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    <title>Telemedicus - Urteilsdatenbank - Presserecht</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/</link>
    <description>Rechtsfragen der Informationsgesellschaft</description>
    <dc:language>de</dc:language>
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<item>
    <title>LG Düsseldorf: Werbende Pressemitteilungen sind als Werbung zu kennzeichnen</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Werbung/1319-LG-Duesseldorf-Az-12-O-32911-Werbende-Pressemitteilungen-sind-als-Werbung-zu-kennzeichnen.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Werbung</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 24.08.2011, Az. 12 O 329/11 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Vermitteln Beiträge auf einem Internetportal sowohl im &quot;Anleser&quot; (Teaser) als auch im Volltext dem situationsadäquat ausmerksamen Durchschnittsleser den Eindruck redaktioneller Beiträge und verschleiern dadurch, dass es sich um der Verkaufsförderung dienende Werbung handelt, wird in unlauterer Weise gegen das Trennungsverbot verstoßen.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Eine lediglich am Ende der Artikel jeweils wiedergegebene Quellenangabe, die auf ein Unternehmen hinweist, genügt zur Kennzeichnung als Werbung nicht. Denn am Ende des Textes ist die Irreführung, die durch die Vorspiegelung eines redaktionellen Beitrags entstanden ist, bereits abgeschlossen. &lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 02 Jan 2012 13:29:44 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Hamm: Recht auf anonymisierte Internetnutzung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/1302-OLG-Hamm-Az-I-3-U-19610-Recht-auf-anonymisierte-Internetnutzung.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Fritz Pieper</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 20.08.2003, Az. I-3 U 196/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. § 13 Abs. 7 TMG berechtigt nicht einen Dritten, Auskunft von einem Dienstanbieter über einen Nutzer zu verlangen, da diese Norm ausschließlich das Anbieter-Nutzer-Verhältnis betrifft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Art. 15 Abs. 2 ECRL begründet keinen Auskunftsanspruch eines Dritten gegen einen Dienstanbieter über einen Nutzer des Dienstes, da die Norm nur eine Möglichkeit und keine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten vorsieht, bestimmte Informationspflichten für Dienstanbieter zu bestimmen und ferner allenfalls einen Auskunftsanspruch gegen Behörden zulässt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die anonyme Nutzung ist eine für das Internet typische Nutzungsart, die von der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit umfasst ist, da andernfalls die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, allgemein die Gefahr begründen würde, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen seine Meinung nicht äußert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Im Zuge der Abwägung des Persönlichkeitsrechts eines Betroffenen mit dem Recht auf Meinungsäußerung eines Bewertenden im Rahmen eines Bewertungsportals, kann der Umstand, dass die bewertete Tätigkeit des Betroffenen für jedermann öffentlich zugänglich ist, zu einer Abwägung zugrunsten der Meinungsfreiheit führen, da an der Berichterstattung in einem solchen Fall ein überwiegendes generelles öffentliches Interesse bestehen kann.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 23 Sep 2011 07:53:52 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>VGH Baden-Württemberg: Kein Schulausschluss bei Internetmobbing</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/1294-VGH-Baden-Wuerttemberg-Az-9-S-105611-Kein-Schulausschluss-bei-Internetmobbing.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Fritz Pieper</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 12.05.2011, Az. 9 S 1056/11 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Auch in der Freizeit erfolgende Internet-Eintragungen können schulischen Bezug aufweisen und damit geeignet sein, schulische Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen auszulösen, wenn sie störend in den Schulbetrieb hineinwirken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die Frage, ob darin ein schweres Fehlverhalten liegt, das die Verhängung eines Unterrichtsausschlusses rechtfertigt, hängt von den Umständen des Einzelfalls und insbesondere der Frage ab, ob die Betroffenen individualisierbar bezeichnet sind und sich mit dem Eintrag so die besonderen Gefahren des Internets realisiert haben.