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    <title>Telemedicus - Urteilsdatenbank - Marken- und Namensrecht</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/</link>
    <description>Rechtsfragen der Informationsgesellschaft</description>
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    <title>BGH: Basler Haar-Kosmetik – Zur Haftung des Admin-C</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Haftung-Admin-C/1327-BGH-Az-I-ZR-15009-Basler-Haar-Kosmetik-Zur-Haftung-des-Admin-C.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Haftung Admin-C</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 09.11.2011, Az. I ZR 150/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    a) Der Namensschutz aus § 12 BGB bleibt neben dem Kennzeichenschutz aus §§ 5, 15 MarkenG anwendbar, wenn mit der Löschung des Domainnamens eine Rechtsfolge begehrt wird, die aus kennzeichenrechtlichen Vorschriften deswegen nicht hergeleitet werden kann, weil das Halten des Domainnamens im konkreten Fall für sich gesehen die Voraussetzungen einer Verletzung der Marke oder des Unternehmenskennzeichens des Klägers nicht erfüllt (Fortführung von BGH, GRUR 2005, 430 - mho.de; BGH, GRUR 2008, 1099 - afilias.de).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) Derjenige, der sich von einem ausländischen Anmelder eines Domainnamens gegenüber der DENIC als administrativer Ansprechpartner (Admin-C) benennen und registrieren lässt, haftet nicht schon deswegen als Störer für mögliche mit der Registrierung verbundene Verletzungen von Rechten Dritter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
c) Eine Prüfungspflicht kann sich jedoch aus den besonderen Umstän-den des Einzelfalls ergeben. Solche gefahrerhöhenden Umstände liegen vor, wenn der im Ausland ansässige Anmelder freiwerdende Domainnamen jeweils in einem automatisierten Verfahren ermittelt und registriert und der Admin-C sich dementsprechend pauschal bereiterklärt hat, diese Funktion für eine große Zahl von Registrierungen zu übernehmen.&lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 17 Jan 2012 15:13:41 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Stuttgart: Haftung von Sedo für Markenverletzungen</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Domainrecht/1299-LG-Stuttgart-Az-17-O-7311-Haftung-von-Sedo-fuer-Markenverletzungen.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Domainrecht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 28.07.2011, Az. 17 O 73/11 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Ein Unternehmen, das für seine Kunden Domains parkt, haftet als Mitstörer für markenrechtsverletzende Domains, wenn es per E-Mail von der Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wurde und die Rechtsverletzung nicht innerhalb einer angemessenen Zeitspanne abstellt.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 04 Aug 2011 15:38:39 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Bananabay II</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Marken-und-Namensrecht/Keywordwerbung/1297-BGH-Az-ZR-12507-Bananabay-II.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Keywordwerbung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 13.01.2011, Az. ZR 125/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Gibt ein Dritter ein mit einer Marke identisches Zeichen ohne Zustimmung des Markeninhabers einem Suchmaschinenbetreiber gegenüber als Schlüsselwort an, damit bei Eingabe des mit der Marke identischen Zeichens als Suchwort in die Suchmaschine ein absatzfördernder elektronischer Verweis (Link) zur Website des Dritten als Werbung für der Gattung nach identische Waren oder Dienstleistungen in einem von der Trefferliste räumlich getrennten, entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint (Adwords-Werbung), liegt darin keine Benutzung der fremden Marke im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a MarkenRL, § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, wenn die Anzeige selbst weder das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält, der angegebene Domain-Name vielmehr auf eine andere betriebliche Herkunft hinweist.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 20 Jul 2011 19:45:55 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Kappa</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Marken-und-Namensrecht/1296-BGH-Az-I-ZR-3109-Kappa.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Marken- und Namensrecht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 20.01.2011, Az. I ZR 31/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Eine nach dem Klang zu bejahende Identität oder Ähnlichkeit einander gegenüberstehender Zeichen kann allenfalls dann durch Abweichungen im Bild in einem Maße neutralisiert werden, dass eine Zeichenähnlichkeit und damit eine Verwechslungsgefahr ausscheidet, wenn die mit den Zeichen gekennzeichneten Waren regelmäßig nur auf Sicht gekauft werden.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 20 Jul 2011 19:37:44 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Sedo</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Domainrecht/1285-BGH-Az-I-ZR-15509-Sedo.