Richtigstellung
BGH: Richtigstellungsanspruch einer Behörde
Urteil v. 22.04.2008, Az. VI ZR 83/07
Einer Behörde kann ein Anspruch auf Richtigstellung zustehen, wenn die konkrete Äußerung geeignet ist, die Behörde schwerwiegend in ihrer Funktion zu beeinträchtigen.
(amtlicher Leitsatz)
(amtlicher Leitsatz)
Das Urteil im VolltextBGH: Frage als unwahre Tatsachenbehauptung
Urteil v. 09.12.2003, Az. VI ZR 38/03
a) Die Auslegung eines Fragesatzes hat den Kontext und die Umstände der Äußerung zu berücksichtigen. Sie kann ergeben, daß der Fragesatz keine "echte Frage", sondern die unwahre Behauptung einer Tatsache enthält.
b) Ein Anspruch des durch eine unwahre Tatsachenbehauptung in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht Beeinträchtigten auf Richtigstellung kann auch nach Ablauf von mehr als sieben Monaten bestehen.
(amtliche Leitsätze)
b) Ein Anspruch des durch eine unwahre Tatsachenbehauptung in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht Beeinträchtigten auf Richtigstellung kann auch nach Ablauf von mehr als sieben Monaten bestehen.
(amtliche Leitsätze)
Das Urteil im Volltext


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