Urheberrecht
- Datenbankschutz
- Fernsehformate
- Frames
- Geräteabgaben
- Lieder und Melodien
- Online-Videorecorder
- Sprachwerke
- Thumbnails
LG Köln: Kein Rechtsschutz für virtuellen Kölner Dom
Urteil v. 21.04.2008, Az. 28 O 124/08
1. Multimediawerke und insb. virtuelle Gegenstände können urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie eine eigenschöpferische Leistung darstellen.
2. Eine rein handwerkliche und nicht künstlerische Umsetzung einer bekannten Vorlage - hier des Kölner Doms zur Darstellung in Second Life - ist demgegenüber nicht geschützt.
2. Eine rein handwerkliche und nicht künstlerische Umsetzung einer bekannten Vorlage - hier des Kölner Doms zur Darstellung in Second Life - ist demgegenüber nicht geschützt.
Das Urteil im VolltextOLG Thüringen: Thumbnails bei Suchmaschinen
Urteil v. 27.02.2008, Az. 2 U 319/07
1) Die Wiedergabe urheberrechtlich geschützer Bilder als Thumbnails im Rahmen von Suchmaschinen-Ergebnissen verletzt das Bearbeitungsrecht aus § 23 UrhG.
2) An eine konkludente Einwilligung zur Nutzung und Verwertung urheberrechtlich geschützten Materials sind hohe Anforderungen zu setzen.
3) Die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches gegen die Nutzung von Thumbnails stellt einen Rechtsmissbrauch nach § 242 BGB dar, wenn im Quelltext der Webseite META-Elemente im Rahmen einer Suchmaschinenoptimierungsfunktion genutzt und ständig aktualisiert werden.
2) An eine konkludente Einwilligung zur Nutzung und Verwertung urheberrechtlich geschützten Materials sind hohe Anforderungen zu setzen.
3) Die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches gegen die Nutzung von Thumbnails stellt einen Rechtsmissbrauch nach § 242 BGB dar, wenn im Quelltext der Webseite META-Elemente im Rahmen einer Suchmaschinenoptimierungsfunktion genutzt und ständig aktualisiert werden.
Das Urteil im VolltextBGH: "TV Total" - Filmausschnitte sind geschützt
Urteil v. 20.12.2007, Az. I ZR 42/05
1. Auch bloße Teile von Filmwerken und Laufbildern genießen Leistungsschutz nach §§ 94, 95 UrhG.
2. Eine nach § 24 Abs. 1 UrhG zulässige freie Benutzung fremder Laufbilder liegt nur dann vor, wenn ein selbständiges Werk geschaffen wird.
3. Kein Tagesereignis im Sinne des § 50 UrhG stellt ein Geschehen dar, bei dem es der Öffentlichkeit nicht auf eine aktuelle Berichterstattung ankommt.
4. Ein nach § 51 UrhG zulässiges Zitat setzt voraus, dass eine innere Verbindung zwischen der zitierten Stelle und eigenen Gedanken des Zitierenden hergestellt wird.
2. Eine nach § 24 Abs. 1 UrhG zulässige freie Benutzung fremder Laufbilder liegt nur dann vor, wenn ein selbständiges Werk geschaffen wird.
3. Kein Tagesereignis im Sinne des § 50 UrhG stellt ein Geschehen dar, bei dem es der Öffentlichkeit nicht auf eine aktuelle Berichterstattung ankommt.
4. Ein nach § 51 UrhG zulässiges Zitat setzt voraus, dass eine innere Verbindung zwischen der zitierten Stelle und eigenen Gedanken des Zitierenden hergestellt wird.
Das Urteil im VolltextOLG Saarbrücken: Keine Wiederholungsgefahr bei „unverzüglicher“ Löschung
Beschluss v. 29.10.2007, Az. 1 W 232/07-49
1. Ein Forenbetreiber haftet nicht für rechtswidrige Beiträge der Forennutzer (hier: Urheberrechtsverletzungen), wenn er diese „unverzüglich“ entfernt.
2. Die „Unverzüglichkeit“ hängt davon ab, was dem Forenbetreiber zumutbar ist. Geht es um die Verletzung nicht hochrangiger Rechtsgüter, kann der Forenbetreiber grundsätzlich zunächst den Nutzer zur Stellungnahme und Entfernung der rechtswidrigen Inhalte auffordern. Demnach kann auch ein „unverzügliches“ Handeln vorliegen, wenn der Forenbetreiber die Nutzer am Tag nach Kenntniserlangung informiert, die Inhalte aber erst wenige Wochen danach von den Nutzern entfernt werden.
3. Entfernt der Forenbetreiber die Inhalte in diesem Sinne „unverzüglich“, ist eine Wiederholungsgefahr i.S.v. § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG nicht indiziert.
