<?xml version="1.0" encoding="utf-8" ?>

<rss version="2.0" 
   xmlns:rdf="http://www.w3.org/1999/02/22-rdf-syntax-ns#"
   xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
   xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
   xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
   xmlns:creativeCommons="http://backend.userland.com/creativeCommonsRssModule">
<channel>
    <title>Telemedicus - Urteilsdatenbank - Allgemeines Persönlichkeitsrecht</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/</link>
    <description>Rechtsfragen der Informationsgesellschaft</description>
    <dc:language>de</dc:language>
    <generator>Serendipity 1.3.1 - http://www.s9y.org/</generator>
    
    

<item>
    <title>LG Berlin: LG Berlin: Zitat einer unrichtigen Tatsachenbehauptung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Gegendarstellungsrecht/518-LG-Berlin-Az-27O82908-LG-Berlin-Zitat-einer-unrichtigen-Tatsachenbehauptung.html</link>
    <category>Gegendarstellungsrecht</category>
    <author>Anja Assion</author>
    <content:encoded>
    1. Grundsätzlich kann der in seinem Persönlichkeitsrecht Verletzte auswählen, ob und gegen welchen Schädiger (sofern es mehrere sind) er rechtlich vorgeht. Die Motive seiner Auswahl spielen dabei keine Rolle. Anderes kann aber dann gelten, wenn die nachteilige Behauptung zunächst in einer öffentlich zugänglichen Quelle erschienen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Während der Presse bei der Verbreitung nachteiliger Tatsachen eine besondere Sorgfaltspflicht obliegt, kann beim Einzelnen ein vergleichbarer Sorgfaltsmaßstab nicht angesetzt werden. Bei Vorgängen von öffentlichem Interesse, die nicht seinem persönlichen Erfahrungs- und Kontrollbereich entstammen, ist es ihm regelmäßig nicht möglich eigene Nachforschungen zu betreiben um die verbreitete Tatsache zu belegen oder zu beweisen. Er ist insoweit auf die Berichterstattung durch die Medien angewiesen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung kann zulässigerweise vom Erklärenden öffentlich wiedergegeben werden, wenn sich aus ihr nichts anderes ergibt, als aus der Richtigstelltung des Erklärungsempfängers. 
    </content:encoded>
    <pubDate>So, 05 Okt 2008 22:39:06 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BAG: Videoüberwachung im Betrieb</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/500-BAG-Az-1-ABR-1607-Videoueberwachung-im-Betrieb.html</link>
    <category>Recht am eigenen Bild</category>
    <author>Jean-Paul Feidt</author>
    <content:encoded>
    Arbeitgeber und Betriebsrat sind grundsätzlich befugt, eine Videoüberwachung im Betrieb einzuführen. Die Zulässigkeit des damit verbundenen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer richtet sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(amtliche Leitsätze)
    </content:encoded>
    <pubDate>Di, 07 Okt 2008 04:01:31 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Berlin: böhse onkelz</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/EhrverletzungenSchmaehkritik/498-LG-Berlin-Az-27-O-8201-boehse-onkelz.html</link>
    <category>Ehrverletzungen/Schmähkritik</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
    1. Die Bezeichnung &amp;bdquo;berüchtigte rechtsradikale Band&amp;ldquo; ist keine Tatsachenbehauptung, sondern ein Werturteil. Denn die Reichweite des Begriffs &amp;bdquo;rechtsradikal&amp;ldquo; steht nicht objektiv fest, sondern lässt sich unterschiedlich definieren, je nachdem, welches Gewicht man einzelnen Charakteristika der Anhänger rechtsradikaler Thesen beimisst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Es handelt sich bei dieser Bezeichnung auch nicht um eine Schmähkritik, wenn sie im Rahmen einer Theaterkritik geäußert wird. Denn eine Schmähkritik liegt nur vor, wenn es der Äußerung an jeglicher sachlichen Auseinandersetzung fehlt und sie nur auf die Diffamierung der Betroffenen abzielt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Für eine wahre Tatsachenbehauptung ist es ausreichend, wenn die Behauptung wenigstens vertretbar ist und nicht jegliche Anknüpfungspunkte für den Wahrheitsgehalt fehlen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Di, 16 Sep 2008 13:27:43 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Berlin: Schutz der Privatsphäre in Internet-Foren</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/490-LG-Berlin-Az-27-O-60207-Schutz-der-Privatsphaere-in-Internet-Foren.html</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
    1. Eine identifizierende Berichterstattung über das Privatleben anderer Personen in Internet-Foren ist grundsätzlich eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Der Schutz der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme entfällt aber, wenn sich jemand selbst damit einverstanden zeigt, dass bestimmte, gewöhnlich als privat geltende Angelegenheiten öffentlich gemacht werden. Dies ist der Fall, wenn der Teilnehmer eines Internet-Forums sein Privatleben durch Fotoveröffentlichungen und Nennung seines Namens der Öffentlichkeit zugänglich macht.
