Kartellrecht
LG Hamburg: Merchandisingvertrag - FC St. Pauli
Urteil v. 2011-01-06, Az. 315 O 451/09
Zu den zivil- und kartellrechtlichen Grenzen eines Markennießbrauchs- und Merchandising-Vertrags mit einem Fußballverein.
Die Entscheidung im VolltextOLG Düsseldorf: GSM-Gateway III
Urteil v. 2008-03-13, Az. VI-U (Kart) 34/06
Zur kartellrechtlichen Beurteilung der Verweigerung des Zugangs von Festnetzgesprächen zum Mobilfunknetz mittels eines GSM-Gateways.
Die Entscheidung im VolltextBGH: Springer/ProSieben I
Beschluss v. 2007-09-25, Az. KVR 30/06
Im Verfahren der Zusammenschlusskontrolle ist ausnahmsweise ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse nach § 71 Abs. 2 Satz 2 GWB schon dann zu bejahen, wenn die Beteiligten darlegen können, dass sie an der Klärung der durch die Untersagungsverfügung aufgeworfenen Fragen ein besonderes berechtigtes Interesse haben, das sich auch aus der Präjudizierung eines entsprechenden, wenn auch derzeit noch nicht absehbaren Zusammenschlussvorhabens ergeben kann.
Die Entscheidung im VolltextOLG Düsseldorf: Fusionskontrolle des BKartA bei Springer/ProSieben-SAT1
Urteil v. 2006-09-29, Az. VI-Kart 7/06 (V)
1. Die Beschwerde des Axel Springer Verlags gegen das Verbot zur Übernahme von ProSieben/Sat.1 wird wegen Erledigung verworfen. Denn es ist das Fortsetzungsfeststellungsinteresse entfallen.
2. Die rechtliche Prüfung ist vorliegend auf die Frage zu beschränken, ob das Bundeskartellamt den angemeldeten Zusammenschluss nach den damaligen tatsächlichen Verhältnissen zu Unrecht untersagt hat. Für die Beurteilung eines künftigen Zusammenschlussvorhabens im kartellbehördlichen Verfahren ist demgegenüber die Tatsachenlage im Entscheidungszeitpunkt - d.h. bei Erlass der neuen kartellbehördlichen Fusionskontrollentscheidung - maßgebend. Derzeit ist indes völlig offen, ob und (vor allem) wann Springer. ein neues Fusionsvorhaben der in Rede stehenden Art beim Bundeskartellamt zur Freigabe anmelden wird. Angesichts dessen kann schon nicht festgestellt werden, dass die vom Amt im streitbefangenen Fusionskontrollverfahren ermittelten Marktverhältnisse und deren rechtliche Beurteilung auch noch im - ungewissen - Zeitpunkt eines neuen Fusionsvorhabens gelten werden.
2. Die rechtliche Prüfung ist vorliegend auf die Frage zu beschränken, ob das Bundeskartellamt den angemeldeten Zusammenschluss nach den damaligen tatsächlichen Verhältnissen zu Unrecht untersagt hat. Für die Beurteilung eines künftigen Zusammenschlussvorhabens im kartellbehördlichen Verfahren ist demgegenüber die Tatsachenlage im Entscheidungszeitpunkt - d.h. bei Erlass der neuen kartellbehördlichen Fusionskontrollentscheidung - maßgebend. Derzeit ist indes völlig offen, ob und (vor allem) wann Springer. ein neues Fusionsvorhaben der in Rede stehenden Art beim Bundeskartellamt zur Freigabe anmelden wird. Angesichts dessen kann schon nicht festgestellt werden, dass die vom Amt im streitbefangenen Fusionskontrollverfahren ermittelten Marktverhältnisse und deren rechtliche Beurteilung auch noch im - ungewissen - Zeitpunkt eines neuen Fusionsvorhabens gelten werden.
Die Entscheidung im VolltextOLG Düsseldorf: GSM-Gateway I
Urteil v. 2005-05-25, Az. VI-U (Kart) 7/05
Zur kartellrechtlichen Zulässigkeit von vertraglichen Verwendungsbeschränkungen von überlassenen SIM-Karten in Zusammenhang mit dem Betrieb von GSM-Gateways.
Die Entscheidung im VolltextKG Berlin: Vertragliches Verbot des Betriebs von GSM-Gateways
Urteil v. 2004-01-15, Az. 2 U 28/03 Kart
Es ist kartellrechtlich nicht zu beanstanden, dass Mobilfunknetzbetreiber in ihren Vertragsbedingungen für Endkunden Nutzungsbedingungen statuieren, nach denen die den Kunden überlassenen SIM-Karten nicht in so genannten GSM-Gateways eingesetzt werden dürfen.
Die Entscheidung im Volltext





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