Richtigstellung
BGH: Richtigstellungsanspruch einer Behörde
Urteil v. 22.04.2008, Az. VI ZR 83/07
Einer Behörde kann ein Anspruch auf Richtigstellung zustehen, wenn die konkrete Äußerung geeignet ist, die Behörde schwerwiegend in ihrer Funktion zu beeinträchtigen.
(amtlicher Leitsatz)
(amtlicher Leitsatz)
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