<?xml version="1.0" encoding="utf-8" ?>

<rss version="2.0" 
   xmlns:rdf="http://www.w3.org/1999/02/22-rdf-syntax-ns#"
   xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
   xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
   xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
   xmlns:creativeCommons="http://backend.userland.com/creativeCommonsRssModule">
<channel>
    <title>Telemedicus - Urteilsdatenbank - Rundfunkgebührenpflicht</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/</link>
    <description>Rechtsfragen der Informationsgesellschaft</description>
    <dc:language>de</dc:language>
    <generator>Serendipity  - http://www.s9y.org/</generator>
    
    

<item>
    <title>AG Bremen-Blumenthal: Hausverbot für die GEZ</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/Rundfunkgebuehrenpflicht/1269-AG-Bremen-Blumenthal-Az-42-C-4310-Hausverbot-fuer-die-GEZ.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Rundfunkgebührenpflicht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 23.08.2010, Az. 42 C 43/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die Erteilung eines Hausverbots gegen Rundfunkgebührenbeauftragte und Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt ist rechtmäßig.
    </content:encoded>
    <pubDate>Sat, 16 Apr 2011 10:13:29 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OVG Berlin-Brandenburg: Begriff des Haushaltsvorstandes im Rundfunkgebührenstaatsvertrag</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/Rundfunkgebuehrenpflicht/1222-OVG-Berlin-Brandenburg-Az-OVG-11-M-69.08-Begriff-des-Haushaltsvorstandes-im-Rundfunkgebuehrenstaatsvertrag.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Rundfunkgebührenpflicht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 17.12.2010, Az. OVG 11 M 69.08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Mangels abweichender Definition im Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist davon auszugehen, dass „Haushaltsvorstand“ im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 RGebStV derjenige ist, der - als Teil der Generalunkosten des Haushalts - die Rundfunkgebühren für die in einer Haushaltsgemeinschaft bereitgehaltenen Empfangsgeräte trägt. Dies ist regelmäßig der angemeldete Rundfunkteilnehmer selbst. Darauf, an welches Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft der ALG II-Bescheid adressiert ist, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 17 Mar 2011 19:46:32 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>VG Oldenburg: Rundfunkgebühren für ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/Rundfunkgebuehrenpflicht/1215-VG-Oldenburg-Az-1-A-21210-Rundfunkgebuehren-fuer-ein-neuartiges-Rundfunkempfangsgeraet.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Rundfunkgebührenpflicht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 17.08.2010, Az. 1 A 212/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Bei einem nicht internetfähigen Rechner ist die Rundfunkanstalt für das &quot;Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerät&quot; darlegungs- und beweispflichtig.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 16 Mar 2011 23:45:27 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OVG Lüneburg: Rundfunkgebührenfreiheit für einen nicht ausschließlich privat genutzten PC</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/Rundfunkgebuehrenpflicht/1214-OVG-Lueneburg-Az-LA-34210-Rundfunkgebuehrenfreiheit-fuer-einen-nicht-ausschliesslich-privat-genutzten-PC.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Rundfunkgebührenpflicht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 03.01.2011, Az. LA 342/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Neuartige Rundfunkempfangsgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich sind nach § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV von der Rundfunkgebührenpflicht freigestellt, wenn auf dem Grundstück, dem diese Geräte zuzuordnen sind, ein anderes Rundfunkgerät zum Empfang bereitgehalten wird, wobei es unerheblich ist, ob dieses ausschließlich privat oder auch beruflich / gewerblich genutzt wird.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 17 Mar 2011 11:23:51 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BVerwG: Rundfunkgebühr für internetfähige PCs rechtmäßig</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/Rundfunkgebuehrenpflicht/1204-BVerwG-Az-6-C-12.09-Rundfunkgebuehr-fuer-internetfaehige-PCs-rechtmaessig.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Rundfunkgebührenpflicht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 27.10.2010, Az. 6 C 12.09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Internetfähige PC sind Rundfunkempfangsgeräte i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 1 RGebStV.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Der Tatbestand des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang in § 2 Abs. 2 Satz 1 RGebStV knüpft nicht an die tatsächliche Verwendung des Gerätes durch den Nutzer an, sondern stellt lediglich auf die Eignung des Gerätes zum Empfang von Rundfunkdarbietungen ab. In diesem Sinne geeignet ist ein Gerät schon dann, wenn mit ihm ohne besonderen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen empfangen werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die Erhebung einer Rundfunkgebühr anknüpfend an den Besitz eines internetfähigen PC stellt keinen verfassungswidrigen Eingriff in das Recht auf Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG dar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG wird durch die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PC nach der derzeitigen Erhebungspraxis nicht verletzt.
