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    <title>Telemedicus - Urteilsdatenbank - Einwilligung für Filmaufnahmen</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/</link>
    <description>Rechtsfragen der Informationsgesellschaft</description>
    <dc:language>de</dc:language>
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    <title>LG Berlin: Konkludente Einwilligung in Filmaufnahmen</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/Einwilligung-fuer-Filmaufnahmen/879-LG-Berlin-Az-27-O-32209-Konkludente-Einwilligung-in-Filmaufnahmen.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Einwilligung für Filmaufnahmen</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 04.06.2009, Az. 27 O 322/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Wer für eine Fernsehsendung Filmaufnahmen anfertigt, trägt die Darlegungslast dafür, dass die dort dargestellten Personen in die Aufnahmen (konkludent) eingewilligt haben. Steht &amp;bdquo;Aussage gegen Aussage&amp;ldquo;, geht dies zu Lasten des Aufnehmenden.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 24 Sep 2009 11:17:14 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Berlin: Erstbegehungsgefahr bei Recherche zu Fernsehbeitrag</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/847-LG-Berlin-Az-27-O-29009-Erstbegehungsgefahr-bei-Recherche-zu-Fernsehbeitrag.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 07.05.2009, Az. 27 O 290/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Ohne besondere Anhaltspunkte kann während der Recherchephase für Filmaufnahmen nicht angenommen werden, dass die Person, mit der sich der Filmbeitrag beschäftigen soll, in der fertigen Sendung auch namentlich genannt werden soll. Eine Erstbegehungsgefahr, die vorbeugenden Rechtsschutz rechtfertigen würde, besteht insoweit nicht.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 26 Aug 2009 14:54:14 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Essen: Filmaufnahmen bei investigativer Recherche</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/Einwilligung-fuer-Filmaufnahmen/615-LG-Essen-Az-4-O-48005-Filmaufnahmen-bei-investigativer-Recherche.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Einwilligung für Filmaufnahmen</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 12.01.2006, Az. 4 O 480/05 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Steht noch nicht fest, ob Filmaufnahmen, die im Rahmen von journalistischer Recherche angefertigt wurden, jemals ausgestrahlt werden, besteht kein Anspruch auf Unterlassung im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes. Denn ein vorbeugendes Verbot während der journalistischen Recherche würde die Presse unzumutbar einschränken. Die bloße Möglichkeit, dass ein Bericht mit belastendem Inhalt veröffentlicht werden könnte, reicht nicht aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Zwar kann bereits die Herstellung von Bildaufnahmen unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Aufgenommenen darstellen, selbst wenn keine Verbreitungsabsicht besteht. Jedoch können auch rechtswidrig recherchierte Informationen grundsätzlich in den Schutzbereich von Art. 5 GG fallen, wenn die Informationen nicht durch eine andere Art der Recherche aufgedeckt werden können. Insofern besteht hier ein weiter Spielraum zugunsten der Pressefreiheit.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 14 Jan 2009 23:33:43 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Bielefeld: Keine rückwirkende Verweigerung der Einwilligung für Filmaufnahmen - Die Super-Nanny</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/479-LG-Bielefeld-Az-6-O-36007-Keine-rueckwirkende-Verweigerung-der-Einwilligung-fuer-Filmaufnahmen-Die-Super-Nanny.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Recht am eigenen Bild</category>
    <author>Jean-Paul Feidt</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 18.09.2007, Az. 6 O 360/07  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Eine stillschweigende Einwilligung zur Herstellung und Verbreitung filmischer Aufnahmen kann angenommen werden, wenn der Betroffene ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das für den objektiven Erklärungsempfänger als Einwilligung verstanden werden konnte. