<?xml version="1.0" encoding="utf-8" ?>

<rss version="2.0" 
   xmlns:rdf="http://www.w3.org/1999/02/22-rdf-syntax-ns#"
   xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
   xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
   xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
   xmlns:creativeCommons="http://backend.userland.com/creativeCommonsRssModule">
<channel>
    <title>Telemedicus - Urteilsdatenbank - Personen der Zeitgeschichte</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/</link>
    <description>Rechtsfragen der Informationsgesellschaft</description>
    <dc:language>de</dc:language>
    <generator>Serendipity  - http://www.s9y.org/</generator>
    
    

<item>
    <title>OLG Hamburg: Berichterstattung über Straftäter in Online-Archiven</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Personen-der-Zeitgeschichte/Straftaeter/1277-OLG-Hamburg-Az-7-U-4510-Berichterstattung-ueber-Straftaeter-in-Online-Archiven.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Straftäter</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 20.03.2011, Az. 7 U 45/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Aufgrund einer Gefährdung des Resozialisierungsinteresses darf in einem Online-Archiv der Name eines kurz vor der Entlassung stehenden Straftäter, der einstmals eine aufsehenerregende schwere Straftat begangen hat, nicht genannt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Soweit der Betreiber eines Online-Archivs Dritte in großer Zahl Inhalte in sein Angebot einpflegen lässt, kann der Betreiber grundsätzlich erst ab Kenntnis über die Existenz eines unzulässigen Eintrags zur Unterlassung verpflichtet werden. 
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 05 May 2011 16:58:59 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Köln: Zulässige Bildniswerbung trotz fehlender Einwilligung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/1252-OLG-Koeln-Az-15-U-13310-Zulaessige-Bildniswerbung-trotz-fehlender-Einwilligung.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Fritz Pieper</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 22.02.2011, Az. 15 U 133/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Werbung von Presseverlagen für eigene Presseerzeugnisse steht grundsätzlich auch im öffentlichen Interesse, unabhängig davon, ob für bereits herausgegebene oder erst noch einzuführende Presseerzeugnisse geworben wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die Abbildung einer Titelseite einer (schon erschienenen) Zeitschrift im Rahmen der Werbung ist - gegebenenfalls mit zeitlicher Begrenzung, die unter Abwägung des berechtigten Interesses der Presse am Werbezweck mit einer zumutbaren Belastung für den Kläger zu bestimmen ist - zulässig. Dass der beworbene Titel nicht mehr im Handel erhältlich ist, begründet kein berechtigtes Interesse des Betroffenen i. S. d. § 23 Abs. 2 KUG. 
    </content:encoded>
    <pubDate>Sun, 03 Apr 2011 21:30:36 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Köln: Kein Ordnungsmittel ohne Verschulden</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Presserechtliche-Ansprueche/Unterlassen/1234-LG-Koeln-Az-28-O-75609-Kein-Ordnungsmittel-ohne-Verschulden.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Unterlassen</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 08.03.2010, Az. 28 O 756/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die Verhängung eines Ordnungsmittels gemäß § 890 ZPO ist nicht gerechtfertigt, wenn der Druck einer Zeitschrift mit Persönlichkeitsrechtverletzungen im Zeitpunkt der Kenntnisnahme von der mit den Rechtsverletzungen in Verbindung stehenden einstweiligen Verfügung bereits so weit gediehen ist – vorliegend: Gravur des Druckzylinder –, dass ein Abbruch und Neubeginn des Druckes nicht zumutbar ist. Denn der Schuldner ist regelmäßig  nur innerhalb der Grenzen des Zumutbaren verpflichtet, alle ihm zu Gebote stehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um weitere Rechtsbeeinträchtigungen des Gläubigers auszuschließen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 18 Mar 2011 18:05:56 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Köln: Zeitschriftenwerbung mit Prominentenfoto</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Personen-der-Zeitgeschichte/Prominente/1233-LG-Koeln-Az-28-O-75609-Zeitschriftenwerbung-mit-Prominentenfoto.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Prominente</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 13.01.2010, Az. 28 O 756/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Die Nutzung eines Fotos einer Person im Rahmen einer Werbekampagne stellt regelmäßig eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar und begründet einen Anspruch auf Unterlassung, sofern keine entsprechende Einwilligung des Abgebildeten vorliegt. Eine Ausnahme bilden Darstellungen aus dem Bereich der Zeitgeschichte. Auf diese Ausnahmebestimmung des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG kann sich allerdings derjenige nicht berufen, der mit der Veröffentlichung keinem schutzwürdigen Informationsinteresses der Allgemeinheit nachkommt, sondern durch Verwertung eines Bildnisses eines anderen zu Werbezwecken allein sein Geschäftsinteresse befriedigen will. