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    <title>Telemedicus - Urteilsdatenbank - Verdachtsberichterstattung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/</link>
    <description>Rechtsfragen der Informationsgesellschaft</description>
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    <title>OLG Düsseldorf: Pflicht zur Ergänzung von Onlineberichten nach Abschluss eines Ermittlungsverfahrens</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Verdachtsberichterstattung/1250-OLG-Duesseldorf-Az-I-15-U-7910-Pflicht-zur-Ergaenzung-von-Onlineberichten-nach-Abschluss-eines-Ermittlungsverfahrens.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Verdachtsberichterstattung</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 27.10.2010, Az. I-15 U 79/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Eine das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ganz erheblich beeinträchtigende Berichterstattung im Internet über ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren ist nach Einstellung dieses Verfahrens nur zulässig, wenn die weitere Entwicklung in einem Zusatz zur Ursprungsmeldung mitgeteilt wird und den interessierten Internet-Nutzern nicht lediglich über einen Link vermittelt wird.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 01 Apr 2011 12:04:52 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
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    <title>LG Hamburg: Tatsachenbehauptungen über Call-in-Shows</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Verdachtsberichterstattung/1133-LG-Hamburg-Az-325-O-8510-Tatsachenbehauptungen-ueber-Call-in-Shows.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Verdachtsberichterstattung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 11.10.2010, Az. 325 O 85/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Zum Wertungsspielraum bei Tatsachenbehauptungen über Call-in-Shows.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 11 Nov 2010 18:12:31 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG München: Tatsachenbehauptungen über Call-in-Shows</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Verdachtsberichterstattung/1074-OLG-Muenchen-Az-18-W-68810-Tatsachenbehauptungen-ueber-Call-in-Shows.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Verdachtsberichterstattung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 23.04.2010, Az. 18 W 688/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Bei kritischer Berichterstattung über mutmaßliche Unstimmigkeiten bei Call-in-Sendungen gelten die Regelungen zur Verdachtsberichterstattung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Danach muss ein Mindestbestand an Beweistatsachen vorliegen, die für den Wahrheitsgehalt der verbreiteten Informationen sprechen und ihr damit erst „Öffentlichkeitswert&quot; verleihen. Darüber hinaus muss grundsätzlich eine Stellungnahme des Betroffenen zu dem gegen ihn erhobenen Vorwurf eingeholt werden und es muss ein berechtigtes öffentliches Interesse an dem Gegenstand der Berichterstattung bestehen sowie eine den Anforderungen an die pressemäßige Sorgfalt genügende Recherche stattgefunden haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Stützt sich die Kritik auf einen Videomitschnitt, so muss sich der Verbreiter durch eigene Recherche vom Wahrheitsgehalt des gezeigten Inhalts überzeugen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Sun, 01 Aug 2010 17:02:22 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>KG Berlin: Zu den Anforderungen an eine Verdachtsberichterstattung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Verdachtsberichterstattung/1031-KG-Berlin-Az-10-U-14106-Zu-den-Anforderungen-an-eine-Verdachtsberichterstattung.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Verdachtsberichterstattung</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 02.07.2007, Az. 10 U 141/06 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Zum Mindestmaß an Beweistatsachen bei der Berichterstattung über den Verdacht der Verbreitung manipulierter Fotoaufnahmen durch einen Fotografen (Rütli-Schule Berlin).
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 11 May 2010 13:42:32 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Hamburg: Haftung für Zitate bei Verdachtsberichterstattung - Stasi-IM</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Verdachtsberichterstattung/914-OLG-Hamburg-Az-7-U-2509-Haftung-fuer-Zitate-bei-Verdachtsberichterstattung-Stasi-IM.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Verdachtsberichterstattung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 08.09.2009, Az. 7 U 25/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Die Verwendung eines beschuldigenden Zitates im Rahmen einer Verdachtsberichterstattung ist jedenfalls dann zulässig, wenn die Berichterstattung ansonsten ausgewogen ist, so dass für den Rezipienten deutlich wird, dass das verbreitete Zitat nur ein Element eines ansonsten als offen dargestellten Verdachts ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Stellt sich die Berichterstattung jedoch insgesamt als unausgewogen zu Lasten des Beschuldigten dar, so haftet der Verbreiter auch für die Anschuldigungen, die er als Zitat wiedergegeben hat. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Beschuldigte bereits im Vorfeld als unglaubwürdig dargestellt wird und ihm keine Möglichkeit gegeben wurde, sich selbst zu den konkreten Vorwürfen zu äußern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Das gilt auch dann, wenn der Beschuldigte selbst ein Interview abgelehnt hat. In diesem Fall, muss ihm die Gelegenheit gegeben werden, sich schriftlich zu konkret gestellten Fragen zu äußern.
