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    <title>Telemedicus - Urteilsdatenbank - Pressehaftung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/</link>
    <description>Rechtsfragen der Informationsgesellschaft</description>
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    <title>LG Hamburg: Unwahre Tatsachenbehauptung aus einem Interview</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Pressehaftung/919-LG-Hamburg-Az-324-O-99807-Unwahre-Tatsachenbehauptung-aus-einem-Interview.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Pressehaftung</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 29.02.2008, Az. 324 O 998/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Persönlichkeitsrechtsverletzende Presseberichterstattung: Voraussetzungen der intellektuellen Verbreiterhaftung für Interviewäußerungen Dritter; Vermutung für das Bestehen einer Wiederholungsgefahr bei Interviewveröffentlichung.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 02 Dec 2009 18:20:35 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Hamburg: Unwahre Tatsachenbehauptung aus einem Interview</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Pressehaftung/918-OLG-Hamburg-Az-7-U-3708-Unwahre-Tatsachenbehauptung-aus-einem-Interview.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Pressehaftung</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 05.08.2008, Az. 7 U 37/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Medienberichterstattung: Verbreiterhaftung eines Presseverlages für die Wiedergabe einer unwahren Tatsachenbehauptung aus einem Interview.
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 22 Dec 2009 17:07:36 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Berlin: Verdachtsberichterstattung und Agenturprivileg</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Personen-der-Zeitgeschichte/Straftaeter/908-LG-Berlin-Az-27-O-33807-Verdachtsberichterstattung-und-Agenturprivileg.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Straftäter</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 31.05.2007, Az. 27 O 338/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung ist zunächst das Vorliegen eines Mindestbestands an Beweistatsachen, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen und ihr damit erst &amp;bdquo;Öffentlichkeitswert&amp;ldquo; verleihen. Dabei sind die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht umso höher anzusetzen, je schwerer und nachhaltiger das Ansehen des Betroffenen durch die Veröffentlichung beeinträchtigt wird. Die Darstellung darf ferner keine Vorverurteilung des Betroffenen enthalten, also durch eine präjudizierende Darstellung den unzutreffenden Eindruck erwecken, der Betroffene sei der ihm vorgeworfenen strafbaren Handlung bereits überführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ein Presseunternehmen kann sich nicht auf das Agenturprivileg berufen, wenn die Presseagentur, von der sie die Informationen bezogen hat, diese kurz darauf mit einer Richtigstellung zurückgezogen hat. Zwar ist dem Presseunternehmen eine gewisse Reaktionszeit zuzubilligen. Eine Löschung nach drei Tagen bei einem tagesaktuellen Angebot überschreitet diese angemessene Reaktionsfrist jedoch.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 09 Oct 2009 14:18:36 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Hamburg: Keine Haftung des Domaininhabers</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Domainrecht/738-OLG-Hamburg-Az-7-U-2908-Keine-Haftung-des-Domaininhabers.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Domainrecht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 05.08.2008, Az. 7 U 29/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Der Inhaber einer Domain haftet für rechtswidrige Inhalte, die über seine Domain abrufbar sind, erst ab Kenntnis der Rechtswidrigkeit auf Unterlassung. Die generell bestehende Gefahr von Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch ein Massenmedium führt fü̈r sich nicht bereits zu einer Überwachungspflicht des Domaininhabers. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Der Umstand, dass ein Journalist für mehrere Verlage arbeitet, führt nicht dazu, dass alle Arbeitgeber für rechtswidrige Beiträge dieses Journalisten haften.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 12 May 2010 00:35:17 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Hamburg: Haftung einer Bildagentur</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Pressehaftung/604-LG-Hamburg-Az-324-O-85906-Haftung-einer-Bildagentur.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Pressehaftung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 20.04.2007, Az. 324 O 859/06 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Bildagenturen können sich auf den unmittelbaren Schutz der Pressefreiheit berufen. Dies gilt auch dann, wenn Medienunternehmen im Wege des &amp;bdquo;Outsourcing&amp;ldquo; Aufgaben auf Drittunternehmen übertragen, sofern es sich dabei um typisch medienbezogene Hilfstätigkeiten handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Gemessen an der soeben dargestellten Bedeutung von Bildagenturen für die Funktionsfähigkeit des Medienbetriebs würde es ihren Grundrechtsschutz aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG unverhältnismäßig verkürzen, wenn von ihnen verlangt würde, vor der Weitergabe eines jeden Personenbildnisses an einen Medienanbieter zunächst eine Auskunft über den konkret geplanten Veröffentlichungskontext einzuholen und auf dieser Grundlage eine eigene rechtliche Prüfung anhand der §§ 22, 23 KUG vorzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Eine Prominente, die ihre Brüste der Öffentlichkeit bereits in verschiedenen Zusammenhängen bewusst präsentiert hat,  kann ein Foto, auf dem ihre Brust und Brustwarze zu sehen ist, nicht in gleichem Maße als verletzend empfinden, wie eine Frau, die öffentlich ihre Brüste stets bedeckt zu halten pflegt.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 11 May 2011 13:14:08 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BVerfG: Zu den Grenzen des Agenturprivilegs</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Pressehaftung/559-BVerfG-Az-1-BvR-45695-Zu-den-Grenzen-des-Agenturprivilegs.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Pressehaftung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 23.02.2000, Az. 1 BvR 456/95 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Es verstößt nicht gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn dem presserechtlichen Agenturprivileg dahingehend Grenzen gesetzt werden, dass sich ein Presseunternehmen für die Zukunft nicht mehr auf einen guten Glauben berufen kann, wenn die Richtigkeit einer Behauptung, die ungeprüft von einer Presseagentur übernommen wurde, bereits in Frage gestellt worden ist.
