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    <title>Telemedicus - Urteilsdatenbank - Allgemeines Persönlichkeitsrecht</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/</link>
    <description>Rechtsfragen der Informationsgesellschaft</description>
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    <title>OLG Düsseldorf: Widerruf einer Einwilligung nach § 22 KUG</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/1321-OLG-Duesseldorf-Az-I-20-U-3911-Widerruf-einer-Einwilligung-nach-22-KUG.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Recht am eigenen Bild</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 24.05.2011, Az. I-20 U 39/11 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Eine Einwilligung nach § 22 KUG kann nur aus wichtigem Grund widerrufen werden.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 02 Jan 2012 16:09:10 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/1317-BGH-Az-VI-ZR-9310-Pruefpflichten-fuer-Hostprovider-Blogspot.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Internetrecht</category>
    <author>Fritz Pieper</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 25.10.2011, Az. VI ZR 93/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    a) Nimmt ein Betroffener einen Hostprovider auf Unterlassung der Verbreitung einer in einem Blog enthaltenen Äußerung eines Dritten in Anspruch, weil diese das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletze, setzt die Störerhaftung des Hostproviders die Verletzung zumutbarer Prüfpflichten voraus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) Der Hostprovider ist erst verantwortlich, wenn er Kenntnis von der Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt. Dies setzt voraus, dass die Beanstandung des Betroffenen so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer bejaht werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
c) Eine Verpflichtung zur Löschung des beanstandeten Eintrags besteht, wenn auf der Grundlage der Stellungnahme des für den Blog Verantwortli-chen und einer etwaigen Replik des Betroffenen unter Berücksichtigung etwa zu verlangender Nachweise von einer rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts auszugehen ist.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 19 Dec 2011 20:17:21 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Berlin: Beleidigung während Konzertmoderation</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/1316-LG-Berlin-Az-27-O-39311-Beleidigung-waehrend-Konzertmoderation.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Fritz Pieper</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 15.11.2011, Az. 27 O 393/11 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Die höchstrichterliche Rechtsprechung zum immateriellen Schadensersatz bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen in Abwägungskonstellationen zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Recht auf freie Meinungsäußerung ist in Konstellationen, in denen formalbeleidigende Äußerungen im Rahmen künstlerischer Betätigung getätigt werden, nur eingeschränkt unter besonderer Berücksichtigung der schrankenlos gewährleisteten Kunstfreiheit anwendbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Allein in einer Anmoderation eines Musikstückes im Rahmen der Durchführung eines Konzertes liegt noch keine eigene freie schöpferische Gestaltung, sodass sie nicht von der Kunstfreiheit gedeckt ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Nach Unterzeichnung einer Unterlassungsvereinbarung darf sich eine Überprüfung der eigenen Internetseite auf weitere Verstöße nicht ausschließlich auf eine maschinelle Suchfunktion beschränken, wenn dadurch nicht sichergestellt werden kann, dass ähnliche Verstöße, die allerdings von der Unterlassungsvereinbarung im weitesten Sinne gedeckt sind, nicht identifiziert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Ein Rechtsanwalt kann die Gebühr für die Anfertigung einer Antragsschrift auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei presserechtlichen Unterlassungsansprüchen ersetzt verlangen, wenn diese zwar letztlich nicht gebraucht wird, weil eine Unterlassungserklärung mit kurzer Verspätung abgegeben wird, eine Anfertigung aufgrund des Verzuges der Gegenseite für die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aber angezeigt war. Die tatsächliche Anfertigung braucht in einem solchen Fall durch den Rechtsanwalt - selbst bei Bestreiten der Gegenseite - nicht bewiesen zu werden, da davon ausgegangen werden kann, dass in Presseverfahren bei der außergerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen im Regelfall der Anwalt zugleich beauftragt wird, eine einstweilige Verfügung zu beantragen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 07 Dec 2011 23:06:54 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Hamm: Recht auf anonymisierte Internetnutzung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/1302-OLG-Hamm-Az-I-3-U-19610-Recht-auf-anonymisierte-Internetnutzung.