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    <title>Telemedicus - Urteilsdatenbank</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/</link>
    <description>Recht der Informationsgesellschaft</description>
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<item>
    <title>BGH: Zur Haftung des Bankkunden bei Pharming</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/1367-BGH-Az-XI-ZR-9611-Zur-Haftung-des-Bankkunden-bei-Pharming.html</link>
    <category>Internetrecht</category>
    <author>Fritz Pieper</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 24.04.2012, Az. XI ZR 96/11 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Ein Bankkunde, der im Online-Banking Opfer eines Pharming-Angriffs wird, handelt fahrlässig, wenn er beim Log-In-Vorgang trotz ausdrücklichen Warnhinweises gleichzeitig zehn TAN eingibt.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 14 May 2012 21:53:12 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: regierung-oberfranken.de</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Domainrecht/1366-BGH-Az-I-ZR-13110-regierung-oberfranken.de.html</link>
    <category>Domainrecht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 27.10.2011, Az. I ZR 131/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    a) Die für die Registrierung von Domainnamen unter der Top-Level-Domain „.de“ zuständige DENIC haftet dann als Störerin, wenn sie von Dritten auf eine offenkundige, von ihrem Sachbearbeiter unschwer zu erkennende Verletzung des Namensrechts hingewiesen wird (Fortführung von BGHZ 148, 13 - ambiente.de).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) Eine solche offenkundige Namensrechtsverletzung liegt vor, wenn es sich bei dem als verletzt geltend gemachten Namen um die offizielle Bezeichnung der für die Verwaltung eines Regierungsbezirks zuständigen Behörde handelt und der beanstandete Domainnamen von einem in Panama ansässigen Unternehmen registriert worden ist.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 02 May 2012 14:12:53 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>EuGH: SAS Institute – Zum Urheberrechtsschutz von Software</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/1365-EuGH-Az-C40610-SAS-Institute-Zum-Urheberrechtsschutz-von-Software.html</link>
    <category>Urheberrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 02.05.2012, Az. C‑406/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1.      Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/250/EWG des Rates vom 14. Mai 1991 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen ist dahin auszulegen, dass weder die Funktionalität eines Computerprogramms noch die Programmiersprache oder das Dateiformat, die im Rahmen eines Computerprogramms verwendet werden, um bestimmte Funktionen des Programms zu nutzen, eine Ausdrucksform dieses Programms sind und daher nicht unter den Schutz des Urheberrechts an Computerprogrammen im Sinne dieser Richtlinie fallen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.      Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 91/250 ist dahin auszulegen, dass die Person, die im Besitz einer lizenzierten Kopie eines Computerprogramms ist, das Funktionieren dieses Programms, ohne die Genehmigung des Urheberrechtsinhabers einholen zu müssen, beobachten, untersuchen oder testen kann, um die einem Programmelement zugrunde liegenden Ideen und Grundsätze zu ermitteln, wenn sie von dieser Lizenz umfasste Handlungen sowie Handlungen zum Laden und Ablaufen vornimmt, die für die Benutzung des Computerprogramms erforderlich sind, und unter der Voraussetzung, dass diese Person die Ausschließlichkeitsrechte des Inhabers des Urheberrechts an diesem Programm nicht verletzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.      Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist dahin auszulegen, dass die in einem Computerprogramm oder in einem Benutzerhandbuch für dieses Programm erfolgte Vervielfältigung bestimmter Elemente, die in dem urheberrechtlich geschützten Benutzerhandbuch eines anderen Computerprogramms beschrieben werden, eine Verletzung des Urheberrechts an dem letztgenannten Handbuch darstellen kann, sofern – was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist – diese Vervielfältigung die eigene geistige Schöpfung des Urhebers des urheberrechtlich geschützten Benutzerhandbuchs für das Computerprogramm zum Ausdruck bringt.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 02 May 2012 13:07:48 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Stuttgart: Zum Weiterverkauf von Download-Hörbüchern</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/1364-OLG-Stuttgart-Az-2-U-4911-Zum-Weiterverkauf-von-Download-Hoerbuechern.html</link>
    <category>Urheberrecht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 03.11.2011, Az. 2 U 49/11  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Eine AGB-Klausel, die den Weiterverkauf von Download-Hörbüchern untersagt, ist wirksam.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Beim Erst-Verkauf eines Hörbuchs in Form eines Online-Downloads greift der Erschöpfungsgrundsatz nicht. Denn dieser bezieht sich ausschließlich auf die körperliche Verbreitung von Werken.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 02 May 2012 08:42:53 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Köln: Keine Urheberrechtsverletzung durch Frame-Einbindung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/Frames/1363-OLG-Koeln-Az-6-U-20611-Keine-Urheberrechtsverletzung-durch-Frame-Einbindung.html</link>
    <category>Frames</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 16.03.2012, Az. 6 U 206/11 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Das Einbinden fremder Inhalte per Frame stellt jedenfalls dann keine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne von § 19a UrhG dar, wenn deutlich darauf hingewiesen wird, dass die Inhalte von Dritten eingebunden werden. 