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 09 Jun 2011 13:45:16 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>VG Saarlouis: Zulassung von Filmaufnahmen bei öffentlichen Stadtratssitzungen</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/1264-VG-Saarlouis-Az-3-K-50110-Zulassung-von-Filmaufnahmen-bei-oeffentlichen-Stadtratssitzungen.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Rundfunkrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 25.03.2011, Az. 3 K 501/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Ein (privater) Rundfunkveranstalter hat grundsätzlich einen aus dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit herzuleitenden öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Videoaufzeichnung von Gemeinderatssitzungen zu Sendezwecken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem Informations- und Verbreitungsinteresse des Rundfunkveranstalters kann das öffentliche Interesse an der Funktionsfähigkeit des Gemeinderates im Rahmen der Rechtsgüter- und Verfassungswerteabwägung gemäß Art 5 Abs. 2 GG nicht abstrakt, sondern nur dann entgegengehalten werden, wenn es im Einzelfall zwingende, nachvollziehbare und konkrete Anhaltspunkte für eine solche Störung gibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten im Rahmen dieser Rechtsgüter- und Verfassungswerteabwägung kollidierende Belange zu schützen sein, so muss ein Verbot von Videoaufnahmen nicht in jedem Falle erforderlich sein. In Anwendung des dabei auch zu beachtenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes wären insoweit zunächst mildere Maßnahmen zu prüfen, müsste insbesondere zunächst eine beschränkende Anordnung der Aufzeichnung in Betracht gezogen werden. In Ansehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal können, soweit die Art der Durchführung oder die Dauer der beabsichtigten Aufzeichnungen den Verfahrensablauf beeinträchtigt, Anweisungen insbesondere zu Standort, Zeit, Dauer und Art der Aufnahmen in Betracht kommen. Solche Maßnahmen können weitergehende Beschränkungen wie ein vollständiges Verbot von Aufnahmen entbehrlich und damit unter dem Gesichtspunkt des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unzulässig machen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 07 Apr 2011 23:02:35 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Hamburg: Zuständigkeit bei Rechtsverletzung auf ausländischer Webseite</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/1261-OLG-Hamburg-Az-7-U-9408-Zustaendigkeit-bei-Rechtsverletzung-auf-auslaendischer-Webseite.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Internetrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 24.03.2009, Az. 7 U 94/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Eine Äußerung wird verbreitet, wenn der Äußernde die Mitteilung auf eine Weise weitergibt, die es dritten Personen ermöglicht, sie außerhalb vertraulicher Beziehungen zur Kenntnis zu nehmen. Daher wird eine in deutscher Sprache abgefasste Meldung in einer zwar ausländischen, aber auch von Deutschland aus abrufbaren Internetseite auch im Geltungsbereich des deutschen Rechts verbreitet. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Meldung sich mit Personen befasst, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Sofern es um die Zuerkennung einer Geldentschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geht, bei der der Verletzer im Ausland ansässig ist und von dort aus gehandelt hat, darf ein angerufenes deutsches Gericht nur von dem Ausmaß der Verbreitung ausgehen, das die Meldung innerhalb des Geltungsbereichs des deutschen Rechts gefunden hat (EuGH, Urt. v. 7. 3. 1995, NJW 1995, S. 1881 ff., 1882: „Mosaiktheorie“). Dabei dürfen die Anforderungen an die Darlegungslast des Betroffenen nicht überspannt werden; denn es ist ihm in der Regel nicht möglich zu ermitteln, wie viele Personen die verbreitete Äußerung zur Kenntnis genommen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Bei der Bemessung der Höhe der Geldentschädigung darf es nicht unberücksichtigt bleiben, wenn der Verletzer freiwillig eine umfassende Richtigstellung veröffentlicht hat. Das gilt auch dann, wenn dadurch die erfolgte Beeinträchtigung nicht vollständig ausgeglichen worden ist, weil die Richtigstellung erst nach Erhebung der Klage auf Zahlung einer Geldentschädigung