Urteile Rundfunkrecht, Privater Rundfunk

Privater Rundfunk

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OVG Berlin: Bimmel-Bingo – Werbeentgeltabführungspflicht für beanstandete Sendungen

Urteil v. 2010-12-02, Az. OVG 11 B 35.08

Die Werbeentgeltabführungspflicht für beanstandete Sendungen im Medienstaatsvertrag Berlin-Brandenburg verstößt weder gegen den Rundfunkstaatsvertrag noch ist sie - etwa im Hinblick auf die strafrechtlichen Verfallsvorschriften - verfassungsrechtlich zu beanstanden


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BayVGH: Eilverfahren gegen die Gewinnspielsatzung

Beschluss v. 2009-08-11, Az. 7 NE 09.1378

1. Zum Aussetzungsinteresse eines Rundfunkveranstalters im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens gegen die Gewinnspielsatzung einer Landesmedienanstalt.

2. Der Ausgang des anhängigen Normenkonrollverfahrens gegen die Gewinnspielsatzung ist offen und hängt von der Beantwortung komplexer Rechtsfragen ab.

3. Somit ist die Entscheidung über den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Hilfe der Differenzhypothese zu treffen. Vorliegend überwiegt dabei im Zweifel der spezifische Teilnehmer- und Jugendschutz, wie er durch die Gewinnspielsatzung sichergestellt werden soll, gegenüber dem wirtschaftlichen Interesse des Rundfunksenders an einer Aussetzung der Regelung. Denn ein für den Rundfunkveranstalter aufgrund der eventuell doch rechtswidrigen Gewinnspielsatzung im vorliegenden Einzelfall drohender wirtschaftlicher Nachteil kann hier nicht hinreichend begründet werden.


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VG Berlin: Zu den Anforderungen an die Beschlussfassung durch die KJM - Sex and the City

Urteil v. 2009-01-28, Az. VG 27 A 61.07

1. Für eine zulässige Ausstrahlung einer Fernsehsendung im Vorabendprogramm bedarf es einer Freigabe „ab 6 Jahren“ oder einer solchen „ohne Altersbeschränkung“. Eine Freigabe „ab 12 Jahren“ ist hierfür jedenfalls nicht ausreichend.

2. Der KJM kommt hinsichtlich der Frage, ob eine Sendung gegen § 5 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 3 JMStV verstößt, kein Beurteilungsspielraum zu.

3. Der Umstand, dass die von den obersten Bundes- oder Landesbehörden entsandten Mitglieder der KJM diesen Behörden angehören, steht der Wertung von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht entgegen, solange die Prüfausschüsse der KJM nicht mehr als hälftig aus Staatsvertretern bestehen.

4. Eine Einbeziehung der Vorsitzenden der Gremien der Landesmedienanstalten in den Entscheidungsprozess der KJM ist nur in grundsätzlichen Angelegenheiten geboten. Hierzu gehören alle Angelegenheiten, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung haben. Die Entscheidung über eine einzelne Serienfolge gehört jedoch nicht dazu.

5. Eine Gremienentscheidung der KJM muss in einem kollegialen Verfahren erfolgen. Dieser Anforderung genügt grundsätzlich auch das sog. „Umlaufverfahren“. Es ist jedoch nicht ausreichend, wenn dabei nur eine Rücksendung von Faxantworten mit angekreuzter Einzelentscheidung durch jedes Ausschussmitglied an den KJM-Vorsitzenden ohne Kenntnis der Entscheidungen der anderen Ausschussmitglieder erfolgt.


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OVG Lüneburg: Zu den verfahrensrechtlichen Anforderungen an die Beschlussfassung der KJM

Beschluss v. 2008-10-27, Az. 10 LA 107/07

Zu den verfahrensrechtlichen Anforderungen an die Beschlussfassung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) im Rahmen einer medienrechtlichen Beanstandung nach Art. 14 Abs. 1 JMStV.

Hier: Unzulässigkeit von Angeboten, die offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unter Berücksichtigung der besonderen Wirkungsform des Verbreitungsmediums schwer zu gefährden.


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VG Stuttgart: Zur Zulassung eines privaten Fernsehprogramms und der Zuverlässigkeit eines Veranstalters

Urteil v. 2007-03-22, Az. 1 K 4220/04

1. Zur Frage einer das Fortsetzungsfeststellungsinteresse i.S.v. § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO begründenden Wiederholungsgefahr im Hinblick auf Auflagen und medienrechtliche Anordnungen, die mit einer inzwischen abgelaufenen befristeten medienrechtlichen Zulassung verbunden waren.