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Betroffene aktiv an den Dreharbeiten mitwirkt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Wer seine Einwilligung zur Herstellung und Verbreitung filmischer Aufnahmen im Rahmen eines Fernsehformats (hier: &quot;Die Super-Nanny&quot;) gegeben hat und diese widerrufen will, kann seine Mitwirkung bis zum Ende der Filmaufnahmen im Hinblick auf sein Persönlichkeits- und Selbstbestimmungsrecht jederzeit beenden und damit zum Ausdruck bringen, dass er mit den Filmaufnahmen sowie der anschließenden Sendung nicht einverstanden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Der Hinweis des Produktionsteams, dass der Teilnehmer an einer solchen Fernsehsendung im Falle einer erteilten Einwilligung bei den Dreharbeiten mitmachen müsse, weil sonst ein Vertragsbruch vorliege, stellt keine rechtswidrige Drohung dar, die eine Einwilligung zur Herstellung und Verbreitung filmischer Aufnahmen entfallen ließe. Wenngleich der Betroffene im vorliegenden Fall rechtlich nicht hätte gezwungen werden können, an der Produktion aktiv teilzunehmen, hätte ein grundloser Abbruch der Filmaufnahmen durchaus grundsätzlich einen Vertragsstrafen- oder Aufwandsanspruch der Produktionsfirma auslösen können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Der Umstand, dass der Teilnehmer einer solchen Fernsehsendung eine Vorstellung von einzelnen Szenen des zu erstellenden Films hat, die von der Planung der Produktionsfirma abweichen, berechtigt ihn nicht, seine Mitarbeit folgenlos einzustellen.&lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 12 May 2010 01:24:30 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG  Hamburg: Filmaufnahmen von Wohnhäusern Prominenter</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Personen-der-Zeitgeschichte/Prominente/455-OLG-Hamburg-Az-7-U-10805-Filmaufnahmen-von-Wohnhaeusern-Prominenter.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Prominente</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 31.01.2006, Az. 7 U 108/05 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Eine Bildberichterstattung kann insbesondere dann  einen gewichtigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen, wenn die Veröffentlichung der Aufnahmen einer Vielzahl von Personen das Auffinden der Wohnung des Betroffenen ermöglicht. Ansonsten kann regelmäßig eher von der Betroffenheit des Persönlichkeitsrechts in einem peripheren Randbereich ausgegangen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Wird lediglich die Außenansicht eines privaten Wohnhauses gezeigt, wobei weder der Eingangsbereich, noch Klingelschild oder Briefkasten erkennbar sind, ist ein Grundrechtseingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht grundsätzlich nur in außerordentlich geringem Maße anzunehmen. In einem solchen Fall obsiegt die Pressefreiheit bei der Abwägung der im Falle einer Berichterstattung kollidierenden Rechtsgüter. 
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 20 Feb 2009 17:55:12 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG  Karlsruhe: Geldentschädigungsanspruch wegen Ausstrahlung eines Interviews</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/383-OLG-Karlsruhe-Az-14-U-2705-Geldentschaedigungsanspruch-wegen-Ausstrahlung-eines-Interviews.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Recht am eigenen Bild</category>
    <author>Jean-Paul Feidt</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 26.05.2006, Az. 14 U 27/05  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Wer erkennt, daß er von einem Kamerateam des Fernsehens gefilmt wird und dabei ohne Unwillen zu zeigen an ihn gerichtete Fragen beantwortet, willigt damit grundsätzlich auch in eine spätere Ausstrahlung der ihn zeigenden Fernsehaufzeichnung ein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die stillschweigend erteilte Einwilligung des Betroffenen in die Ausstrahlung von ihm gefertigter Fernsehaufnahmen kann nur für die Verbreitung in einem Rahmen angenommen werden, der nicht in einem Missverhältnis zu der Bedeutung steht, die der Betroffene selbst in erkennbarer Weise der den Gegenstand der Fernsehaufnahme bildenden Thematik beilegt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Werden Fernsehaufnahmen in einem Rahmen gesendet, der der Thematik nach der erkennbaren Einschätzung des Betroffenen nicht angemessen ist, so ist ihre Veröffentlichung von einer grundsätzlich erteilten Einwilligung nur dann gedeckt, wenn der Betroffene zuvor über die Einzelheiten der geplanten Verbreitung - insbesondere über das Niveau der Sendung und den Zusammenhang, in den der Beitrag gestellt werden sollte - unterrichtet worden war.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 13 May 2010 00:04:10 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
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