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    <title>Telemedicus - Urteilsdatenbank - Abmahnungen</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/</link>
    <description>Rechtsfragen der Informationsgesellschaft</description>
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<item>
    <title>OLG Celle: Regelstreitwert bei Informationspflichten-Verstoß</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/1311-OLG-Celle-Az-13-U-5011-Regelstreitwert-bei-Informationspflichten-Verstoss.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Wettbewerbsrecht</category>
    <author>Fritz Pieper</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 14.06.2011, Az. 13 U 50/11 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Der Streitwert in einem einstweiligen Verfügungsverfahren, in dem Verstöße gegen die Informationspflichten des § 5 Telemediengesetzes (TMG) geltend gemacht werden, ist in der Regel mit 2.000 € zu bemessen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. In Verfahren wegen Wettbewerbsverstößen ist für die Schätzung des Streitwertes gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG, § 3 ZPO das Interesse maßgeblich, das der Kläger an der Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße hat. Dabei sind vor Allem die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit für den Wettbewerber im Hinblick auf den ihm drohenden Schaden, die Unternehmensverhältnisse beim Verletzer und Verletzten, die Intensität des Wettbewerbs zwischen beiden Parteien in räumlicher, sachlicher und zeitlicher Hinsicht und die Auswirkungen zukünftiger Verletzungshandlungen zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Bei einem Wettbewerbsverstoß gegen die allgemeinen Informationspflichten des § 5 TMG werden die geschäftlichen Belange des verletzten Mitbewerbers in aller Regel nur unwesentlich beeinträchtigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Serienweise wiederkehrende Wettbewerbsverletzungen und rechtlich eindeutige Verstößen gelten als einfach gelagerte Streitigkeiten, sodass der Streitwert in einem solchen Fall nach § 12 Abs. 4 UWG zu mindern ist.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 31 Oct 2011 20:19:41 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Aschaffenburg: Impressum bei geschäftlichem Facebook-Profil</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/1310-LG-Aschaffenburg-Az-2-HK-O-5411-Impressum-bei-geschaeftlichem-Facebook-Profil.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Internetrecht</category>
    <author>Fritz Pieper</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 19.08.2011, Az. 2 HK O 54/11  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Wird ein Facebook-Profil geschäftsmäßig genutzt, muss es ein Impressum beinhalten, das den Voraussetzungen des § 5 TMG entspricht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die Bezeichnung &quot;Info&quot; der Pflichtangaben verstößt mangels Klarheit gegen § 5 TMG.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 31 Oct 2011 19:23:58 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Stuttgart: Elektronische Zugänglichmachung an Fernhochschule</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/1309-LG-Stuttgart-Az-17-O-67110-Elektronische-Zugaenglichmachung-an-Fernhochschule.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Urheberrecht</category>
    <author>Fritz Pieper</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 20.10.2017, Az. 17 O 671/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. § 52a Abs. 1 Nr. 1 UrhG spiegelt lediglich die Intention des Gesetzgebers wider, eine elektronische Werksnutzung zu ermöglichen, die der analogen Nutzung vergleichbar ist, weswegen eine als .pdf-Datei auf dem Computer speicherbare Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes nicht von der Regelung erfasst ist, da sie im Vergleich zur analogen Nutzung als einfachere und qualitativ höherwertige Vervielfältigung gilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ausnahmefälle im Sinne des § 52a Abs. 1 Nr. 1 UrhG als Schrankenregelung bedürfen aufgrund richtlininenkonformer Auslegung der Anwendung des Drei-Stufen-Tests gemäß Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie 2001/29/EG vom 22.05.2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (&quot;InfoSoc-Richtlinie&quot;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Der nach § 52a Abs. 1 Nr. 1 UrhG geforderte Zweck der Zugänglichmachung der Werkteile zur &quot;Veranschaulichung im Unterricht&quot; liegt bereits dann vor, wenn die Veröffentlichung des Werkinhalts notwendig oder jedenfalls hilfreich für die Darstellung des Unterrichtstoffes ist, wobei die Zugänglichmachung nicht während des Unterrichts