2. Wird eine aufgelöste, aber noch nicht beendete Gesellschaft durch Gesellschafterbeschluss wirksam geführt, kann ihr das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Erteilung einer medienrechtlichen Zulassung nicht abgesprochen werden.

3. Zur Zulässigkeit einer Nichtigkeitsfeststellungsklage nach Erledigung des streitgegenständlichen Verwaltungsakts.

4. Zur Beurteilung der medienrechtlichen Zuverlässigkeit einer GmbH & Co. KG (vgl. VGH Baden-Württ., Beschluss v. 12.01.2005 - 1 S 2987/04 -).


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BVerfG: Bayerisches Teilnehmerentgelt

Beschluss v. 2005-10-26, Az. 1 BvR 396/98

Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die finanzielle Unterstützung privater Rundfunkanbieter durch das bayerische Teilnehmerentgelt.


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VGH Baden-Württemberg: Beurteilung der medienrechtlichen Zuverlässigkeit einer juristischen Person

Beschluss v. 2005-01-12, Az. 1 S 2987/04

Für die Beurteilung der medienrechtlichen Zuverlässigkeit einer juristischen Person des Privatrechts sowie diesen gleichgestellten teilrechtsfähigen Personenmehrheiten (hier: GmbH u. Co. KG) ist auf die Personen abzustellen, die maßgeblichen Einfluss auf den Veranstalter ausüben.


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BGH : Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

Urteil v. 2004-06-24, Az. I ZR 26/02

1. Zwischen einem (privaten) Fernsehsendeunternehmen und einem Unternehmen, das ein zum Anschluß an den Fernseher oder Videorekorder bestimmtes Gerät produziert und vertreibt, mit dem Werbeinseln aus dem laufenden Programm automatisch ausgeblendet werden können (Werbeblocker), besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis.

2. Die Werbung und der Vertrieb eines Werbeblockers und die Ausstrahlung von Befehlssignalen für diesen verstoßen auch unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Schutzes, den das Fernsehsendeunternehmen aus Art. 5 und Art. 12 GG genießt, weder unter dem Gesichtspunkt einer produktbezogenen Behinderung noch wegen Werbebehinderung gegen § 1 UWG und stellen auch keine nach dieser Bestimmung unzulässige allgemeine Marktbehinderung dar.


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BVerfG: extra-radio

Beschluss v. 1998-02-20, Az. 1 BvR 661/94

1. Die Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG steht als Gewährleistung der Programmfreiheit allen Veranstaltern von Rundfunkprogrammen zu.

2. Die privaten Rundfunkanbieter sind auch im Geltungsbereich des bayerischen Medienrechts Träger des Grundrechts der Rundfunkfreiheit.

3. Auf das Grundrecht der Rundfunkfreiheit können sich auch Bewerber um eine Rundfunklizenz im Zulassungsverfahren vor der Landesmedienanstalt berufen.

Fundstelle in der Entscheidungssammlung: BVerfGE 97, 298


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BVerfG: Aufzeichnungspflicht

Beschluss v. 1997-02-26, Az. 1 BvR 2172/96

1. Die Pflicht privater Rundfunkveranstalter, ihre Sendungen zu Zwecken der Rundfunkaufsicht aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen unter bestimmten Voraussetzungen der Landesmedienanstalt vorzulegen (§§ 38 Abs. 1, 60 Abs. 1 LMedienG BW) ist mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar.

2. Das aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG folgende Recht, sich nicht selbst einer Straftat bezichtigen zu müssen, ist gemäß Art. 19 Abs. 3 GG nicht auf juristische Personen anwendbar.

Fundstelle in der Entscheidungssammlung: BVerfGE 95, 220


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Kommentare

Sa, 11.02.2012 23:21
Kurz und knapp: Urheberrechtsschutz ja, aber Gewinnmaximierung von Verwertern (Musikindustrie, Verlage etc) NEIN, un […]
Sa, 11.02.2012 15:35
ACTA und Freiheit? Wie siehts aus mit dem Grundgesetz? Seit 50 Jahren wird die Freiheit immer weiter eingeschränkt. […]
Fr, 10.02.2012 23:50
Es kursiert gleichfalls das Gerücht, man wollte der EU nicht zuvorkommen, sollte diese nicht ratifizieren - das hätt […]
Fr, 10.02.2012 19:21
Naja, das steht jetzt nicht exakt wörtlich in dem Text. Aber es ist schon angesprochen: [quote]"In dieser Hinsich[…]

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