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    <title>Telemedicus - Urteilsdatenbank - Werbung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/</link>
    <description>Rechtsfragen der Informationsgesellschaft</description>
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    <title>LG Düsseldorf: Werbende Pressemitteilungen sind als Werbung zu kennzeichnen</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Werbung/1319-LG-Duesseldorf-Az-12-O-32911-Werbende-Pressemitteilungen-sind-als-Werbung-zu-kennzeichnen.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Werbung</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 24.08.2011, Az. 12 O 329/11 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Vermitteln Beiträge auf einem Internetportal sowohl im &quot;Anleser&quot; (Teaser) als auch im Volltext dem situationsadäquat ausmerksamen Durchschnittsleser den Eindruck redaktioneller Beiträge und verschleiern dadurch, dass es sich um der Verkaufsförderung dienende Werbung handelt, wird in unlauterer Weise gegen das Trennungsverbot verstoßen.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Eine lediglich am Ende der Artikel jeweils wiedergegebene Quellenangabe, die auf ein Unternehmen hinweist, genügt zur Kennzeichnung als Werbung nicht. Denn am Ende des Textes ist die Irreführung, die durch die Vorspiegelung eines redaktionellen Beitrags entstanden ist, bereits abgeschlossen. &lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 02 Jan 2012 13:29:44 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Köln: Schriftgröße von Fußnotenhinweisen in Zeitungsanzeigen</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/Werbung/1305-OLG-Koeln-Az-6-U-5911-Schriftgroesse-von-Fussnotenhinweisen-in-Zeitungsanzeigen.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Werbung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 15.07.2011, Az. 6 U 59/11 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Ob ein Fußnotenhinweis in einer Zeitungsanzeige den Anforderungen an die Lesbarkeit noch genügt, kann nicht ausschließlich auf die Größe der Schrift abgestellt werden. Besteht etwa ein deutlicher Kontrast zwischen der Farbe der Schrift und der Farbe des Hintergrundes, kann auch eine Schriftgröße von 5,5 Pt. ausreichend deutlich sein. Allerdings muss auch berücksichtigt werden, dass ein Fußnotenhinweis, der auf hochwertigem weißen Schreibpapier gerade noch lesbar ist, möglicherweise auf Zeitungspapier nicht mehr ausreichend erkennbar ist.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 28 Sep 2011 23:33:12 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Bonn: Werbung für E-Postbrief wettbewerbswidrig</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/1300-LG-Bonn-Az-14-O-1711-Werbung-fuer-E-Postbrief-wettbewerbswidrig.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Wettbewerbsrecht</category>
    <author>Simon Möller</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 30.06.2011, Az. 14 O 17/11 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die Aussage &quot;Der E-Postbrief ist so sicher und verbindlich wie der Brief&quot; stellt eine unlautere Handlung i. S. d. § 5 UWG dar, weil sie geeignet ist, bei einem erheblichen Teil der umworbenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen über das Angebot hervorzurufen und die zu treffende Marktentschließung in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Sun, 21 Aug 2011 23:15:16 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Double-opt-in-Verfahren</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/Werbung/1298-BGH-Az-I-ZR-16409-Double-opt-in-Verfahren.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Werbung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 10.02.2011, Az. I ZR 164/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    a) Die Regelung des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG, wonach Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern generell nur nach deren vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig ist (sog. &quot;optin&quot;), steht mit dem Unionsrecht im Einklang.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) Für den Nachweis des Einverständnisses ist es erforderlich, dass der Werbende die konkrete Einverständniserklärung jedes einzelnen Verbrauchers vollständig dokumentiert, was im Fall einer elektronisch übermittelten Einverständniserklärung deren Speicherung und die jederzeitige Möglichkeit eines Ausdrucks voraussetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
c) Durch eine Bestätigungsmail im elektronischen Doubleoptin-Verfahren wird weder ein Einverständnis des Verbrauchers mit Werbeanrufen belegt, noch führt sie für sich allein zu einer Beweiserleichterung zugunsten des Werbenden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
d) Will sich der Verbraucher auch nach Bestätigung seiner E-Mail-Adresse im Doubleoptin-Verfahren darauf berufen, dass er die unter dieser Adresse abgesandte Einwilligung in E-Mail-Werbung nicht abgegeben hat, trägt er dafür die Darlegungslast.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
e) Kann der Verbraucher darlegen, dass die per E-Mail übermittelte Bestätigung nicht von ihm stammt, war die Werbezusendung auch dann wettbewerbswidrig, wenn die E-Mail-Adresse im Doubleoptin-Verfahren gewonnen wurde (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. März 2004 - I ZR 81/01, GRUR 2004, 517 - E-Mail-Werbung I).
