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Einstweilige Anordnungen
OVG Rheinland-Pfalz: Zuteilung von Wahlwerbesendungen - PDS
Beschluss v. 13.09.2005, Az. 2 B 11292/05.OVG
Zu den Anforderungen an die angemessene Zuteilung von Wahlwerbesendungen.
Das Urteil im VolltextOVG Rheinland-Pfalz: Wahlwerbung APPD
Beschluss v. 07.09.2005, Az. 2 B 11269/05.OVG
Zu den Anforderungen an einen Wahlwerbespot.
Das Urteil im VolltextBVerfG: Wahlwerbung / WDR
Beschluss v. 30.05.1984, Az. 2 BvR 617/84
1) Die Vergabe von Hörfunk- und Fernsehzeiten für Wahlwerbesendungen muß daher dem Grundsatz der gleichen Wettbewerbschancen der politischen Parteien als dem für den gesamten Wahlvorgang gültigen Maßstab Rechnung tragen
2) Der Grundsatz der Chancengleichheit gebietet, bei der Zuteilung von Sendezeit an zur Teilnahme an einer Wahl zugelassene Parteien auch kleineren oder neuen Parteien eine angemessene Sendezeit zur Verfügung zu stellen
3) Dabei dürfen zum Zwecke der Wahlwerbung vorgesehene Sendungen der politischen Parteien nur bei einem evidenten und ins Gewicht fallenden Verstoß gegen allgemeine Normen des Strafrechts zurückgewiesen werden; das den Rundfunkanstalten zustehende Prüfungsrecht ist großzügig zu handhaben.
Fundstelle in der Entscheidungssammlung: BVerfGE 67, 149
2) Der Grundsatz der Chancengleichheit gebietet, bei der Zuteilung von Sendezeit an zur Teilnahme an einer Wahl zugelassene Parteien auch kleineren oder neuen Parteien eine angemessene Sendezeit zur Verfügung zu stellen
3) Dabei dürfen zum Zwecke der Wahlwerbung vorgesehene Sendungen der politischen Parteien nur bei einem evidenten und ins Gewicht fallenden Verstoß gegen allgemeine Normen des Strafrechts zurückgewiesen werden; das den Rundfunkanstalten zustehende Prüfungsrecht ist großzügig zu handhaben.
Fundstelle in der Entscheidungssammlung: BVerfGE 67, 149
Das Urteil im VolltextBVerfG: Wahlwerbung NPD
Beschluss v. 17.11.1972, Az. 2 BvR 820/72
Mit dem Grundsatz der gleichen Wettbewerbschancen verträgt es sich, daß die jeweilige politische Bedeutung der Parteien bis zu einem gewissen Grade bei der Bemessung der Sendezeiten zur Wahlpropaganda in Rechnung gestellt wird.
Fundstelle in der Entscheidungssammlung: BVerfGE 34, 160
Fundstelle in der Entscheidungssammlung: BVerfGE 34, 160
Das Urteil im Volltext


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