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VG Köln: Teilanfechtbarkeit einer Anordnung von Zusammenschaltung und Entgeltfestsetzung in einheitlichem Verwaltungsakt

Beschluss v. 07.06.2005, Az. 1 L 624/05

Nach Abkehr der bisherigen Spruchpraxis der 1. Kammer des VG Köln ist eine eigenständige Aufhebung von einzelnen Teilen einer Entgeltanordnung, die Fehler beinhaltet, welche sich auf die gesamte Zugangsanordnung durchschlagen, nicht mehr möglich, wenn die so dann verbleibende partielle Entscheidung für sich genommen keinerlei Bestand aufweisen kann.


Das Urteil im Volltext

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ITM, Uni-Münster

Kommentare

Mo, 17.11.2008 18:32
@Marc Behrends: Wobei ja auch genau wieder fraglich ist, ob es sich bei der Suchmaschine nicht doch um eine "Weit […]
Mo, 17.11.2008 16:12
[quote=tmoi]das klingt so, alswürden sich die Betreiberbewusst in einen möglichst rechtsfreien Raum verkriechen.[/ […]
Mo, 17.11.2008 10:53
@Marc Behrends: Sag das nicht. Es gibt immer wieder Bestrebungen, Suchmaschinenbetreiber haftbar zu machen. Googe […]
Mo, 17.11.2008 10:26
Problematisch an der eV ist, dass die im (vermutlich) wörtlichen Zitat des Tenors genannte "Weiterleitung" auf die o […]

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