Rechtsberatung im Fernsehen
BGH: Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Wie bitte?!
Urteil v. 2001-12-06, Az. I ZR 101/99
Setzt das Fernsehen die Wirkung einer öffentlichen Berichterstattung ein, um Zuschauern bei der Durchsetzung ihrer Interessen zu helfen, ohne daß der Schwerpunkt der Hilfestellung im rechtlichen Bereich liegt, ist nicht von einer Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes auszugehen.
Die Entscheidung im VolltextBGH: Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Wir Schuldenmacher
Urteil v. 2001-12-06, Az. I ZR 14/99
1. Werden in einer Fernsehsendung Auskünfte zu allgemein interessierenden Rechtsfragen anhand von Fällen erteilt,v die Zuschauer in der laufenden Sendung schildern, verstößt dies nicht gegen das Verbot, ohne Erlaubnis geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten zu besorgen.
2. Dagegen liegt in der Ankündigung einer Fernsehanstalt, Zuschauern außerhalb der Fernsehsendung am Telefon Rechtsrat zu erteilen, ein Angebot zu einer Rechtsberatung im Sinne des Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG.
2. Dagegen liegt in der Ankündigung einer Fernsehanstalt, Zuschauern außerhalb der Fernsehsendung am Telefon Rechtsrat zu erteilen, ein Angebot zu einer Rechtsberatung im Sinne des Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG.
Die Entscheidung im VolltextBGH: Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Bürgeranwalt
Urteil v. 2001-12-06, Az. I ZR 316/98
1. Erhalten die Beteiligten eines Streitfalls in einer Fernsehsendung die Möglichkeit, den Sachverhalt aus ihrer Sicht darzustellen, und versuchen die Reporter der Fernsehanstalt - ohne auf die rechtlichen Probleme des Falles näher einzugehen - durch die Darstellung gegenüber einer breiten Öffentlichkeit eine einverständliche Problemlösung herbeizuführen, liegt keine Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes vor.
2. In dem Titel "Bürgeranwalt" einer Fernsehsendung und der Bezeichnung "Bürgeranwalt-Reporter" für die Reporter dieser Sendung liegt keine Ankündigung einer Rechtsbesorgung.
2. In dem Titel "Bürgeranwalt" einer Fernsehsendung und der Bezeichnung "Bürgeranwalt-Reporter" für die Reporter dieser Sendung liegt keine Ankündigung einer Rechtsbesorgung.
Die Entscheidung im VolltextBGH: Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - "Ohne Gewähr"
Urteil v. 2001-12-06, Az. I ZR 11/99
Es liegt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes vor, wenn sich Medien ihrer publizistischen Wirkung bedienen, um Forderungen von Rezipienten durchzusetzen, sich diese Hilfestellung der Medien aber merheitlich nicht auf den rechtlichen Bereich bezieht.
Die Entscheidung im VolltextBGH: Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - WISO
Urteil v. 2001-12-06, Az. I ZR 214/99
1. Zur Begründung eines Unterlassungsanspruchs nach § 1 UWG i.V. mit Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG reicht das Erbieten zur Rechtsberatung oder Rechtsbesorgung ohne entsprechende Erlaubnis aus.
2. Wird in einer Fernsehsendung über Reisemängel angekündigt, anrufenden Zuschauern im Studio Ratschläge zu erteilen, liegt darin kein Angebot des Fernsehsenders, unabhängig von der Schaltung der Zuschaueranrufe in die laufende Sendung, alle Anrufer telefonisch rechtlich zu beraten.
3. Die Ankündigung, in einer laufenden Fernsehsendung Rechtsrat auf individuelle Fragen von Anrufern zu erteilen, stellt grundsätzlich kein Angebot dar, fremde Rechtsangelegenheiten zu besorgen.
2. Wird in einer Fernsehsendung über Reisemängel angekündigt, anrufenden Zuschauern im Studio Ratschläge zu erteilen, liegt darin kein Angebot des Fernsehsenders, unabhängig von der Schaltung der Zuschaueranrufe in die laufende Sendung, alle Anrufer telefonisch rechtlich zu beraten.
3. Die Ankündigung, in einer laufenden Fernsehsendung Rechtsrat auf individuelle Fragen von Anrufern zu erteilen, stellt grundsätzlich kein Angebot dar, fremde Rechtsangelegenheiten zu besorgen.
Die Entscheidung im Volltext





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