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Domainrecht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 18.11.2010, Az. I ZR 155/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    a) Eine markenmäßige Verwendung eines Domainnamens liegt regelmäßig vor, wenn auf der unter dem Domainnamen erreichbaren Internetseite ein elektronischer Verweis (Link) angebracht ist, der zu einem Produktangebot führt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) Bietet ein Diensteanbieter im Sinne des Teledienstegesetzes a.F. - Entsprechendes ist unter Geltung des Telemediengesetzes anzunehmen - seinen Kunden ein sogenanntes Domain-Parking-Programm an, in das der Kunde unter seinem Domainnamen eine Internetseite mit elektronischen Werbeverweisen (Werbelinks) einstellen kann, bei deren Aufruf aufgrund vorher bestimmter Schlüsselwörter Werbung von Drittunternehmen erscheint, haftet der Diensteanbieter weder als Täter noch als Teilnehmer von Kennzeichenverletzungen, wenn die Auswahl des Schlüsselworts ohne seine Mitwirkung oder Kenntnis erfolgt und dem Diensteanbieter die Kennzeichenverletzungen seines Kunden auch nicht bekannt sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
c) Ist mit dem entsprechenden Programm des Diensteanbieters keine besondere Gefahr für die Verletzung von Kennzeichenrechten Dritter verbunden, trifft dessen Anbieter auch im Rahmen einer Störerhaftung keine allgemeine Pflicht, die in sein System von Kunden eingestellten Domainnamen auf Kennzeichenverletzungen zu prüfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
d) Die Kunden des Diensteanbieters, die unter ihren Domainnamen Internetseiten mit Werbeverweisen in ein solches Programm des Diensteanbieters einstellen, sind nicht seine Beauftragten im Sinne von § 14 Abs. 7, § 15 Abs. 6 MarkenG.
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 24 May 2011 12:10:14 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Frankfurt am Main:  Unterscheidungskraft der Bezeichnung &quot;Flugplatz Speyer&quot;</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Marken-und-Namensrecht/Domainnamen/1276-OLG-Frankfurt-am-Main-Az-6-U-2110-Unterscheidungskraft-der-Bezeichnung-Flugplatz-Speyer.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Domainnamen</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 03.02.2011, Az. 6 U 21/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die Bezeichnung &quot;Flugplatz Speyer&quot; verfügt von Haus aus über keine Unterscheidungskraft und ist daher weder als Unternehmenskennzeichen noch als Name schutzfähig.&lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 04 May 2011 09:29:54 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Köln: www.dsds-news.de – Zum Anspruch auf Domainlöschung </title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Marken-und-Namensrecht/Domainnamen/1240-OLG-Koeln-Az-6-U-18009-www.dsds-news.de-Zum-Anspruch-auf-Domainloeschung.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Domainnamen</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 19.03.2010, Az. 6 U 180/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Aus der bekannten Kurzbezeichnung der RTL-Sendereihe &amp;bdquo;Deuschland sucht den Superstar&amp;ldquo; &lt;em&gt;&amp;bdquo;DSDS&amp;ldquo;&lt;/em&gt; ergibt sich kein zeichenrechtlicher Anspruch auf den Verzicht auf einen Domainnamen wie &lt;em&gt;&amp;bdquo;dsds-news.de&amp;ldquo;&lt;/em&gt;, jedenfalls solange auf der unter dieser Domain betriebenen Internetseite lediglich Faninhalte zum gleichnamigen Sendeformat veröffentlicht werden und keine Nutzung im geschäftlichen Verkehr stattfindet. Ferner ist nicht anzunehmen, dass jede Benutzung der Domain &lt;em&gt;&amp;bdquo;dsds-news.de&amp;ldquo;&lt;/em&gt; zu einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr mit dem geschützten Kennzeichen &lt;em&gt;&amp;bdquo;DSDS&amp;ldquo;&lt;/em&gt; der Fernsehsendereihe oder jedenfalls zu einer Beeinträchtigung oder Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder Wertschätzung des innerhalb der Medienbranche als bekannt anzusehenden Zeichens führen muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Gleichfalls scheidet ein Löschungs- bzw. Verzichtsanspruch aus Namensrecht aus. Denn nicht jede Nutzung der Domain außerhalb des Anwendungsbereichs des vorrangigen zeichenrechtlichen Schutzes ist zwangsläufig eine Namensanmaßung gemäß § 12 BGB.  Dies ist nur der Fall, wenn ein Dritter unbefugt den gleichen Namen gebraucht und dadurch eine Zuordnungsverwirrung auslöst sowie schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Für Domainnamen, in denen die Buchstabenfolge &lt;em&gt;&amp;bdquo;DSDS&amp;ldquo;&lt;/em&gt; mit – auch nur schwach kennzeichnungskräftigen – Zusätzen kombiniert ist, bietet im vorliegenden Fall die Prioritätsregel einen angemessenen Interessenausgleich: Die Klägerin hätte sich die Domain &lt;em&gt;&amp;bdquo;dsds-news.de&amp;ldquo;&lt;/em&gt;&quot; dementsprechend vorher registrieren lassen können.