erfolgen muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. § 52a UrhG ist als auf der Sozialbindung des geistigen Eigentums beruhende Schrankenbestimmung grundsätzlich eng auszulegen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Eine Veröffentlichung eines drittgeschützten Werkes auf einer elektronischen Lernplattform für Studenten einer deutschen Fernuniversität, deren Anzahl größer ist als die Anzahl der Teilnehmer der Kurseinheit bei einer Universität mit Präsenzunterricht, stellt lediglich ein Zurverfügungstellen an einen abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern dar, wenn der Zugriff mittels Passwort und Benutzername kontrolliert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Bei einem Buch von 476 Textseiten stellt eine Zugänglichmachung von bis zu 10 % der Seiten einen &quot;kleinen Teil&quot; im Sinne des § 52a Abs. 1 Nr. 1 UrhG dar. Selbst wenn im Rahmen des § 46 UrhG, der Veröffentlichungshandlungen von &quot;Teile[n] eines Werkes&quot; regelt, nach Ansicht von Teilen der juristischen Literatur eine Grenze von 3 bis 10 DIN A5-Seiten gezogen wird, und es sich nach allgemeinem Sprachgebrauch bei &quot;kleine[n] Teile eines Werkes&quot; im Sinne des § 52a UrhG um einen demgegenüber deutlich geringeren Umfang handeln müsste, so würde dies dem Regelungszweck des § 52a Abs. 1 Nr. 1 UrhG, in den Bereichen Unterricht und Wissenschaft eine Nutzung moderner Kommunikationsformen zu Gunsten eines bestimmt abgegrenzten Personenkreises zu ermöglichen, nicht gerecht, wobei im Rahmen der Prüfung sowohl auf die Relation der vervielfältigten Seiten in Bezug auf das Gesamtwerk Rücksicht genommen als auch gleichzeitig eine Einzelfallbetrachung vorzunehmen ist und insgesamt nur die reinen Textseiten ohne Berücksichtigung eventueller sonstiger Inhalte des Buches wie zum Beispiel Inhaltsverzeichnis, Vorwort, Einleitung, Literatur-, Namens- und Sachregister zu Grunde zu legen sind.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 19 Oct 2011 20:34:22 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Frankfurt am Main: Darlegungs- und Beweislast bei Filesharing</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/1303-OLG-Frankfurt-am-Main-Az-11-U-5311-Darlegungs-und-Beweislast-bei-Filesharing.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Urheberrecht</category>
    <author>Fritz Pieper</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 26.09.2011, Az. 11 U 53/11 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die Bejahung einer täterschaftlich begangenen Urheberrechtsverletzung kann eine Beweisaufnahme über den Aufenthaltsort zur fraglichen Verletzungszeit und bezüglich des regelmäßigen Computerbetriebs bei Abwesenheit voraussetzen. Entsprechende Beweisangebote können der dem Anschlussinhaber obliegenden sekundären Darlegungs- und Beweislast genügen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 05 Oct 2011 14:33:27 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Berlin: Abmahnung wegen Werbung mit Anwaltskosten</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/Werbung/1287-LG-Berlin-Az-16-O-30110-Abmahnung-wegen-Werbung-mit-Anwaltskosten.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Werbung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 05.10.2010, Az. 16 O 301/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Bei der Werbung mit Anwaltsgebühren muss gegenüber Verbrauchern der Bruttopreis angegeben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Eine wirksame Abmahnung erfordert die Angaben der konkreten Verletzungshandlung und eine zumindest ungefähre Grundlage der rechtlichen Würdigung. 
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 25 May 2011 11:07:27 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>KG Berlin: Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des &quot;Like&quot;-Buttons von Facebook</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/Abmahnungen/1281-KG-Berlin-Az-5-W-8811-Wettbewerbsrechtliche-Zulaessigkeit-des-Like-Buttons-von-Facebook.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Abmahnungen</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 29.04.2011, Az. 5 W 88/11 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die Verwendung des Like-Buttons von Facebook ohne ausdrücklichen Hinweis auf die Wirkungen des Facebook-Plugins ist nicht als Wettbewerbsverstoß einzustufen. Der Marktauftritt von Konkurrenten ist durch die Weiterleitung der Daten im Rahmen des Facebook-Plugins nicht unmittelbar betroffen. Die Norm des § 13 TMG kann in diesem Zuammenhang in Ermangelung einer wettbewerbsbezogenen Schutzfunktion nicht als Marktverhaltensvorschrift im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG gesehen werden. 