veröffentlicht worden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Der Umstand, dass der Betroffene nicht versucht hat, die Veröffentlichung eines Widerrufs gerichtlich durchzusetzen, nachdem er durch die Veröffentlichung einer unzutreffenden Behauptung, die seine Privatsphäre betrifft, in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden ist, ist nicht geeignet, einen Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung auszuschließen; denn in einem solchen Fall bestehen nachvollziehbare Gründe dafür, dass der Betroffene dem Verbreiter keinen Anlass geben will, zu dieser Thematik eine weitere Veröffentlichung zu bringen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 07 Apr 2011 18:02:13 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Düsseldorf: Pflicht zur Ergänzung von Onlineberichten nach Abschluss eines Ermittlungsverfahrens</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Verdachtsberichterstattung/1250-OLG-Duesseldorf-Az-I-15-U-7910-Pflicht-zur-Ergaenzung-von-Onlineberichten-nach-Abschluss-eines-Ermittlungsverfahrens.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Verdachtsberichterstattung</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 27.10.2010, Az. I-15 U 79/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Eine das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ganz erheblich beeinträchtigende Berichterstattung im Internet über ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren ist nach Einstellung dieses Verfahrens nur zulässig, wenn die weitere Entwicklung in einem Zusatz zur Ursprungsmeldung mitgeteilt wird und den interessierten Internet-Nutzern nicht lediglich über einen Link vermittelt wird.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 01 Apr 2011 12:04:52 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Kunstausstellung im Online-Archiv</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/1246-BGH-Az-I-ZR-12709-Kunstausstellung-im-Online-Archiv.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Urheberrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 05.10.2010, Az. I ZR 127/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Wird im Rahmen der Online-Berichterstattung über eine Veranstaltung berichtet, bei der urheberrechtlich geschützte Werke wahrnehmbar werden (hier: Bericht über eine Ausstellungseröffnung), dürfen Abbildungen dieser Werke nur so lange als Teil dieser Berichterstattung im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden, wie die Veranstaltung noch als Tagesereignis angesehen werden kann.&lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 30 Mar 2011 23:45:54 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Hamburg: Veröffentlichung rechtswidrig erlangter Bilder</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Presserechtliche-Ansprueche/Unterlassen/1237-LG-Hamburg-Az-324-O-86406-Veroeffentlichung-rechtswidrig-erlangter-Bilder.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Unterlassen</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 28.08.2009, Az. 324 O 864/06 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Die Veröffentlichung rechtswidrig erlangter Informationen ist nicht von vornherein unzulässig, denn auch sie fallen in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG. Ob rechtswidrig erlangte Informationen veröffentlicht werden dürfen, hängt daher davon ab, ob ihr Informationswert im konkreten Einzelfall schwerer wiegt als die durch ihre Beschaffung begangene Rechtsverletzung. Im Grundsatz hat die Veröffentlichung rechtswidrig erlangter Informationen zu unterbleiben. Eine Ausnahme hiervon kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn Zustände oder Verhaltensweisen offenbart werden, die ihrerseits rechtswidrig sind. Ferner kommt der Äußerungsfreiheit umso größeres Gewicht zu, je mehr es sich nicht um eine unmittelbar gegen ein privates Rechtsgut gerichtete Äußerung in Verfolgung eigennütziger Ziele, sondern um einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage handelt. Je stärker andererseits der private Charakter der Information ist, je mehr persönliche Geheimhaltungsinteressen mit ihr verbunden sind und je größer die Nachteile sind, die der Betroffene durch eine Veröffentlichung für seine Person zu befürchten hat, umso eher muss das Veröffentlichungsinteresse zurücktreten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Gemessen an diesen Kriterien überwog vorliegend das Interesse an der Veröffentlichung der