Fotographien
OLG Hamm: Rechtsmissbräuchlichkeit einer urheberrechtlichen Abmahnung
Urteil v. 2009-09-22, Az. 4 U 77/09
1. Auch ein außergerichtliches Vorgehen ist rechtsmissbräuchlich, wenn bei der Abmahnung ein Gebührenerzielungsinteresse oder ein Kostenbelastungsinteresse im Vordergrund steht. Für die Frage des Rechtsmissbrauchs kommt es dabei auch im Urheberrecht nicht nur auf die gerichtliche Inanspruchnahme an, sondern vielmehr auch und entscheidend auf die Abmahnung selbst. Ist die Abmahnung rechtsmissbräuchlich, so erlischt der Unterlassungsanspruch und auch eine folgende Unterlassungsklage ist mangels Klagebefugnis selbst dann nicht zulässig, wenn sie nur in eingeschränktem Umfang erhoben wird.
2. Getrennte Abmahnungen gegen verschiedene Verletzer können unzulässig sein, wenn die Verletzer als Unternehmen und Geschäftsführer miteinander verbunden sind.
3. Werden in der Abmahnung in erheblichem Umfang weitergehende Verletzungshandlungen gerügt, als sie zum Gegenstand der späteren Klage gemacht werden und werden dadurch überhöhte Streitwerte konstruiert, spricht dies ebenfalls für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung.
2. Getrennte Abmahnungen gegen verschiedene Verletzer können unzulässig sein, wenn die Verletzer als Unternehmen und Geschäftsführer miteinander verbunden sind.
3. Werden in der Abmahnung in erheblichem Umfang weitergehende Verletzungshandlungen gerügt, als sie zum Gegenstand der späteren Klage gemacht werden und werden dadurch überhöhte Streitwerte konstruiert, spricht dies ebenfalls für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung.
Die Entscheidung im VolltextLG Düsseldorf: Urheberrechtsverletzung auch bei Bildausschnitt
Urteil v. 2009-04-01, Az. 12 O 277/08
1. Für die Lichtbildrechte an einer Fotographie ist es unerheblich, ob diese nach der Anfertigung durch ein Bildbearbeitungsprogramm bearbeitet wurde.
2. Urheberrechtlich geschützt ist nicht nur eine Fotographie als Ganzes, sondern auch einzelne Teile. Es ist demnach unerheblich, ob nur ein bestimmter Bildausschnitt ohne Genehmigung veröffentlicht wurde, oder das Bild in seiner Gesamtheit.
3. Urheberpersönlichkeitsrechte können bei einer entsprechenden Genehmigung des Urhebers und einem schutzwürdigen Interesse des Klägers auch im Rahmen einer Prozessstandschaft geltend gemacht werden.
2. Urheberrechtlich geschützt ist nicht nur eine Fotographie als Ganzes, sondern auch einzelne Teile. Es ist demnach unerheblich, ob nur ein bestimmter Bildausschnitt ohne Genehmigung veröffentlicht wurde, oder das Bild in seiner Gesamtheit.
3. Urheberpersönlichkeitsrechte können bei einer entsprechenden Genehmigung des Urhebers und einem schutzwürdigen Interesse des Klägers auch im Rahmen einer Prozessstandschaft geltend gemacht werden.
Die Entscheidung im VolltextLG Potsdam: Mitstörerhaftung eines Fotoportals
Urteil v. 2008-11-21, Az. 1 O 175/08
1. Ein Fotoportal, das Fotos Dritter gegen Entgelt zum Download anbietet, kann sich diese Inhalte zu eigen machen, wenn sich dies bei der Gesamtbetrachtung aus der Sicht eines verständigen Dritten ergibt. Dabei sind insbesondere die Angaben auf der Internet-Seite und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berücksichtigen. In diesem Fall haftet der Betreiber für die Inhalte Dritter wie für eigene Inhalte.
2. Jedenfalls haftet der Betreiber eines Fotoportals aber als Mitstörer für Aufnahmen seiner Nutzer, die das Urheberrecht Dritter verletzen, wenn ihm die Rechtsverletzungen bekannt sind und er keine zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, die rechtswidrigen Inhalte zu entfernen.
3. Der Betrieb eines Fotoportals ist nicht von der Pressefreiheit gedeckt, wenn dort keine eigenen redaktionellen Inhalte angeboten werden. Allein der Umstand, dass unter den Kunden auch Journalisten und Verlage sind begründet keinen organisatorischen und funktionalen Pressebezug.