    </content:encoded>
    <pubDate>Do, 11 Sep 2008 15:40:46 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Shopping mit Putzfrau auf Mallorca</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Personen-der-Zeitgeschichte/Prominente/481-BGH-Az-VI-ZR-24306-Shopping-mit-Putzfrau-auf-Mallorca.html</link>
    <category>Prominente</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
    1. Bei einem Eingriff in das Recht am eigenen Bild steht einer prominenten Persönlichkeit ein Unterlassungsanspruch zu, wenn sie ohne Einwilligung in einer völlig belanglosen privaten Situation abgebildet wird und der Nachrichtenwert einer solchen Bildberichterstattung somit keinerlei Orientierungsfunktion im Hinblick auf eine die Allgemeinheit interessierende Sachdebatte in sich birgt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Eine lediglich auf die Befriedigung des Unterhaltungsinteresses ausgerichtete Bildberichterstattung rechtfertigt es  nicht in das Recht am eigenen Bild einzugreifen, denn das Allgemeine Perssönlichkeitsrecht obsiegt hierbei in der Abwägung gegenüber der Pressefreiheit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Zur Frage der Zulässigkeit einer Bildberichterstattung ohne Einwilligung der abgebildeten Prominenten in einer Situation aus ihrem privaten Alltag (hier: &quot;Shopping mit Putzfrau auf Mallorca&quot;). (amtlicher Leitsatz)
    </content:encoded>
    <pubDate>Sa, 13 Sep 2008 18:48:34 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Frankfurt am Main: Kannibale von Rotenburg</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/480-OLG-Frankfurt-am-Main-Az-14-U-14607-Kannibale-von-Rotenburg.html</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
    1. Auch ein wegen Mordes verurteilter Straftäter muss nicht dulden, zum Gegenstand eines Horrorfilms gemacht zu werden, soweit darin seine Tat dargestellt wird und er vom Publikum zweifelsfrei als Hauptfigur erkannt werden kann. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die von Verfassungs wegen geschützte Kunstfreiheit muss in diesem Fall nach Abwägung aller Umstände gegenüber dem Persönlichkeitsschutz des Klägers zurücktreten.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fr, 12 Sep 2008 11:12:45 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Bielefeld: Keine rückwirkende Verweigerung der Einwilligung für Filmaufnahmen - Die Super-Nanny</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/479-LG-Bielefeld-Az-6-O-36007-Keine-rueckwirkende-Verweigerung-der-Einwilligung-fuer-Filmaufnahmen-Die-Super-Nanny.html</link>
    <category>Recht am eigenen Bild</category>
    <author>Jean-Paul Feidt</author>
    <content:encoded>
    1. Eine stillschweigende Einwilligung zur Herstellung und Verbreitung filmischer Aufnahmen kann angenommen werden, wenn der Betroffene ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das für den objektiven Erklärungsempfänger als Einwilligung verstanden werden konnte. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Betroffene aktiv an den Dreharbeiten mitwirkt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Wer seine Einwilligung zur Herstellung und Verbreitung filmischer Aufnahmen im Rahmen eines Fernsehformats (hier: &quot;Die Super-Nanny&quot;) gegeben hat und diese widerrufen will, kann seine Mitwirkung bis zum Ende der Filmaufnahmen im Hinblick auf sein Persönlichkeits- und Selbstbestimmungsrecht jederzeit beenden und damit zum Ausdruck bringen, dass er mit den Filmaufnahmen sowie der anschließenden Sendung nicht einverstanden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Der Hinweis des Produktionsteams, dass der Teilnehmer an einer solchen Fernsehsendung im Falle einer erteilten Einwilligung bei den Dreharbeiten mitmachen müsse, weil sonst ein Vertragsbruch vorliege, stellt keine rechtswidrige Drohung dar, die eine Einwilligung zur Herstellung und Verbreitung filmischer Aufnahmen entfallen ließe. Wenngleich der Betroffene im vorliegenden Fall rechtlich nicht hätte gezwungen werden können, an der Produktion aktiv teilzunehmen, hätte ein grundloser Abbruch der Filmaufnahmen durchaus grundsätzlich einen Vertragsstrafen- oder Aufwandsanspruch der Produktionsfirma auslösen können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Der Umstand, dass der Teilnehmer einer solchen Fernsehsendung eine Vorstellung von einzelnen Szenen des zu erstellenden Films hat, die von der Planung der Produktionsfirma abweichen, berechtigt ihn nicht, seine Mitarbeit folgenlos einzustellen.&lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Sa, 13 Sep 2008 00:54:53 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: "Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/EhrverletzungenSchmaehkritik/478-BGH-Az-VI-ZR-18906-Namensloser-Gutachter-keine-Schmaehkritik.html</link>