streitgegenständlichen Berichterstattung über Verhältnisse auf einer Geflügelfarm. Die sachlich zutreffend beschriebenen Zustände waren ihrerseits rechtswidrig, denn sie verstießen offenkundig gegen die Anforderungen an eine artgerechte Haltung i.S.d. § 2 TierSchG. Ferner handelte es sich bei der angegriffenen Berichterstattung um einen wesentlichen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 18 Mar 2011 21:39:25 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Hamburg: NADA-Code – Zulässigkeit von Sanktionen bei Verstoß gegen ein Anti-Doping-Regelwerk</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/1229-LG-Hamburg-Az-324-O-100208-NADA-Code-Zulaessigkeit-von-Sanktionen-bei-Verstoss-gegen-ein-Anti-Doping-Regelwerk.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 29.05.2009, Az. 324 O 1002/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Einem Sportverband  – vorliegend einem Ruderverband – steht es im Rahmen der Vereinsautonomie frei, zu bestimmen, wann ein Dopingverstoß vorliegt und welche Sanktionen bei einem Verstoß gegen die Dopingbestimmungen angewandt werden sollen. Der Sportverband bewegt sich innerhalb dieses Rahmens, wenn er bei einem Meldepflichtverstoß eine öffentliche Verwarnung unter Namensnennung des betroffenen Sportlers vorsieht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Eine Zustimmung zu einem Anti-Doping-Regelwerk kann als eine Einwilligung in die identifizierende Veröffentlichung einer Doping-Verwarnung und insoweit als eine Einwilligung in eine damit einhergehende Beeinträchtigung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts des betroffenen Sportlers betrachtet werden.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 18 Mar 2011 16:31:01 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Hamburg: NADA-Code – Veröffentlichung von Verstößen gegen Anti-Doping-Regelwerk</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/1228-OLG-Hamburg-Az-7-U-7309-NADA-Code-Veroeffentlichung-von-Verstoessen-gegen-Anti-Doping-Regelwerk.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 09.02.2010, Az. 7 U 73/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Die identifizierende Veröffentlichung der Verwarnung eines Rudersportlers aus dem deutschen Bundeskader durch den Rechtsausschuss des Deutschen Ruderverbandes wegen Verstoßes gegen Dopingmeldepflichten im Internet berü̈hrt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des betroffenen Sportlers im Bereich der Sozialsphäre. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Dabei überwiegt das Interesse des Sportlers am Schutz seiner Anonymität das Informationsinteresse der Öffentlichkeit jedenfalls dann, wenn die Veröffentlichung über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten erfolgt. Dies gilt auch dann, wenn der Ruderer grundsätzlich in die Veröffentlichung eingewilligt hatte. Ins Gewicht fällt vorliegend insbesondere, dass eine Internetveröffentlichung weltweit von jedem Rechner mit Internetzugang abgerufen werden kann und das nicht nur von Rudersportinteressierten.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 18 Mar 2011 16:03:13 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Saarbrücken: Kein Gegendarstellungsrecht bei wertenden Äußerungen</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Meinungsfreiheit/1211-OLG-Saarbruecken-Az-5-U-5110-9-Kein-Gegendarstellungsrecht-bei-wertenden-AEusserungen.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Meinungsfreiheit</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 22.03.2010, Az. 5 U 51/10 - 9 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Aus dem Kontext der Zeitungsmeldung &quot;Staatssekretär nennt Holzfäller Massenmörder&quot; kann sich ergeben, dass es sich um eine Meinungsäußerung handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Zum Gegendarstellungsrecht bei wertenden Äußerungen in öffentlich geführten Aueinandersetzungen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 16 Mar 2011 23:01:52 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Sedlmayr-Mord – Berichte im Online-Archiv des KStA</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Personen-der-Zeitgeschichte/Straftaeter/1202-BGH-Az-VI-ZR-34509-Sedlmayr-Mord-Berichte-im-Online-Archiv-des-KStA.