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 15 Mar 2011 20:01:25 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>VG Gießen: Kein automatisches Bereithalten zum Empfang bei neuartigen Rundfunkempfangsgeräten</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/Rundfunkgebuehrenpflicht/1012-VG-Giessen-Az-9-K-30509.GI-Kein-automatisches-Bereithalten-zum-Empfang-bei-neuartigen-Rundfunkempfangsgeraeten.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Rundfunkgebührenpflicht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 18.01.2010, Az. 9 K 305/09.GI &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Bei neuartigen Rundfunkempfangsgeräten im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags ist die Voraussetzung des Bereithaltens zum Empfang &amp;ndash; im Unterschied zu bisherigen monofunktionalen Empfangsgeräten &amp;ndash; nicht ohne Weiteres als erfüllt anzusehen. Vielmehr bedarf es des positiven Nachweises.&lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 11 May 2010 23:01:43 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>VGH Bayern: Höhe der Rundfunkgebühren in den Jahren 2005 bis 2008</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/Rundfunkgebuehrenpflicht/993-VGH-Bayern-Az-7-ZB-09.2690-Hoehe-der-Rundfunkgebuehren-in-den-Jahren-2005-bis-2008.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Rundfunkgebührenpflicht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 24.03.2010, Az. 7 ZB 09.2690 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Der Bayerische Rundfunk darf als Landesrundfunkanstalt für die Gebührenperiode 2005 bis 2008 bei der Erhebung von Rundfunkgebühren die Gebührensätze aus § 8 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag in seiner damaligen Fassung zu Grunde legen. Dies gilt auch in Ansehung des  Gebührenurteils vom Bundesverfassungsgericht vom 11. September 2007 (BVerfGE 119, 181). Denn dort wurde ausdrücklich davon abgesehen, § 8 RFinStV a. F. für nichtig zu erklären. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass der Bayerische Landtag bei seinem Zustimmungsbeschluss zum RFinStV vom 27. Januar 2005 die Interessen der Rundfunkteilnehmer an einer angemessenen Gebührenhöhe nicht berücksichtigt und die Gebührenpflicht für neuartige  Rundfunkempfangsgeräte ab dem 1. Januar 2007 nicht in seine Entscheidung einbezogen hätte.&lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 30 Mar 2010 10:39:18 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>VG Minden: Rundfunkgebühr für gewerblich genutzten PC</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/Rundfunkgebuehrenpflicht/961-VG-Minden-Az-12-K-123009-Rundfunkgebuehr-fuer-gewerblich-genutzten-PC.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Rundfunkgebührenpflicht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 10.11.2009, Az. 12 K 1230/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Auch gewerblich genutzte Computer sind als &amp;bdquo;neuartiges Rundfunkempfangsgerät&amp;ldquo; zu betrachten, sodass bereits durch das bloße Bereithalten eine Rundfunkgebührenpflicht vorliegt.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 30 Dec 2009 15:21:42 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>VG Braunschweig: Rundfunkgebührenpflicht für einen gewerblich genutzten internetfähigen PC</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/Rundfunkgebuehrenpflicht/952-VG-Braunschweig-Az-4-A-18809-Rundfunkgebuehrenpflicht-fuer-einen-gewerblich-genutzten-internetfaehigen-PC.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Rundfunkgebührenpflicht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 20.11.2009, Az. 4 A 188/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Ein internetfähiger PC unterliegt nicht der Rundfunkgebührenpflicht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Selbst wenn die Rundfunkgebührenpflicht internetfähiger PCs grundsätzlich bejahr wird, entfällt sie jedenfalls dann, wenn ein gewerblich genutzter Computer in der Privatwohnung des Rundfunkteilnehmers betrieben wird und dieser für die dort betriebenen Rundfunkempfangsgeräte Rundfunkgebühren entichtet.Aus dem Entscheidungstext&lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 21 Dec 2009 20:09:06 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>VGH Kassel: Rundfunkgebührenpflicht von beruflich genutztem PC</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/Rundfunkgebuehrenpflicht/890-VGH-Kassel-Az-10-A-253508.Z-Rundfunkgebuehrenpflicht-von-beruflich-genutztem-PC.