Private Internetnutzung am Arbeitsplatz
OVG Lüneburg: Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Kinderpornographie
Urteil v. 2011-03-01, Az. 20 LD 1/09
Zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis aufgrund des Sichverschaffens und des Besitzes von Dateien mit kinderpornografischem Inhalt trotz erheblich verminderter Schuldfähigkeit des Beamten wegen der besonderen Schwere des Dienstvergehens.
Die Entscheidung im VolltextArbeitsgericht Düsseldorf: Zur unberechtigten Privatnutzung des Internets am Arbeitsplatz
Urteil v. 2007-10-29, Az. 3 Ca 1455/07
1. Die unberechtigte Privatnutzung des am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellten Internetanschlusses kann aufgrund einer zu befürchtenden Rufschädigung des Arbeitgebers, als unberechtigte Nutzung der Betriebsmittel und wegen der Verletzung der Arbeitspflicht eine kündigungsrelevante Pflichtverletzung darstellen.
2. Zu der Frage eines Beweisverwertungsverbotes bei mitbestimmungswidrig erlangten Beweismitteln und bei Auswertung von Internetzugriffsdaten.
3. Einzelfallentscheidung zur Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei zeitlich geringem Umfang einer unberechtigten privaten Internetnutzung.
4. Zur Frage der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität.
2. Zu der Frage eines Beweisverwertungsverbotes bei mitbestimmungswidrig erlangten Beweismitteln und bei Auswertung von Internetzugriffsdaten.
3. Einzelfallentscheidung zur Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei zeitlich geringem Umfang einer unberechtigten privaten Internetnutzung.
4. Zur Frage der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität.
Die Entscheidung im VolltextBAG: Kündigung wegen Privatnutzung eines Dienst-Computers
Urteil v. 2007-05-31, Az. 2 AZR 200/06
Die private Nutzung des Internetzugangs am Arbeitsplatz kann eine erhebliche arbeitsrechtliche Pflichtverletzung darstellen, die den Arbeitgeber regelmäßig zu einer verhaltensbedingten Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG ohne vorherige Abmahnung berechtigen vermag. Ausschlaggebend sind dabei im Einzelfall insbesondere das Ausmaß der privaten Nutzung und die damit herbeigeführten Nachteile für den Arbeitgeber.
Die Entscheidung im Volltext





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