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Grundsätzlich ist ein Presseunternehmen dazu berechtigt, ihm Rahmen der Eigenwerbung für seine Medien, den Inhalt der Zeitschrift oder auf ihrem Titel verwendete Bildnisse auch außerhalb der Zeitschrift in anderen Medien zur Werbung für die Zeitschrift zu verwenden, indem bebilderte Ausschnitte des Inhalts oder das Titelblatt in der Werbung gezeigt werden. Die Werbung für Presseerzeugnisses ist durch das Grundrecht der Pressefreiheit gem. Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG geschützt, da auch die Werbung zur Informationsverbreitung beiträgt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die Werbung mit einem vergriffenen Zeitschriftencover ist vom Betroffenen nur für einen gewissen zeitlichen Zusammenhang mit dem Erscheinen der Zeitung hinzunehmen. Eine Veröffentlichung, die mehr als ein Jahr zurückliegt, erfüllt diese Bedingung nicht.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 18 Mar 2011 17:50:59 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Sedlmayr-Mord – Berichte im Online-Archiv des KStA</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Personen-der-Zeitgeschichte/Straftaeter/1202-BGH-Az-VI-ZR-34509-Sedlmayr-Mord-Berichte-im-Online-Archiv-des-KStA.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Straftäter</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 01.02.2011, Az. VI ZR 345/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Zur Zulässigkeit des Bereithaltens von Kurzmeldungen zum Abruf im Internet, in denen ein verurteilter Straftäter namentlich genannt wird und durch die auf im &quot;Archiv&quot; enthaltene und nur Nutzern mit besonderer Zugangsberechtigung zugängliche Beiträge aufmerksam gemacht wird.&lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 15 Mar 2011 12:30:05 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Charlotte – Zulässigkeit von Bild- und Wortberichterstatttung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Personen-der-Zeitgeschichte/Prominente/1201-BGH-Az-VI-ZR-12508-Charlotte-Zulaessigkeit-von-Bild-und-Wortberichterstatttung.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Prominente</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 13.04.2010, Az. VI ZR 125/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die Bildberichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis kann auch zulässig sein, wenn einzelne Aussagen der Wortberichterstattung für unzulässig erklärt worden sind.&lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 15 Mar 2011 12:11:41 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BVerfG: Carolines Tochter</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Personen-der-Zeitgeschichte/Prominente/1122-BVerfG-Az-1-BvR-184208-Carolines-Tochter.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Prominente</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 14.09.2010, Az. 1 BvR 1842/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Bei der Berichterstattung über Prominente kann auch die Darstellung von Umständen aus dem Alltagsleben dieses Personenkreises geeignet sein, die Veröffentlichung eines Fotos vor dem Hintergrund eines Eingriffs in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht zu rechtfertigen, soweit  die Veröffentlichung der Meinungsbildung zu Fragen von allgemeinem Interesse dienen kann. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Den Fachgerichten obliegt es, festzustellen, wann ein zeitgeschichtliches Ereignis gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 vorliegt. Eine Verneinung dessen ist verfassungsrechtlich insbesondere dann nicht zu beanstanden, wenn eine Bildberichterstattung veröffentlicht wird, die im Wesentlichen nicht der Berichterstattung über ein womöglich zeitgeschichtliches Ereignis dient, sondern sich vielmehr mit dem Lebenswandel der abgebildeten Person befasst und weitere Themen von zeitgeschichtlicher Bedeutung weitgehend außer Acht lässt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts reicht bei der Bildberichterstattung und der Wortberichterstattung verschieden weit. Während die Veröffentlichung eines Personenbildnisses unabhängig davon, in welcher Weise der Betroffene  abgebildet wird, eine rechtfertigungsbedürftige Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt, gilt dies für einen personenbezogenen Wortbericht nicht in gleicher Weise. