Urteile >> Urheberrecht >> Frames
Frames
OLG Düsseldorf: Haftung für embedded content
Urteil v. 2011-11-08, Az. I-20 U 42/11
Werden Bilder auf einer Internetseite als sog. "embedded content" ohne Erlaubnis der Rechteinhaber eingebunden, so stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar. Ein solches Einbinden ist urheberrechtlich nicht mit einem bloßen Hyperlink vergleichbar.
Die Entscheidung im VolltextLG München I: Urheberrechtsverletzung durch Frame
Urteil v. 2007-01-10, Az. 21 O 20028/05
Das Einbinden eines Fotos als Frame in eine Webseite ist eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne von § 19a UrhG. Denn für eine „Zugänglichmachung“ kommt es darauf an, ob sich der Ersteller eines Webauftritts fremde Inhalte in einer Weise zu eigen macht, dass für den gewöhnlichen Nutzer die Fremdheit nicht mehr in Erscheinung tritt.
Die Entscheidung im VolltextLG Köln: Urheberrechtsverletzung durch Frame
Urteil v. 2001-05-02, Az. 28 O 141/01
Die Verlinkung urheberrechtlich geschützter Werke mittels eines Frames ist ein Eingriff in das Verbreitungsrecht des Rechteinhabers. Denn der Verbreitungsbegriff schließt sowohl das Angebot von Vervielfältigungsstücken an die Öffentlichkeit als auch ihr Inverkehrbringen mit ein.
Die Entscheidung im Volltext





Kommentare