2. Die „Unverzüglichkeit“ hängt davon ab, was dem Forenbetreiber zumutbar ist. Geht es um die Verletzung nicht hochrangiger Rechtsgüter, kann der Forenbetreiber grundsätzlich zunächst den Nutzer zur Stellungnahme und Entfernung der rechtswidrigen Inhalte auffordern. Demnach kann auch ein „unverzügliches“ Handeln vorliegen, wenn der Forenbetreiber die Nutzer am Tag nach Kenntniserlangung informiert, die Inhalte aber erst wenige Wochen danach von den Nutzern entfernt werden.
3. Entfernt der Forenbetreiber die Inhalte in diesem Sinne „unverzüglich“, ist eine Wiederholungsgefahr i.S.v. § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG nicht indiziert.
Das Urteil im VolltextBGH: Mauerbild
Urteil v. 24.05.2007, Az. I ZR 42/04
1. Eine rein symbolische Übergabe des Werkoriginals im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung verletzt nicht das urheberrechtliche Verbreitungsrecht (§ 17 Abs. 1 UrhG).
2. Hat sich der Urheber nicht zu seinem Werk bekannt, bevor es bei einer öffentlichen Veranstaltung, auf der keine urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung des Werks vorgenommen wird, gezeigt wird, so steht ihm kein Recht auf Namensnennung gemäß § 13 UrhG zu.
3. Nicht im Inland begangene Verletzungshandlungen können das deutsche Urheberrecht des Klägers nicht verletzen (Territorialitätsprinzip).
2. Hat sich der Urheber nicht zu seinem Werk bekannt, bevor es bei einer öffentlichen Veranstaltung, auf der keine urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung des Werks vorgenommen wird, gezeigt wird, so steht ihm kein Recht auf Namensnennung gemäß § 13 UrhG zu.
3. Nicht im Inland begangene Verletzungshandlungen können das deutsche Urheberrecht des Klägers nicht verletzen (Territorialitätsprinzip).
Das Urteil im VolltextLG Köln: Bewerbungsfotos im Internet urheberrechtswidrig
Urteil v. 20.12.2006, Az. 28 O 468/06
1. Die Veröffentlichung eines Bewerbungsfotos ohne ausdrückliche Einwilligung des Rechteinhabers verstößt gegen § 19a UrhG.
2. Die Vereinbarung über eine „Online“-Nutzung des Fotos umfasst nicht die öffentliche Zugänglichmachung, sondern lediglich das Versenden des Fotos an einzelne Personen.
2. Die Vereinbarung über eine „Online“-Nutzung des Fotos umfasst nicht die öffentliche Zugänglichmachung, sondern lediglich das Versenden des Fotos an einzelne Personen.
Das Urteil im VolltextLG Frankfurt: Keine Urheberrechtsverletzung bei "analoger Lücke"
Urteil v. 31.05.2006, Az. 2-06 O 288/06
1. Die Vervielfältigung eines digitalen Musikstückes mittels Aufnahme des analogen Audiosignals ist keine unzulässige Umgehung i.S.v. § 95a Abs. 3 UrhG („analoge Lücke“).
2. Der Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen, die geeignet sind, Dritten einen unberechtigten kostenlosen Zugang zu einer entgeltlich angebotenen Leistung zu verschaffen, ist eine gezielte Behinderung nach § 4 Nr. 10 UWG.
3. Das Verleiten von Kunden eines Wettbewerbers zum Vertragsbruch ist unlauter.
2. Der Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen, die geeignet sind, Dritten einen unberechtigten kostenlosen Zugang zu einer entgeltlich angebotenen Leistung zu verschaffen, ist eine gezielte Behinderung nach § 4 Nr. 10 UWG.
3. Das Verleiten von Kunden eines Wettbewerbers zum Vertragsbruch ist unlauter.
Das Urteil im VolltextLG Berlin: Schadensersatz bei fehlerhafter Autorenbenennung
Urteil v. 24.05.2005, Az. 16 S 22/04
1. Der Urheber hat infolge einer falschen Autorenbenennung einen Anspruch auf Entschädigung gemäß § 97 Abs. 2 UrhG. Denn hierin liegt ein schwerwiegender Eingriff in das gemäß § 13 UrhG geschützte Urheberbenennungsrecht.
2. Der Anspruch erledigt sich auch nicht durch eine drei Monate später erfolgte Richtigstellung.
3. Eine höhere Entschädigung als 100 % des vereinbarten Honorars ist jedenfalls dann nicht gerechtfertigt, wenn dem Verletzer lediglich nur ein Versehen unterlaufen ist und von einer Wiederholung der Rechtsverletzung nicht auszugehen ist.
2. Der Anspruch erledigt sich auch nicht durch eine drei Monate später erfolgte Richtigstellung.
3. Eine höhere Entschädigung als 100 % des vereinbarten Honorars ist jedenfalls dann nicht gerechtfertigt, wenn dem Verletzer lediglich nur ein Versehen unterlaufen ist und von einer Wiederholung der Rechtsverletzung nicht auszugehen ist.
Das Urteil im VolltextLG München I: Schutzfähigkeit von Webseiten
Urteil v. 11.11.2004, Az. 7 O 1888/04
1. Webeiten können als Werke i.S.d. UrhG schutzfähig sein, wenn die Leistung des Designers diejenige eines Durchschnittsdesigners überragt.