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht bietet nicht schon davor Schutz, überhaupt in einem Bericht individualisierend benannt zu werden.  Außer unter dem Gesichtspunkt des Schutzes  am gesprochenen Wort bietet das allgemeine Persönlichkeitsrecht  keinen Schutz vor personenbezogenen Äußerungen unabhängig von ihrem Inhalt.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Bei Ereignissen, die nicht zuletzt gerade auf eine Außenwirkung angelegt sind und bei denen infolge dessen große Medienafumerksamkeit herrscht, müssen prominente Gäste die öffentliche Erörterung ihrer Teilnahme und ihres hierbei an den Tag gelegten Verhaltens dulden, sofern dabei nicht eines der Schutzgüter des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, insbesondere die Ehre oder des Rechts am eigenen Bild verletzt wird. Denn eine umfassende Verfügungsbefugnis über die Darstellung der eigenen Person im Sinne einer ausschließlichen Herrschaft des Grundrechtsträgers auch über den Umgang der Öffentlichkeit mit denjenigen Aussagen oder Verhaltensweisen, deren er sich öffentlich entäußert hat, gewährleistet das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht. 
    </content:encoded>
    <pubDate>Sun, 24 Oct 2010 11:05:28 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Sedlmayr-Mörder III  – Löschung aus dem Online-Archiv eines Nachrichtenmagazins</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Personen-der-Zeitgeschichte/Straftaeter/1022-BGH-Az-VI-ZR-24308-Sedlmayr-Moerder-III-Loeschung-aus-dem-Online-Archiv-eines-Nachrichtenmagazins.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Straftäter</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 09.02.2010, Az. VI ZR 243/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Zur Zulässigkeit des Bereithaltens von sogenannten Dossiers zum Abruf im Internet, in denen den Täter identifizierende alte Wort- und Bildberichterstattungen über eine schwere Straftat zusammengefasst sind.
    </content:encoded>
    <pubDate>Sat, 30 Oct 2010 13:41:11 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Sedlmayr-Mörder II – Löschung aus dem Online-Archiv einer Rundfunkanstalt</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Personen-der-Zeitgeschichte/Straftaeter/1021-BGH-Az-VI-ZR-22808-Sedlmayr-Moerder-II-Loeschung-aus-dem-Online-Archiv-einer-Rundfunkanstalt.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Straftäter</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 15.12.2009, Az. VI ZR 228/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die Frage, ob eine Rundfunkanstalt nicht mehr aktuelle Rundfunkbeiträge, in denen ein verurteilter Straftäter namentlich genannt wird, in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil ihres Internetportals (&quot;Online-Archiv&quot;) weiterhin zum Abruf bereit halten darf, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Straftäters mit dem Recht der Rundfunkanstalt auf Meinungs- und Medienfreiheit zu entscheiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei fließt zugunsten der Rundfunkanstalt mit erheblichem Gewicht in die Abwägung ein, dass die Veröffentlichung der Meldung ursprünglich zulässig war, die Meldung nur durch gezielte Suche auffindbar ist und erkennen lässt, dass es sich um eine frühere Berichterstattung handelt.
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 11 May 2010 22:57:50 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Sedlmayr-Mörder IV – Löschung aus dem Online-Archiv eines Nachrichtenmagazins</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Personen-der-Zeitgeschichte/Straftaeter/1020-BGH-Az-VI-ZR-24408-Sedlmayr-Moerder-IV-Loeschung-aus-dem-Online-Archiv-eines-Nachrichtenmagazins.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Straftäter</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 09.02.2010, Az. VI ZR 244/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die Frage, ob ein Nachrichtenmagazin nicht mehr aktuelle Wort- und Bildberichterstattungen, in denen ein verurteilter Straftäter kenntlich dargestellt ist, aus ihrem Online-Archiv entfernen muss,  ist auf Grundlage einer umfassenden Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Straftäters mit dem Recht der Presse auf Meinungs- und Medienfreiheit zu entscheiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es besteht jedoch kein Anspruch auf Unterlassung erneuter Verbreitung der in alten Meldungen enthaltenen kontextbezogenen Bilder, soweit es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG handelt, die auch ohne Einwilligung der Kläger als Teil einer Berichterstattung zum Abruf im Internet bereitgehalten werden dürfen. Eine journalistisch nicht zu beanstandende Berichterstattung über den Mordprozess im Fall des bekannten Schauspielers Sedlmayr stellt dabei eine zulässige Berichtersattung über zeitgeschichtliches Ereignis dar. 
