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    <title>Telemedicus - Urteilsdatenbank - Postmortales Persönlichkeitsrecht</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/</link>
    <description>Rechtsfragen der Informationsgesellschaft</description>
    <dc:language>de</dc:language>
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    <title>BVerfG: Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts durch Theaterstück - "Ehrensache"</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Postmortales-Persoenlichkeitsrecht/274-BVerfG-Az-1-BvR-153307-Verletzung-des-postmortalen-Persoenlichkeitsrechts-durch-Theaterstueck-Ehrensache.html</link>
    <category>Postmortales Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Jean-Paul Feidt</author>
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    1. Die Rüge, ein Theaterstück würden Begebenheiten gezeigt, die sich so nicht zugetragen hätten, begründet keine Verletzung der Menschenwürde. Auf diese Weise würde dem Autor des Theaterstücks gerade die Fiktionalität seines Werks zum Vorwurf gemacht. Allein daraus, dass eine bestimmte Person erkennbar Vorbild einer Figur in einem literarischen Kunstwerk ist, wird dem Leser oder Zuschauer nicht nahe gelegt, alle Handlungen und Eigenschaften dieser Figur seien dieser Person zuzuschreiben&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Zwar kann die realistische und detaillierte Erzählung derartiger Handlungen lebender Personen in einem literarischen Text die absolut geschützte Intimsphäre des Betroffenen beeinträchtigen und deshalb unzulässig sein. Eine Beeinträchtigung der Intimsphäre setzt aber voraus, dass sich durch den Text die naheliegende Frage stellt, ob sich die geschilderten Handlungen als Berichte über tatsächliche Ereignisse begreifen lassen, beispielsweise deshalb, weil es sich um eine aus vom Autor unmittelbar Erlebtem stammende, realistische und detaillierte Erzählung entsprechender Geschehnisse und die genaue Schilderung intimster Details einer Frau handele, die deutlich als tatsächliche Intimpartnerin des Autors erkennbar ist .&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Das postmortale Persönlichkeitsrecht ist nicht deshalb besonders schutzbedürftig, weil die Betroffene zum Zeitpunkt ihres Todes noch minderjährig war. Der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannte verstärkte Schutz des Persönlichkeitsrechts Minderjähriger findet seinen Grund in dem Bedürfnis, deren weitere Persönlichkeitsentwicklung zu gewährleisten. Dieser Gesichtspunkt lässt sich auf Verstorbene nicht übertragen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mi, 30 Jul 2008 16:08:22 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
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    <title>BGH: Marlene Dietrich III</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Postmortales-Persoenlichkeitsrecht/226-BGH-Az-VI-ZR-22001-Marlene-Dietrich-III.html</link>
    <category>Postmortales Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Jean-Paul Feidt</author>
    <content:encoded>
    BGB § 823 Ah, § 1004; KUG §§ 22, 23; GG Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 2&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) Die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene Gewährleistung der Pressefreiheit umfaßt auch die Werbung für Presseerzeugnisse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) Für ein Presseerzeugnis, das über eine absolute Person der Zeitgeschichte berichtet, darf unter Verwendung eines Bildnisses dieser Person geworben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
c) Bei diesem Bildnis muß es sich grundsätzlich nicht um dasselbe handeln, welches im Rahmen der Berichterstattung verwendet wird. Die Verwendung eines anderen Bildnisses muß der Betroffene nicht hinnehmen, wenn sein Persönlichkeitsrecht dadurch im Einzelfall eine zusätzliche Beeinträchtigung erfährt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(amtliche Leitsätze)
    </content:encoded>
    <pubDate>Mi, 30 Jul 2008 16:08:22 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
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    <title>BVerfG: Kaisen</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Postmortales-Persoenlichkeitsrecht/224-BVerfG-Az-1-BvR-93294-Kaisen.html</link>
    <category>Postmortales Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Jean-Paul Feidt</author>
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    Zum Verhältnis zwischen der Meinungsfreiheit politischer Parteien im Wahlkampf und dem Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mi, 30 Jul 2008 16:08:22 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
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    <title>BVerfG: Postmortale Schmähkritik - "Zwangsdemokrat"</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Meinungsfreiheit/EhrverletzungenSchmaehkritik/190-BVerfG-Az-1-BvR-116589-Postmortale-Schmaehkritik-Zwangsdemokrat.html</link>
    <category>Ehrverletzungen/Schmähkritik</category>
    <author>Jean-Paul Feidt</author>
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    1. Der Schutz von Meinungsäußerungen, die sich als Schmähung Dritter darstellen, tritt regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsschutz zurück.    &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Eine Meinungsäußerung ist dann als Schmähung anzusehen, wenn sie jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person besteht.    &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(amtliche Leitsätze)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Fundstelle in der Entscheidungssammlung: BVerfGE 82, 272&lt;/strong&gt;
    </content:encoded>
    <pubDate>Do, 11 Sep 2008 12:16:17 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
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