Urteile Internetrecht, E-Commerce

E-Commerce

RSS

AG Nürtingen: Verlust eines bei einer eBay-Auktion angebotenen Artikels

Urteil v. 2012-01-16, Az. 11 C 1881/11

Der Anbieter hat kein Recht zur vorzeitigen Beendigung der Auktion nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für eine Internetauktion, soweit er den angebotenen Gegenstand anderweitig veräußert.


Die Entscheidung im Volltext

LG Köln: Notwendige BaFin-Lizenz bei Online-Zahlungsmöglichkeit

Urteil v. 2011-09-29, Az. 81 O 91/11

1. § 8 Abs. 1 ZAG ist eine Marktverhaltensregel im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG.

2. Erbringt ein Unternehmen gewerbsmäßige Bestellvermittlungen in Verbindung mit einer Online-Zahlungsmöglichkeit, so handelt es sich um ein Zahlungsinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 5 ZAG. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Zahlungsmöglichkeit als Nebendienst für ein Hauptgeschäft erbracht wird.

3. Bei einem Dienst, der es ermöglicht, ohne Einrichtung eines Kontos einen Geldbetrag ausschließlich zur Übermittlung eines entsprechenden Betrags an einen Zahlungsempfänger entgegenzunehmen, handelt es sich um einen Zahlungsdienst im Sinne von § 1 Abs. 2 ZAG, und zwar in Form eines Finanztransfergeschäfts gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 6 ZAG. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei dem Geldbetrag um Buchgeld handelt.

4. Ein Gericht kann eine Entscheidung darüber treffen, ob ein Unternehmen als Zahlungsdienstleister anzusehen ist und Zahlungsdienste erbringt und somit einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Ausführung der Tätigkeit bedarf, selbst wenn noch kein Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis angestrengt wurde oder eine Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis noch aussteht.


Die Entscheidung im Volltext

AG Meldorf: Korrektur einer Online-Bestellung

Urteil v. 2011-03-29, Az. 81 C 1601/10

Zur nachträglichen Korrektur einer Bestellung in einem Online-Shop (hier: Buchung eines Reisevertrages).


Die Entscheidung im Volltext

BGH: Hinsendekosten im Fernabsatz

Urteil v. 2010-07-07, Az. VIII ZR 268/07

Im Fall des Widerrufs eines Fernabsatzvertrages sind die Kosten der Hinsendung der Ware vom Unternehmer zu tragen.


Die Entscheidung im Volltext

AG Gummersbach: Vorzeitige Beendigung einer eBay-Auktion

Urteil v. 2010-06-28, Az. 10 C 25/10

1. Die vorzeitige Beendigung einer eBay-Auktion durch den Anbietenden ist nicht nur dann möglich, wenn eine von eBay selbst vorgegebene Abbruchmöglichkeit vorliegt, sondern auch dann zulässig, wenn der Anbietende seine Auktionserklärung nach §§ 119 ff. BGB anfechten kann.

2. Ein Anfechtungsgrund im Sinne des § 119 BGB liegt nicht schon dann vor, wenn der Anbietende nach Beginn der Auktion Probleme mit der Zahlungsmodalität "PayPal" feststellt.

3. Kommt nach den Allgemeinen Auktionsbedingungen von eBay bei vorzeitiger Beendigung einer Internet-Auktion ein Kaufvertrag zwischen Anbietendem und Bieter über den angebotenen Artikel zustande und verweigert der Anbietende die Erfüllung des Kaufvertrags, so kann der Bieter Schadensersatz statt der Leistung nach §§ 280, 281 BGB grundsätzlich in Höhe des vollen Marktwerts des Artikels verlangen, selbst wenn sein Gebot zur Zeit des Abbruchs der Auktion nur einen Bruchteil des Marktwerts (hier 1,- €) erreichte.


Die Entscheidung im Volltext

OLG Hamburg: "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht"

Urteil v. 2010-06-03, Az. 3 U 125/09

Wird eine Widerrufsbelehrung, welche der Musterbelehrung nach Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und Abs. 3 BGB-InfoV entspricht, mit den Worten: "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht:" eingeleitet, führt dies nicht dazu, dass die Belehrung unklar oder intransparent würde.


Die Entscheidung im Volltext

BGH: Holzhocker – Widerrufsbelehrung auf Webseite

Urteil v. 2010-04-29, Az. I ZR 66/08

Die dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen gemäß §§ 312c, 355 BGB zu erteilenden Informationen müssen nicht nur vom Unternehmer in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise abgegeben werden, sondern auch dem Verbraucher in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise zugehen. Dementsprechend reicht die Speicherung dieser Informationen auf der Website des Unternehmers ebenso wenig für das Anlaufen der Widerrufsfrist von zwei Wochen gemäß § 355 Abs. 1 Satz 2 BGB aus wie die Möglichkeit, diese Informationen nach Vertragsschluss bei eBay abzurufen.


