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    <title>Telemedicus - Urteilsdatenbank - Namensnennung in Urteilen</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/</link>
    <description>Rechtsfragen der Informationsgesellschaft</description>
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    <title>LG Berlin: Schweinchen-Karikatur</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Namensnennung-in-Urteilen/924-LG-Berlin-Az-27-O-70509-Schweinchen-Karikatur.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Namensnennung in Urteilen</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 20.10.2009, Az. 27 O 705/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Die namentliche kritische Berichterstattung über Rechtsanwälte kann zulässig sein, wenn das öffentliche Informationsinteresse und die Meinungsfreiheit des Äußernden die Interessen des Anwaltes im konkreten Fall überwiegen. Zu der Berichterstattung kann auch die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen gehören, die den Anwalt als Prozessvertreter identifizieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Auch die Veröffentlichung einer &amp;bdquo;Schweinchen-Karikatur&amp;ldquo; kann in diesem Zusammenhang zulässig sein, wenn keine unmittelbare Verbindung zwischen dem abgebildeten &amp;bdquo;Schweinchen&amp;ldquo; und der Person des Rechtsanwaltes hergestellt wird, über den nachfolgend berichtet wird. So kann die Abbildung eines Schweines durchaus ein zulässiges Mittel sein, um das Augenmerk des Lesers auf einen interessanten Link zu lenken.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 09 Nov 2009 16:57:47 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
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    <title>OLG Schleswig: Keine Wettbewerbsverletzung durch Veröffentlichung von Urteilen</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Namensnennung-in-Urteilen/584-OLG-Schleswig-Az-5-U-9607-Keine-Wettbewerbsverletzung-durch-Veroeffentlichung-von-Urteilen.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Namensnennung in Urteilen</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 31.01.2008, Az. 5 U 96/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Der Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs nach § 823 Abs. 1 BGB tritt als subsidiär zurück, wenn dieser Schutz bereits durch Anwendung der spezielleren wettbewerbsrechtlichen Regelungen des UWG gewährleistet wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Auch in einer wahren Tatsachenbehauptung kann im Einzelfall eine Herabsetzung im Sinne des § 4 Nr. 7 UWG liegen. Die betreffende Handlung muss zum Einen geeignet sein, die Wertschätzung des betroffenen Mitbewerbers in den Augen der angesprochenen Verkehrskreise zu verringern und sie muss zum Anderen die Interessen des Mitbewerbers in unverhältnismäßiger Weise beeinträchtigen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die Übersendung eines Urteils, aus dem zu entnehmen ist, dass gegen einen Mitbewerber als Insolvenzschuldner ein Anspruch aus § 64 Abs. 2 GmbHG besteht, ist keine Herabsetzung im Sinne von § 4 Nr. 7 UWG. Denn es handelt sich um eine Tatsachenbehauptung aus dem geschäftlichen Bereich, die zwar durchaus geeignet ist, die Wertschätzung des Mitbewerbers zu verringern, jedoch die Marktchancen des Konkurrenten nicht in unverhältnismäßiger Weise beeinträchtigt.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 19 Dec 2008 23:07:11 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
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    <title>OLG Hamm: Namensnennung in Urteilsdatenbanken zulässig</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Namensnennung-in-Urteilen/466-OLG-Hamm-Az-4-U-13207-Namensnennung-in-Urteilsdatenbanken-zulaessig.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Namensnennung in Urteilen</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 11.12.2007, Az. 4 U 132/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Die Veröffentlichung von Namen der Prozessbevollmächtigten im Rahmen einer Urteilsdatenbank verletzt nicht deren Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Denn es fehlt jedenfalls dann an einem &amp;bdquo;zielgerichteten&amp;ldquo; Eingriff, wenn die Namen nur nebensächlich erwähnt werden. Bloß mittelbare Beeinträchtigungen oder auch allgemeine Kritik sind grundsätzlich nicht ausreichend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die Namensnennung verletzt die Prozessbevollmächtigten auch nicht in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Denn durch die Veröffentlichung ist lediglich deren Individualsphäre in ihrer beruflichen Ausprägung betroffen. Diese ist jedoch nur vor schweren Eingriffen geschützt. Die bloße Namensnennung reicht dafür nicht aus.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 12 May 2010 23:42:49 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
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    <title>OLG Hamburg: Namensnennung in Urteilen</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Namensnennung-in-Urteilen/395-OLG-Hamburg-Az-7-W-5607-Namensnennung-in-Urteilen.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Namensnennung in Urteilen</category>
    <author>Jean-Paul Feidt</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 09.07.2007, Az. 7 W 56/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die namentliche Nennung des Antragstellers bei der Veröffentlichung eines Urteils verletzt diesen jedenfalls dann in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, wenn dadurch eine Anprangerung herbeigeführt wird.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 12 May 2010 23:51:34 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
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    <title>KG Berlin: Namensnennung in Urteilsdatenbanken unzulässig</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Namensnennung-in-Urteilen/114-KG-Berlin-Az-9-U-13106-Namensnennung-in-Urteilsdatenbanken-unzulaessig.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Namensnennung in Urteilen</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 30.01.2007, Az. 9 U 131/06 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Die Namensnennung von Parteien in Urteilen, die der Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung gestellt werden, ist eine Persönlichkeitsrechtsverletzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die Beteiligten eines Prozesses müssen eine Namensnennung auch nicht dann hinnehmen, wenn eine öffentliche Verhandlung stattgefunden hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Bei der Homepage eines Rechtsanwaltes handelt es sich zumindest um Werbung im Sinne von &amp;bdquo;Imagewerbung&amp;ldquo;.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 13 May 2010 12:48:56 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
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