    </content:encoded>
    <pubDate>Sat, 19 Mar 2011 00:37:58 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: hey! – nicht als Marke eintragungsfähig</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Marken-und-Namensrecht/1232-BGH-Az-I-ZB-3209-hey!-nicht-als-Marke-eintragungsfaehig.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Marken- und Namensrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 14.01.2010, Az. I ZB 32/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Einem Wort-/Bildzeichen, das aus der Kombination einfacher graphischer Ele-mente mit einem Wort besteht, das vom Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen nur als Zuruf, Ausruf oder Gruß-formel aufgefasst wird, fehlt die konkrete Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 18 Mar 2011 17:21:57 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Naumburg: Keine Markenrechtsverletzung durch Blockade einer Internetadresse</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Marken-und-Namensrecht/1225-OLG-Naumburg-Az-1-U-2010-Keine-Markenrechtsverletzung-durch-Blockade-einer-Internetadresse.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Marken- und Namensrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 24.06.2010, Az. 1 U 20/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Erschwert oder verhindert jemand die Nutzung der Markenrechte einer GbR im Internet durch die Blockade ihrer Internet-Adressen so begeht er dadurch keine Namens- oder Markenrechtsverletzung, sondern eine allgemeine zivilrechtliche Rechtsverletzung, welche bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen im übrigen Schadensersatzansprüche nach § 826 BGB auslösen kann.&lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 17 Mar 2011 21:26:15 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>EuGH: reifen.eu</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Marken-und-Namensrecht/Domainnamen/1178-EuGH-Az-C-56908-reifen.eu.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Domainnamen</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 03.06.2010, Az. C-569/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1.      Art. 21 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 874/2004 der Kommission vom 28. April 2004 zur Festlegung von allgemeinen Regeln für die Durchführung und die Funktionen der Domäne oberster Stufe „.eu“ und der allgemeinen Grundregeln für die Registrierung ist dahin auszulegen, dass Bösgläubigkeit durch andere Umstände als die in den Buchst. a bis e dieser Bestimmung aufgeführten nachgewiesen werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.      Für die Beurteilung der Frage, ob ein bösgläubiges Verhalten im Sinne von Art. 21 Abs. 1 Buchst. b in Verbindung mit Abs. 3 der Verordnung Nr. 874/2004 vorliegt, hat das nationale Gericht alle im Einzelfall erheblichen Faktoren und insbesondere die Umstände, unter denen die Eintragung der Marke erwirkt wurde, sowie die Umstände, unter denen der Name der Domäne oberster Stufe „.eu“ registriert wurde, zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[...]
    </content:encoded>
    <pubDate>Sun, 13 Mar 2011 11:15:18 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Hamburg: Unternehmenskennzeichen in URL</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Marken-und-Namensrecht/Domainnamen/1173-OLG-Hamburg-Az-5-W-1710-Unternehmenskennzeichen-in-URL.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Domainnamen</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 02.03.2010, Az. 5 W 17/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die Verwendung eines Unternehmenskennzeichens innerhalb einer URL und eines Seitentitels kann einen kennzeichenmäßigen Gebrauch darstellen und kann insoweit geeignet sein, Rechte an diesem Zeichen zu verletzen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 11 Mar 2011 21:33:08 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>EuGH: Portakabin – Keyword Advertising</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Marken-und-Namensrecht/Keywordwerbung/1169-EuGH-Az-C-55808-Portakabin-Keyword-Advertising.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Keywordwerbung</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 08.07.2010, Az. C-558/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Art. 5 Abs. 1 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken in der durch das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass es der Inhaber einer Marke einem Werbenden verbieten kann, anhand eines mit dieser Marke identischen oder ihr ähnlichen Schlüsselworts, das dieser Werbende ohne Zustimmung des Markeninhabers im Rahmen eines Internetreferenzierungsdienstes ausgewählt hat, für Waren oder Dienstleistungen, die mit denjenigen identisch sind, für die die Marke eingetragen ist, zu werben, wenn aus dieser Werbung für einen Durchschnittsinternetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen von dem Inhaber der Marke oder einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder vielmehr von einem Dritten stammen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Art. 6 der Richtlinie 89/104 in der durch das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass dann, wenn die Benutzung