    <category>Ehrverletzungen/Schmähkritik</category>
    <author>Jean-Paul Feidt</author>
    <content:encoded>
    Zur Frage der Zulässigkeit der Bezeichnung eines Gutachters als &quot;namenlos&quot; in einem Presseartikel, der sich mit einer als zweifelhaft erachteten Bewertung einer in eine Aktiengesellschaft eingebrachten Fotosammlung befasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(amtlicher Leitsatz)
    </content:encoded>
    <pubDate>Sa, 13 Sep 2008 17:34:09 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Hamm: Geldentschädigung bei satirischer Darstellung einer Minderjährigen - TV-Total</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/EhrverletzungenSchmaehkritik/473-OLG-Hamm-Az-3-U-16803-Geldentschaedigung-bei-satirischer-Darstellung-einer-Minderjaehrigen-TV-Total.html</link>
    <category>Ehrverletzungen/Schmähkritik</category>
    <author>Jean-Paul Feidt</author>
    <content:encoded>
    1.  Es ist als besonders schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts anzusehen, wenn eine Minderjährige in einer Fernsehsendung (hier: &quot;TV-Total&quot;) als für das Pornogeschäft geeignet angesehen wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Der Umstand, dass die Klägerin an einem Schönheitswettbewerb teilgenommen hat, einem anderen Fernsehsender in diesem Zusammenhang ein Kurzinterview gegeben und sich damit selbst in gewisser Weise medial präsentiert hat, ist nicht als freiwillige Interessenexponierung zu bewerten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die Vorschrift des § 23 Abs. 1 Nr. 4 KUG betrifft nur die Zurschaustellung und Verbreitung von Bildnissen und bezieht sich nicht auf weitergehende Diffamierungen. Insbesondere dient die herabsetzende Darstellung eines minderjährigen Mädchens zur Belustigung des Fernsehpublikums mit Gewissheit keinem &quot;höheren Interesse der Kunst&quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Eine Gewinnerzielungsabsicht in Form einer Steigerung der Zuschauerquote und Werbeeinnahmen, liegt auch ohne vorherige Ankündigung der Persönlichkeitsrechtsverletzung durch einen sog. &quot;Teaser&quot; vor. 
    </content:encoded>
    <pubDate>Mi, 17 Sep 2008 15:31:17 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Unterlassungsanspruch bei unwahrer Wortberichterstattung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/471-BGH-Az-VI-ZR-27404-Unterlassungsanspruch-bei-unwahrer-Wortberichterstattung.html</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Jean-Paul Feidt</author>
    <content:encoded>
    Zur Frage, wann eine objektiv unwahre Wortberichterstattung einen Unterlassungsanspruch begründet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(amtlicher Leitsatz) 
    </content:encoded>
    <pubDate>Di, 19 Aug 2008 21:05:38 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Hamm: Namensnennung in Urteilsdatenbanken zulässig</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Namensnennung-in-Urteilen/466-OLG-Hamm-Az-4-U-13207-Namensnennung-in-Urteilsdatenbanken-zulaessig.html</link>
    <category>Namensnennung in Urteilen</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
    1. Die Veröffentlichung von Namen der Prozessbevollmächtigten im Rahmen einer Urteilsdatenbank verletzt nicht deren Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Denn es fehlt jedenfalls dann an einem &amp;bdquo;zielgerichteten&amp;ldquo; Eingriff, wenn die Namen nur nebensächlich erwähnt werden. Bloß mittelbare Beeinträchtigungen oder auch allgemeine Kritik sind grundsätzlich nicht ausreichend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die Namensnennung verletzt die Prozessbevollmächtigten auch nicht in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Denn durch die Veröffentlichung ist lediglich deren Individualsphäre in ihrer beruflichen Ausprägung betroffen. Diese ist jedoch nur vor schweren Eingriffen geschützt. Die bloße Namensnennung reicht dafür nicht aus.