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 24 Apr 2012 22:26:58 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Zulässigkeit eines Fotos von allgemein zugänglicher Stelle - Friesenhaus</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/1361-BGH-Az-I-ZR-5487-Zulaessigkeit-eines-Fotos-von-allgemein-zugaenglicher-Stelle-Friesenhaus.html</link>
    <category>Urheberrecht</category>
    <author>Fritz Pieper</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 09.03.1989, Az. I ZR 54/87 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Wird eine in fremdem Eigentum stehende (bewegliche oder unbewegliche) Sache ohne Zustimmung des Eigentümers auf öffentlicher Straße fotografiert, stellt dies keine zur Abwehr nach §§ 903, 1004 BGB berechtigende Einwirkung des Eigentums dar. Die gewerbliche Verwertung von unter diesen Vorraussetzungen angefertigten Fotografien ist zulässig.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 23 Apr 2012 15:45:10 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Hamburg: Haftung von Youtube</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Haftung-von-Webhostern/1362-LG-Hamburg-Az-310-O-46110-Haftung-von-Youtube.html</link>
    <category>Haftung von Webhostern</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 20.04.2012, Az. 310 O 461/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Youtube haftet ab Kenntnis als Störer für urheberrechtsverletzende Videos, die auf der Plattform durch Nutzer eingestellt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Youtube ist nicht nur verpflichtet, rechtswidrige Videos nach einem entsprechenden Hinweis zu löschen, sondern auch mittels des Content-ID-Verfahrens, sowie mittels Wortfilter künftige Uploads dieser Videos zu verhindern.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 23 Apr 2012 17:14:27 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Stuttgart: Haftung für Domain-Parking</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Domainrecht/1360-OLG-Stuttgart-Az-2-U-9111-Haftung-fuer-Domain-Parking.html</link>
    <category>Domainrecht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 19.04.2012, Az. 2 U 91/11 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Ein Unternehmen, das für seine Kunden Domains parkt, haftet als Mitstörer für markenrechtsverletzende Domains, wenn es per E-Mail von der Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wurde und die Rechtsverletzung nicht innerhalb einer angemessenen Zeitspanne abstellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ein Tätigwerden ist nur veranlasst, wenn der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer festgestellt werden kann. Dabei erfordert der Hinweis grundsätzlich jedoch keine Vorlage von Belegen für die im Hinweis mitgeteilten Umstände; vielmehr ist dies nur dann erforderlich, wenn berechtigte Zweifel am Bestehen der behaupteten Rechtsverletzung vorliegen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 23 Apr 2012 14:58:01 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BVerfG: Störerhaftung – Prüfungs- und Aufklärungspflichten von Anschlussinhabern</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Filesharing/1359-BVerfG-Az-1-BvR-236511-Stoererhaftung-Pruefungs-und-Aufklaerungspflichten-von-Anschlussinhabern.html</link>
    <category>Filesharing</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 21.03.2012, Az. 1 BvR 2365/11 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die Grundsatzfrage nach Prüfungs- und Instruktionspflichten von Anschlussinhabern, die ihren Internetzugang Dritten &amp;mdash; etwa Familienangehörigen &amp;mdash; zur Verfügung stellen, bedarf einer Klärung. Bislang werden zu dieser Rechtsfrage unterschiedliche Auffassungen vertreten. Ob in einem solchen Fall Prüfpflichten überhaupt bestehen und falls ja, wie weit diese gehen, ist durch den vom Bundesgerichtshof aufgestellten Rechtsgrundsatz offensichtlich noch nicht geklärt. Die „Sommer unseres Lebens“-Entscheidung des BGH betraf einen anderen Sachverhalt, nämlich die Frage, ob ein WLAN-Anschluss auf einen hinreichenden Schutz durch Sicherungsmaßnahmen gegen die Benutzung durch außenstehende Dritte geprüft werden muss. Insoweit liegt in der vorliegenden Frage eine Revisionszulassung nahe. &lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 17 Apr 2012 01:09:32 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Vorschaubilder II - Google Thumbnails</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/Thumbnails/1358-BGH-Az-I-ZR-14010-Vorschaubilder-II-Google-Thumbnails.html</link>