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Straftäter</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 01.02.2011, Az. VI ZR 345/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Zur Zulässigkeit des Bereithaltens von Kurzmeldungen zum Abruf im Internet, in denen ein verurteilter Straftäter namentlich genannt wird und durch die auf im &quot;Archiv&quot; enthaltene und nur Nutzern mit besonderer Zugangsberechtigung zugängliche Beiträge aufmerksam gemacht wird.&lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 15 Mar 2011 12:30:05 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Charlotte – Zulässigkeit von Bild- und Wortberichterstatttung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Personen-der-Zeitgeschichte/Prominente/1201-BGH-Az-VI-ZR-12508-Charlotte-Zulaessigkeit-von-Bild-und-Wortberichterstatttung.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Prominente</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 13.04.2010, Az. VI ZR 125/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die Bildberichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis kann auch zulässig sein, wenn einzelne Aussagen der Wortberichterstattung für unzulässig erklärt worden sind.&lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 15 Mar 2011 12:11:41 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>VGH Baden-Württemberg: Löschung einer veröffentlichten Gerichtsentscheidung bei Bestimmbarkeit einer Prozesspartei</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Datenschutzrecht/1188-VGH-Baden-Wuerttemberg-Az-1-S-50110-Loeschung-einer-veroeffentlichten-Gerichtsentscheidung-bei-Bestimmbarkeit-einer-Prozesspartei.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Datenschutzrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 23.07.2010, Az. 1 S 501/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Die Veröffentlichung einer Gerichtsentscheidung kann, auch wenn eine Prozesspartei ohne großen Aufwand bestimmbar und die Entscheidung damit nicht im datenschutzrechtlichen Sinne anonymisiert ist, bei einem überwiegenden Informationsinteresse der Öffentlichkeit gerechtfertigt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Als Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung einer solchen Entscheidung kommt in Baden-Württemberg, da das Landesdatenschutzgesetz auf die Gerichte anwendbar ist, § 18 Abs. 1 Nr. 2 LDSG in Betracht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Das Schutzinteresse des Betroffenen am Ausschluss der Veröffentlichung kann überwiegen, soweit es um besonders sensible Daten (hier: ärztliche Untersuchungsbefunde) geht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Sind zur Herstellung einer veröffentlichungsfähigen Fassung einer Gerichtsentscheidung inhaltliche Kürzungen geboten, so können diese nur von dem Richter bzw. von dem Spruchkörper vorgenommen werden, der die Entscheidung gefällt hat.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 14 Mar 2011 12:49:57 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>AG Kerpen: Keine Rechtsverletzung durch Video bei fehlender Erkennbarkeit</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/1180-AG-Kerpen-Az-102-C-10810-Keine-Rechtsverletzung-durch-Video-bei-fehlender-Erkennbarkeit.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Recht am eigenen Bild</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 25.11.2010, Az. 102 C 108/10  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Das Recht am eigenen Bild wird durch eine nicht autorisierte Videoveröffentlichung im Internet nicht verletzt, sofern die dargestellte Person dort nicht identifiziert werden kann. 
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 14 Mar 2011 00:30:38 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Zweibrücken: Kein Unterlassungsanspruch gegen Berichterstattung bei fehlender Erkennbarkeit</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/1179-OLG-Zweibruecken-Az-4-W-5310-Kein-Unterlassungsanspruch-gegen-Berichterstattung-bei-fehlender-Erkennbarkeit.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Recht am eigenen Bild</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 07.06.2010, Az. 4 W 53/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Ist in einer Text- und Bildberichterstattung eine Person nicht zu identifizieren, weil Merkmale, die sich aus dem Bild selbst ergeben und die gerade der Person eigen sind, unkenntlich gemacht worden sind, oder wenn die Person durch den beigegebenen Text bzw. durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen nicht erkannt werden kann, liegt kein Unterlassungsanspruch hinsichtlicher der Veröffentlichung vor.