    </content:encoded>
    <pubDate>Sat, 30 Oct 2010 13:42:09 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Sedlmayr-Mörder I – Löschung aus dem Online-Archiv einer Rundfunkanstalt</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Personen-der-Zeitgeschichte/Straftaeter/1019-BGH-Az-VI-ZR-22708-Sedlmayr-Moerder-I-Loeschung-aus-dem-Online-Archiv-einer-Rundfunkanstalt.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Straftäter</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 15.12.2009, Az. VI ZR 227/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die Frage, ob eine Rundfunkanstalt nicht mehr aktuelle Rundfunkbeiträge, in denen ein verurteilter Straftäter namentlich genannt wird, in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil ihres Internetportals (&quot;Online-Archiv&quot;) weiterhin zum Abruf bereit halten darf, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Straftäters mit dem Recht der Rundfunkanstalt auf Meinungs- und Medienfreiheit zu entscheiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei fließt zugunsten der Rundfunkanstalt mit erheblichem Gewicht in die Abwägung ein, dass die Veröffentlichung der Meldung ursprünglich zulässig war, die Meldung nur durch gezielte Suche auffindbar ist und erkennen lässt, dass es sich um eine frühere Berichterstattung handelt.&lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 13 May 2010 14:15:46 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Hamburg: Werbung mit Profi-Sportler</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Personen-der-Zeitgeschichte/Prominente/1015-OLG-Hamburg-Az-7-U-12509-Werbung-mit-Profi-Sportler.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Prominente</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 02.03.2010, Az. 7 U 125/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Ein aktiver Profi-Sportler hat keinen Anspruch auf Zahlung einer Lizenzgebühr, wenn in einer Werbeanzeige sein Name aufgrund aktueller Ereignisse aufgegriffen wird, um in satirischspöttischer Form Kritik am Einfluss von Geld und Geldgebern im Profi-Sport zu üben.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 29 Apr 2010 19:00:05 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Hamburg: Haftung der Wikimedia Foundation für Wikipedia-Inhalte</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/1009-LG-Hamburg-Az-325-O-32108-Haftung-der-Wikimedia-Foundation-fuer-Wikipedia-Inhalte.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Internetrecht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 02.07.2009, Az. 325 O 321/08  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die amerikanische Wikimedia Foundation haftet für persönlichkeitsverletzende Äußerungen, die durch Dritte bei der Wikipedia eingestellt wurden.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 26 Apr 2010 09:38:14 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Sedlmayr-Mord bei SpOn – Namensnennung in Pressearchiven</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Pressearchive/991-BGH-Az-VI-ZR-24308-Sedlmayr-Mord-bei-SpOn-Namensnennung-in-Pressearchiven.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Pressearchive</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 09.02.2010, Az. VI ZR 243/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Zur Zulässigkeit des Bereithaltens von sogenannten Dossiers zum Abruf im Internet, in denen den Täter identifizierende alte Wort- und Bildberichterstattungen über eine schwere Straftat zusammengefasst sind.&lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 18 Mar 2010 11:47:39 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Bremen: Löschungspflichten aus Onlinearchiven</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Pressearchive/966-OLG-Bremen-Az-3-W-3309-Loeschungspflichten-aus-Onlinearchiven.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Pressearchive</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 30.11.2009, Az. 3 W 33/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    War eine identifizierende Berichterstattung zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung zulässig, so ist auch die Archivierung in Online-Archiven zulässig.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 11 Jan 2010 11:28:25 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Berlin: Berichterstattung über die Gesundheit von Prominenten</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Personen-der-Zeitgeschichte/Prominente/944-LG-Berlin-Az-27-O-73609-Berichterstattung-ueber-die-Gesundheit-von-Prominenten.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Prominente</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 29.09.2009, Az. 27 O 736/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die Berichterstattung über den gesundheitlichen Zustand Prominenter betrifft den Kernbereich der Privatsphäre. Eine Berichterstattung ohne konkreten aktuellen Anlass ist unzulässig. Die Erkrankung einer beliebigen Dritten Person ist als aktueller Anlass nicht ausreichend.