    </content:encoded>
    <pubDate>Di, 05 Aug 2008 13:19:37 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OVG Rheinland-Pfalz: Veröffentlichung von Beamtendaten im Internet</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/433-OVG-Rheinland-Pfalz-Az-2-A-1041307.OVG-Veroeffentlichung-von-Beamtendaten-im-Internet.html</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Jean-Paul Feidt</author>
    <content:encoded>
    Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung personenbezogener Beamtendaten im Internet.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fr, 12 Sep 2008 11:16:35 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BVerfG: Briefüberwachung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/EhrverletzungenSchmaehkritik/421-BVerfG-Az-1-BvR-196888-Briefueberwachung.html</link>
    <category>Ehrverletzungen/Schmähkritik</category>
    <author>Jean-Paul Feidt</author>
    <content:encoded>
    Eine vom Schutz der Privatsphäre (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfaßte vertrauliche Äußerung verliert diesen Charakter nicht dadurch, daß sie der Briefüberwachung nach §§ 29 Abs. 3, 31 des Strafvollzugsgesetzes unterliegt. Eine Verurteilung wegen Beleidigung, die auf der gegenteiligen Annahme beruht, verstößt gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG).    &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(amtliche Leitsätze)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fundstelle in der Entscheidungssammlung: BVerfGE 90, 255
    </content:encoded>
    <pubDate>Mi, 30 Jul 2008 16:08:22 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BVerfG: Mikrozensus</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/420-BVerfG-Az-1-BvL-1963-Mikrozensus.html</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Jean-Paul Feidt</author>
    <content:encoded>
    Zur Verfassungsmäßigkeit einer Repräsentativstatistik.    &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(amtlicher Leitsatz)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Fundstelle in der Entscheidungssammlung: BVerfGE 27, 1&lt;/strong&gt;
    </content:encoded>
    <pubDate>Mi, 30 Jul 2008 16:08:22 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BAG: Videoüberwachung am Arbeitsplatz</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/417-BAG-Az-1-ABR-3403-Videoueberwachung-am-Arbeitsplatz.html</link>
    <category>Recht am eigenen Bild</category>
    <author>Jean-Paul Feidt</author>
    <content:encoded>
    Zur Zulässigkeit der Videoüberwachung eines Arbeitsplatzes.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mi, 30 Jul 2008 16:08:22 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BAG: Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/416-BAG-Az-1-ABR-2103-Videoueberwachung-am-Arbeitsplatz-Verhaeltnismaessigkeitsgrundsatz.html</link>
    <category>Recht am eigenen Bild</category>
    <author>Jean-Paul Feidt</author>
    <content:encoded>
    Die Einführung einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz unterfällt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG. Die Betriebsparteien haben dabei gemäß § 75 Abs 2 Satz 1 BetrVG das grundrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer zu beachten. Für die erforderliche Verhältnismäßigkeitsprüfung sind die Gesamtumstände maßgeblich. Mitentscheidend ist insbesondere die Intensität des Eingriffs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(amtliche Leitsätze)
    </content:encoded>
    <pubDate>Mi, 30 Jul 2008 16:08:22 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LAG Köln: Zur Zulässigkeit einer verdeckten Videoüberwachung durch den Arbeitnehmer</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/415-LAG-Koeln-Az-4-Sa-77206-Zur-Zulaessigkeit-einer-verdeckten-Videoueberwachung-durch-den-Arbeitnehmer.html</link>
    <category>Recht am eigenen Bild</category>
    <author>Jean-Paul Feidt</author>
    <content:encoded>
    Notwendige Voraussetzung für die Zulässigkeit einer verdeckten Videoüberwachung des Arbeitnehmers ist u. a., dass vor der Videoüberwachung bereits ein konkreter Verdacht einer Straftat oder einer sonstigen schwerwiegenden Verfehlung besteht. Ein „Generalverdacht“ reicht nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(amtliche Leitsätze)
    </content:encoded>