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Rundfunkgebührenpflicht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 20.10.2009, Az. 10 A 2535/08.Z &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Die Beklagte hat in ihrem Berufungsantrag keine hinreichenden Gründe für die Zulassung einer Berufung vorgebracht,. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Insbesondere hinsichtlich der Auffassung des Verwaltungsgerichts, zu Gunsten des Klägers müsse die Ausnahmeregelung im § 5 Abs. 3 S. 1 RGebStV Anwendung finden, weil die dort geregelten gesetzlichen Voraussetzungen im vorliegenden Fall erfüllt seien, hat der Beklagte keinen durchgreifenden Zulassungsgrund darzulegen vermocht.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 12 May 2010 23:34:21 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>VGH Baden Württemberg: Rundfunkgebührenpflicht und ALG II</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/Rundfunkgebuehrenpflicht/844-VGH-Baden-Wuerttemberg-Az-2-S-140008-Rundfunkgebuehrenpflicht-und-ALG-II.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Rundfunkgebührenpflicht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 16.03.2009, Az. 2 S 1400/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Empfänger von Arbeitslosengeld II, die wegen des Erhalts von Zuschlägen nach § 24 SGB II die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RGebStV nicht erfüllen, haben auch dann, wenn diese Zuschläge geringer als die monatlich zu zahlenden Rundfunkgebühren sind, keinen Anspruch auf Rundfunkgebührenbefreiung nach § 6 Abs. 3 RGebStV wegen eines besonderen Härtefalls.&lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 11 May 2010 23:58:07 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>VG Hamburg: Beweislast bei Rundfunkgebührenanmeldung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/Rundfunkgebuehrenpflicht/779-VG-Hamburg-Az-7-K-356007-Beweislast-bei-Rundfunkgebuehrenanmeldung.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Rundfunkgebührenpflicht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 13.02.2008, Az. 7 K 3560/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Die Rundfunkanstalt ist im Streitfall in der Beweislast, ob eine Rundfunkgebührenanmeldung auch tatsächlich von der angegebenen Person durchgeführt wurde. Die Möglichkeit einer &amp;bdquo;Scherzanmeldung&amp;ldquo; ist nicht prinzipiell ausgeschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Der Betreiber einer Webseite ist nicht zwangsläufig rundfunkgebührenpflichtig. Aus dem bloßen Betrieb einer Webseite kann nicht geschlossen werden, dass ihr Betreiber über ein &amp;bdquo;neuartiges Rundfunkgerät&amp;ldquo; verfügt. Denn eine Internet-Adresse kann auch dann geführt werden, wenn derjenige, der sie anmeldet, nicht über ein eigenes internetfähiges Gerät verfügt.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 15 May 2009 18:38:11 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OVG Koblenz: Rundfunkgebührenpflicht für Rechtsanwalts-PC</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/Rundfunkgebuehrenpflicht/766-OVG-Koblenz-Az-7-A-1095908.OVG-Rundfunkgebuehrenpflicht-fuer-Rechtsanwalts-PC.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Rundfunkgebührenpflicht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 12.03.2009, Az.  7 A 10959/08.OVG &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Ein durch einen Rechtsanwalt beruflich genutzter PC mit Internetzugang unterfällt grundsätzlich der Rundfunkgebührenpflicht. Es sei denn, es ist bereits ein herkömmliches Rundfunkgerät zu beruflichen Zwecken angemeldet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ein PC mit Internetzugang ist ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät, für das der Rund­funkgebührenstaatsvertrag die Rundfunkgebührenpflichtigkeit vorsieht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Zum Bereithalten zum Empfang im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags ist es nicht notwendig, dass ein Empfangsgerät tatsächlich als solches genutzt wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Die Rundfunkgebührenpflichtigkeit von internetfähigen Computern erschwert den Zugang zu frei verfügbaren  Informationen im Internet nicht in unzumutbarer Weise. Insoweit liegt in der Rundfunkgebührenpflichtigkeit solcher neuartiger Empfangsgeräte auch keine Verletzung der verfassungsrechtlich geschützten Informationsfreiheit. &lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 12 May 2010 00:32:58 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>VG Würzburg: Rundfunkgebühr auch für PCs</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/Rundfunkgebuehrenpflicht/723-VG-Wuerzburg-Az-W-1-K-08.1886-Rundfunkgebuehr-auch-fuer-PCs.