Die Entscheidung im Volltext

KG Berlin: Weltweit – Angaben zu Versandkosten ins Ausland

Beschluss v. 2010-04-13, Az. 5 W 62/10

Wirbt ein kleingewerblicher Händler in einem Angebot auf der Internetplattform eBay mit dem Hinweis "Versand in alle anderen Länder weltweit auf Anfrage" und gibt er dabei nur die Versandkosten für die Europäische Union und die Schweiz an, kann ein bloßer Bagatellverstoß nach § 3 Abs. 1 UWG vorliegen (grundsätzlich ablehnend OLG Hamm, MMR 2007, 663; GRURPrax 2010, 42).


Die Entscheidung im Volltext

KG Berlin: Streitwert bei unerbetener Telefonwerbung und unterbliebener Widerrufsbelehrung

Urteil v. 2010-04-09, Az. 5 W 3/10

1. Klagt ein Verbraucherverband auf Unterlassung unerbetener Telefonwerbung, so ist bei der Streitwertbemessung in Rechnung zu stellen, dass ein massiver Angriff auf Verbraucherinteressen in Rede steht, welcher das - auch verfassungsrechtlich - geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Angerufenen und dessen Privatsphäre in schlechterdings nicht hinzunehmender Weise missachtet (im Streitfall 30.000,-- Euro).

2. Soll der Fernabsatz mit gänzlich fehlender Widerrufsbelehrung unterbunden werden, so liegt normalerweise in Anwendung von § 12 Abs. 4, 1. Alt. UWG die Reduzierung des an sich festzusetzenden Streitwerts um die Hälfte nahe (im Streitfall von 15.000,-- Euro auf 7.500,-- Euro).
zum Seitenanfang


Die Entscheidung im Volltext

LG Bochum: Angabe von Bildschirmdiagonalen in Zoll

Beschluss v. 2010-03-30, Az. I-17 O 21/10

Die Angabe der Größe von Bildschirmdiagonalen ausschließlich in der Einheit Zoll verstößt gegen das Gesetzen über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhZeitG). Denn danach sind solche Angaben stets in metrischen Einheiten abzufassen. Ein solcher Verstoß fällt Ende Januar 2010 ausnahmsweise jedoch noch unter die Bagatellklausel des § 3 UWG, weil Marktteilnehmer durch die langjährige Praxis, Angaben nur in Zoll zu machen bzw. vorzufinden, derzeit durch ausschließliche Zollangaben noch nicht verwirrt werden. Vielmehr liegt es sogar nahe, dass eine ausschließliche metrische Größenangabe bei diesen Produkten zurzeit bei vielen Marktteilnehmern zu einer Verwirrung führen kann.


Die Entscheidung im Volltext

AG Bremen: Rechtsscheinhaftung und Vertragsstrafe für Spaßbieter

Urteil v. 2005-10-20, Az. 16 C 168/05

1. Für das Handeln unter einem fremden Benutzernamen im Internet gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das Handeln unter dem fremden Namen allgemein. Die Stellvertretungsregeln sind entsprechend anwendbar.

2. Ein eBay-Nutzer haftet nach Rechtsscheinsgrundsätzen für über sein Mietgliedskonto abgeschlossene Verträge, wenn er das Verhalten des unter seinem Namen Handelnden entweder kannte und trotz Verhinderungsmöglichkeiten duldete, oder wenn er es hätte erkennen müssen und verhindern können und der Dritte nach Treu und Glauben davon ausgehen durfte, dass der Namensträger selbst oder eine von ihm bestimmte Person handele.

3. Für den Fall einer Nichtabnahme nach Letztgebot kann eine Vertragsstrafe von 30 % des Kaufpreises wirksam vereinbart werden.


Die Entscheidung im Volltext

Newsletter



In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Kommentare

Sa, 11.02.2012 23:21
Kurz und knapp: Urheberrechtsschutz ja, aber Gewinnmaximierung von Verwertern (Musikindustrie, Verlage etc) NEIN, un […]
Sa, 11.02.2012 15:35
ACTA und Freiheit? Wie siehts aus mit dem Grundgesetz? Seit 50 Jahren wird die Freiheit immer weiter eingeschränkt. […]
Fr, 10.02.2012 23:50
Es kursiert gleichfalls das Gerücht, man wollte der EU nicht zuvorkommen, sollte diese nicht ratifizieren - das hätt […]
Fr, 10.02.2012 19:21
Naja, das steht jetzt nicht exakt wörtlich in dem Text. Aber es ist schon angesprochen: [quote]"In dieser Hinsich[…]

Hosting


Domainfactory

Unterstützen

Telemedicus unterstützen

Telemedicus bei Twitter

Twitter

Auszeichnungen

Bestes freies juristisches Internetprojekt 2008, Kategorie: Weblog

Lizenz

Creative Commons License - Some Rights Reserved
Lizenzgeber: Telemedicus e.V.