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Fritz Pieper</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 20.08.2003, Az. I-3 U 196/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. § 13 Abs. 7 TMG berechtigt nicht einen Dritten, Auskunft von einem Dienstanbieter über einen Nutzer zu verlangen, da diese Norm ausschließlich das Anbieter-Nutzer-Verhältnis betrifft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Art. 15 Abs. 2 ECRL begründet keinen Auskunftsanspruch eines Dritten gegen einen Dienstanbieter über einen Nutzer des Dienstes, da die Norm nur eine Möglichkeit und keine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten vorsieht, bestimmte Informationspflichten für Dienstanbieter zu bestimmen und ferner allenfalls einen Auskunftsanspruch gegen Behörden zulässt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die anonyme Nutzung ist eine für das Internet typische Nutzungsart, die von der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit umfasst ist, da andernfalls die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, allgemein die Gefahr begründen würde, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen seine Meinung nicht äußert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Im Zuge der Abwägung des Persönlichkeitsrechts eines Betroffenen mit dem Recht auf Meinungsäußerung eines Bewertenden im Rahmen eines Bewertungsportals, kann der Umstand, dass die bewertete Tätigkeit des Betroffenen für jedermann öffentlich zugänglich ist, zu einer Abwägung zugrunsten der Meinungsfreiheit führen, da an der Berichterstattung in einem solchen Fall ein überwiegendes generelles öffentliches Interesse bestehen kann.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 23 Sep 2011 07:53:52 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>VGH Baden-Württemberg: Kein Schulausschluss bei Internetmobbing</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/1294-VGH-Baden-Wuerttemberg-Az-9-S-105611-Kein-Schulausschluss-bei-Internetmobbing.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Fritz Pieper</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 12.05.2011, Az. 9 S 1056/11 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Auch in der Freizeit erfolgende Internet-Eintragungen können schulischen Bezug aufweisen und damit geeignet sein, schulische Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen auszulösen, wenn sie störend in den Schulbetrieb hineinwirken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die Frage, ob darin ein schweres Fehlverhalten liegt, das die Verhängung eines Unterrichtsausschlusses rechtfertigt, hängt von den Umständen des Einzelfalls und insbesondere der Frage ab, ob die Betroffenen individualisierbar bezeichnet sind und sich mit dem Eintrag so die besonderen Gefahren des Internets realisiert haben.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 09 Jun 2011 13:45:16 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Hamburg: Urheberrechtlicher Schutz von Interviewäußerungen</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/Sprachwerke/1284-LG-Hamburg-Az-308-O-62508-Urheberrechtlicher-Schutz-von-Interviewaeusserungen.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Sprachwerke</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 27.04.2011, Az. 308 O 625/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Äußerungen in Interviews, die weder in sprachlicher noch in inhaltlicher Hinsicht als schöpferisch anzusehen sind, genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Bei der Frage, in welchem Umfang eine urheberrechtlich geschützte Äußerung zitiert werden darf, muss berücksichtigt werden, dass ein zu restriktives Zitatrecht zu einer sinnentstellenden Verkürzung von Zitaten führen kann.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 23 May 2011 12:37:37 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BVerfG: Auskunftsanspruch von Strafverfolgungsbehörden bei IP-Adressen</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Telekommunikationsrecht/1280-BVerfG-Az-2-BvR-112410-Auskunftsanspruch-von-Strafverfolgungsbehoerden-bei-IP-Adressen.