Urteile Urheberrecht, Thumbnails

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BGH: Vorschaubilder – Google Thumbnails

Urteil v. 2010-04-29, Az. I ZR 69/08

a) Der Betreiber einer Suchmaschine, der Abbildungen von Werken, die Dritte ins Internet eingestellt haben, als Vorschaubilder (sog. Thumbnails) in der Trefferliste seiner Suchmaschine auflistet, macht die abgebildeten Werke nach § 19a UrhG öffentlich zugänglich.

b) Die Verwertung eines geschützten Werks als Zitat setzt nach wie vor einen Zitatzweck im Sinne einer Verbindung zwischen dem verwendeten fremden Werk oder Werkteil und den eigenen Gedanken des Zitierenden voraus.

c) Ein rechtswidriger Eingriff in urheberrechtliche Befugnisse ist nicht nur dann zu verneinen, wenn der Berechtigte rechtsgeschäftlich entweder durch Einräumung entsprechender Nutzungsrechte über sein Recht verfügt oder dem Nutzer die entsprechende Werknutzung schuldrechtlich gestattet hat. Vielmehr ist die Rechtswidrigkeit eines Eingriffs in ein ausschließliches Verwertungsrecht auch dann ausgeschlossen, wenn der Berechtigte in die rechtsverletzende Handlung eingewilligt hat. Eine solche Einwilligung setzt keine auf den Eintritt dieser Rechtsfolge gerichtete rechtsgeschäftliche Willenserklärung voraus.


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OLG Köln: Keine Urheberrechtverletzung durch Fotos in Personensuchmaschine

Urteil v. 2010-02-09, Az. 15 U 107/09

1. Mit dem Einstellen eines Fotos bei einer Internetseite willigt der Einstellende konkludent darin ein, dass dieses Foto auch durch Suchmaschinen erfasst werden kann, sofern keine technischen Maßnahmen gegen die Indizierung bei Suchmaschinen verwendet werden.

2. Verpflichtet sich der Betreiber einer Suchmaschine, Fotos von einer bestimmten Internetseite nicht mehr in den Index aufzunehmen, gilt dies nicht für inhaltsgleiche Fotos, die auf anderen Plattformen eingestellt wurden.


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LG Hamburg: Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Bildersuche

Beschluss v. 2009-10-16, Az. 308 O 557/09

Ein Suchmaschinenbetreiber würde durch ein Verbot der Nutzung einzelner Abbildungen im Eilverfahren unverhältnismäßig belastet. Dem Antragsteller ist es zuzumuten, seine Ansprüche in einem Erkenntnisverfahren zu verfolgen, in dem der Suchmaschinenbetreiber Vollstreckungsschutz beantragen und die Sache einer höchstrichterlichen Entscheidung zuführen kann.


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LG Hamburg: Bildersuche von Google verletzt Urheberrechte

Urteil v. 2008-09-26, Az. 308 O 42/06

1. Das Bereithalten der von urheberrechtlich geschützten Bildern als Thumbnails in einer Bildersuche zum Zwecke des Abrufs der Ergebnislisten durch die Öffentlichkeit verletzt den Urheber in seinem Recht auf öffentliche Zugänglichmachung aus § 19a UrhG.

2. Die Zugänglichmachung ist auch nicht durch § 44a UrhG gerechtfertigt. Denn § 44a UrhG erlaubt lediglich die Vervielfältigung, nicht jedoch die öffentliche Zugänglichmachung. Selbiges gilt für die Schranke der Privatkopie aus § 53 UrhG.

3. Auch die Zitatfreiheit nach § 51 Nr. 2 UrhG ist nicht anwendbar. Denn das zitierte Werk muss zum Zwecke eines Zitats genutzt werden, d.h. als Beleg oder Erörterungsgrundlage. Dies ist bei einer Bildersuchmaschine nicht der Fall.

4. Die Katalogbildfreiheit nach § 58 Abs. 1 UrhG ist ebenfalls nicht anwendbar. Privilegiert ist durch § 58 Abs. 1 UrhG allein der Veranstalter der Ausstellung oder Versteigerung bzw. der Verkäufer, nicht jedoch ein Dritter.

5. Auch § 58 Abs. 2 UrhG kommt nicht in Betracht, denn § 58 Abs. 2 UrhG nimmt allein bestimmte Institutionen mit öffentlichem Bildungsauftrag von der urheberrechtlichen Haftung für eng umgrenzte Nutzungssachverhalte aus. Bildersuchmaschinen privater Unternehmen fallen nicht darunter.

6. Die Verkleinerung von urheberrechtlich geschützten Bildern als Thumbnails ist eine unfreie Bearbeitung nach § 23 UrhG.

7. Die Verlinkung urheberrechtlich geschützter Bilder mittels Frames oder als „Deep-Link“ direkt auf die Bild-Datei ist keine Urheberrechtsverletzung.


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LG Hamburg: Haftung für Thumbnails

Urteil v. 2008-09-26, Az. 308 O 248/07

Die Verwendung von Thumbnais in einer Bildersuchmaschine stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und verletzt den Rechteinhaber in seinem Recht auf öffentliche Zugänglichmachung aus § 19a UrhG.


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OLG Thüringen: Thumbnails bei Suchmaschinen

Urteil v. 2008-02-27, Az. 2 U 319/07

1. Die Wiedergabe urheberrechtlich geschützer Bilder als Thumbnails im Rahmen von Suchmaschinen-Ergebnissen verletzt das Bearbeitungsrecht aus § 23 UrhG.

2. An eine konkludente Einwilligung zur Nutzung und Verwertung urheberrechtlich geschützten Materials sind hohe Anforderungen zu stellen.

3. Die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches gegen die Nutzung von Thumbnails stellt einen Rechtsmissbrauch nach § 242 BGB dar, wenn im Quelltext der Webseite META-Elemente im Rahmen einer Suchmaschinenoptimierungsfunktion genutzt und ständig aktualisiert werden.


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LG Bielefeld: Kein Anspruch gegen Betreiber von Bildersuchmaschine

Urteil v. 2005-11-08, Az. 20 S 49/05

1. Es erscheint zumindest fraglich, ob einem Suchmaschinenbetreiber eine Prüfungspflicht bezüglich der Urheberrechte an allen von ihm automatisiert indizierten Bildern trifft.

2. Bei der Schadensberechnung nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie ist rein objektiv darauf abzustellen, was bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte, wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätten. Der Kläger muss darlegen, dass die Betreiber von Bildersuchmaschinen für das Einstellen eines Bildes in ihre Suchmaschine überhaupt üblicherweise ein Entgelt zahlen oder aber sich hierauf redlicherweise einlassen müssten. Kann er dies nicht, steht ihm kein Schadensersatzanspruch nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie zu.


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Kommentare

Sa, 11.02.2012 23:21
Kurz und knapp: Urheberrechtsschutz ja, aber Gewinnmaximierung von Verwertern (Musikindustrie, Verlage etc) NEIN, un […]
Sa, 11.02.2012 15:35
ACTA und Freiheit? Wie siehts aus mit dem Grundgesetz? Seit 50 Jahren wird die Freiheit immer weiter eingeschränkt. […]
Fr, 10.02.2012 23:50
Es kursiert gleichfalls das Gerücht, man wollte der EU nicht zuvorkommen, sollte diese nicht ratifizieren - das hätt […]
Fr, 10.02.2012 19:21
Naja, das steht jetzt nicht exakt wörtlich in dem Text. Aber es ist schon angesprochen: [quote]"In dieser Hinsich[…]

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