamm: Schutzfähigkeit von Webseiten</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/IT-Vertragsrecht/310-OLG-Hamm-Az-4-U-5104-Schutzfaehigkeit-von-Webseiten.html</link>
    <category>IT-Vertragsrecht</category>
    <author>Simon Möller</author>
    <content:encoded>
    1. Einzelne Stylesheets in der Gestaltung von Webseiten sind weder als Sprachwerk noch als Werk der bildenden Künste schutzfähig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ob Webseiten als Ganzes schutzfähig sind, kann an dieser Stelle dahingestellt bleiben.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mi, 30 Jul 2008 16:08:22 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Köln: Kein Rechtsschutz für virtuellen Kölner Dom</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/306-LG-Koeln-Az-28-O-12408-Kein-Rechtsschutz-fuer-virtuellen-Koelner-Dom.html</link>
    <category>Urheberrecht</category>
    <author>RA Siegfried Exner</author>
    <content:encoded>
    1. Multimediawerke und insb. virtuelle Gegenstände können urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie eine eigenschöpferische Leistung darstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Eine rein handwerkliche und nicht künstlerische Umsetzung einer bekannten Vorlage - hier des Kölner Doms zur Darstellung in Second Life - ist demgegenüber nicht geschützt. 
    </content:encoded>
    <pubDate>Mi, 30 Jul 2008 16:08:22 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Thüringen: Thumbnails bei Suchmaschinen</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/299-OLG-Thueringen-Az-2-U-31907-Thumbnails-bei-Suchmaschinen.html</link>
    <category>Urheberrecht</category>
    <author>Christiane Müller</author>
    <content:encoded>
    1) Die Wiedergabe urheberrechtlich geschützer Bilder als Thumbnails im Rahmen von Suchmaschinen-Ergebnissen verletzt das Bearbeitungsrecht aus § 23 UrhG.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2) An eine konkludente Einwilligung zur Nutzung und Verwertung urheberrechtlich geschützten Materials sind hohe Anforderungen zu setzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3) Die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches gegen die Nutzung von Thumbnails stellt einen Rechtsmissbrauch nach § 242 BGB dar, wenn im Quelltext der Webseite META-Elemente im Rahmen einer Suchmaschinenoptimierungsfunktion genutzt und ständig aktualisiert werden.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mi, 30 Jul 2008 16:08:22 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Gedichttitelliste II</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/Datenbankschutz/298-BGH-Az-I-ZR-13004-Gedichttitelliste-II.html</link>
    <category>Datenbankschutz</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
    Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird zur Auslegung des Art. 7 Abs. 2 lit. a der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken (Datenbankrichtlinie) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kann eine Übernahme von Daten aus einer (gemäß Art. 7 Abs. 1 der Datenbankrichtlinie) geschützten Datenbank in eine andere Datenbank auch dann eine Entnahme im Sinne des Art. 7 Abs. 2 lit. a der Datenbankrichtlinie sein, wenn sie aufgrund von Abfragen der Datenbank nach einer Abwägung im Einzelnen vorgenommen wird, oder setzt eine Entnahme im Sinne dieser Vorschrift einen Vorgang des (physischen) Kopierens eines Datenbestandes voraus?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(amtliche Leitsätze)
    </content:encoded>
    <pubDate>Mi, 30 Jul 2008 16:08:22 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Gedichttitelliste I</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/Datenbankschutz/297-BGH-Az-I-ZR-13004-Gedichttitelliste-I.html</link>
    <category>Datenbankschutz</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
    1. Für den Schutz einer Sammlung (hier: einer Gedichttitelliste) als Datenbankwerk reicht es aus, dass die Sammlung in ihrer Struktur, die durch Auswahl oder Anordnung des Inhalts der Datenbank geschaffen worden ist, einen individuellen Charakter hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die Verkörperung der auf persönlicher geistiger Schöpfung beruhenden Konzeption in einer Datenbank ist zwar Voraussetzung für den urheberrechtlichen Schutz als Datenbankwerk; der Urheber muss die dafür notwendigen nichtschöpferischen Arbeiten aber nicht selbst erbracht haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Das Recht des Urhebers an einem Datenbankwerk und das Leistungsschutzrecht des Datenbankherstellers bestehen unabhängig voneinander mit verschiedenem Schutzgegenstand.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(amtliche Leitsätze)
    </content:encoded>
    <pubDate>Mi, 30 Jul 2008 16:08:22 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Frankfurt: Keine Urheberrechtsverletzung bei "analoger Lücke"</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/293-LG-Frankfurt-Az-2-06-O-28806-Keine-Urheberrechtsverletzung-bei-analoger-Luecke.html</link>
    <category>Urheberrecht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
    1. Die Vervielfältigung eines digitalen Musikstückes mittels Aufnahme des analogen Audiosignals ist keine unzulässige Umgehung i.S.v. § 95a Abs. 3 UrhG (&amp;bdquo;analoge Lücke&amp;ldquo;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Der Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen, die geeignet sind, Dritten einen unberechtigten kostenlosen Zugang zu einer entgeltlich angebotenen Leistung zu verschaffen, ist eine gezielte Behinderung nach § 4 Nr. 10 UWG.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Das Verleiten von Kunden eines Wettbewerbers zum Vertragsbruch ist unlauter.
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    <pubDate>Mi, 30 Jul 2008 16:08:22 +0200</pubDate>
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