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 15 Dec 2009 19:32:54 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Vorlagebeschluss Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet </title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Personen-der-Zeitgeschichte/Straftaeter/940-BGH-Az-VI-ZR-21708-Vorlagebeschluss-Persoenlichkeitsrechtsverletzungen-im-Internet.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Straftäter</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 10.11.2009, Az. VI ZR 217/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden folgende Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 234 EGV zur Vorabentscheidung vorgelegt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;div class=&#039;s9y_typeset s9y_typeset_margin_left&#039; style=&#039;margin-left:30px;margin-top:0px;&#039;&gt;1. Ist die Wendung &quot;Ort, an dem das schädigende Ereignis einzutreten droht&quot; in Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (nachfolgend: EuGVVO) bei (drohenden) Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Inhalte auf einer Internet-Website dahingehend auszulegen, dass der Betroffene eine Unterlassungsklage gegen den Betreiber der Website unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat der Betreiber niedergelassen ist, auch bei den Gerichten jedes Mitgliedstaats erheben kann, in dem die Website abgerufen werden kann,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
oder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
setzt die Zuständigkeit der Gerichte eines Mitgliedstaats, in dem der Betreiber der Website nicht niedergelassen ist, voraus, dass ein über die technisch mögliche Abrufbarkeit hinausgehender besonderer Bezug der angegriffenen Inhalte oder der Website zum Gerichtsstaat (Inlandsbezug) besteht?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Wenn ein solcher besonderer Inlandsbezug erforderlich ist:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach welchen Kriterien bestimmt sich dieser Bezug?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kommt es darauf an, ob sich die angegriffene Website gemäß der Bestimmung des Betreibers zielgerichtet (auch) an die Internetnutzer im Gerichtsstaat richtet oder genügt es, dass die auf der Website abrufbaren Informationen objektiv einen Bezug zum Gerichtsstaat in dem Sinne aufweisen, dass eine Kollision der widerstreitenden Interessen - Interesse des Klägers an der Achtung seines Persönlichkeitsrechts und Interesse des Betreibers an der Gestaltung seiner Website und an der Berichterstattung - nach den Umständen des konkreten Falls, insbesondere aufgrund des Inhalts der beanstandeten Website, im Gerichtsstaat tatsächlich eingetreten sein kann oder eintreten kann?&lt;br /&gt;
Kommt es für die Feststellung des besonderen Inlandsbezugs maßgeblich auf die Anzahl der Abrufe der beanstandeten Website vom Gerichtsstaat aus an?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Wenn es für die Bejahung der Zuständigkeit keines besonderen Inlandsbezugs bedarf oder wenn es für die Annahme eines solchen genügt, dass die beanstandeten Informationen objektiv einen Bezug zum Gerichtsstaat in dem Sinne aufweisen, dass eine Kollision der widerstreitenden Interessen im Gerichtsstaat nach den Umständen des konkreten Falls, insbesondere aufgrund des Inhalts der beanstandeten Website, tatsächlich eingetreten sein kann oder eintreten kann, und die Annahme eines besonderen Inlandsbezugs nicht die Feststellung einer Mindestanzahl von Abrufen der beanstandeten Website vom Gerichtsstaat aus voraussetzt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist Art. 3 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (nachfolgend: ecommerce-Richtlinie) dahingehend auszulegen,&lt;br /&gt;
dass diesen Bestimmungen ein kollisionsrechtlicher Charakter in dem Sinne beizumessen ist, dass sie auch für den Bereich des Zivilrechts unter Verdrängung der nationalen Kollisionsnormen die alleinige Anwendung des im Herkunftsland geltenden Rechts anordnen,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
oder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
handelt es sich bei diesen Vorschriften um ein Korrektiv auf materiellrechtlicher Ebene, durch das das sachlichrechtliche Ergebnis des nach den nationalen Kollisionsnormen für anwendbar erklärten Rechts inhaltlich modifiziert und auf die Anforderungen des Herkunftslandes reduziert wird?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass Art. 3 Abs. 1 und 2 ecommerce-Richtlinie kollisionsrechtlichen Charakter hat:&lt;br /&gt;