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 05 May 2011 17:06:50 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Hamburg: Abmahnung im Quasi-Selbstauftrag</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/1271-LG-Hamburg-Az-310-S-110-Abmahnung-im-Quasi-Selbstauftrag.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Urheberrecht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 10.02.2011, Az. 310 S 1/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die Kosten für eine Abmahnung sind auch dann &amp;bdquo;erforderlich&amp;ldquo; im Sinne von § 97a Abs. 1 Satz 2 UrhG, wenn der Rechtsanwalt von einer Gesellschaft beauftragt wurde, deren Geschäftsführer und Gesellschafter er selbst ist. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Selbstauftrag von Rechtsanwälten ist nicht anwendbar.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 25 Apr 2011 21:30:57 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Berlin: Facebook Like-Button</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/Abmahnungen/1241-LG-Berlin-Az-91-O-2511-Facebook-Like-Button.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Abmahnungen</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 14.03.2011, Az. 91 O 25/11 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die Vorschrift des § 13 TMG ist nicht als Marktverhaltensvorschrift zu qualifizieren. Insoweit kann es im Lichte von § 4 Nr. 11 UWG dahinstehen, ob der Einsatz des &quot;Like&quot;-Buttons von Facebook ohne explizite Datenschutzerklärung innerhalb eines kommerziellen Webangebots wegen einer Verletzung von § 13 TMG datenschutzrechtlich zu beanstanden ist. 
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 05 May 2011 15:54:13 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Bochum: Angabe von Bildschirmdiagonalen in Zoll</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/1235-LG-Bochum-Az-I-17-O-2110-Angabe-von-Bildschirmdiagonalen-in-Zoll.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Wettbewerbsrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 30.03.2010, Az. I-17 O 21/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die Angabe der Größe von Bildschirmdiagonalen ausschließlich in der Einheit Zoll verstößt gegen das Gesetzen über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhZeitG). Denn danach sind solche Angaben stets in metrischen Einheiten abzufassen. Ein solcher Verstoß fällt Ende Januar 2010 ausnahmsweise jedoch noch unter die Bagatellklausel des § 3 UWG, weil Marktteilnehmer durch die langjährige Praxis, Angaben nur in Zoll zu machen bzw. vorzufinden, derzeit durch ausschließliche Zollangaben noch nicht  verwirrt werden. Vielmehr liegt es sogar nahe, dass eine ausschließliche metrische Größenangabe bei diesen Produkten zurzeit bei vielen Marktteilnehmern zu einer Verwirrung führen kann. &lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 18 Mar 2011 18:20:45 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Berlin: Fehlende Angabe von Handelsregistereintrag und USt-IdNr. im Impressum</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Impressumspflicht/1195-LG-Berlin-Az-103-O-3410-Fehlende-Angabe-von-Handelsregistereintrag-und-USt-IdNr.-im-Impressum.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Impressumspflicht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 31.08.2010, Az. 103 O 34/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Das Fehlen der Angabe von Handelsregister und Handelsregisternummer sowie das Fehlen der Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in der Anbieterkennzeichnung (vulgo: Impressum) eines gewerblichen Internetangebots stellen einen Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 6 TMG dar. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die Norm des § 5 TMG enthält Regelungen des Marktverhaltens im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG. Ein Fehlen der genannten Angaben ist jedoch wettbewerbsrechtlich einer berechtigten Abmahnung vorliegend nicht zugänglich, da der Sachverhalt an der Relevanzklausel (Bagatellklausel) des § 3 Abs. 1 UWG scheitert. Denn es ist keine Beeinträchtigung der Mitbewerber und anderer Marktteilnehmer durch das Fehlen der Angaben erkennbar. Ferner liegt eine spürbare Beeinträchtigung auch nicht deshalb schon  vor, weil es sich bei den Angaben nach § 5 TMG um wesentliche Informationen im Sinne von § 5 a Abs. 2, Abs. 4 UWG handelt, denn auch in diesem Fall findet zunächst die Relevanzklausel des § 3 Abs. 1 UWG Anwendung. 