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Rundfunkgebührenpflicht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 27.01.2009, Az. W 1 K 08.1886 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Ein Computer ist ein Rundfunkempfangsgerät im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 RGebStV. Denn über das Internet ist auch linearer Rundfunk als Livestream empfangbar, der außerdem auch aufgezeichnet werden kann. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ein Computer wird auch dann &amp;bdquo;zum Empfang bereit gehalten&amp;ldquo; wenn er zwar über einen Internetanschluss verfügt, dieser aber nicht zum Empfang von Rundfunk genutzt wird. Entscheidend ist die abstrakte Möglichkeit des Empfangs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich dieser Auslegung bestehen nicht.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 12 May 2010 00:37:27 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>VG Hamburg: Rundfunkgebührenpflicht auch für PCs</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/Rundfunkgebuehrenpflicht/546-VG-Hamburg-Az-10-K-126108-Rundfunkgebuehrenpflicht-auch-fuer-PCs.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Rundfunkgebührenpflicht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 24.07.2008, Az. 10 K 1261/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Auch ein beruflich genutzter Computer mit Internetanschluss unterfällt der Rundfunkgebührenpflicht für &amp;bdquo;neuartige Rundfunkempfangsgeräte&amp;ldquo;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Gegen die Rundfunkgebühr für Computer bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 12 May 2010 01:01:27 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>VG Wiesbaden: Keine Rundfunkgebühr für gewerblich genutzten PC</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/Rundfunkgebuehrenpflicht/545-VG-Wiesbaden-Az-5-K-24308.WIV-Keine-Rundfunkgebuehr-fuer-gewerblich-genutzten-PC.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Rundfunkgebührenpflicht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 19.11.2008, Az. 5 K 243/08.WI(V) &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Der Gebührentatbestand, der die Rundfunkanstalten zur Erhebung von Rundfunkgebühren für &amp;bdquo;neuartige Empfangsgeräte&amp;ldquo; ermächtigt, ist nur unzureichend konkretisiert. Denn diese werden nur in den Tatbeständen zur Gebührenbefreiung namentlich erwähnt, so dass sich eine Gebührenpflicht für &amp;bdquo;neuartige Empfangsgeräte&amp;ldquo; lediglich im Umkehrschluss herleiten lässt. Als Ermächtigungsgrundlage reicht dies nicht aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Bei einem PC kann durch den bloßen Besitz nicht vermutet werden, dass dieser auch &amp;bdquo;zum Empfang bereit&amp;ldquo; gehalten wird. Denn Computer werden zumindest außerhalb des privaten Bereichs typischerweise nicht zum Empfang von Rundfunksendungen über das Internet genutzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Der Zweitgerätefreiheit aus § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV unterfallen sowohl privat als auch gewerblich genutzte Geräte, wenn sie sich auf dem Grundstück des Rundfunkteilnehmers befinden.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 12 May 2010 01:01:41 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>VG Koblenz: Keine Rundfunkgebühren für internetfähige PCs</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/Rundfunkgebuehrenpflicht/544-VG-Koblenz-Az-1-K-49608-KO-Keine-Rundfunkgebuehren-fuer-internetfaehige-PCs.