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    <title>Telemedicus - Urteilsdatenbank - Pressearchive</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/</link>
    <description>Rechtsfragen der Informationsgesellschaft</description>
    <dc:language>de</dc:language>
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    <title>OLG Düsseldorf: Pflicht zur Ergänzung von Onlineberichten nach Abschluss eines Ermittlungsverfahrens</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Verdachtsberichterstattung/1250-OLG-Duesseldorf-Az-I-15-U-7910-Pflicht-zur-Ergaenzung-von-Onlineberichten-nach-Abschluss-eines-Ermittlungsverfahrens.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Verdachtsberichterstattung</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 27.10.2010, Az. I-15 U 79/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Eine das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ganz erheblich beeinträchtigende Berichterstattung im Internet über ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren ist nach Einstellung dieses Verfahrens nur zulässig, wenn die weitere Entwicklung in einem Zusatz zur Ursprungsmeldung mitgeteilt wird und den interessierten Internet-Nutzern nicht lediglich über einen Link vermittelt wird.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 01 Apr 2011 12:04:52 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Kunstausstellung im Online-Archiv</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/1246-BGH-Az-I-ZR-12709-Kunstausstellung-im-Online-Archiv.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Urheberrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 05.10.2010, Az. I ZR 127/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Wird im Rahmen der Online-Berichterstattung über eine Veranstaltung berichtet, bei der urheberrechtlich geschützte Werke wahrnehmbar werden (hier: Bericht über eine Ausstellungseröffnung), dürfen Abbildungen dieser Werke nur so lange als Teil dieser Berichterstattung im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden, wie die Veranstaltung noch als Tagesereignis angesehen werden kann.&lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 30 Mar 2011 23:45:54 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Sedlmayr-Mord – Berichte im Online-Archiv des KStA</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Personen-der-Zeitgeschichte/Straftaeter/1202-BGH-Az-VI-ZR-34509-Sedlmayr-Mord-Berichte-im-Online-Archiv-des-KStA.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Straftäter</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 01.02.2011, Az. VI ZR 345/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Zur Zulässigkeit des Bereithaltens von Kurzmeldungen zum Abruf im Internet, in denen ein verurteilter Straftäter namentlich genannt wird und durch die auf im &quot;Archiv&quot; enthaltene und nur Nutzern mit besonderer Zugangsberechtigung zugängliche Beiträge aufmerksam gemacht wird.&lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 15 Mar 2011 12:30:05 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Sedlmayr-Mord bei SpOn – Namensnennung in Pressearchiven</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Pressearchive/991-BGH-Az-VI-ZR-24308-Sedlmayr-Mord-bei-SpOn-Namensnennung-in-Pressearchiven.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Pressearchive</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 09.02.2010, Az. VI ZR 243/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Zur Zulässigkeit des Bereithaltens von sogenannten Dossiers zum Abruf im Internet, in denen den Täter identifizierende alte Wort- und Bildberichterstattungen über eine schwere Straftat zusammengefasst sind.&lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 18 Mar 2010 11:47:39 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Bremen: Löschungspflichten aus Onlinearchiven</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Pressearchive/966-OLG-Bremen-Az-3-W-3309-Loeschungspflichten-aus-Onlinearchiven.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Pressearchive</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 30.11.2009, Az. 3 W 33/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    War eine identifizierende Berichterstattung zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung zulässig, so ist auch die Archivierung in Online-Archiven zulässig.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 11 Jan 2010 11:28:25 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Nürnberg: Namensnennung in Pressearchiven</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Pressearchive/623-LG-Nuernberg-Az-11-O-182008-Namensnennung-in-Pressearchiven.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Pressearchive</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 06.03.2008, Az. 11 O 1820/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Zwar ist eine über die aktuelle Berichterstattung hinaus zeitlich unbeschränkte Berichterstattung über die Person eines Straftäters in identifizierender Weise grundsätzlich rechtswidrig, sofern nicht ein besonderer, aktueller Anlass besteht. Die Namensnennung in dem elektronischen Archiv stellt jedoch keine rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, auch wenn mittlerweile kein aktueller Anlass mehr für eine Berichterstattung existiert, wenn die ursprüngliche Berichterstattung zulässig war. Denn durch das Bereithalten eines Artikels in einem Archiv wird der Betroffene nicht erneut &amp;bdquo;an das List der Öffentlichkeit gezerrt&amp;ldquo;.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 22 Jan 2009 21:25:19 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Hamburg: Diskriminierender Spitzname in Pressearchiven</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Pressearchive/622-OLG-Hamburg-Az-7-U-5307-Diskriminierender-Spitzname-in-Pressearchiven.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Pressearchive</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 09.10.2007, Az. 7 U 53/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Die Bezeichnung einer Person mit einem diskriminierenden Spitznamen (&amp;bdquo;Neger K...