Urteile >> Urheberrecht >> Geräteabgaben
Geräteabgaben
KG Berlin: Keine Beteiligung von Sendeunternehmen an Einnahmen aus Geräte- und Speichermedienabgabe
Urteil v. 2009-04-14, Az. 9 U 3/08
1. Zur Vereinbarkeit des in § 87 Abs. 4 UrhG vorgesehenen Ausschlusses der Sendeunternehmen von den Einnahmen aus der Geräte- und Speichermedienabgabe nach § 54 Abs. 1 UrhG mit Art. 5 Abs.2 lit. b der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft.
2. Im Rahmen eines gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs muss das Kriterium der hinreichenden Bestimmtheit nicht zwingend bereits bei der Frage geprüft werden, ob die verletzte Norm individualbegünstigenden Charakter aufweist. Dies gilt jedenfalls dann, wenn nicht die vollständige Nichtumsetzung einer Richtlinie in Rede steht, sondern der Anspruch auf eine fehlerhafte Umsetzung derselben gestützt wird.
3. Ein hinreichend qualifizierter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht der angeblich fehlerhaften Umsetzung einer Richtlinie kommt nicht in Betracht, wenn sich ein Mindestgehalt der mutmaßlich verletzten Norm nicht bestimmen lässt.
2. Im Rahmen eines gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs muss das Kriterium der hinreichenden Bestimmtheit nicht zwingend bereits bei der Frage geprüft werden, ob die verletzte Norm individualbegünstigenden Charakter aufweist. Dies gilt jedenfalls dann, wenn nicht die vollständige Nichtumsetzung einer Richtlinie in Rede steht, sondern der Anspruch auf eine fehlerhafte Umsetzung derselben gestützt wird.
3. Ein hinreichend qualifizierter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht der angeblich fehlerhaften Umsetzung einer Richtlinie kommt nicht in Betracht, wenn sich ein Mindestgehalt der mutmaßlich verletzten Norm nicht bestimmen lässt.
Die Entscheidung im VolltextBGH: Keine Geräteabgaben für PCs
Urteil v. 2008-10-02, Az. I ZR 18/06
Der PC gehört nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten.
Die Entscheidung im VolltextBGH: Multifunktionsgeräte
Urteil v. 2008-01-30, Az. I ZR 131/05
Für Multifunktionsgeräte ist die gesetzlich vorgesehene urheberrechtliche Gerätevergütung in voller Höhe zu zahlen.
Die Entscheidung im VolltextOLG Stuttgart: Geräteabgabe für Multifunktionsgeräte
Urteil v. 2005-07-06, Az. 4 U 19/05
1. Multifunktionsgeräte, die sowohl über eine Druck- als auch über eine Scannfunktion verfügen, stellen abgabepflichtige Geräte i.S.d. § 54 a UrhG a. F. dar.
2. Für diese Geräte sind die gesetzlichen Vergütungssätze entsprechend der Anlage zum UrhG in voller Höhe zu entrichten.
2. Für diese Geräte sind die gesetzlichen Vergütungssätze entsprechend der Anlage zum UrhG in voller Höhe zu entrichten.
Die Entscheidung im Volltext





Kommentare