von mit Marken identischen oder ihnen ähnlichen Zeichen durch Werbende als Schlüsselwörter im Rahmen eines Internetreferenzierungsdienstes nach Art. 5 der Richtlinie 89/104 verboten werden kann, sich diese Werbenden in der Regel nicht auf die in Art. 6 Abs. 1 vorgesehene Ausnahme berufen können, um dem Verbot zu entgehen. Es ist jedoch Sache des nationalen Gerichts, anhand der Umstände des Einzelfalls zu ermitteln, ob tatsächlich keine Benutzung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 vorliegt, die als den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel entsprechend angesehen werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Art. 7 der Richtlinie 89/104 in der durch das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass der Inhaber einer Marke es einem Werbenden nicht verbieten kann, anhand eines mit der Marke identischen oder ihr ähnlichen Zeichens, das der Werbende ohne Zustimmung des Markeninhabers als Schlüsselwort im Rahmen eines Internetreferenzierungsdienstes ausgewählt hat, für den Wiederverkauf von Waren zu werben, die von dem Markeninhaber hergestellt und von ihm oder mit seiner Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht wurden, sofern nicht ein berechtigter Grund im Sinne von Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 89/104, der es rechtfertigt, dass sich der Markeninhaber dem widersetzt, gegeben ist, wie eine Benutzung des Zeichens, die die Vorstellung hervorruft, es bestehe eine wirtschaftliche Verbindung zwischen dem Wiederverkäufer und dem Markeninhaber, oder eine Benutzung, die den Ruf der Marke erheblich schädigt.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 11 Mar 2011 12:05:54 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Köln: Duravit – AdWords-Markenbeschwerde</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Marken-und-Namensrecht/Keywordwerbung/1167-OLG-Koeln-Az-6-U-4810-Duravit-AdWords-Markenbeschwerde.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Keywordwerbung</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 02.07.2010, Az. 6 U 48/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Zur gezielten Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 10 UWG durch eine vom Markeninhaber bei Google eingelegte &quot;Markenbeschwerde&quot;, durch die Dritte an der Bewerbung der durch sie vertriebenen Produkte gehindert werden. 
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 11 Mar 2011 10:17:28 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Frankfurt am Main: Adword-Werbung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Marken-und-Namensrecht/Keywordwerbung/1164-OLG-Frankfurt-am-Main-Az-6-U-17110-Adword-Werbung.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Keywordwerbung</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 09.12.2010, Az. 6 U 171/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die Verwendung einer Marke als Schlüsselwort für eine Adword-Werbung, in der die Marke selbst nicht erscheint, stellt nur dann keine markenmäßige, d. h. Herkunftsfunktion beeinträchtigende Benutzung dar, wenn sich aus dem Inhalt der Anzeige unzweifelhaft ergibt, dass mit der Werbung keine vom Markeninhaber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen stammenden Waren oder Dienstleistungen angeboten werden. Eine markenmäßige Benutzung liegt daher vor, wenn der Internetnutzer annehmen kann, bei dem werbenden Unternehmen auch Waren dieser Marken beziehen zu können.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 10 Mar 2011 17:48:52 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>EuGH: &quot;1000&quot; als Gemeinschaftsmarke </title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Marken-und-Namensrecht/1156-EuGH-Az-C5110-P-1000-als-Gemeinschaftsmarke.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Marken- und Namensrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 10.03.2011, Az. C‑51/10 P &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Das ausschließlich aus Ziffern bestehende Zeichen &quot;1000&quot; besitzt keine ausreichende Unterscheidungskraft, um als Gemeinschaftsmarke eingetragen zu werden.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 10 Mar 2011 14:15:56 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Düsseldorf: Zum Verhältnis der GPL zu Markenrechten - xtCommerce</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/IT-Vertragsrecht/Open-Source/1106-OLG-Duesseldorf-Az-I-20-U-4109-Zum-Verhaeltnis-der-GPL-zu-Markenrechten-xtCommerce.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Open Source</category>
    <author>Simon Möller</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 28.09.2010, Az. I-20 U 41/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die General Public License (GPL) umfasst ausschließlich urheberrechtliche Befugnisse und beinhaltet keine Erlaubnis zur Nutzung der Marke, unter der die GPL-lizenzierte Software vertrieben wird. Auch eine konkludente Einwilligung in den Weitervertrieb der Software unter dem geschützten Namen kann nicht zwangsläufig angenommen werden. Die GPL setzt dies auch nicht denknotwendig voraus, da es jedermann freisteht, das von ihm legal vervielfältigte Programm unter einem anderen (eigenen) Namen zu vertreiben.