    </content:encoded>
    <pubDate>Sun, 13 Mar 2011 11:34:24 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Frankfurt am Main: Aufruf zu einer Internetdemonstration gegen einen Konzern</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/1166-OLG-Frankfurt-am-Main-Az-1-Ss-31905-Aufruf-zu-einer-Internetdemonstration-gegen-einen-Konzern.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Internetrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 22.05.2006, Az. 1 Ss 319/05 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Der Aufruf zu einer Internetdemonstration, mit dem Ziel die die Homepage eines Unternehmens zu blockieren, erfüllt weder das Tatbestandsmerkmal der &quot;Gewalt&quot; noch das der &quot;Drohung mit einem empfindlichen Übel&quot; im Sinne von § 240 StGB.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 11 Mar 2011 10:03:04 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
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    <title>VGH  Baden-Württemberg: Erstellung von Lichtbildern eines SEK-Einsatzes</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Identifizierende-Berichterstattung/1165-VGH-Baden-Wuerttemberg-Az-1-S-226609-Erstellung-von-Lichtbildern-eines-SEK-Einsatzes.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Identifizierende Berichterstattung</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 19.08.2010, Az. 1 S 2266/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Soweit nicht im konkreten Fall gegenteilige Anhaltspunkte vorliegen, ist davon auszugehen, dass ein Pressefotograf unzulässige Lichtbilder nicht veröffentlicht (Vermutung der Rechtstreue). Ein generelles Fotografierverbot ist daher grundsätzlich gegenüber einem Pressefotografen nicht gerechtfertigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn es um einen Einsatz besonders gefährdeter SEK-Beamter geht und im Falle der Enttarnung der eingesetzten Beamten die Funktionsfähigkeit des SEK bedroht ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Soweit die Gefahr bekämpft werden soll, dass die Identität von SEK-Beamten durch einen kriminellen Zugriff Dritter auf von einem Pressefotografen gefertigte Bildaufnahmen aufgedeckt wird, kann im Einzelfall die (vorübergehende) Beschlagnahme des Speichermediums nach Anfertigung der Aufnahmen unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in die Pressefreiheit gegenüber einem Fotografierverbot das mildere Mittel sein, weil sie eine Recherche und im Ergebnis eine Bildberichterstattung ermöglicht.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 10 Mar 2011 18:12:02 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
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    <title>BGH: Flappe</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Werbung/1143-BGH-Az-I-ZR-16109-Flappe.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Werbung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 01.07.2010, Az. I ZR 161/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    a) Ein Verstoß gegen das in Nr. 11 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG vorgesehene Verbot als Information getarnter Werbung liegt bei einer mehrseitigen Zeitschriftenwerbung nicht vor, wenn der Werbecharakter nach dem Inhalt der gesamten Werbung unverkennbar ist und bei einer Kenntnisnahme nur der ersten Seite deren isolierter Inhalt keine Verkaufsförderung bewirkt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) Bei der unter a) beschriebenen Zeitschriftenwerbung liegt auch keine Verschleierung des Werbecharakters i.S. von § 4 Nr. 3 UWG vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
c) Ein Verstoß gegen das in den Landespressegesetzen verankerte Trennungsgebot redaktioneller Inhalte und Werbung liegt nicht vor, wenn der Leser den Werbecharakter einer mehrseitigen Zeitschriftenwerbung in ihrer Gesamtheit ohne weiteres erkennt und die erste Seite der Zeitschriftenwerbung für sich genommen keine Werbewirkung entfaltet.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 15 Dec 2010 13:48:06 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
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    <title>LG Hamburg: Tatsachenbehauptungen über Call-in-Shows</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Verdachtsberichterstattung/1133-LG-Hamburg-Az-325-O-8510-Tatsachenbehauptungen-ueber-Call-in-Shows.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Verdachtsberichterstattung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 11.10.2010, Az. 325 O 85/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Zum Wertungsspielraum bei Tatsachenbehauptungen über Call-in-Shows.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 11 Nov 2010 18:12:31 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
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