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Telekommunikationsrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 13.11.2010, Az. 2 BvR 1124/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. IP-Adressen sind im Rahmen der näheren Umstände eines Telekommunikationsvorgangs vom Schutzbereich des Art. 10 GG erfasst. Die Abfrage von gespeicherten IP-Adressen stellt somit grundsätzlich einen Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis dar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Als Rechtsgrundlage für eine Speicherung der IP-Adressen beim Diensteanbieter kommen – je nach Anwendungsfall – sowohl die Vorschriften des Telekommunikations- als auch die des Telemediengesetzes in Betracht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ein Auskunftsanspruch von Ermittlungsbehörden hinsichtlich IP-Adressen kann je nach Umständen des Einzelfalls und Schwere des Eingriffs auf die Generalklausel des § 161 Abs. 1 StPO gestützt werden. Die vorliegende  Verfassungsbeschwerde, die sich gegen ein staatsanwaltschaftliches Auskunftsverlangen auf Mitteilung einer IP-Adresse und gegen die Durchsetzung dieses Verlangens mit Ordnungsmitteln richtet, ist mangels hinreichender Substantiierung unzulässig.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 05 May 2011 18:24:27 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Frankfurt am Main: Schadensersatz bei persönlichkeitsrechtsverletzender Aussage über einen Beamten</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/EhrverletzungenSchmaehkritik/1272-LG-Frankfurt-am-Main-Az-2-04-O-58409,-204-O-58409,-2-4-O-58409,-24-O-58409-Schadensersatz-bei-persoenlichkeitsrechtsverletzender-Aussage-ueber-einen-Beamten.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Ehrverletzungen/Schmähkritik</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 07.03.2011, Az. 2-04 O 584/09, 2/04 O 584/09, 2-4 O 584/09, 2/4 O 584/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Es stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Beamten dar, wenn bei dem Verdacht von Straftaten und Dienstvergehen dieser Verdacht den Mitarbeitern der Behörde gegenüber nicht sachlich und ausgewogen kommuniziert wird, sondern der Dienstvorgesetzte unter Verstoß gegen die Unschuldsvermutung zu erkennen gibt, dass die Vorwürfe seiner Meinung nach gerechtfertigt sind.&lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 21 Apr 2011 13:25:15 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Frankfurt am Main: Widerruf einer Einwilligung nach § 22 KUG</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/1266-OLG-Frankfurt-am-Main-Az-16-U-17210-Widerruf-einer-Einwilligung-nach-22-KUG.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Recht am eigenen Bild</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 24.02.2011, Az. 16 U 172/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einwilligung nach § 22 KUG widerrufen werden kann
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 07 Apr 2011 23:50:46 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>AG Ingolstadt: Unzulässige Disco-Fotos</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/1255-AG-Ingolstadt-Az-10-C-270008-Unzulaessige-Disco-Fotos.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Recht am eigenen Bild</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 03.02.2009, Az. 10 C 2700/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Die Veröffentlichung von Fotos, die eine Person in einer Menge von Menschen in einer Disco zeigen, wobei jedoch die Erkennbarkeit der Gesichtszüge der fotografierten Person als Einzelperson gewahrt bleibt, ist ohne Genehmigung der fotografierten Person grundsätzlich unzulässig. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Eine ausdrückliche oder konkludente Einwilligung aufgrund der Tatsache, dass es heute zunehmend als üblich angesehen wird, dass in Diskotheken zu Werbezwecken Fotografien gefertigt  und im Internet veröffentlicht werden, ist vorliegend nicht anzunehmen. Insbesondere kann auch im Betreten der Diskothek nicht per se vor diesem Hintergrund eine stillschweigende Einwilligung erkannt werden.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 07 Apr 2011 10:43:24 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Köln: Zulässige Bildniswerbung trotz fehlender Einwilligung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/1252-OLG-Koeln-Az-15-U-13310-Zulaessige-Bildniswerbung-trotz-fehlender-Einwilligung.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Fritz Pieper</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 22.02.2011, Az. 15 U 133/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Werbung von Presseverlagen für eigene Presseerzeugnisse steht grundsätzlich auch im öffentlichen Interesse, unabhängig davon, ob für bereits herausgegebene oder erst noch einzuführende Presseerzeugnisse geworben wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die Abbildung einer Titelseite einer (schon erschienenen) Zeitschrift im Rahmen der Werbung ist - gegebenenfalls mit zeitlicher Begrenzung, die unter Abwägung des berechtigten Interesses der Presse am Werbezweck mit einer zumutbaren Belastung für den Kläger zu bestimmen ist - zulässig. Dass der beworbene Titel nicht mehr im Handel erhältlich ist, begründet kein berechtigtes Interesse des Betroffenen i. S. d. § 23 Abs. 2 KUG. 
