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VG Hannover: Konkurrentenstreit zwischen Fensterprogrammveranstaltern

Beschluss v. 2008-09-29, Az. 7 B 3575/08

Zur Auswahl und Zulassung bei konkurrierenden Bewerbungen von Fensterprogrammveranstaltern.


Die Entscheidung im Volltext

VG Hannover: Zur mittelbaren rechtlichen Abhängigkeit des Fensterprogrammanbieters vom Hauptprogrammveranstalter

Beschluss v. 2003-07-17, Az. 6 B 2458/03

1. Veranstalter eines nach Maßgabe des § 31 Abs. 1 RStV auszustrahlenden Fensterprogramms ist gemäß § 31 Abs. 5 RStV derjenige, der nach Durchführung des in § 31 RStV geregelten und ergänzend in der DSZR bestimmten Zulassungsverfahrens ausgewählt worden ist und mit dem Hauptveranstalter daraufhin eine Vereinbarung über die Ausstrahlung des Fernsehprogramms geschlossen hat.

2. Der Gesetzgeber sichert die Unabhängigkeit des Fensterprogrammanbieters in § 31 Abs. 3 Satz 2 RStV nicht über den materiellen Veranstalterbegriff, sondern über die noch weiter reichenden Zurechnungsregelungen des § 28 RStV, womit er unter den dort geregelten Voraussetzungen schon die Möglichkeit der Einflussnahme auf das Programm zur Annahme einer Abhängigkeit ausreichen lässt.

3. Lässt sich mit Verbindlichkeit für die Entscheidung im gerichtlichen Eilverfahren feststellen, dass der im Hauptsacheverfahren erhobene Rechtsbehelf eines abgelehnten Fensterprogrammanbieters gegen den Gesamtbescheid der Landesmedienanstalt keinen Erfolg haben wird, folgt daraus ein überwiegendes Vollzugsinteresse im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO (wie Beschluss vom 28.1.2002 - 6 B 5455/01 - zur Konkurrenz im Kabelnetz). Ist das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren fehlerfrei durchgeführt und abgeschlossen worden, besteht regelmäßig ein besonderes öffentliches Interesse daran, dass die zwischen Hauptprogramm- und Fensterprogrammveranstalter vertraglich abgesicherte Sendezeit für unabhängige Dritte ausgefüllt wird.


Die Entscheidung im Volltext

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Kommentare

Fr, 10.02.2012 19:21
Naja, das steht jetzt nicht exakt wörtlich in dem Text. Aber es ist schon angesprochen: [quote]"In dieser Hinsich[…]
Fr, 10.02.2012 18:43
Ein weiteres Risiko sind die Parallelstrukturen, die durch ACTA an der World Intellectual Property Organisation (WIP […]
Fr, 10.02.2012 16:55
Deutschland spielt bis zur EM auf Zeit, ein äußerst durchsichtiges Manöver.
Do, 09.02.2012 12:31
http://www.youtube.com/watch?v =qNqNYY-Ihv4

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