    <category>Thumbnails</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 19.10.2011, Az. I ZR 140/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    a) Eine (schlichte) Einwilligung in die Wiedergabe der Abbildung eines urheberrechtlich geschützten Werkes als Vorschaubild in Ergebnislisten von Bildersuchmaschinen liegt auch dann vor, wenn ein Dritter die Abbildung mit Zustimmung des Urhebers ins Internet eingestellt hat, ohne technische Vorkehrungen gegen ein Auffinden und Anzeigen dieser Abbildung durch Suchmaschinen zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) Eine vom Urheber oder mit seiner Zustimmung von einem Dritten erklärte Einwilligung in die Wiedergabe der Abbildung eines Werkes als Vorschaubild erstreckt sich auch auf die Wiedergabe von Abbildungen dieses Werkes, die nicht vom Urheber oder mit seiner Zustimmung von einem Dritten ins Internet eingestellt worden sind (Fortführung von BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 69/08, BGHZ 185, 291 - Vorschaubilder I).
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 11 Apr 2012 16:28:26 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Düsseldorf: Urheberrechtlicher Schutz von Javascripts</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/Webseiten/1357-LG-Duesseldorf-Az-12-O-25411-Urheberrechtlicher-Schutz-von-Javascripts.html</link>
    <category>Webseiten</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 31.05.2011, Az. 12 O 254/11 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Javascript-Codes sind nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn es sich dabei nicht Routinearbeit eines Programmierers handelt.
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 03 Apr 2012 12:29:02 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Hamburg: Rapidshare II</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Haftung-von-Webhostern/1356-OLG-Hamburg-Az-5-U-8709-Rapidshare-II.html</link>
    <category>Haftung von Webhostern</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 14.03.2012, Az. 5 U 87/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Das Geschäftsmodell von Rapidshare umfasst nicht nur die Verbreitung rechtswidriger Inhalte. Im Grundsatz ist das Geschäftsmodell daher schutzwürdig (Abkehr von OLG Hamburg, MMR 2008, 823 - Rapidshare I).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Eine öffentliche Zugänglichmachung besteht bei Rapidshare nicht schon im Upload rechtswidriger Inhalte, sondern erst in der Verbreitung der Links auf diese Inhalte (Abkehr von OLG Hamburg, MMR 2008, 823 - Rapidshare I).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Rapidshare ist kein &amp;bdquo;neutraler Vermittler&amp;ldquo;. Indem Rapidshare eine anonyme Nutzung seines Dienstes gestattet, nimmt es eine &amp;bdquo;aktive Rolle&amp;ldquo; ein, weil Urheberrechtsverletzungen gefördert werden, von denen das Unternehmen indirekt profitiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. § 13 Abs. 6 TMG schreibt keine zwingende anonyme Nutzbarkeit von Telemediendiensten vor. Die Vorschrift steht vielmehr unter einem Zumutbarkeitsvorbehalt. Eine anonyme Nutzung ist nicht zumutbar, wenn ein Dienst eine besondere Gefahrgeneigtheit aufweist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Rapidshare ist es zuzumuten, einschlägige Linklisten auf die Verbreitung von Links auf urheberrechtlich geschützte Werke zu überwachen. Dabei muss Rapidshare nicht nur Links entfernen, die als rechtswidrig erkannt wurden, sondern auch versuchen, ähnliche Links zu erkennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Neben einer Überwachung von Linklisten hat Rapidshare eine &quot;allgemeine Marktüberwachungspflicht&quot;.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 29 Mar 2012 02:10:18 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Äußerungen im Gerichtsverfahren</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/1355-BGH-Az-VI-ZR-7911-AEusserungen-im-Gerichtsverfahren.html</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 28.02.2012, Az. VI ZR 79/11 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Für Klagen auf Zahlung einer Geldentschädigung, die auf ehrkränkende Äußerungen in einem anderen Gerichtsverfahren bzw. gegenüber den Strafverfolgungsbehörden gestützt werden, besteht in aller Regel kein Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Äußerungen der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienten oder in Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte oder Pflichten gemacht wurden.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 22 Mar 2012 11:05:35 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Berlin: Facebook Freundefinder unzulässig</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Datenschutzrecht/1354-LG-Berlin-Az-16-O-551-10-Facebook-Freundefinder-unzulaessig.html</link>
