Urteile Marken- und Namensrecht, Meta-Tags

Meta-Tags

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BGH: Markenzeichen in Meta-Tags - AIDOL

Urteil v. 2007-02-08, Az. I ZR 77/04

Verwendet ein Händler zu Werbezwecken eine fremde Marke als Metatag im HTML-Code oder in "Weiß-auf-Weiß-Schrift", kann er sich nur dann auf die Erschöpfung der Rechte aus der Marke berufen, wenn sich die Werbung auf konkrete Originalprodukte dieser Marke bezieht.


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OLG Celle: Namensgebrauch durch Meta-Tags

Urteil v. 2006-07-20, Az. 13 U 65/06

Die Verwendung eines Namens in Meta-Tags ist ein Namensgebrauch i.S.d. § 12 BGB.


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BGH: Markenrechtsverletzung durch Meta-Tags

Urteil v. 2006-05-18, Az. I ZR 183/03

1. Im geschäftlichen Verkehr stellt die Verwendung eines fremden Kennzeichens als verstecktes Suchwort (Metatag) eine kennzeichenmäßige Benutzung dar.

2. Eine Verwechslungsgefahr kann sich in diesem Fall – je nach Branchennähe – bereits daraus ergeben, dass sich unter den Treffern ein Hinweis auf eine Internetseite des Verwenders findet, nachdem das fremde Zeichen als Suchwort in eine Suchmaschine eingegeben worden ist.


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OLG Düsseldorf: Keine Markenrechtsverletzung durch Meta-Tags

Urteil v. 2006-02-14, Az. I-20 U 195/05

1. Die Benutzung von Markenzeichen in unsichtbaren Meta-Tags ist keine Markenrechtsverletzung.

2. Bei der Anzeige einer Internetseite auf einer Suchergebnisseite zu einem bestimmten Suchwort wird beim Verkehr nicht der Eindruck vermittelt, dass auf der angezeigten Internetseite Produkte des Zeicheninhabers erhältlich seien.


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LG München I: Markenrechtsverletzung durch Meta-Tags

Urteil v. 2004-06-24, Az. 17 HK O 10389/04

Die Benutzung einer fremden Marke bzw. geschäftlichen Bezeichnung als Meta-Tag in den Quellcodes von Websites stellt eine rechtsverletzende Gebrauchshandlung gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2, 15 Abs. 2 MarkenG dar.


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OLG Düsseldorf: Keine Markenrechtsverletzung durch Meta-Tags

Beschluss v. 2004-02-17, Az. I-20 U 104/03

1. Die Verwendung eines Markenzeichens als für den Nutzer unsichtbaren Meta-Tag stellt keine kennzeichenmäßige Benutzung dar. Der Verkehr ist sich aufgrund der Einsatzgewohnheiten von Meta-Tags bewusst, dass die Markennennung in und durch Meta-Tags nicht zwangsläufig und ausschließlich Unternehmen und Produkte des Markeninhabers kennzeichnen.

2. Die Verwendung von Markenzeichen in Meta-Tags stellt auch kein „unlauteres Abfangen von Kunden“ dar.

3. Auch eine relevante Täuschung des Verkehrs (§ 3 UWG) kann nicht angenommen werden.


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OLG Düsseldorf: Keine Markenrechtsverletzung durch Meta-Tags

Urteil v. 2003-07-15, Az. 20 U 21/03

1. Die Verwendung eines Markenzeichens als für den Nutzer unsichtbaren Meta-Tag stellt keine kennzeichenmäßige Benutzung dar und ist somit keine Markenrechtsverletzung.

2. Auch wettbewerbsrechtlich ist die Verwendung eines Markenzeichens als Meta-Tag zulässig.


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Do, 09.02.2012 04:22
Hallo zusammen, Was ich zu ACTA zu sagen haben? Ganz einfach: Der größte Schrott, den sich je ein menschlicher Zu […]
Mi, 08.02.2012 18:39
So oder so ist das Retargeting verbesserungswürdig. Ich hatte schon oft die Situation, dass ich ein beworbenes Produ […]
Mi, 08.02.2012 18:26
Warum kann man nicht gegen acta sein acta ist einfach nur scheiße die wollen uns tatsache vorschreiben was wir im […]
Di, 07.02.2012 14:20
meiner meinung nach sollte es viel mehr volksabstimmungen geben... iwer entscheidet für viele, alle sind unzufrieden […]

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