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 20 Oct 2009 14:28:36 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Berlin: Verdachtsberichterstattung und Agenturprivileg</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Personen-der-Zeitgeschichte/Straftaeter/908-LG-Berlin-Az-27-O-33807-Verdachtsberichterstattung-und-Agenturprivileg.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Straftäter</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 31.05.2007, Az. 27 O 338/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung ist zunächst das Vorliegen eines Mindestbestands an Beweistatsachen, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen und ihr damit erst &amp;bdquo;Öffentlichkeitswert&amp;ldquo; verleihen. Dabei sind die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht umso höher anzusetzen, je schwerer und nachhaltiger das Ansehen des Betroffenen durch die Veröffentlichung beeinträchtigt wird. Die Darstellung darf ferner keine Vorverurteilung des Betroffenen enthalten, also durch eine präjudizierende Darstellung den unzutreffenden Eindruck erwecken, der Betroffene sei der ihm vorgeworfenen strafbaren Handlung bereits überführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ein Presseunternehmen kann sich nicht auf das Agenturprivileg berufen, wenn die Presseagentur, von der sie die Informationen bezogen hat, diese kurz darauf mit einer Richtigstellung zurückgezogen hat. Zwar ist dem Presseunternehmen eine gewisse Reaktionszeit zuzubilligen. Eine Löschung nach drei Tagen bei einem tagesaktuellen Angebot überschreitet diese angemessene Reaktionsfrist jedoch.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 09 Oct 2009 14:18:36 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Hamburg: Verdachtsberichterstattung - Tätigkeit als IM</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/EhrverletzungenSchmaehkritik/883-LG-Hamburg-Az-324-O-83608-Verdachtsberichterstattung-Taetigkeit-als-IM.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Ehrverletzungen/Schmähkritik</category>
    <author>Anja Assion</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 04.09.2009, Az. 324 O 836/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Mit dem öffentlichen Auftrag der Medien und ihrem verfassungsrechtlich gewährleisteten Recht zur Mitwirkung an der öffentlichen Meinungsbildung ist es nicht zu vereinbaren, wenn die Veröffentlichung eines Verdachts den Medien als Verbreiterhaftung zuzurechnen wäre. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Der Vorwurf, der Kläger habe wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet, ist geeignet, ihn in seinem öffentlichen Ansehen herabzuwürdigen. In diesem Fall kommt es zu einer Beweislastumkehr gemäß § 186 StGB analog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Eine Verdachtsberichtserstattung verletzt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn sie nicht beweist und darlegt, dass der von ihr geäußerte Verdacht zutreffend ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Eine Verdachtsberichterstattung ist zulässig, wenn an der Verbreitung des Verdachts ein überwiegendes öffentliches Informationsinteresse besteht, der Sachverhalt sorgfältig recherchiert worden ist, hinreichende Anknüpfungstatsachen dafür vorliegen, dass der geäußerte Verdacht zutrifft, und der Sachverhalt ausgewogen dargestellt wird, ohne dass es zu einer Vorverurteilung des Betroffenen kommt.
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 11 May 2010 23:43:33 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>KG  Berlin: Gegendarstellung und Stellungnahme – Koma-Wirt</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Gegendarstellungsrecht/440-KG-Berlin-Az-9-U-8007-Gegendarstellung-und-Stellungnahme-Koma-Wirt.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Gegendarstellungsrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 22.06.2007, Az. 9 U 80/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Ein Gegendarstellungsinteresse kann durch die Berücksichtigung einer Stellungnahme des Betroffenen bereits in der Ausgangsmitteilung nur dann entfallen, wenn auf diese Art und Weise die Funktion einer Gegendarstellung, den Betroffenen mit seiner Sicht der Dinge zu Wort kommen zu lassen, erfüllt wird. Dies ist dann nicht der Fall, wenn die in der Ausgangsmitteilung enthaltene Entgegnung des Betroffenen als von vornherein unglaubwürdig dargestellt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ein Presseorgan kann gegen die Veröffentlichung einer Gegendarstellung nur dann deren Unwahrheit einwenden, soweit diese offensichtlich ist. 
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 20 Feb 2009 11:27:54 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
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    <title>BVerfG: Verdachtsberichterstattung – Zum Grundsatz der Subsidiarität bei Verfassungsbeschwerden</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Prozessrecht/401-BVerfG-Az-1-BvR-321906-Verdachtsberichterstattung-Zum-Grundsatz-der-Subsidiaritaet-bei-Verfassungsbeschwerden.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Prozessrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 09.02.2007, Az. 1 BvR 3219/06 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Zum Grundsatz der Subsidiarität bei Erhebung einer Verfassungsbeschwerde, die sich auf Grundlage der Verletzung der Kommunikationsgrundrechte gegen eine Verdachtsberichterstattung richtet.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 13 May 2010 15:19:51 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG  Mainz: Zu den Anforderungen an einen Geldentschädigungsanspruch</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Verdachtsberichterstattung/371-LG-Mainz-Az-1-O-20402-Zu-den-Anforderungen-an-einen-Geldentschaedigungsanspruch.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Verdachtsberichterstattung</category>
    <author>Jean-Paul Feidt</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 24.09.2002, Az. 1 O 204/02 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, welche die Zahlung eine Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner vom Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad des Verschuldens ab &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Eine Erklärung mit Nichtwissen ist, wie aus Wahrheitspflicht und Erklärungslast folgt, nur dann zulässig, wenn der Erklärende tatsächlich keine Kenntnis hat, z.B. weil der Vorgang sich außerhalb seiner Wahrnehmung abgespielt oder weil er ihn vergessen hat. Dabei können eigene Handlungen oder Wahrnehmungen überhaupt nicht mit Nichtwissen bestritten werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Eine rufschädigende Presseveröffentlichung kann sich u.U. auch dann im Rahmen des Zulässigen halten, wenn sie sich später als falsch erweist. Dies gilt selbst dann, wenn schon im Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung Zweifel an ihrer Zuverlässigkeit bestanden hatten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Eine zulässige Verdachtsberichterstattung setzt das Vorliegen eines Mindestbestands an Beweistatsachen voraus, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen und, ihr damit erst &quot;Öffentlichkeitswert&quot; verleihen. Dabei sind die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht um so höher anzusetzen, je schwerer und nachhaltiger das Ansehen des Betroffenen durch die Veröffentlichung beeinträchtigt wird. 
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 30 Jul 2008 16:08:22 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
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