Urteile Rundfunkrecht, Filmfreiheit

Filmfreiheit

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OLG Frankfurt am Main: Kannibale von Rotenburg II

Urteil v. 2008-06-17, Az. 14 U 146/07

Die Übernahme einer Straftat sowie des Persönlichkeitsbildes des Täters in einem Horrorfilm stellen eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung dar. Ist der Kläger als Vorbild der Filmfigur zweifelsfrei erkennbar, muss die grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit in diesem Fall gegenüber dem Persönlichkeitsschutz des Klägers zurücktreten.


Die Entscheidung im Volltext

OLG Frankfurt am Main: Kannibale von Rotenburg

Urteil v. 2006-06-03, Az. 14 W 10/06, 5 O 55/06

Beruht ein Film auf einer mutmaßlichen Straftat einer relativen Person der Zeitgeschichte, kann diese Person dadurch in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sein. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Film eine detailgetreue Wiedergabe sowohl der Straftat als auch von Einzelheiten des Lebenslaufs der beteiligten Personen darstellt, ohne eine ausreichende Verfremdung vorzunehmen.


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Kommentare

Do, 09.02.2012 04:22
Hallo zusammen, Was ich zu ACTA zu sagen haben? Ganz einfach: Der größte Schrott, den sich je ein menschlicher Zu […]
Mi, 08.02.2012 18:39
So oder so ist das Retargeting verbesserungswürdig. Ich hatte schon oft die Situation, dass ich ein beworbenes Produ […]
Mi, 08.02.2012 18:26
Warum kann man nicht gegen acta sein acta ist einfach nur scheiße die wollen uns tatsache vorschreiben was wir im […]
Di, 07.02.2012 14:20
meiner meinung nach sollte es viel mehr volksabstimmungen geben... iwer entscheidet für viele, alle sind unzufrieden […]

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