    </content:encoded>
    <pubDate>Sun, 03 Apr 2011 21:30:36 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Köln: &quot;Sofort-Kaufen&quot;-Angebot – Erklärungsirrtum bei eBay</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/1251-LG-Koeln-Az-18-O-15010-Sofort-Kaufen-Angebot-Erklaerungsirrtum-bei-eBay.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 30.11.2010, Az. 18 O 150/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Zur Anfechtung eines &quot;Sofort-Kaufen&quot;-Angebots bei eBay wegen Erklärungsirrtums i.S.v. § 119 Abs. 1 Var. 2 BGB.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 01 Apr 2011 13:42:37 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Düsseldorf: Pflicht zur Ergänzung von Onlineberichten nach Abschluss eines Ermittlungsverfahrens</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Verdachtsberichterstattung/1250-OLG-Duesseldorf-Az-I-15-U-7910-Pflicht-zur-Ergaenzung-von-Onlineberichten-nach-Abschluss-eines-Ermittlungsverfahrens.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Verdachtsberichterstattung</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 27.10.2010, Az. I-15 U 79/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Eine das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ganz erheblich beeinträchtigende Berichterstattung im Internet über ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren ist nach Einstellung dieses Verfahrens nur zulässig, wenn die weitere Entwicklung in einem Zusatz zur Ursprungsmeldung mitgeteilt wird und den interessierten Internet-Nutzern nicht lediglich über einen Link vermittelt wird.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 01 Apr 2011 12:04:52 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Hamburg: NADA-Code – Zulässigkeit von Sanktionen bei Verstoß gegen ein Anti-Doping-Regelwerk</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/1229-LG-Hamburg-Az-324-O-100208-NADA-Code-Zulaessigkeit-von-Sanktionen-bei-Verstoss-gegen-ein-Anti-Doping-Regelwerk.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 29.05.2009, Az. 324 O 1002/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Einem Sportverband  – vorliegend einem Ruderverband – steht es im Rahmen der Vereinsautonomie frei, zu bestimmen, wann ein Dopingverstoß vorliegt und welche Sanktionen bei einem Verstoß gegen die Dopingbestimmungen angewandt werden sollen. Der Sportverband bewegt sich innerhalb dieses Rahmens, wenn er bei einem Meldepflichtverstoß eine öffentliche Verwarnung unter Namensnennung des betroffenen Sportlers vorsieht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Eine Zustimmung zu einem Anti-Doping-Regelwerk kann als eine Einwilligung in die identifizierende Veröffentlichung einer Doping-Verwarnung und insoweit als eine Einwilligung in eine damit einhergehende Beeinträchtigung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts des betroffenen Sportlers betrachtet werden.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 18 Mar 2011 16:31:01 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Hamburg: NADA-Code – Veröffentlichung von Verstößen gegen Anti-Doping-Regelwerk</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/1228-OLG-Hamburg-Az-7-U-7309-NADA-Code-Veroeffentlichung-von-Verstoessen-gegen-Anti-Doping-Regelwerk.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 09.02.2010, Az. 7 U 73/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Die identifizierende Veröffentlichung der Verwarnung eines Rudersportlers aus dem deutschen Bundeskader durch den Rechtsausschuss des Deutschen Ruderverbandes wegen Verstoßes gegen Dopingmeldepflichten im Internet berü̈hrt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des betroffenen Sportlers im Bereich der Sozialsphäre. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Dabei überwiegt das Interesse des Sportlers am Schutz seiner Anonymität das Informationsinteresse der Öffentlichkeit jedenfalls dann, wenn die Veröffentlichung über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten erfolgt. Dies gilt auch dann, wenn der Ruderer grundsätzlich in die Veröffentlichung eingewilligt hatte. Ins Gewicht fällt vorliegend insbesondere, dass eine Internetveröffentlichung weltweit von jedem Rechner mit Internetzugang abgerufen werden kann und das nicht nur von Rudersportinteressierten.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 18 Mar 2011 16:03:13 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>KG Berlin: Google Street View</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Datenschutzrecht/1209-KG-Berlin-Az-10-W-12710-Google-Street-View.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Datenschutzrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 25.10.2010, Az. 10 W 127/10  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Aufnahmen eines Hauses von offener Straße sind nur dann unzulässig, wenn sie unter Überwindung einer Umfriedung angefertigt werden und/oder die Wohnung zeigen und damit das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen verletzen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 07 Apr 2011 11:22:42 +0200</pubDate>