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 27 Jul 2011 18:44:41 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Kreditkartenübersendung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/Werbung/1295-BGH-Az-I-ZR-16709-Kreditkartenuebersendung.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Werbung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 03.03.2011, Az. I ZR 167/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die einmalige unaufgeforderte Übersendung einer bereits auf den Namen des Empfängers ausgestellten Kreditkarte durch ein Bankunternehmen an seine Kunden stellt keine unzumutbare Belästigung im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG dar, wenn der Empfänger erkennt, dass er eine gesonderte Erklärung abgeben muss, um die Kreditkarte verwenden zu können, und dass er - wenn er an dem Angebot nicht interessiert ist - die Kreditkarte auf ihm sicher erscheinende Weise entsorgen kann.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 15 Jun 2011 17:58:24 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Werbung mit Garantie</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/Werbung/1289-BGH-Az-I-ZR-13309-Werbung-mit-Garantie.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Werbung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 14.04.2011, Az. I ZR 133/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    a) Unter den Begriff der Garantieerklärung im Sinne des § 477 Abs. 1 Satz 1 BGB fällt nur die zum Abschluss eines Kaufvertrages oder eines eigenständigen Garantievertrages führende Willenserklärung, nicht dagegen die Werbung, mit der eine Garantie im Zusammenhang mit Verkaufsangeboten noch nicht rechtsverbindlich versprochen wird, sondern die den Verbraucher lediglich zur Bestellung auffordert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) Wirbt ein Unternehmer für den Verkauf eines Verbrauchsguts mit einer Garantie, müssen die in § 477 Abs. 1 Satz 2 BGB geforderten Angaben (Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden; Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind) nicht bereits in der Werbung gemacht werden. Aus Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 1999/44/EG, deren Umsetzung § 477 Abs. 1 Satz 2 BGB dient, ergibt sich nichts anderes.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 26 May 2011 15:05:33 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Berlin: Abmahnung wegen Werbung mit Anwaltskosten</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/Werbung/1287-LG-Berlin-Az-16-O-30110-Abmahnung-wegen-Werbung-mit-Anwaltskosten.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Werbung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 05.10.2010, Az. 16 O 301/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Bei der Werbung mit Anwaltsgebühren muss gegenüber Verbrauchern der Bruttopreis angegeben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Eine wirksame Abmahnung erfordert die Angaben der konkreten Verletzungshandlung und eine zumindest ungefähre Grundlage der rechtlichen Würdigung. 