    </content:encoded>
    <pubDate>Sat, 06 Dec 2008 14:59:14 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Nürnberg: Zu den Grenzen des Agenturprivilegs</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Pressehaftung/558-OLG-Nuernberg-Az-3-U-202306-Zu-den-Grenzen-des-Agenturprivilegs.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Pressehaftung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 12.12.2006, Az. 3 U 2023/06 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Die namentliche Berichterstattung über einen verurteilten Mörder, dessen Tat und Verurteilung bereits viele Jahre zurückliegen, ist auch dann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, wenn aktuelle Ereignisse (hier: Verfahren über die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung) ein neuerliches öffentliches Interesse hervorrufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Das Agenturprivileg entbindet zwar von einer weitergehenden Recherche, nicht aber von der Prüfung, ob eine namentliche Berichterstattung im konkreten Fall zulässig ist.
    </content:encoded>
    <pubDate>Sat, 06 Dec 2008 14:42:11 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>KG Berlin: Agenturprivileg bei Übernahme von Agenturmeldungen</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Pressehaftung/484-KG-Berlin-Az-10-U-24706-Agenturprivileg-bei-UEbernahme-von-Agenturmeldungen.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Pressehaftung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 07.06.2007, Az. 10 U 247/06 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Medienangehörigen obliegt zwar grundsätzlich die Verpflichtung zur sorgfältigen Prüfung des Inhalts ihrer beabsichtigten Veröffentlichung. Dies gilt jedoch nicht bei der Übernahme von Agenturmeldungen, wenn diese aus einer so genannten privilegierten Quelle stammen (Agenturprivileg).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Diese Privilegierung findet ihre Grenze erst, wenn für den übernehmenden Journalisten Veranlassung zu konkreten Zweifeln an der inhaltlichen Richtigkeit der Meldung bestanden. Ob und inwieweit bei entsprechend übernommenen Meldungen eine Pflicht zur sorgfältigen Überprüfung oder konkreten Nachrecherche besteht, hängt von der Art der Quelle ab, aus der die Meldung stammt; je seriöser die Quelle ist, desto geringer ist die Pflicht zur journalistischen Sorgfalt.
    </content:encoded>
    <pubDate>Sat, 06 Dec 2008 15:01:38 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
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    <title>OLG Düsseldorf: Presserechtliche Kennzeichnungspflicht von Anzeigen</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Pressehaftung/204-OLG-Duesseldorf-Az-I-23-U-3006-Presserechtliche-Kennzeichnungspflicht-von-Anzeigen.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Pressehaftung</category>
    <author>Anja Assion</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 31.10.2006, Az. I-23 U 30/06 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Bei einem Zeitschriftenbeitrag, der nicht publizistischen Zwecken dient, sondern der Darstellung des Kunden im Rahmen eines vom Presseorgan erstellten Firmenportraits, welches der Kunde genehmigt hat, handelt es sich um redaktionelle Werbung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Werbung in einem periodischen Druckwerk, die nicht als Anzeige gekennzeichnet wird, verstößt gegen § 10 Landespressegesetz NW. Der zugrundeliegende Vertrag, der die Veröffentlichung der Werbung zum Inhalt hat, ist wegen des Verstoßes gegen § 10 LPG NW gemäß § 134 nichtig. Dies gilt auch dann, wenn nur ein Teil der Werbung, z.B. die textbegleitenden Fotos, entgeltlich sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 13 May 2010 13:33:35 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Pressehaftung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Pressehaftung/169-BGH-Az-I-ZR-12788-Pressehaftung.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Pressehaftung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 26.04.1990, Az. I ZR 127/88 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    a) Zur Frage der Haftung der Presse für die Veröffentlichung von Anzeigen mit einem einen Mitbewerber des Inserenten herabsetzenden Inhalt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) Das die Haftung der Presse auf Vorsatz beschränkende Privileg des § 13 Abs. 6 Nr. 1 Satz 2 UWG ist auf Wettbewerbsverstöße nach § 1 UWG grundsätzlich nicht anwendbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
c) Zur Frage der Erstattung der Kosten für eine durch eine vorangegangene Anzeige herabsetzenden Inhalts veranlaßte &quot;Gegenanzeige&quot;.
    </content:encoded>
    <pubDate>Sun, 15 Mar 2009 16:36:26 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Pressehaftung II</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Pressehaftung/168-BGH-Az-I-ZR-11990-Pressehaftung-II.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Pressehaftung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 07.05.1992, Az. I ZR 119/90 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Verteidigt sich ein Presseunternehmen - trotz Verurteilung in erster Instanz und ungeachtet einer in Rechtskraft erwachsenen einstweiligen Verfügung - im Wettbewerbsprozeß um die Unterlassung bestimmter bei ihm geschalteter Werbeinserate weiter mit dem Einwand, daß es seine Prüfungspflichten in dem nach der Rechtsprechung erforderlichen Umfang erfüllt habe, weil ein grober, vom Verleger oder Anzeigenredakteur unschwer erkennbarer Wettbewerbsverstoß in der angegriffenen Anzeige nicht liege, so begründet dieses Prozeßverhalten eine Erstbegehungsgefahr, sofern nicht das Presseunternehmen klar und unmißverständlich zum Ausdruck bringt, daß seine Verteidigung ausschließlich der Wahrung seiner Rechte im Prozeß dient und nicht den Weg zu künftiger Fortsetzung des angegriffenen Verhaltens eröffnen soll.
    </content:encoded>
    <pubDate>Sun, 15 Mar 2009 16:36:26 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
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