    <pubDate>Mi, 30 Jul 2008 16:08:22 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Düsseldorf: Videoüberwachung von Stellplätzen</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/413-OLG-Duesseldorf-Az-I-3-Wx-19906-Videoueberwachung-von-Stellplaetzen.html</link>
    <category>Recht am eigenen Bild</category>
    <author>Jean-Paul Feidt</author>
    <content:encoded>
    1. Erfolgt die gezielte Videoüberwachung eines bestimmten Teils einer gemeinschaftseigenen Hoffläche, die vom Betroffenen notwendigerweise begangen werden muss, wenn er sein Wohnungseigentum erreichen will, mit Regelmäßigkeit über längere Zeiträume und kann der dadurch in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht Betroffene selbst nicht feststellen, wann die Kamera eingeschaltet ist, besteht die objektive Möglichkeit einer dauernden Überwachung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die Möglichkeit einer solchen dauernden Beobachtung und der Weiterverwendung der gespeicherten Bilder stellt eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung, einen nicht hinzunehmenden Nachteil im Sinne von 14 Nr. 1 WEG dar, wenn der Maßnahme überwiegende schutzwürdige Interessen nicht gegenüber stehen. Im vorliegenden Fall muss daher das Eigentumsrecht an einem PKW und das grundsätzlich berechtigte Interesse, Eigentum vor Beschädigungen durch Dritte zu schützen, hinter dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des dadurch Betroffenen zurücktreten.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Auch ein zurückliegender körperlicher Angriff kann in der vorliegenden Konstellation nicht zur Rechtfertigung einer Videoüberwachung herangezogen werden, wenn die Kamera erst 2 1/2 Jahre nach dem entsprechenden Vorfall installiert wurde. 
    </content:encoded>
    <pubDate>Mi, 30 Jul 2008 16:08:22 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Brandenburg: Zur Auslegung der Äußerung eines Quizshowmoderators</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/EhrverletzungenSchmaehkritik/411-OLG-Brandenburg-Az-1-U-1906-Zur-Auslegung-der-AEusserung-eines-Quizshowmoderators.html</link>
    <category>Ehrverletzungen/Schmähkritik</category>
    <author>Jean-Paul Feidt</author>
    <content:encoded>
    Zur Auslegung der Äußerung eines Quizshowmoderators während einer laufenden Sendung.
    </content:encoded>
    <pubDate>Sa, 13 Sep 2008 17:35:00 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Karlsruhe: Betroffenheit des Einzelnen durch herabsetzende Äußerung über ein Kollektiv</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/EhrverletzungenSchmaehkritik/403-OLG-Karlsruhe-Az-14-U-1107-Betroffenheit-des-Einzelnen-durch-herabsetzende-AEusserung-ueber-ein-Kollektiv.html</link>
    <category>Ehrverletzungen/Schmähkritik</category>
    <author>Jean-Paul Feidt</author>
    <content:encoded>
    1. Handelt es sich bei einem Kollektiv um eine unüberschaubar große Personengruppe, wird durch lediglich das Kollektiv bezeichnende herabsetzende Äußerungen grundsätzlich nicht auch das Persönlichkeitsrecht der dieser Gruppe angehörigen einzelnen Personen verletzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Eine zur Betroffenheit des Einzelnen führende Überschaubarkeit einer großen Zahl von Gruppenmit-gliedern kann dann vorliegen, wenn diese - etwa durch zwingende Verhaltensregeln - in das angefochtene Kollektiv eingebunden sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Durch die Äußerung, die (mehr als 40.000) niedergelassenen Ärzte, die ihre Praxen aus Protest gegen eine geplante Reform des Gesundheitswesens aufgrund freier Entscheidung an einem bestimmten Tag geschlossen gehalten haben, hätten die Patienten und Kranken in „Geiselhaft“ genommen, wird der einzelne an dem Protest teilnehmende Arzt schon mangels individueller Betroffenheit nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Es bleibt offen, in welcher Form eine Klarstellung mehrdeutiger Äußerungen zu erfolgen hat, damit nach dem Beschluß des BVerfG vom 24.05.2006 - „Babycaust“ - ein Unterlassungsanspruch des Betroffenen ausgeschlossen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(amtliche Leitsätze)
    </content:encoded>
    <pubDate>Sa, 13 Sep 2008 17:36:26 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>

</channel>
</rss>