Verfahrensrecht
VG Köln: Teilanfechtbarkeit einer Anordnung von Zusammenschaltung und Entgeltfestsetzung in einheitlichem Verwaltungsakt
Beschluss v. 07.06.2005, Az. 1 L 624/05
Nach Abkehr der bisherigen Spruchpraxis der 1. Kammer des VG Köln ist eine eigenständige Aufhebung von einzelnen Teilen einer Entgeltanordnung, die Fehler beinhaltet, welche sich auf die gesamte Zugangsanordnung durchschlagen, nicht mehr möglich, wenn die so dann verbleibende partielle Entscheidung für sich genommen keinerlei Bestand aufweisen kann.
Das Urteil im Volltext


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