    <category>Datenschutzrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 06.03.2012, Az. 16 O 551 /10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die Praxis des Sozialen Netzwerkes „Facebook“, Freundschaftsanfragen ohne Einwilligung des kontaktierten Verbrauchers zu verschicken, ist mit wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen sowie den Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht vereinbar. Gleiches gilt insbesondere für verwendete Vertragsklauseln zur Nutzung von IP-Inhalten und Werbung und sowie für die „Facebook-Datenschutzrichtlinien“.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 09 Mar 2012 01:49:17 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Düsseldorf: Apple vs. Samsung - Galaxy Tab 10.1 ahmt iPad nach</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/1344-OLG-Duesseldorf-Az-I-20-U-17511-Apple-vs.-Samsung-Galaxy-Tab-10.1-ahmt-iPad-nach.html</link>
    <category>Wettbewerbsrecht</category>
    <author>Fritz Pieper</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 31.01.2012, Az. I-20 U 175/11 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Es besteht Wechselwirkung zwischen der gestalterischen Freiheit des Entwerfers eines Geschmacksmusters und seinem Schutzumfang nach Art. 10 Abs. 2 GemeinschaftsgeschmacksmusterVO. Eine hohe Musterdichte und damit ein kleiner Gestaltungsspielraum des Entwerfers führt zu einem engen Schutzumfang des Musters.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Unabhängig von der Verletzung gewerblicher Schutzrechte (hier Geschmacksmuster für Tablet-Computer) besteht der wettbewerbsrechtliche Nachahmungsschutz aus § 4 Nr. 9 UWG. Dazu muss das Verfügungserzeugnis wettbewerbliche Eigenart besitzen und es müssen weitere, die Unlauterkeit begründende Tatbestände nach § 4 Nr. 9 lit. a-c UWG, hinzutreten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ein Erzeugnis besitzt wettbewerbliche Eigenart, wenn es geeignet ist, interessierte Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen. Das ist der Fall, wenn seine Elemente in ihrer Kombination ein ganz eigenes Gepräge bilden, das sie deutlich vom vorbekannten Formenschatz abhebt. Umfangreiche Präsenz in der Presse und Fachauszeichnungen verstärken die Annahme der wettbewerblichen Eigenart. Je stärker sie ist, desto geringer sind die Anforderungen an ihre Übernahme (Wechselwirkung).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Durch eine weithin identische Übernahme sämtlicher Gestaltungsmerkmale bei gewöhnlicher Benutzung (im Fall des Tablet-Computers: Blick auf die Vorderseite) leitet ein Mitbewerber deren guten Ruf auf ihr Produkt über. Dabei kommt es maßgeblich nicht so sehr auf die Unterschiede (etwa Fehlen einer Schaltfläche) als auf die hervortretenden Übereinstimmungen (Form mit abgerundeten Kanten und zentriertem Display) an.
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 06 Mar 2012 08:57:56 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>EuGH: Fußballmeisterschaftsspielpläne</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/Datenbankschutz/1353-EuGH-Az-C-60410-Fussballmeisterschaftsspielplaene.html</link>
    <category>Datenbankschutz</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 01.03.2012, Az. C-604/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken ist dahin auszulegen, dass eine „Datenbank“ im Sinne von Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie durch das in dieser vorgesehene Urheberrecht geschützt wird, sofern die Auswahl oder Anordnung der in der Datenbank enthaltenen Daten einen eigenständigen Ausdruck der schöpferischen Freiheit ihres Urhebers darstellt, was vom nationalen Gericht zu prüfen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folglich&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
– sind die geistigen Anstrengungen und die Sachkenntnis, die für die Erzeugung der Daten aufgewandt wurden, unerheblich für die Feststellung, ob die Datenbank für den Schutz durch dieses Recht in Betracht kommt,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
– ist es hierfür gleichgültig, ob die Auswahl oder Anordnung der Daten beinhaltet, dass diesen eine „wesentliche Bedeutung hinzugefügt“ wird, und&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
– können der bedeutende Arbeitsaufwand und die bedeutende Sachkenntnis, die für die Erstellung der Datenbank erforderlich waren, als solche einen derartigen Schutz nicht rechtfertigen, wenn durch sie keinerlei Originalität bei der Auswahl oder Anordnung der in der Datenbank enthaltenen Daten zum Ausdruck kommt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die Richtlinie 96/9 ist dahin auszulegen, dass sie unter dem Vorbehalt der Übergangsbestimmung ihres Art. 14 Abs. 2 nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, durch die Datenbanken, die unter die Definition des Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie fallen, unter anderen Voraussetzungen als denen des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie urheberrechtlicher Schutz gewährt wird.