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 12 Oct 2010 11:29:37 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>OLG Frankfurt am Main: Schutz eines auch als Domainname verwendeten Unternehmenskennzeichens</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Marken-und-Namensrecht/Domainnamen/1098-OLG-Frankfurt-am-Main-Az-6-U-8909-Schutz-eines-auch-als-Domainname-verwendeten-Unternehmenskennzeichens.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Domainnamen</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 05.08.2010, Az. 6 U 89/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Der Schutz eines auch als Domainname verwendeten Unternehmenskennzeichens beginnt mit der tatsächlichen Benutzungsaufnahme des Domainnamens, nicht bereits mit dessen Registrierung. Eine Vorverlagerung der Priorität auf den Registrierungszeitpunkt ist auch dann nicht geboten, wenn die Benutzungsaufnahme der Registrierung alsbald nachfolgt; insoweit sind die vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung GRUR 2005, 430 - mho - entwickelten Grundsätze zur Sperrwirkung der Domain-Registrierung im Rahmen der Interessenabwägung bei § 12 BGB auf die Frage der Entstehung des Unternehmenskennzeichenschutzes nicht übertragbar.&lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 24 Sep 2010 15:07:21 +0200</pubDate>
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    <title>BGH: Die Vision</title>
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    <category>Marken- und Namensrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
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	Beschluss vom 20.07.2010, Az. I ZB 35/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Längere Wortfolgen entbehren in der Regel jeglicher Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.&lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 20 Aug 2010 13:26:14 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
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    <title>BGH: Marlene-Dietrich-Bildnis II</title>
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    <category>Marken- und Namensrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
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	Beschluss vom 31.03.2010, Az. I ZB 62/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    a) Zeichen oder Angaben, die sonst als Werbemittel verwendet werden, ohne dass sie für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen beschreibend sind, kann nicht schon wegen einer solchen Verwendung die Eintragung als Marke versagt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) Bei der Prüfung des Eintragungshindernisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist im Wege einer Prognose zu ermitteln, ob dem angemeldeten Zeichen von Haus aus Unterscheidungskraft für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen zukommt. Dabei sind die in der betreffenden Branche bestehenden Verkehrsgepflogenheiten sowie - wenn das angemeldete oder ein ähnliches Zeichen bereits benutzt wird - die Kennzeichnungsgewohnheiten und die tatsächliche Wahrnehmung der angesprochenen Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen. Die Wahrnehmung des Verkehrs, ob ein Zeichen im Einzelfall als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der betreffenden Ware oder Dienstleistung verstanden wird, kann auch dadurch beeinflusst werden, dass Marken bei den betreffenden Waren oder Dienstleistungen üblicherweise an bestimmten Stellen angebracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
c) Einer Beschränkung der Marke darauf, dass der Schutz nur für die Anbringung des Zeichens an einer bestimmten Stelle begehrt wird (sogenannte Positionsmarke), bedarf es nicht, wenn - wie im Regelfall - praktisch bedeutsame und naheliegende Möglichkeiten der Anbringung des Zeichens an verschiedenen Stellen auf oder außerhalb der Ware oder Dienstleistung in Betracht kommen, bei denen das Zeichen vom Verkehr als Herkunftshinweis verstanden wird.
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 10 Aug 2010 17:11:55 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
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    <title>BGH: Power Ball</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Marken-und-Namensrecht/1078-BGH-Az-I-ZR-5108-Power-Ball.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Marken- und Namensrecht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
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	Urteil vom 04.02.2010, Az. I ZR 51/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Gibt ein Unternehmen in einer bestimmten Zeile seiner Internetseite, von der es weiß, dass eine Internetsuchmaschine (hier: Google) auf die dort angegebenen Wörter zugreift, zusammen mit seiner Produktkennzeichnung eine Bezeichnung an (hier: power ball), die mit der Marke eines Dritten (hier: POWER BALL) verwechselbar ist, ist es dafür verantwortlich, dass die Internetsuchmaschine die Kennzeichen zusammen als Treffer anführt.
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    <pubDate>Sat, 30 Oct 2010 13:18:32 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
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