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 25 May 2011 11:07:27 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Berlin: Werbung mit Anwaltskosten</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/Werbung/1286-LG-Berlin-Az-16-O-30110-Werbung-mit-Anwaltskosten.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Werbung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 02.07.2010, Az. 16 O 301/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Zur Werbung von Rechtsanwälten mit der Höhe von Gebührensätzen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 25 May 2011 11:01:47 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>EuGH: Portakabin – Keyword Advertising</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Marken-und-Namensrecht/Keywordwerbung/1169-EuGH-Az-C-55808-Portakabin-Keyword-Advertising.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Keywordwerbung</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 08.07.2010, Az. C-558/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Art. 5 Abs. 1 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken in der durch das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass es der Inhaber einer Marke einem Werbenden verbieten kann, anhand eines mit dieser Marke identischen oder ihr ähnlichen Schlüsselworts, das dieser Werbende ohne Zustimmung des Markeninhabers im Rahmen eines Internetreferenzierungsdienstes ausgewählt hat, für Waren oder Dienstleistungen, die mit denjenigen identisch sind, für die die Marke eingetragen ist, zu werben, wenn aus dieser Werbung für einen Durchschnittsinternetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen von dem Inhaber der Marke oder einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder vielmehr von einem Dritten stammen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Art. 6 der Richtlinie 89/104 in der durch das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass dann, wenn die Benutzung von mit Marken identischen oder ihnen ähnlichen Zeichen durch Werbende als Schlüsselwörter im Rahmen eines Internetreferenzierungsdienstes nach Art. 5 der Richtlinie 89/104 verboten werden kann, sich diese Werbenden in der Regel nicht auf die in Art. 6 Abs. 1 vorgesehene Ausnahme berufen können, um dem Verbot zu entgehen. Es ist jedoch Sache des nationalen Gerichts, anhand der Umstände des Einzelfalls zu ermitteln, ob tatsächlich keine Benutzung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 vorliegt, die als den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel entsprechend angesehen werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Art. 7 der Richtlinie 89/104 in der durch das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass der Inhaber einer Marke es einem Werbenden nicht verbieten kann, anhand eines mit der Marke identischen oder ihr ähnlichen Zeichens, das der Werbende ohne Zustimmung des Markeninhabers als Schlüsselwort im Rahmen eines Internetreferenzierungsdienstes ausgewählt hat, für den Wiederverkauf von Waren zu werben, die von dem Markeninhaber hergestellt und von ihm oder mit seiner Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht wurden, sofern nicht ein berechtigter Grund im Sinne von Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 89/104, der es rechtfertigt, dass sich der Markeninhaber dem widersetzt, gegeben ist, wie eine Benutzung des Zeichens, die die Vorstellung hervorruft, es bestehe eine wirtschaftliche Verbindung zwischen dem Wiederverkäufer und dem Markeninhaber, oder eine Benutzung, die den Ruf der Marke erheblich schädigt.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 11 Mar 2011 12:05:54 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Köln: Duravit – AdWords-Markenbeschwerde</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Marken-und-Namensrecht/Keywordwerbung/1167-OLG-Koeln-Az-6-U-4810-Duravit-AdWords-Markenbeschwerde.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Keywordwerbung</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 02.07.2010, Az. 6 U 48/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Zur gezielten Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 10 UWG durch eine vom Markeninhaber bei Google eingelegte &quot;Markenbeschwerde&quot;, durch die Dritte an der Bewerbung der durch sie vertriebenen Produkte gehindert werden. 
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 11 Mar 2011 10:17:28 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Versandkosten bei Froogle II</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/Werbung/1108-BGH-Az-I-ZR-1608-Versandkosten-bei-Froogle-II.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Werbung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 18.03.2010, Az. I ZR 16/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Verstößt die Werbung in einer Preissuchmaschine wegen unzureichender oder irreführender Preisangaben gegen die Preisangabenverordnung oder das Irreführungsverbot, so ist der Händler dafür wettbewerbsrechtlich als Täter verantwortlich, wenn er die Preisangaben dem Betreiber der Suchmaschine mitgeteilt und der Betreiber der Suchmaschine die Preisangaben unverändert in die Suchmaschine eingestellt hat.