    </content:encoded>
    <pubDate>Sun, 04 Mar 2012 14:58:04 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BVerfG: Zur Reichweite des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Jugendlichen</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Personen-der-Zeitgeschichte/Prominente/1352-BVerfG-Az-1-BvR-249909,-1-BvR-250309-Zur-Reichweite-des-Allgemeinen-Persoenlichkeitsrechts-bei-Jugendlichen.html</link>
    <category>Prominente</category>
    <author>Jean-Paul Feidt</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 25.01.2012, Az. 1 BvR 2499/09, 1 BvR 2503/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Auch bei einer Berichterstattung über Jugendliche hat das allgemeine Persönlichkeitsrecht keinen grundsätzlichen Vorrang vor der Meinungsfreiheit. Es genügt daher nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, eine Regelvermutung dahingehend aufzustellen, dass aufgrund der gesetzgeberischen Wertung im Jugendgerichtsgesetz jedes Informationsinteresse hinter dem Anonymitätsinteresse „grundsätzlich“ zurückzustehen habe, wenn nicht die begangene Tat von außergewöhnlicher Schwere sei. 
    </content:encoded>
    <pubDate>Sat, 03 Mar 2012 20:01:33 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>AG Lüdinghausen: Akteneinsicht bei Geschwindigkeitsüberschreitung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Informationsrecht/Informationszugang/1351-AG-Luedinghausen-Az-19-OWi-1912-b-Akteneinsicht-bei-Geschwindigkeitsueberschreitung.html</link>
    <category>Informationszugang</category>
    <author>Sebastian Telle</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 20.02.2009, Az. 19 OWi 19/12 [b] &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Das Akteneinsichtsrecht in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung umfasst auch die Einsicht in die Bedienungsanleitung des Geschwindigkeitsmessgeräts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Dem steht ein urheberrechtlicher Schutz des Urhebers der Bedienungsanleitung nicht entgegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ist eine persönliche Akteneinsicht wegen größerer Entfernung zwischen dem Ort des Antragsstellers und dem Aufbewahrungsort des Einsichtsmaterials unzumutbar, so ist eine Kopie der Bedienungsanleitung zu übersenden.
    </content:encoded>
    <pubDate>Sat, 03 Mar 2012 09:34:53 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Frankfurt am Main: Streitwert für Unterlassungsantrag gegen unzureichende Widerrufsbelehrung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/E-Commerce/1350-OLG-Frankfurt-am-Main-Az-6-W-7011-Streitwert-fuer-Unterlassungsantrag-gegen-unzureichende-Widerrufsbelehrung.html</link>
    <category>E-Commerce</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 04.08.2011, Az. 6 W 70/11 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die ständige Rechtsprechung des Senats, wonach Unterlassungsansprüche von Mitbewebern wegen fehlender oder unzureichender Widerrufsbelehrung im Rahmen der Streitwertfestsetzung regelmäßig sehr gering zu bewerten sind, lässt sich auf vergleichbare Unterlassungsansprüche von Verbraucherschutzverbänden nicht übertragen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 02 Mar 2012 00:37:15 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
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    <title>VG Kassel: Film- und Tonaufnahmen aus der Gemeindevertretung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/1349-VG-Kassel-Az-3-L-10912.KS-Film-und-Tonaufnahmen-aus-der-Gemeindevertretung.html</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 07.02.2012, Az. 3 L 109/12.KS &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Film- und Tonaufnahmen aus der Gemeindevertretung sind in Hessen nur zulässig, soweit sie in der Hauptsatzung der Gemeinde vorgesehen sind.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 02 Mar 2012 00:42:36 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
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