2. Jedenfalls haftet der Betreiber eines Fotoportals aber als Mitstörer für Aufnahmen seiner Nutzer, die das Urheberrecht Dritter verletzen, wenn ihm die Rechtsverletzungen bekannt sind und er keine zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, die rechtswidrigen Inhalte zu entfernen.
3. Der Betrieb eines Fotoportals ist nicht von der Pressefreiheit gedeckt, wenn dort keine eigenen redaktionellen Inhalte angeboten werden. Allein der Umstand, dass unter den Kunden auch Journalisten und Verlage sind begründet keinen organisatorischen und funktionalen Pressebezug.
Die Entscheidung im VolltextLG Potsdam: Schloss-Fotos I
Urteil v. 2008-11-21, Az. 1 O 161/08
1) Fotografien von Gebäuden und Parkanlagen, die unter Betretung des fremden Grundstücks gemacht werden, verletzen das Eigentumsrecht.
2) § 59 UrhG kann lediglich Urheberrechte einschränken; für den zivilrechtlichen Eigentumsschutz ist die Norm nicht einschlägig.
2) § 59 UrhG kann lediglich Urheberrechte einschränken; für den zivilrechtlichen Eigentumsschutz ist die Norm nicht einschlägig.
Die Entscheidung im VolltextLG Potsdam: Schloss-Fotos II
Urteil v. 2008-11-21, Az. 1 O 330/08
1) Fotografien von Gebäuden und Parkanlagen, die unter Betretung des fremden Grundstücks gemacht werden, verletzen das Eigentumsrecht.
2) § 59 UrhG kann lediglich Urheberrechte einschränken; für den zivilrechtlichen Eigentumsschutz ist die Norm nicht einschlägig.
2) § 59 UrhG kann lediglich Urheberrechte einschränken; für den zivilrechtlichen Eigentumsschutz ist die Norm nicht einschlägig.
Die Entscheidung im VolltextLG Köln: Bewerbungsfotos im Internet urheberrechtswidrig
Urteil v. 2006-12-20, Az. 28 O 468/06
1. Die Veröffentlichung eines Bewerbungsfotos ohne ausdrückliche Einwilligung des Rechteinhabers verstößt gegen § 19a UrhG.
2. Die Vereinbarung über eine „Online“-Nutzung des Fotos umfasst nicht die öffentliche Zugänglichmachung, sondern lediglich das Versenden des Fotos an einzelne Personen.
2. Die Vereinbarung über eine „Online“-Nutzung des Fotos umfasst nicht die öffentliche Zugänglichmachung, sondern lediglich das Versenden des Fotos an einzelne Personen.
Die Entscheidung im VolltextBGH: Archivfotos
Urteil v. 2006-12-14, Az. I ZR 34/04
Übernimmt ein Verlag von einem Fotografen zugesandte Fotos in sein Archiv, folgt daraus ohne besondere Anhaltspunkte nicht, dass die Parteien einen Kaufvertrag geschlossen und das Eigentum an den Abzügen übertragen haben, auch wenn die Zahlung einer Archivgebühr vereinbart wird.
Die Entscheidung im VolltextBGH: Pressefotos
Urteil v. 2005-10-06, Az. I ZR 266/02
1. Bei der Festsetzung einer angemessenen Lizenzgebühr ist es naheliegend, branchenübliche Vergütungssätze und Tarife als Maßstab heranzuziehen, wenn sich in dem entsprechenden Zeitraum eine solche Übung herausgebildet hat.
2. Zur Frage, ob die nach der Lizenzanalogie zu bemessende Höhe des Schadensersatzes, der für die rechtswidrige Vervielfältigung und Verbreitung von Lichtbildern in einer Tageszeitung zu leisten ist, nach den Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Empfehlungen) bestimmt werden kann.
2. Zur Frage, ob die nach der Lizenzanalogie zu bemessende Höhe des Schadensersatzes, der für die rechtswidrige Vervielfältigung und Verbreitung von Lichtbildern in einer Tageszeitung zu leisten ist, nach den Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Empfehlungen) bestimmt werden kann.
Die Entscheidung im VolltextOLG Köln: Passfotos im Internet
Urteil v. 2003-12-19, Az. 6 U 91/03
Die Veröffentlichung von Passfotos durch ein Unternehmen verletzt die Urheber- und Verwertunsgrechte des Fotografen, auch wenn auf den Fotos der Geschäftsführer des Unternehmens abgebildet ist. Denn diese Verwertung ist von einem üblichen Vertrag zur Erstellung von Fotos nicht abgedeckt und § 60 UrhG ist in diesem Fall nicht anwendbar.
Die Entscheidung im Volltext





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