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    <title>LAG Schleswig-Holstein : Arbeitnehmer-Fotos im Internet auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/1196-LAG-Schleswig-Holstein-Az-3-Sa-7210-Arbeitnehmer-Fotos-im-Internet-auch-nach-Beendigung-des-Arbeitsverhaeltnisses.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Recht am eigenen Bild</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 20.06.2010, Az. 3 Sa 72/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Die einvernehmliche Nutzung von durch den Arbeitgeber  im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses angefertigte Fotos zu Werbezwecken für Flyer begründet  konkludent ein umfassendes Nutzungsrecht auch für Messepräsentationen des Arbeitgebers. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ein Einverständnis eines Arbeitnehmers damit, dass der Arbeitgeber auf seiner Homepage ein gezielt und gemeinschaftlich aufgenommenes Foto des Arbeitnehmers veröffentlicht, erlischt nicht ohne Weiteres automatisch im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sofern der Arbeitnehmer nicht ausdrücklich Gegenteiliges erklärt.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 14 Mar 2011 19:31:15 +0100</pubDate>
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    <title>AG Kerpen: Keine Rechtsverletzung durch Video bei fehlender Erkennbarkeit</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/1180-AG-Kerpen-Az-102-C-10810-Keine-Rechtsverletzung-durch-Video-bei-fehlender-Erkennbarkeit.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Recht am eigenen Bild</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 25.11.2010, Az. 102 C 108/10  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Das Recht am eigenen Bild wird durch eine nicht autorisierte Videoveröffentlichung im Internet nicht verletzt, sofern die dargestellte Person dort nicht identifiziert werden kann. 
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 14 Mar 2011 00:30:38 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Zweibrücken: Kein Unterlassungsanspruch gegen Berichterstattung bei fehlender Erkennbarkeit</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/1179-OLG-Zweibruecken-Az-4-W-5310-Kein-Unterlassungsanspruch-gegen-Berichterstattung-bei-fehlender-Erkennbarkeit.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Recht am eigenen Bild</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 07.06.2010, Az. 4 W 53/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Ist in einer Text- und Bildberichterstattung eine Person nicht zu identifizieren, weil Merkmale, die sich aus dem Bild selbst ergeben und die gerade der Person eigen sind, unkenntlich gemacht worden sind, oder wenn die Person durch den beigegebenen Text bzw. durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen nicht erkannt werden kann, liegt kein Unterlassungsanspruch hinsichtlicher der Veröffentlichung vor.
    </content:encoded>
    <pubDate>Sun, 13 Mar 2011 11:34:24 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Offenburg: Gegendarstellungsanspruch gegen Fotomontage</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/1176-LG-Offenburg-Az-2-O-41510-Gegendarstellungsanspruch-gegen-Fotomontage.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Fritz Pieper</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 12.03.2011, Az. 2 O 415/10  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Ein in einer Zeitung oder Zeitschrift veröffentlichtes Foto muss nicht grundsätzlich so verstanden werden, dass es sich dabei um die Wiedergabe eines tatsächlichen Geschehens handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Eine Gegendarstellung gegen eine Fotomontage muss sich auf die einer Fotomontage innewohnende Tatsachenbehauptung beziehen, nicht auf die Fotomontage selbst.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 16 Mar 2011 09:35:06 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
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