Urteile Telekommunikationsrecht, Nummerierung

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VG Köln: Einstellung der 0190er-Rufnummer zum 31.12.2005 ist rechtmäßig

Beschluss v. 28.11.2005, Az. 11 L 1879/05

1. Die Befristung der Zuteilung von 0190er-Rufnummern, sowie die Abschaltung der Nummern ist rechtmäßig.

2. Die Bundesnetzagentur ist daher nicht verpflichtet über die Frist (31.12.2005) hinaus die Zuteilung der 0190er-Rufnummern aufrecht zu erhalten.


Das Urteil im Volltext

VG Köln: Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch bezüglich unverlangter Faxwerbung

Beschluss v. 29.06.2005, Az. 11 L 765/05

1. Führt eine Person einen Werbeversand via Fax nach einer vorherigen Abschaltung von Nummern derselben Person über weitere Nummern fort, so ist die Bundesnetzagentur legitimiert, diesen Versand auf Grundlage von § 67 I S. 1 TKG 2004 zu untersagen. Die Norm des § 44 I S. 1 TKG 2004 kommt hierfür als Rechtsgrundlage nicht in Betracht.

2. Gesetzliche Normen i. S. d. § 67 I S. 1 TKG 2004 können auch solche des Zivilrechts sein. Aus diesen kann eine Zuständigkeit der BNetzA auch auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts erwachsen, sofern die Verstöße in Zusammenhang mit einer Rufnummernnutzung stehen.

3. Zum Schutze vor Unterlaufen des Verbots durch etwaige Neugründung einer Firma, kann die Anordnung auch gegen den alleinigen Geschäftsführer einer juristischen Person ergehen.


Das Urteil im Volltext

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ITM, Uni-Münster

Kommentare

Mo, 17.11.2008 18:32
@Marc Behrends: Wobei ja auch genau wieder fraglich ist, ob es sich bei der Suchmaschine nicht doch um eine "Weit […]
Mo, 17.11.2008 16:12
[quote=tmoi]das klingt so, alswürden sich die Betreiberbewusst in einen möglichst rechtsfreien Raum verkriechen.[/ […]
Mo, 17.11.2008 10:53
@Marc Behrends: Sag das nicht. Es gibt immer wieder Bestrebungen, Suchmaschinenbetreiber haftbar zu machen. Googe […]
Mo, 17.11.2008 10:26
Problematisch an der eV ist, dass die im (vermutlich) wörtlichen Zitat des Tenors genannte "Weiterleitung" auf die o […]

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