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 14 Mar 2011 18:23:06 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Celle: Abmahnung ohne Vollmacht</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/Abmahnungen/1172-OLG-Celle-Az-13-U-3410-Abmahnung-ohne-Vollmacht.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Abmahnungen</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 02.09.2010, Az. 13 U 34/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Enthält die von einem Vertreter verfasste Abmahnung neben der Aufforderung, innerhalb einer bestimmten Frist eine Unterwerfungserklärung abzugeben, zugleich bereits das Angebot zum Abschluss eines bestimmten Unterlassungsvertrages mit Vertragsstrafenversprechen, handelt der Abgemahnte treuwidrig, wenn er dieses Angebot durch Unterzeichnung und Zusendung an den Vertreter unverzüglich akzeptiert, zugleich aber die Abmahnung unter Hinweis auf das Fehlen der Originalvollmacht unverzüglich zurückweist. In diesem Fall kommt eine entsprechende Anwendung von § 174 Satz 1 BGB nicht in Betracht.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 11 Mar 2011 21:19:59 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Haftung für unberechtigte Schutzrechtsverwarnung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/1138-BGH-Az-GSZ-104-Haftung-fuer-unberechtigte-Schutzrechtsverwarnung.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Wettbewerbsrecht</category>
    <author>Fritz Pieper</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 15.07.2005, Az. GSZ 1/04 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die unbegründete Verwarnung aus einem Kennzeichenrecht kann ebenso wie eine sonstige unberechtigte Schutzrechtsverwarnung unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zum Schadensersatz verpflichten.
    </content:encoded>
    <pubDate>Sat, 20 Nov 2010 22:07:12 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Vollmachtsnachweis</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/Abmahnungen/1123-BGH-Az-I-ZR-14008-Vollmachtsnachweis.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Abmahnungen</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 19.05.2010, Az. I ZR 140/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    a) Die Vorschrift des § 174 Satz 1 BGB ist auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht anwendbar, wenn die Abmahnung mit einem Angebot zum Abschluss eines Unterwerfungsvertrages verbunden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) Enthält eine Werbeanzeige die Ankündigung der Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses, der mit § 475 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht in Einklang steht, begründet dies die für einen Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 1 Satz 2 UWG erforderliche Erstbegehungsgefahr für einen Verstoß nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. §§ 437, 475 Abs. 1 Satz 1 BGB.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
c) Der Rechtsanwalt erhält in einem durchschnittlichen Fall für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG VV nicht unterhalb einer 1,3-fachen Gebühr.
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 26 Oct 2010 11:09:56 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>AG Hamburg: Abmahnung im Quasi-Selbstauftrag</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/1116-AG-Hamburg-Az-33A-C-30909-Abmahnung-im-Quasi-Selbstauftrag.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Urheberrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 12.08.2010, Az. 33A C 309/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Mahnt ein Unternehmen Dritte wegen Urheberrechtsverletzungen ab, die in der Veröffentlichung von Texten bestehen, deren Urheber der Geschäftsführer des Unternehmens ist, kann der Ersatz von Rechtsanwaltskosten nicht verlangt werden, wenn für die Abmahnung die Kanzlei des Geschäftsführers und Urhebers beauftragt wurde. Denn dies kommt den Fällen des &amp;bdquo;Selbstauftrages&amp;ldquo; gleich.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 22 Oct 2010 09:46:13 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Selbstauftrag</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/Abmahnungen/1111-BGH-Az-I-ZR-203-Selbstauftrag.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Abmahnungen</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 06.05.2004, Az. I ZR 2/03 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Ein Rechtsanwalt kann die Gebühren aus einem sich selbst erteilten Mandat zur Abmahnung aufgrund eigener wettbewerbsrechtlicher Ansprüche nicht nach den Grundsätzen über die Geschäftsführung ohne Auftrag oder als Schaden ersetzt verlangen, wenn es sich um einen unschwer zu erkennenden Wettbewerbsverstoß handelt (hier: Verstoß gegen die Berufsordnung für Rechtsanwälte).
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 15 Oct 2010 12:05:09 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Köln: Abmahnung muss keine Unterlassungserklärung beinhalten</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/Abmahnungen/990-LG-Koeln-Az-28-O-68809-Abmahnung-muss-keine-Unterlassungserklaerung-beinhalten.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Abmahnungen</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 13.01.2010, Az. 28 O 688/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Eine Abmahnung muss keine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung enthalten. Zwar muss die Abmahnung dem Schuldner den Weg weisen, wie er sich zu verhalten hat, damit ein Prozess vermieden wird. Die Aufforderung zur &amp;bdquo;Abgabe einer geeigneten Unterlassungserklärung&amp;ldquo; ist jedoch ausreichend.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 15 Mar 2010 16:29:34 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Schubladenverfügung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/Abmahnungen/972-BGH-Az-I-ZR-21607-Schubladenverfuegung.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Abmahnungen</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 07.10.2009, Az. I ZR 216/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    a) Ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG besteht nur für eine Abmahnung, die vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ausgesprochen wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) Für eine Abmahnung, die erst nach Erlass einer Verbotsverfügung ausgesprochen wird, ergibt sich ein Aufwendungsersatzanspruch auch nicht aus Geschäftsführung ohne Auftrag.