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 12 Oct 2010 14:17:02 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Thüringen: „Voreingestellte“ Einwilligung in Newsletterempfang </title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/Werbung/1105-OLG-Thueringen-Az-2-U-8810-Voreingestellte-Einwilligung-in-Newsletterempfang.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Werbung</category>
    <author>Simon Möller</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 21.04.2010, Az. 2 U 88/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Eine Einwilligung in den Empfang eines E-Mail-Newsletters ist nicht &amp;bdquo;ausdrücklich&amp;ldquo; im Sinne von § 7 Abs. 3 UWG, wenn das Auswahlfeld, mit dem der Kunde seine Einwilligung im Rahmen einer Registrierung bei einem Online-Shop erteilt, vorausgewählt ist. Muss der Kunde im Rahmen der Registrierung aktiv werden, um den Newsletter &lt;em&gt;nicht&lt;/em&gt; zu erhalten, liegt keine nach außen erkennbare Betätigung des Willens im Sinne einer ausdrücklichen Einwilligungserklärung vor, sondern vielmehr ein passives &amp;bdquo;Nichterklären&amp;ldquo;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die Verwendung einer E-Mail-Adresse zum Zwecke der Direktwerbung im Sinne von § 7 Abs. 3 Nr. 2 UWG setzt voraus, dass die beworbenen Produkte eine Ähnlichkeit zu bereits gekauften Waren aufweisen. Entscheidend ist dabei der gleiche typische Verwendungszweck oder der Bedarf des Kunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Der pauschaler Hinweis bei der Erhebung einer E-Mail-Adresse, die Einwilligung könne jederzeit ohne Kosten widerrufen werden, genügt nicht den Anforderungen von § 7 Abs. 3 Nr. 4 UWG. Vielmehr hat der Verwender der E-Mail-Adresse darauf hinzuweisen, dass bei einem Widerspruch gegen die weitere Verwendung der E-Mail-Adresse Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 11 Oct 2010 09:35:42 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Ohne 19% Mehrwertsteuer</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/Werbung/1095-BGH-Az-I-ZR-7508-Ohne-19%25-Mehrwertsteuer.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Werbung</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 31.03.2010, Az. I ZR 75/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Eine Werbung mit der Angabe &quot;Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer&quot; beeinflusst Verbraucher auch dann nicht in unangemessener und unsachlicher Weise i.S. von §§ 3, 4 Nr. 1 UWG bei ihrer Kaufentscheidung, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabattes erscheint.&lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 14 Sep 2010 12:05:39 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/Werbung/1088-BGH-Az-I-ZR-2708-Telefonwerbung-nach-Unternehmenswechsel.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Werbung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 11.03.2010, Az. I ZR 27/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Wer nach einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen Kunden seines ehemaligen Arbeitgebers, die ihm aus seiner früheren Tätigkeit bekannt sind, anruft, um sie von dem Wechsel in Kenntnis zu setzen, verstößt im Allgemeinen nicht gegen § 7 Abs. 1 UWG.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 27 Aug 2010 19:03:31 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Espressomaschine</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/Werbung/1087-BGH-Az-I-ZR-12308-Espressomaschine.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Werbung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 11.03.2010, Az. I ZR 123/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Der durchschnittlich informierte Nutzer eines Preisvergleichsportals im Internet verbindet mit den ihm dort präsentierten Informationsangeboten vorbehaltlich klarer gegenteiliger Hinweise regelmäßig die Erwartung einer höchstmöglichen Aktualität. Er geht deshalb grundsätzlich davon aus, dass er das dort beworbene Produkt zu dem angegebenen Preis erwerben kann, und wird irregeführt, wenn der tatsächlich verlangte Preis nach einer Preiserhöhung auch nur für einige Stunden über dem im Preisvergleichsportal angegebenen Preis liegt.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 25 Aug 2010 13:41:10 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Sondernewsletter</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/Werbung/1064-BGH-Az-I-ZR-14907-Sondernewsletter.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Werbung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 10.12.2009, Az. I ZR 149/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    a) Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für einen Telefon-Tarif oder eine Internet-Flatrate unter Angabe von Preisen wirbt, muss, wenn die Inanspruchnahme dieser Leistungen einen Kabelanschluss des Anbieters voraussetzt, in der Werbung hinreichend deutlich auf die Kosten des Kabelanschlusses hinweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für einen Internet-Zugang über ein Kabelnetz unter Angabe der Übertragungsgeschwindigkeit wirbt, braucht nicht darauf hinzuweisen, dass diese Übertragungsgeschwindigkeit aufgrund von Umständen, auf die er keinen Einfluss hat, nicht durchgängig erreicht werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
c) Richtet sich die Höhe der Abmahnkosten nach dem Gegenstandswert der Abmahnung, sind die Kosten einer nur teilweise berechtigten Abmahnung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG nur zu ersetzen, soweit die Abmahnung berechtigt war. Dabei ist die Höhe des Ersatzanspruchs nach dem Verhältnis des GegenstandswertsAnschließend wird für Internet-Flatrates geworben. Wieder findet sich ein über die Breite der Seite reichendes Bild, das eine Person zeigt, dazu der Text in weißer Schrift auf orangefarbenem Grund: des berechtigten Teils der Abmahnung zum Gegenstandswert der gesamten Abmahnung zu bestimmen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Sat, 30 Oct 2010 13:23:57 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>KG Berlin: Irreführende Werbung mit DIN-Normen</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/Werbung/1050-KG-Berlin-Az-5-W-9210-Irrefuehrende-Werbung-mit-DIN-Normen.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Werbung</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 20.04.2010, Az. 5 W 92/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Wird in einer Werbung eine DIN-Norm in Bezug genommenen, die bei Angaben des Produktherstellers zu bestimmten Werten seiner Produkte (hier: Wärmedämmungswerte) weitere Verfahrensangaben (betreffend die Feststellung dieser Werte) fordert, dann bezieht sich diese Erfordernis grundsätzlich nur auf Angaben des Herstellers selbst und nur auf solche auf dem Produkt oder seiner Verpackung, nicht aber auf die Angabe dieser Werte durch einen Händler in dessen Werbung für diese Produkte.