&amp;ldquo;) in einem Presseartikel ist auch dann unzulässig, wenn der Artikel nur noch in einem Pressearchiv veröffentlicht ist und die Person zum Zeitpunkt der Entstehung des Artikels diesen Namen als Rufnamen benutzt hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Zwar steht Presseunternehmen frei, ihre Artikel in einem Pressearchiv zu verwahren. Dies umfasst jedoch nicht das Recht, den Inhalt dieses Archivs ungeprüft der Öffentlichkeit zu präsentieren. Zum Wesen eines (geschützten) Pressearchivs gehört nicht dessen freie Zugänglichkeit durch Dritte, sondern die Schaffung der Möglichkeit, selbst zu Recherchezwecken auf frühere Veröffentlichungen zurückgreifen zu können. Soll aber archiviertes Material Dritten zur Verfügung gestellt werden, obliegt es dem Betreiber des Pressearchivs als Verbreiter, zuvor die Zulässigkeit unter dem Gesichtspunkt des Persönlichkeitsschutzes zu prüfen. Eine derartige Verantwortlichkeit trifft auch den Betreiber eines online gestellten Archivs.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 22 Jan 2009 21:27:19 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Köln: Berichterstattung über Straftäter in Online-Archiven</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Pressearchive/611-OLG-Koeln-Az-15-W-6005-Berichterstattung-ueber-Straftaeter-in-Online-Archiven.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Pressearchive</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 14.11.2005, Az. 15 W 60/05 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die Archivierung von Presseartikeln über einen verurteilten Straftäter in Online-Archiven kann auch dann zulässig sein, wenn mittlerweile kein öffentliches Interesse an einer namentlichen Nennung des Straftäters mehr besteht. Denn mit der Archivierung von Druckwerken wird eine im öffentlichen Interesse stehende Aufgabe erfüllt, denn die Archivierung von Druckwerken dient dazu, jedem Interessierten einen historischen und kulturellen Überblick zu verschaffen. Dies gilt auch für elektronische Archive. Die Abrufbarkeit einer solchen Berichterstattung im Internet erschwert auch nicht zwangsläufig die Resozialisierung. Denn der Abruf eines nicht mehr aktuellen Berichts aus einem Online-Archiv hat eine deutlich geringere Breitenwirkung.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 12 May 2010 00:51:08 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Frankfurt: Berichterstattung über Straftäter in Online-Archiven</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Pressearchive/609-OLG-Frankfurt-Az-16-W-5606-Berichterstattung-ueber-Straftaeter-in-Online-Archiven.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Pressearchive</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 20.09.2006, Az. 16 W 56/06 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Auch fünf Jahre nach der rechtskräftigen Verurteilung eines Straftäters kann ein öffentliches Interesse an einer Berichterstattung unter voller Namensnennung über einen Straftäter bestehen. Gleiches gilt für die Veröffentlichung von Fotos, wenn die Aufnahmen während des Gerichtsprozesses gemacht wurden und sie für die Öffentlichkeit untrennbar mit der Tat verbunden sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die Archivierung einer solchen Berichterstattung in Online-Archiven ist auch dann zulässig, wenn das öffentliche Interesse zwischenzeitlich nicht mehr besteht.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 24 Dec 2009 12:30:16 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Frankfurt: Haftung einer Bildagentur II</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Pressearchive/603-OLG-Frankfurt-Az-11-U-2208-Haftung-einer-Bildagentur-II.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Pressearchive</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 23.12.2008, Az. 11 U 22/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Auch die Verbreitung digitaler Fotoaufnahmen ist eine „Verbreitung“ im Sinne von § 22 KUG. Eine Veröffentlichung im eigentlichen Sinne ist nicht erforderlich; auch die Verbreitung an Einzelpersonen ist von § 22 KUG gedeckt. Lediglich im privaten Bereich können in begrenztem Umfang Ausnahmen gelten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Veröffentlicht eine kommerzielle Bildagentur Fotos einer Person, ohne Prüfung einer Einwilligung und ohne Rechtfertigung, haftet der Betreiber als Täter für die daraus entstehende Persönlichkeitsrechtsverletzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Zwar kann auch ein Bildportal durch eine pressebezogene Tätigkeit unter den Schutz der Pressefreiheit fallen. Eine generelle Haftungsfreistellung folgt daraus jedoch nicht. Ergeben sich aus den Umständen des konkreten Falls Zweifel daran, dass eine Einwilligung oder Rechtfertigung vorliegt, hat sich die Bildagentur danach zu erkundigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Eine pauschale Übertragung der Verantwortlichkeit für Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen auf die Kunden des Bildagentur ist nicht ausreichend.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 09 Feb 2009 08:15:26 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Frankfurt: Haftung einer Bildagentur</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Pressearchive/602-OLG-Frankfurt-Az-11-U-2108-Haftung-einer-Bildagentur.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Pressearchive</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 23.12.2008, Az. 11 U 21/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Auch die Verbreitung digitaler Fotoaufnahmen ist eine &amp;bdquo;Verbreitung&amp;ldquo; im Sinne von § 22 KUG. Eine Veröffentlichung im eigentlichen Sinne ist nicht erforderlich; auch die Verbreitung an Einzelpersonen ist von § 22 KUG gedeckt. Lediglich im privaten Bereich können in begrenztem Umfang Ausnahmen gelten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Veröffentlicht eine kommerzielle Bildagentur Fotos einer Person, ohne Prüfung einer Einwilligung und ohne Rechtfertigung, haftet der Betreiber als Täter für die daraus entstehende Persönlichkeitsrechtsverletzung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Zwar kann auch ein Bildportal durch eine pressebezogene Tätigkeit unter den Schutz der Pressefreiheit fallen. Eine generelle Haftungsfreistellung folgt daraus jedoch nicht. Ergeben sich aus den Umständen des konkreten Falls Zweifel daran, dass eine Einwilligung oder Rechtfertigung vorliegt, hat sich die Bildagentur danach zu erkundigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Eine pauschale Übertragung der Verantwortlichkeit für Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen auf die Kunden des Bildagentur ist nicht ausreichend.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 09 Feb 2009 08:15:50 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>

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