Ordnen die genannten Bestimmungen lediglich die alleinige Anwendung des im Herkunftsland geltenden Sachrechts oder auch die Anwendung der dort geltenden Kollisionsnormen an mit der Folge, dass ein renvoi des Rechts des Herkunftslands auf das Recht des Bestimmungslands möglich bleibt?&lt;/div&gt;
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 11 May 2010 23:28:58 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Berlin: Spekulation über Prominenten-Affären</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Personen-der-Zeitgeschichte/Prominente/909-LG-Berlin-Az-27-O-52909-Spekulation-ueber-Prominenten-Affaeren.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Prominente</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 20.08.2009, Az. 27 O 529/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Der Umstand, dass ein Prominenter &amp;bdquo;Dauergast&amp;ldquo; in der Boulevardpresse ist und einen Teil seiner Privatsphäre geöffnet hat, führt nicht dazu, dass er nunmehr alle möglichen Spekulationen über sein Liebesleben hinnehmen muss. Vielmehr stellen Aussagen über Liebesverhältnisse in Form einer rein spekulativen Berichterstattung ohne konkrete Anhaltspunkte einen unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 09 Oct 2009 14:27:37 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Berlin: Verdachtsberichterstattung und Agenturprivileg</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Personen-der-Zeitgeschichte/Straftaeter/908-LG-Berlin-Az-27-O-33807-Verdachtsberichterstattung-und-Agenturprivileg.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Straftäter</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 31.05.2007, Az. 27 O 338/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung ist zunächst das Vorliegen eines Mindestbestands an Beweistatsachen, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen und ihr damit erst &amp;bdquo;Öffentlichkeitswert&amp;ldquo; verleihen. Dabei sind die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht umso höher anzusetzen, je schwerer und nachhaltiger das Ansehen des Betroffenen durch die Veröffentlichung beeinträchtigt wird. Die Darstellung darf ferner keine Vorverurteilung des Betroffenen enthalten, also durch eine präjudizierende Darstellung den unzutreffenden Eindruck erwecken, der Betroffene sei der ihm vorgeworfenen strafbaren Handlung bereits überführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ein Presseunternehmen kann sich nicht auf das Agenturprivileg berufen, wenn die Presseagentur, von der sie die Informationen bezogen hat, diese kurz darauf mit einer Richtigstellung zurückgezogen hat. Zwar ist dem Presseunternehmen eine gewisse Reaktionszeit zuzubilligen. Eine Löschung nach drei Tagen bei einem tagesaktuellen Angebot überschreitet diese angemessene Reaktionsfrist jedoch.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 09 Oct 2009 14:18:36 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Berlin: Fotoaufnahmen bei Gerichtsverhandlungen</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/906-LG-Berlin-Az-27-O-63208-Fotoaufnahmen-bei-Gerichtsverhandlungen.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Recht am eigenen Bild</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 04.09.2008, Az. 27 O 632/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Die Pflicht von Personen der Zeitgeschichte, eine Abbildung ohne Einwilligung hinzunehmen, endet jedenfalls dort, wo ein schutzwürdiges Interesse der Allgemeinheit an der Veröffentlichung nicht anzuerkennen ist. Davon ist auszugehen, wenn sich ein Prozessbeteiligter bei Aufnahme der Bilder wegen der Erscheinungspflicht vor Gericht in einer Zwangslage befand und darauf vertrauen durfte, dass sich die Journalisten an das Verbot von Fotoaufnahmen im Gerichtssaal halten würden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Wenn aus diesen Gründen bereits das Anfertigen der Fotos rechtswidrig war, kommt es nicht mehr darauf an, ob dem Fotografen die Veröffentlichung des unverpixelten Fotos zugerechnet werden kann, obwohl er die Abbildungen mit dem Hinweis &amp;bdquo;Person verpixeln!!&amp;ldquo; zur Verfügung gestellt hat.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 09 Oct 2009 13:47:42 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>

</channel>
</rss>