    </content:encoded>
    <pubDate>Sat, 30 Oct 2010 13:30:45 +0200</pubDate>
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<item>
    <title>BGH: Kamerakauf im Internet</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/Werbung/980-BGH-Az-I-ZR-5007-Kamerakauf-im-Internet.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Werbung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 16.07.2009, Az. I ZR 50/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    a) Beim Internetvertrieb reicht es aus, unmittelbar bei der Werbung für das einzelne Produkt den Hinweis &quot;zzgl. Versandkosten&quot; aufzunehmen, wenn sich bei Anklicken oder Ansteuern dieses Hinweises ein Bildschirmfenster mit einer übersichtlichen und verständlichen Erläuterung der allgemeinen Berechnungsmodalitäten für die Versandkosten öffnet und außerdem die tatsächliche Höhe der für den Einkauf anfallenden Versandkosten jeweils bei Aufruf des virtuellen Warenkorbs in der Preisaufstellung gesondert ausgewiesen wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) Wird für ein Produkt im Internet mit einem Testergebnis geworben, muss die Fundstelle entweder bereits deutlich auf der ersten Bildschirmseite angegeben oder durch einen Sternchenhinweis eindeutig und leicht aufzufinden sein.
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 11 May 2010 23:15:56 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
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    <title>BGH: Versandkosten bei Froogle</title>
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    <category>Werbung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 16.07.2009, Az. I ZR 140/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Bei einer Werbung für Waren in Preisvergleichslisten einer Preissuchmaschine dürfen die zum Kaufpreis hinzukommenden Versandkosten nicht erst auf der eigenen Internetseite des Werbenden genannt werden, die mit dem Anklicken der Warenabbildung oder des Produktnamens erreicht werden kann.
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 12 Oct 2010 14:16:57 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
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    <title>BGH: Solange der Vorrat reicht</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/Werbung/970-BGH-Az-I-ZR-22406-Solange-der-Vorrat-reicht.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Werbung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
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	Urteil vom 18.06.2009, Az. I ZR 224/06 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    a) Der Begriff der Bedingung in § 4 Nr. 4 UWG umfasst alle aus der Sicht des Verbrauchers nicht ohne weiteres zu erwartenden Umstände, die die Möglichkeit einschränken, in den Genuss der Vergünstigung zu gelangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) Wird damit geworben, dass bei Erwerb einer Hauptware eine Zugabe gewährt wird, genügt regelmäßig der auf die Zugabe bezogene Hinweis „solange der Vorrat reicht“, um den Verbraucher darüber zu informieren, dass die Zugabe nicht im selben Umfang vorrätig ist wie die Hauptware. Der Hinweis kann jedoch im Einzelfall irreführend sein, wenn die bereitgehaltene Menge an Zugaben in keinem angemessenen Verhältnis zur erwarteten Nachfrage steht.
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 11 May 2010 23:18:49 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
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