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Rundfunkgebührenpflicht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 15.07.2008, Az. 1 K 496/08 KO &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Ein Rundfunkempfangsgerät wird dann zum &quot;Empfang bereit gehalten&quot;, wenn sich das Empfangsgerät im Verfügungsbereich des Benutzers befindet, um es bestimmungsgemäß zum Empfang von Rundfunkdarbietungen zu nutzen oder nutzen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Im schlichten Gerätebesitz eines ausschließlich beruflich genutzten PCs verkörpert sich weder generell, aufgrund von Wahrscheinlichkeitsurteilen, noch im Einzelfall, aufgrund individueller Ausstattungsmerkmale des Rechners, eine Teilnahme am Rundfunk. Denn diese Geräte werden jedenfalls außerhalb des privaten Bereichs nicht typischerweise zum Empfang von Rundfunk bereitgehalten, sondern in vielfacher Weise anderweitig genutzt. Die Typisierung, die in der Vorhaltegebühr liegt, verkehrt sich bei multifunktional nutzbaren Geräten sogar geradezu ins Gegenteil: Typischerweise wird ein Gerätenutzer nicht gleichzeitig Rundfunk mit seinem internetfähigen Computer empfangen. Namentlich im Fall einer beruflichen Nutzung in Geschäftsräumen ist der Einsatz von Internet-PCs zum Rundfunkempfang vielmehr typischerweise fernliegend. Deshalb kann von einem &quot;zum Empfang bereithalten&quot; nur die Rede sein, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein PC tatsächlich rundfunkrechtlich relevant genutzt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 12 May 2010 01:01:54 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>VG Ansbach: Rundfunkgebühren auch für internetfähige PCs</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/Rundfunkgebuehrenpflicht/543-VG-Ansbach-Az-AN-5-K-08.00348-Rundfunkgebuehren-auch-fuer-internetfaehige-PCs.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Rundfunkgebührenpflicht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 10.07.2008, Az. AN 5 K 08.00348 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Auch Personal Computer (PCs), Notebooks, UMTS-Handys und internetfähige PDAs sind als neuartige Rundfunkempfangsgeräte im Sinne von § 5 Abs. 3 RGebStV anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ein solches Gerät wird jedenfalls dann &quot;zum Empfang bereit&quot; gehalten, wenn es tatsächlich für den Zugang zum Internet genutzt wird und damit die Rundfunksendungen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zumindest theoretisch empfangen werden können.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 12 May 2010 01:02:17 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>VG Braunschweig: Keine Rundfunkgebühren für internetfähigen PC</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/Rundfunkgebuehrenpflicht/542-VG-Braunschweig-Az-4-A-10907-Keine-Rundfunkgebuehren-fuer-internetfaehigen-PC.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Rundfunkgebührenpflicht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 21.10.2008, Az. 4 A 109/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Die Vermutung, dass ein bereitgehaltenes Rundfunkempfangsgerät auch tätsächlich für den Empfang von Rundfunk genutzt wird, gilt nicht  bei neuartigen Rundfunkempfangsgeräten. Denn diese sind multifunktional und werden nicht ausschließlich zum Rundfunkempfang erworben und eingesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ein &quot;Bereithalten zum Rundfunkempfang&quot; kann bei diesen Geräten (hier: internetfähiger PC) nur dann angenommen werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für einen entsprechenden Willen des Besitzers vorliegen. Dies ist vom Gebührenempfänger (hier: Norddeutscher Rundfunk) darzulegen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 12 May 2010 01:02:33 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>VG Münster: Keine allgemeine Rundfunkgebührenpflicht für PCs</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/Rundfunkgebuehrenpflicht/525-VG-Muenster-Az-7-K-147307-Keine-allgemeine-Rundfunkgebuehrenpflicht-fuer-PCs.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Rundfunkgebührenpflicht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 26.09.2008, Az. 7 K 1473/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Das bloße Bereithalten eines internetfähigen Computers begründet keine Rundfunkgebührenpflicht. Denn im Gegensatz zu herkömmlichen Empfangsgeräten bestehen bei einem Computer neben dem Empfang von Rundfunk vielfältige Einsatzmöglichkeiten, die nicht der Rundfunkgebühr unterliegen. Die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächliche Nutzung eines internetfähigen PCs zum Rundfunkempfang trifft daher die Rundfunkanstalten.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 12 May 2010 01:08:35 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>

</channel>
</rss>