2. Für Webseiten kann auch ein urheberrechtlicher Schutz als Computerprogramm in Frage kommen.
2. Für Webseiten kann auch ein urheberrechtlicher Schutz als Computerprogramm in Frage kommen.
Das Urteil im VolltextOLG Köln: Passfotos im Internet
Urteil v. 19.12.2003, Az. 6 U 91/03
Die Veröffentlichung von Passfotos durch ein Unternehmen verletzt die Urheber- und Verwertunsgrechte des Fotografen, auch wenn auf den Fotos der Geschäftsführer des Unternehmens abgebildet ist. Denn diese Verwertung ist von einem üblichen Vertrag zur Erstellung von Fotos nicht abgedeckt und § 60 UrhG ist in diesem Fall nicht anwendbar.
Das Urteil im VolltextBGH: SPIEGEL-CD-ROM
Urteil v. 05.07.2001, Az. I ZR 311/98
1. Hat ein Fotograf einer Zeitschrift das Recht eingeräumt, eine seiner Fotografien abzudrucken, erstreckt sich diese Nutzungsrechtseinräumung nicht auf eine später erschienene CD-ROM-Ausgabe der Jahrgangsbände der Zeitschrift.
2. Ist die erforderliche Zustimmung zu einer solchen CD-ROM-Ausgabe nicht eingeholt worden, kann der Fotograf mit Hilfe des Unterlassungsanspruchs gegen die ungenehmigte Verwertung seiner Werke oder Leistungen vorgehen. Dem steht nicht der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegen, auch wenn der Fotograf aufgrund vertraglicher Treuepflichten bei rechtzeitiger Anfrage verpflichtet gewesen wäre, einer Nutzung seiner Fotografien im Rahmen der CD-ROM-Ausgabe zuzustimmen.
3. Wird der Verletzer auf Ersatz des im Wege der Lizenzanalogie berechneten Schadens in Anspruch genommen, führt die Zahlung nicht zum Abschluß eines Lizenzvertrags und damit auch nicht zur Einräumung eines Nutzungsrechts.
(amtliche Leitsätze)
2. Ist die erforderliche Zustimmung zu einer solchen CD-ROM-Ausgabe nicht eingeholt worden, kann der Fotograf mit Hilfe des Unterlassungsanspruchs gegen die ungenehmigte Verwertung seiner Werke oder Leistungen vorgehen. Dem steht nicht der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegen, auch wenn der Fotograf aufgrund vertraglicher Treuepflichten bei rechtzeitiger Anfrage verpflichtet gewesen wäre, einer Nutzung seiner Fotografien im Rahmen der CD-ROM-Ausgabe zuzustimmen.
3. Wird der Verletzer auf Ersatz des im Wege der Lizenzanalogie berechneten Schadens in Anspruch genommen, führt die Zahlung nicht zum Abschluß eines Lizenzvertrags und damit auch nicht zur Einräumung eines Nutzungsrechts.
(amtliche Leitsätze)
Das Urteil im VolltextBGH: OEM-Version
Urteil v. 06.07.2000, Az. I ZR 244/97
Ein Softwarehersteller kann sein Interesse daran, daß eine zu einem günstigen Preis angebotene Programmversion nur zusammen mit einem neuen PC veräußert wird, nicht in der Weise durchsetzen, daß er von vornherein nur ein auf diesen Vertriebsweg beschränktes Nutzungsrecht einräumt. Ist die Programmversion durch den Hersteller oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gesetzt worden, ist die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung des eingeräumten Nutzungsrechts frei.
(amtliche Leitsätze)
(amtliche Leitsätze)
Das Urteil im VolltextBGH: Schloß Tegel
Urteil v. 20.09.1974, Az. I ZR 99/73
1. Können Fotografien eines im Privateigentum stehenden Gebäudes nur angefertigt werden, wenn ein dem Eigentümer des Gebäudes gehörendes Grundstück betreten wird so bedarf es in der Regel zu deren gewerblicher Verbreitung selbst dann einer ausdrücklichen Erlaubnis des Gebäudeeigentümers, wenn dieser das Betreten seines Grundstücks und die Anfertigung von Gebäudeaufnahmen gestattet hat.
2. Störer im Sinne des § 1004 BGB ist sowohl derjenige, der die Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken anfertigt, ohne hierzu die Erlaubnis des Eigentümers eingeholt zu haben, wie auch derjenige, der die Vervielfältigung und gewerbliche Verbreitung solcher Aufnahmen durchführt.
(amtliche Leitsätze)
2. Störer im Sinne des § 1004 BGB ist sowohl derjenige, der die Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken anfertigt, ohne hierzu die Erlaubnis des Eigentümers eingeholt zu haben, wie auch derjenige, der die Vervielfältigung und gewerbliche Verbreitung solcher Aufnahmen durchführt.
(amtliche Leitsätze)
Das Urteil im Volltext

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