Urteile Urheberrecht, Frames

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OLG Düsseldorf: Haftung für embedded content

Urteil v. 2011-11-08, Az. I-20 U 42/11

Werden Bilder auf einer Internetseite als sog. "embedded content" ohne Erlaubnis der Rechteinhaber eingebunden, so stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar. Ein solches Einbinden ist urheberrechtlich nicht mit einem bloßen Hyperlink vergleichbar.


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LG München I: Urheberrechtsverletzung durch Frame

Urteil v. 2007-01-10, Az. 21 O 20028/05

Das Einbinden eines Fotos als Frame in eine Webseite ist eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne von § 19a UrhG. Denn für eine „Zugänglichmachung“ kommt es darauf an, ob sich der Ersteller eines Webauftritts fremde Inhalte in einer Weise zu eigen macht, dass für den gewöhnlichen Nutzer die Fremdheit nicht mehr in Erscheinung tritt.


Die Entscheidung im Volltext

LG Köln: Urheberrechtsverletzung durch Frame

Urteil v. 2001-05-02, Az. 28 O 141/01

Die Verlinkung urheberrechtlich geschützter Werke mittels eines Frames ist ein Eingriff in das Verbreitungsrecht des Rechteinhabers. Denn der Verbreitungsbegriff schließt sowohl das Angebot von Vervielfältigungsstücken an die Öffentlichkeit als auch ihr Inverkehrbringen mit ein.


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Kommentare

Sa, 11.02.2012 23:21
Kurz und knapp: Urheberrechtsschutz ja, aber Gewinnmaximierung von Verwertern (Musikindustrie, Verlage etc) NEIN, un […]
Sa, 11.02.2012 15:35
ACTA und Freiheit? Wie siehts aus mit dem Grundgesetz? Seit 50 Jahren wird die Freiheit immer weiter eingeschränkt. […]
Fr, 10.02.2012 23:50
Es kursiert gleichfalls das Gerücht, man wollte der EU nicht zuvorkommen, sollte diese nicht ratifizieren - das hätt […]
Fr, 10.02.2012 19:21
Naja, das steht jetzt nicht exakt wörtlich in dem Text. Aber es ist schon angesprochen: [quote]"In dieser Hinsich[…]

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