    </content:encoded>
    <pubDate>Sat, 30 Oct 2010 14:00:21 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Hamm: Kein Kostenersatz für Gegenabmahnung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/Abmahnungen/963-OLG-Hamm-Az-4-U-14909-Kein-Kostenersatz-fuer-Gegenabmahnung.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Abmahnungen</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 03.12.2009, Az. 4 U 149/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Ein Kostenersatz für eine Gegenabmahnung kann im Allgemeinen selbst bei einer unberechtigten Abmahnung nicht verlangt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Denkbar sind ausnahmsweise Ansprüche aus §§ 3, 4 Nr. 10, 9 UWG, wenn der Abmahnende den Gegner seinerseits durch die Abmahnung gezielt behindert hätte, oder aus § 826 BGB oder § 678 BGB. Als eine &amp;bdquo;gezielte&amp;ldquo; Behinderung stellt sich eine unberechtigte Abmahnung aber allenfalls dar, wenn der Abmahner von der fehlenden Berechtigung der Abmahnung Kenntnis hatte oder sich der Kenntnis bewusst verschließt.
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    <pubDate>Wed, 30 Dec 2009 15:44:48 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
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    <title>OLG Hamm: Rechtsmissbräuchlichkeit einer urheberrechtlichen Abmahnung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/Abmahnungen/956-OLG-Hamm-Az-4-U-7709-Rechtsmissbraeuchlichkeit-einer-urheberrechtlichen-Abmahnung.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Abmahnungen</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
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	Urteil vom 22.09.2009, Az. 4 U 77/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Auch ein außergerichtliches Vorgehen ist rechtsmissbräuchlich, wenn bei der Abmahnung ein Gebührenerzielungsinteresse oder ein Kostenbelastungsinteresse im Vordergrund steht. Für die Frage des Rechtsmissbrauchs kommt es dabei auch im Urheberrecht nicht nur auf die gerichtliche Inanspruchnahme an, sondern vielmehr auch und entscheidend auf die Abmahnung selbst. Ist die Abmahnung rechtsmissbräuchlich, so erlischt der Unterlassungsanspruch und auch eine folgende Unterlassungsklage ist mangels Klagebefugnis selbst dann nicht zulässig, wenn sie nur in eingeschränktem Umfang erhoben wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Getrennte Abmahnungen gegen verschiedene Verletzer können unzulässig sein, wenn die Verletzer als Unternehmen und Geschäftsführer miteinander verbunden sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Werden in der Abmahnung in erheblichem Umfang weitergehende Verletzungshandlungen gerügt, als sie zum Gegenstand der späteren Klage gemacht werden und werden dadurch überhöhte Streitwerte konstruiert, spricht dies ebenfalls für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung.
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    <pubDate>Wed, 30 Dec 2009 15:04:07 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
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    <title>BGH: Unrichtige Aufsichtsbehörde</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Impressumspflicht/934-BGH-Az-I-ZR-3707-Unrichtige-Aufsichtsbehoerde.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Impressumspflicht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
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	Urteil vom 10.06.2009, Az. I ZR 37/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    a) Hat sich der Schuldner gegenüber einem Gläubiger i.S. von § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG a.F. strafbewehrt unterworfen, setzt die Verwirkung der Vertragsstrafe ohne eine ausdrückliche oder konkludente Einschränkung der Unterwerfungserklärung nicht voraus, dass der Verstoß gegen das Unterlassungsgebot i.S. von § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG a.F. geeignet ist, den Wettbewerb auf dem relevanten Markt wesentlich zu beeinträchtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) Mehrere Vertragsstrafen, die auf jeweils gesonderte Verstöße gegen eine Unterlassungsvereinbarung gestützt werden, sind im Regelfall unterschiedliche Streitgegenstände.
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    <pubDate>Tue, 11 May 2010 23:32:39 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
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